Das Pharmakon Schrift: Gift oder Elixier?

2026-06-03T19:35:21+02:00

ATHENE: Mein lieber Freund, wohin denn und woher?

ASKLEPIOS: Ich lauschte den Gesängen der Musen, o Athene, Tochter des Zeus, Schutzgöttin der Künste und der Weisheit. Doch jetzt gehe ich vor das Wolkentor spazieren und nachsinnen.

ATHENE: Worüber willst du nachsinnen, Erhabenster der Heilkünste? Entdecktest du ein neues Pharmakon?

ASKLEPIOS: Von neu kann nicht die Rede sein. Doch etwas wohl Verwandtes beschäftigt meinen Geist, etwas, das dich in der Tat interessieren wird. Willst du es erfahren, so begleite mich bei meinem Spaziergang.

ATHENE: Einem pharmazeutischen Stelldichein kann ich kaum widerstehen, lieber Asklepios. Ich bin begierig, dich anzuhören.

ASKLEPIOS: Als ich eben dem Gesang der Musen lauschte, war es, als hörte ich eine Melancholie in ihren Stimmen, und da wurde in mir die Erinnerung an ihre Mutter wach, der Mnemosyne.

ATHENE: Gewissermaßen die Besinnung an die „Besinnung“, an das „Gedächtnis“.

ASKLEPIOS: Ja, genau. Aber darauf will ich später eingehen. So paradox es auch klingt: Manche Krankheiten entstehen erst nach der Erfindung des Heilmittels. Die gefürchtete und diffamierende Krankheit, von der ich dir erzählen will, gehört zu diesem Typus. Sie heißt Analphabetismus.

ATHENE: Ich vernahm davon. Doch dass es sich dabei um eine Krankheit handeln soll, das ist mir neu.

ASKLEPIOS: Genau das ist es. Du legst die Fährte, der ich nachspüren will. Der Analphabetismus wurde nicht immer als ein Gebrechen betrachtet, obwohl er seit Göttergedenken besteht. Ganz im Gegenteil. Bisher trug das Phänomen der Schriftlosigkeit den Namen Oralität. Menschen lebten in Kulturen, die keinen oder einen anderen Umgang mit der Schrift pflegten, ohne dass sie deswegen als minderwertig betrachtet wurden. Selbst mächtige Männer wie der ägyptische Pharao oder Charlemagne bedienten sich eines Schreibers.

ATHENE: Du willst also sagen, dass diese neue Krankheit erst durch die Umbenennung von Oralität in Analphabetismus ins Leben gerufen …

ASKLEPIOS: … und durch eine groß angelegte, globale Verschulung kultiviert wurde. Die Tradition des Erzählens, der mündlichen Überlieferung und der Wahrheitsfindung im Dialog – Gesprächskultur schlechthin – mutierte durch eine definitorische Kopfgeburt zur hypochondrischen Seuche.

ATHENE: Das sind deftige Worte, Asklepios. Dein Blut gerät vor Eifer in Wallungen. Tust du diesen Alphabetisierungsbestrebungen nicht unrecht? Schließlich ist der gewinnbringende Einfluss der Schrift auf Kultur und Gesellschaft kaum zu übersehen. Weder Wissenschaft und Literatur noch Konstitution und Rechtsordnung wären in ihrer heutigen, hochentwickelten Form denkbar.

ASKLEPIOS: Allerdings! Die Schrift ist eine jener folgenschweren Erbschaften, die die Menschheitsgeschichte nachhaltig geprägt haben. Andererseits dürfen wir nicht vergessen, dass die Schrift – oder vielmehr die Art, wie sie vermittelt wird – auch die ganz persönliche Lebensgeschichte eines jeden Menschen dieser Zivilisation prägt.

ATHENE: Woher weißt du das so genau? Verkehrst du mit Sterblichen?

ASKLEPIOS: Selten, doch vor kurzem fiel mir ein Pamphlet von einem anonymen Autor in die Hand. Es trug die Überschrift „Wider die Zwangsalphabetisierung“. Warte einen Augenblick, es scheint mir, ich hätte es eingesteckt. Da ist es ja.

ATHENE: Du machst mich neugierig. Aber wo schlägst du vor, dass wir uns zum Lesen hinsetzen sollen?

ASKLEPIOS: Verlassen wir diesen Pfad und machen wir es uns unten in der Talebene von Thessalien am Ufer des Peneios gemütlich.

ATHENE: Oder in einem Olivenhain!

ASKLEPIOS: Ganz wie es dir beliebt, meine Holde.

ATHENE: Ist es hier nicht wunderschön? Und wie es duftet. Das bringt Abwechslung zum kahlen und steinigen Olymp. Nun mach schon, lies aus diesem verheißungsvollen Text.

ASKLEPIOS: Immer mit der Ruhe. Du willst mich doch nicht gleich mit Zeus’ Donnerkeil bedrohen? So höre denn:

„Wer erinnert sich nicht an die schweißtreibenden Diktatvorbereitungen oder an die nie enden wollenden Schönschreibaufgaben, an denen der Lehrer immer etwas auszusetzen fand, egal, wie sehr man sich auch anstrengte. Oder an die Schamröte, die einem ins Gesicht stieg, wenn man beim Vorlesen nichts als ein Stammeln hervorbrachte. Auch wer weniger leidvolle Erlebnisse mit dem Schrifterwerb verbindet, wird sich an die unzähligen, allzu philologischen Sprachübungen erinnern, die ein Mischgefühl aus Langeweile und Unmut zurückließen. Verschulte Menschen wissen aus Erfahrung, daß Lesen- und Schreibenlernen etwas Beschwerliches ist, etwas, das sich nur durch langjähriges schulisches Training bewerkstelligen läßt und alles andere als lustvoll ist.“

ATHENE: Wenn das die Musen hörten, sie zwängen Theuth, seine Buchstaben auf der Stelle wieder einzusammeln, um sie von Hades in der Unterwelt verwahren zu lassen.

ASKLEPIOS: Du kennst Platons Fabel zur Entstehung der Schrift? Wie er im Phaidros die Geschichte von Gott Theuth erzählt, der dem ägyptischen König …

ATHENE: … Thamos neben anderen Geschenken auch die Buchstaben überreicht. Er will sie ihm als Pharmakon aufschwätzen. Dieser jedoch lehnt mit der Begründung ab, die Schrift fördere die Vergeßlichkeit des Menschen, schränke ihn in seiner Denkfähigkeit ein und sei eine potentielle Gefahr für Bildung und Persönlichkeitsentwicklung. Jetzt verstehe ich; darum deine Anspielung auf Mnemosyne zu Beginn unseres Gespräches! Platon, der auf der Schwelle der schriftlosen zur schriftbezogenen Kultur stand, sorgte sich um die Urmuse, um das Pergament in der Seele.

ASKLEPIOS: Ja, genau. Der Gedanke, die Schrift sei eine Arznei, je nach Gebrauch Heil- oder Gifttrank, stammt von Platon. Der Verfasser des Pamphlets hatte offensichtlich Kenntnis davon, denn er bezieht sich darauf, wenn auch in einem anderen Sinnzusammenhang. Höre:

„Sind das die symptomatischen Nebenwirkungen des platonischen Heilmittels? Liegt hier ein eklatanter Mißbrauch des beliebtesten Humanistenmedikamentes vor, dessen zwanghafte Verabreichung zu einer Überdosis, zu einer Vergiftung führt? Wie sähe der heilsame, der Wohltat verschaffende Umgang mit dem Pharmakon Schrift aus? Die Schrift als Lebenselixier?“

ATHENE: Was ist das denn? So lies schon!

ASKLEPIOS:

„Es ist existent, dieses Destillat aus so wertvollen Stoffen wie balsamischem Urvertrauen in das Bildungsbedürfnis, salzener Lernfreiheit und goldenen Stimulanzien. Wird einem Menschen dieses Lebenselixier verabreicht, so setzt, für uns Zwangsalphabetisierte, ein gar wundersamer Prozeß ein. So organisch wie Menschen laufen und sprechen lernen, lernen sie auch schreiben und lesen. In einer Kultur, in der die Schrift omnipräsent ist, sehen sich Kinder täglich mit der Existenz der Buchstaben konfrontiert. Reklamen, Schilder, Etiketten, Zeitungen, Bücher – Leute, die lesen und schreiben, zeugen von der gesellschaftlichen Bedeutung der Schrift und bieten Ansporn zur Ergründung dieser eigentümlichen Gebilde. Es bedarf keineswegs eines systematischen Lehrganges und des Zwanges schon gar nicht, um Kinder in die Kunst des Lesens und Schreibens einzuführen.“

ATHENE: Das klingt allerdings erstaunlich, wenn wir bedenken, daß Theuths Pharmakon schon im 4. Jahrhundert vor Christus von frühester Jugend an durch die damalige Schule verabreicht und eingebleut wurde. Laß mich hören, wie sich jenseits von jeglicher Didaktik ein solcher Prozeß einstellt.

ASKLEPIOS:

„Der Verlauf des natürlichen Schrifterwerbes erfolgt individuell, wird wesentlich von Persönlichkeitsmerkmalen und Umwelteinflüssen geprägt. Es lassen sich jedoch gewisse Mechanismen, gewisse Grundzüge herauskristallisieren.

Am Anfang steht das Spiel. In einer präkommunikativen Phase zeigt sich eine erste Fühlungnahme im spielerischen Ausprobieren der Schrift. Kinder genießen es, mit einem Stift Spuren auf dem Papier zu hinterlassen. In diesem Stadium sind Schreiben und Zeichnen noch eng miteinander verbunden. Grundsätzlich lassen sich zwei Arten erkennen: das ‚Imitieren der Schrift‘, das dem Schreiberling das authentische Gefühl des flüssigen Schreibens vermittelt, und das ‚Zeichnen von Buchstabengebilden‘, bei dem es um die ‚getreue‘ Wiedergabe, um das Kalligraphieren von Lettern geht.

Im Gegensatz zu den Schriftimitationen, in denen die typische Links-Rechts-Ausrichtung meist sehr ausgeprägt ist, wird beim Zeichnen von Buchstabenformen der konventionellen räumlichen Anordnung der Schriftzeichen noch keine Aufmerksamkeit geschenkt. Um so konzentrierter wird das Augenmerk auf die Form gerichtet. Kinder finden bisweilen Analogien zwischen Buchstabenzeichen und Dingen aus der gegenständlichen Welt: Das ‚R‘ wird zur menschlichen Figur, zum ‚Wanderli‘, zu ‚dem mit dem Bäuchlein‘, das ‚E‘ wird als ‚Kamm‘ bezeichnet und beim ‚A‘ klingt die Ähnlichkeit zum Haus an, in der metaphorischen Sprache der Kinder ‚der mit dem Dächlein‘ eben.

Das kindliche Imitationsverhalten beschränkt sich aber nicht auf das Schreiben. Es ist der Wunsch eines jeden Kindes, die wichtigsten Geheimnisse der Erwachsenenwelt zu ergründen. Lange bevor es zum eigentlichen Lesen kommt, vollziehen Kinder den Leseakt als reines Spiel in der Nachahmung. Mit größtem Selbstverständnis geben sich Kinder ihrer ‚Lektüre‘ hin. Die Ernsthaftigkeit, mit der sie diese Tätigkeit verrichten, bringen sie in Aussprüchen wie ‚Ich lese diese Seite noch fertig‘ oder ‚Nach dem Nachtessen lese ich dann weiter‘ zum Ausdruck.

Durch den steten Kontakt mit dem Schrifttum erlangen Kinder das Bewußtsein, daß die Schrift Träger von Informationen ist. Buchstaben gewinnen inhaltliche Bedeutung, lassen sich aussprechen, bilden in der Aneinanderreihung Wörter. Es ist lediglich eine Frage der Zeit, bis das Spiel ‚Schriftzüge entziffern‘ entdeckt wird. Auf Spaziergängen, bei Tisch, im Kaufhaus – die ganze Welt wird entschlüsselt. Je größer und augenscheinlicher die Buchstaben sich präsentieren, desto mehr fordern sie zum Lesen heraus. Wenn auch anfangs dieses ‚Erlesen‘ von uns bekannten Wörtern noch erhebliche Anstrengungen erfordert, lassen sich Kinder nicht davon entmutigen; sie genießen die sich einstellende Leichtigkeit zusehends.

Der Einstieg zum fließenden Lesen aber findet meist über das Abenteuer ‚Literatur‘ statt. Bücher sind das Tor in ungeahnte Welten, führen in fesselnde, lustige, rührende, sinnliche Geschichten. Ein Sog, dem nur wenige widerstehen können.

Doch kehren wir zu den Anfängen des Schreibens zurück.

Mit der Erkenntnis, daß Buchstaben Lauten zugeordnet werden, erwacht das Interesse an zielgerichtetem Schreiben. Vorerst werden aufs Geratewohl Buchstabenketten in der Art von ‚DJKPSOLVPRTE‘ gebildet. ‚Was habe ich geschrieben?‘, pflegen Kinder in solchen Momenten zu fragen. Die lautgetreue Wiedergabe solcher Wortschöpfungen löst beim ‚Erschaffer‘ sichtliche Genugtuung aus.

Bald geben sich Kinder aber nicht mehr damit zufrieden. Das Bedürfnis, ‚richtige‘, existente Wörter zu schreiben, stellt sich ein, wobei sie sich verschiedener Techniken bedienen. Manche Kinder lassen sich einzelne Wörter oder ganze Wortlisten vorschreiben, die sie kopieren. Andere wiederum lassen sich Buchstaben um Buchstaben diktieren. Auch Schriftzüge unterschiedlichster Art regen zur Abschrift an: Buchtitel, Aufdrucke von Verpackungen oder Beschilderungen auf der Straße.

Die Schrift wird Bestandteil von Zeichnungen, dient der anekdotischen Inszenierung oder der bildnerischen Gestaltung. Früher oder später erfahren Kinder, daß sich mit der Schrift Botschaften übermitteln lassen. Haben Kinder Lesen und Schreiben erstmals als soziale Handlung begriffen, setzen sie die Schrift gezielt als Kommunikationsmittel ein, selbst wenn sie des Schreibens noch nicht kundig sind. Sie bedienen sich einfach eines ‚Schreibers‘, der ihre Mitteilungen in ein regelkonformes Schriftsystem überträgt; oder sie schlagen den umgekehrten Weg ein: Sie diktieren den Inhalt ihres Briefes und fertigen eine Abschrift davon an.

Allmählich erlangen Kinder die Fähigkeit, auch ohne fremde Hilfe zu schreiben, wobei sich eine Entwicklung vom halbphonetischen über das phonetische zum orthographisch korrekten Schreiben abzeichnet. Während im halbphonetischen Stadium für ein einzelnes Wort nur besonders prägnante Laute oder Lautgruppen wiedergegeben werden, gelingt es im Übergang in die phonetische Phase immer häufiger, die Lautfolge eines Wortes lückenlos, also streng nach rein phonetischen Regeln, abzubilden. Das Lesen solcher Schriften ist nicht ganz einfach, schlagen sich doch darin mundartliche wie auch individuelle Aussprachen nieder. Zudem werden die Wortgrenzen nicht immer eingehalten.“

ATHENE: Erlaube mir, dich zu unterbrechen, ehrwürdiger Asklepios. Aber ein Gedanke ziert meinen Geist, der nicht länger warten will, auf daß ich ihn ausspreche. Kinder, die sich auf diese Weise der Schrift bemächtigen, scheinen sich, zumal in groben Zügen, an die Entstehungsgeschichte des Schrifttums zu halten. Faszinierend, wie sie sich beispielsweise eines Schreibers bedienen, eine Technik, die während Jahrhunderten gepflegt wurde. Schreiben wurde als Handwerk verstanden und als solches gehandhabt. Auch das Kopieren von Schriftlichkeiten war eine rege gepflegte Tätigkeit und wurde sogar von Schriftunkundigen ausgeführt. Oder dieses Aneinanderreihen von Buchstaben, das Verwischen von Wortgrenzen und das lautgetreue Schreiben. In der Antike war Schrift eine kontinuierliche Buchstabenreihung. Konturlos wurden Wörter aneinandergestellt, was ein stummes Lesen verunmöglichte; genau so wie Kinder nur durch lautes Lesen zum Wortsinn gelangen. Von einheitlicher Rechtschreibung war auch lange Zeit nicht die Rede. Jeder schrieb, wie es ihm behagte. Es galt sogar schon als ungeschickt, im gleichen Text zweimal dieselbe Schreibung zu benützen.

ASKLEPIOS: In der Tat dürfte der Orthographie nicht ein solch großes Gewicht zugesprochen werden. Denken wir nur an die deutsche Sprachgemeinschaft, die bis Ende des 19. Jahrhunderts keine normierte Schreibung kannte. Hat das etwa die Hochblüte der deutschen Literatur in der Weimarer Klassik verhindert? Oder die Prosperität im 19. Jahrhundert? Rechtschreibung ist gewiß nicht das Wichtigste an der Sprache, weshalb die heutige Zivilisation gut daran täte, ihren Stellenwert zu relativieren.

ATHENE: Das hast du aber sehr schön gesagt, du Edelster. Es fehlt dir lediglich noch ein Titel für deine Rede. Wie wäre es mit „Die Rechtschreibung: Gift oder Elixier?“

ASKLEPIOS: Auf diese Art glaubst du zu scherzen?

ATHENE: Du irrst, ich meine es im Ernst. Rechtschreibung soll ja für viele Schulkinder wirklich eine Plage sein. Ich stimme dir zu, daß sie nicht die Freude an der Sprache verderben, nicht zum Summum Bonum erhoben werden darf, obwohl die einheitliche Schreibung auch ihre Berechtigung hat. Aber fahren wir fort im Text.

ASKLEPIOS:

„Die Umwandlung von Phonemen in Grapheme wird einer fortlaufenden Verfeinerung unterzogen: immer häufiger finden gängige Rechtschreibemuster Verwendung. Durch Rückfragen an Schriftkundige einerseits, durch das Lesen andererseits, passen sich Kinder zusehends an die gebräuchliche Orthographie an, die an persönlicher Bedeutung zunimmt. Es ist älteren Kindern, die nicht mit schulischer Belehrung belästigt wurden, im allgemeinen ein Bedürfnis, daß ihre Texte nicht mit Fehlern durchsetzt sind. Deshalb wenden sie sich gerne an einen ‚Korrektor‘. In diesem Zusammenhang werden auch erstmals linguistische Aspekte wichtig. ‚Weshalb habe ich dieses Wort falsch geschrieben?‘ ‚Gibt es hierzu eine Regel?‘ So oder ähnlich lauten die Fragen. Das Entdecken von sprachlichen Strukturen und Regelwerken löst bei manchen Kindern wahre Begeisterung aus.

Schreibanlässe sind mannigfaltig vorhanden, müssen nicht inszeniert werden. In Spielsituationen werden Schilder gemalt oder Pässe ausgestellt, zur Geburtstagsfeier Einladungen verteilt, für den Einkaufsbummel Einkaufslisten geschrieben. Wichtige Ereignisse werden ebenso festgehalten wie Name und Nummer bei einem Telefonanruf. Aber auch als Medium zur Verarbeitung von Gefühlen und Gedanken dient das Alphabet, sei das nun in Form von Tagebuchaufzeichnungen oder als literarischer Text. Entscheidend ist die Tatsache, daß der Gebrauch der Schrift situationsbezogen, eng an Sinn und Zweck ihrer selbst gebunden, Teil eines sinnvollen Ganzen ist. Auf diesem Weg ist und bleibt Schreiben und Lesen eine bereichernde, rundum positive Erfahrung, ein wohltuendes, Kraft spendendes Elixier.“

ATHENE: Wahrhaftig ein wünschenswertes Ziel. Doch was geschieht, wenn Menschen keinen Gefallen an der Schrift finden? Bei Zeus, ist es nicht verantwortungslos, sie ihrem Schicksal zu überlassen, selbst in der stillen Hoffnung, das Vermögen, sich der Schrift zu bedienen, stelle sich von alleine ein?

ASKLEPIOS: Mehr als stille Hoffnung wage ich es zu bezeichnen: Zuversicht spricht aus dem Text. Freilich nur unter der Bedingung, daß das Destillat voller erbauender Ingredienzien, von dem die Rede war, Teil des Elixiers ist.

ATHENE: Und was ist mit der Tatsache, daß Abertausende von Menschen in Slums verrotten, fernab von erbauenden Destillaten und Tinkturen? Verelendete Kreaturen, die dringend der Bildung bedürften, um vielleicht eines Tages Aussicht auf Linderung zu entfalten. Denn Wissen ist Macht, wie es so schön heißt.

ASKLEPIOS: Was du mir da sagst, ist ein Grund zum Streiten! Ich denke, du erliegst einem gängigen Trugschluß. Bist du dir sicher, daß du die richtigen Worte gebrauchst für das, was du vortragen willst? Meintest du nicht vielmehr: Wissen ist Kraft?

ATHENE: Wie meinst du das? Ich verstehe dich nicht.

ASKLEPIOS: Laß es mich dir erklären. Macht ist ein Mittel zur Unterdrückung, Kraft eines der Selbstbehauptung, des Widerstandes. Macht ist die Fähigkeit, über Personen und Dinge zu bestimmen, sie zu beeinflussen und zu kontrollieren; Kraft hingegen ist die Fähigkeit, etwas zu bewirken, sei das nun körperlich oder geistig. Macht assoziiert negative Gefühle – Machtgier, Machtmißbrauch, Ohnmacht. Kraft indes weckt andere Bilder. Ich sehe da beispielsweise einen Kranken vor mir, der allmählich wieder zu Kräften kommt, erstarkt, gesund wird. Oder ich denke an die belebende, heilsame Kraft eines Medikamentes, an die Heilkraft. Oder wie jemand etwas aus eigener Kraft, ohne fremde Hilfe, bewerkstelligt.

ATHENE: Du willst sagen, daß der Begriff Macht negativ und jener der Kraft positiv besetzt ist. Aber vergißt du nicht, daß Kraft die Voraussetzung von Macht ist?

ASKLEPIOS: Gut erinnerst du daran. Ich stimme dir zu: Macht ist ohne Kraft nicht denkbar. Kraft kann zu Gewaltakten mißbraucht werden, was ein Aspekt, eine Facette davon ist. Macht aber ist per se Gewalt; denke nur an die Staatsgewalt oder an die elterliche Gewalt. Doch kehren wir zu unserem ursprünglichen Gedanken zurück. Die allzu griffige Formel „Wissen ist Macht“ impliziert folgerichtig die Herrschaft der Wissenden. Oder anders gesagt: Wer an der Macht ist, befindet über das Wissen, entscheidet, was und wie gelehrt wird, und kann durch die Monopolisierung der Bildungsgüter seine Machtposition stabilisieren. Dies, ehrenwerte Parthenos, Göttin des Krieges, ist wohl kaum eines deiner Ideale, auch wenn du manche Schlacht gewonnen hast. Dafür ist dein Gemüt zu zartbesaitet. Wolltest du nicht eher sagen, wer wissend sei, der verfüge über geistige Kräfte, die ihm Unabhängigkeit verschaffen?

ATHENE: Ja, und du wirst also zugeben, daß die Schrift ein Mittel zur Emanzipation ist, das aus der Armut, aus der Unterdrückung, aus der Unwissenheit herausführt?

ASKLEPIOS: Wie sollte ich nicht? Ebenso wie sie auch ein Mittel zur Domestizierung ist, das der Reproduktion, der Sozialisation, der Indoktrination dient.

ATHENE: Das mag so sein, wie du sagst, nur mach uns klar, was du meinst.

ASKLEPIOS: Laß mich dir eine Allegorie ersinnen. Heureka! Die Alphabetisierung in der sogenannten Dritten Welt entpuppte sich als Trojanisches Pferd, als Instrument eines kolonialistischen Feldzuges. Ich will dir nicht etwa Unrecht tun. Deine Erfindung ist ein strategisches Meisterwerk. Sie führte zur Beendigung eines zehnjährigen Krieges. Doch dieses Trojanische Pferd, das in Kuhgestalt daherkommt, verleiht dem Jahrtausende alten Klassenkampf ein neues, liebevolles Gesicht, unter dem sich eine sinistre Fratze versteckt. Es handelt sich dabei nämlich um eine der goldigsten Kühe der Zivilisation, wobei ihre Vergoldung nichts anderes als ein humanitäres Mäntelchen ist.

ATHENE: Irre ich in der Annahme, du sprächest von der Schule?

ASKLEPIOS: In der Tat meine ich die Schule und damit verbunden die Zwangsalphabetisierung. Mit ihrer Hilfe wurden funktionierende, intakte Kulturen von innen heraus zerstört, den Klauen der Zivilisation ausgeliefert, Länder ausgebeutet, Urbevölkerungen verfügbar und empfänglich für die Produkte der modernen Wirtschaft gemacht, westliche Werte und westliches Denken geimpft. Brachte die Schule diesen Menschen die Freiheit, brachte sie ihnen Linderung, Hilfe zur Bewältigung des alltäglichen Lebens? Sicherlich, einer wohldosierten Elite verhalf sie zu Wohlstand. Ob dieser glücklich macht, wage ich zu bezweifeln. Aber die große Masse vertröstet sie mit leeren Versprechungen.

ATHENE: Und wie erklärst du dir das?

ASKLEPIOS: Infizierte Völker wandeln sich von oralen Kulturen zu „Kulturen des Schweigens“. Auf den ersten Blick unterscheiden sie sich kaum voneinander – für beide lässt sich aus heutiger Sicht hochgradiger Analphabetismus diagnostizieren. Die eintretenden Veränderungen aber sind verheerend. Menschen erkranken innerlich, ihr Selbstwertgefühl wird gebrochen, sie werden marginalisiert. Anstatt ihre Eigenständigkeit zu bewahren oder diese durch die Schriftkultur allenfalls zu festigen, werden sie ihrer erprobten Ausdrucksformen, ihrer Sprache beraubt und verstummen. Denn die Macht der einen verlangt die Dummheit der anderen.

ATHENE: Du meinst also, dass durch die schulische Behandlung die große Masse der Menschen in ihrer Entfaltung gehemmt wird, was eine Folge der Entmündigung ist. Aber hast du Vorstellungen, wie sich das verhindern ließe? Bei meinem Schüler Hippokrates, ich kenne nur ein Mittel: Alle Wissenden zu vereidigen, denn Wissen ist Verantwortung.

ATHENE: Wahrlich ein guter Gedanke. Aber wie willst du das anstellen?

ASKLEPIOS: Lass uns hier und jetzt an dieser Stelle einen Ehrenkodex abfassen: Ich schwöre bei Athene, der Schutzpatronin der Heilkunde …

ATHENE: … und bei Asklepios, dem Gott der Heilkünste …

ASKLEPIOS: … und bei allen Göttern und Göttinnen als Zeugen, die Verantwortung meines Wissens zu tragen: Dem, der ich eine Kunst lehre, gleichzuachten, mich ihm gleichzustellen und ihm Belehrungen nur zu erteilen, wenn er es wünscht, sonst aber niemandem. Nie werde ich jemanden zwingen, sich einer Behandlung von mir zu unterziehen, so wie ich mich hüten werde, ein fruchtabtreibendes Mittel zu verabreichen. Auch werde ich die Rechtschreibung nicht korrigieren, es sei denn auf ausdrückliches Verlangen. In welches Haus ich auch eintrete, will ich zum Nutzen der Lernenden eine entkrampfte, unbeschwerliche Stimmung verbreiten, die der Wollust an der Schrift und am Forschen allgemein förderlich ist.

ATHENE: Und das Schlusswort soll lauten: Wenn ich nun diesen meinen Eid erfülle, mögen sich alle Menschen bis in fernste Zeiten so entfalten, wie es ihnen zusteht.

Damit wollen wir diesen Eid besiegeln, ehrenwerter Asklepios, und ihn auf deinen Namen taufen: Er soll dir zu Ehren „Asklepiadenschwur“ heißen.

ASKLEPIOS: Du erteilst mir zu viel der Ehre, liebliche Athene. Ohne dein scharfsinniges Dazutun erlägen meine Gedanken längst dem Zähfluss.

ATHENE: Kröne dich nicht mit Bescheidenheit, die dir nicht zusteht, glücklicher Asklepios. Und nun wollen wir gehen, denn die Dunkelheit bricht herein.

Das Pharmakon Schrift: Gift oder Elixier?2026-06-03T19:35:21+02:00

Dangleroiden

2026-04-14T22:23:04+02:00

Frage den Schöpfer von BURUBURU, dem Dämon des Motorengeräuschs. Er wurde Anfang Neunzehnhundert in der inneren Mongolei geboren als Sohn eines lettischen Beamten des vorläufig letzten Zaren Nikolaus, arbeitet derzeit als Fremdenführer in einer russisch-orthodoxen Kirche Westeuropas.

Solltest du zu den Menschen gehören, die auf die Frage: wie viel ist zwei mal zwei, grundsätzlich antworten: warum, wirst du von ihm alles über Dangleroiden erfahren.

Oder fahre nach Paris und frage den Herrn, der während der Nazibesetzung nur noch in selbst geschneiderter Generalsuniform auf die Straße ging, sich später zum Überpapst gegen Pillenpaul ernannte und entsprechend kostümiert allmorgendlich die Antimesse in einer gemieteten Kapelle zelebrierte, dem Richard Wagner nicht genügt: s e i n e Kompositionen wurden mit 250 Mann uraufgeführt, spätere für 500 Mann und darüber fanden bislang keinen Gönner. Seit Jahren hat er die Fensterläden seiner Wohnung vernagelt:

C’est la merde dehors!

Mein Bruder ist Personalchef in einem Amikonzern und mindestens 20 kg schwerer als ich. Wir haben die gleichen Eltern, sind gemeinsam aufgewachsen, warum zum Teufel sitze ich nicht in seinem Sessel. Warum habe ich das Ministrieren gekündigt, als mich der Pfarrer bedrängte, das Gymnasium quittiert, wo ich jeden Morgen die Fingernägel vorzeigen musste, die Kaserne keine 24 Stunden ertragen, wo ich lernen sollte, mich mit einer olivgrünen Plastikplane gegen A B C – Angriffe zu schützen?

Du reist zu deinen Träumen nach Afrika und musst dich mit den Matrosen prügeln, weil du ihre Essensreste vom Teller kratzt und den Kanaken gibst, läßt dich ausdodeln, weil du dir kein Negermädchen für eine Schachtel Marlboro ins Bett holst, musst zusehen, wie die Schwarzen mit Stockhieben und Fußtritten zur Arbeit getrieben werden, warum lachst du nicht darüber wie alle anderen? Du landest in Wien bei der Caritas und hilfst in einem SOS-Laden, hilfst im Jahre 67 die Ungarnhilfe von 56 auf den Mist zu führen, hilfst alle Damenschuhe mit hohen Absätzen aussortieren und verbrennen, fragst deinen Direktor naiv, warum das ganze Zeug nicht ins nächste Katastrophengebiet verfrachtet wird: gegen Sachspenden protestiert die Industrie.

Du wirst Erzieher in einem Heim für strafentlassene Jugendliche, rennst an gegen Institutionen, in denen manch einer dem Vergasen nachtrauert, weil’s billiger war, rennst an gegen „Spartakisten“ denen ein Haufen verzweifelter Jugendlicher gerade in ihren politischen Poker passt, musst deine Sozialarbeiterillusionen Stück für Stück begraben.

Siehst du, kann sich hier der gelernte Marxist einblenden, so gelangt man vom Idealismus zum Klassenkampf.

Da fällt mir Wien ein, Tabor Straße Stadtleitung der KPÖ, in der Kantine essen die grauen Kittel am einen Tisch, die Krawatten am anderen. Das war 69, inzwischen wurde gereinigt: es hieß endlich seien die Juden draußen.

Ich bekomme den Schluckauf über unsere proletarische Avantgarde, wenn so ein Maoist daherwandelt und seine Predigt abratscht, nachzulesen in der Peking Rundschau und jeder Einwand gegen die Phrase prallt: man muss auch in Österreich die Revolution machen.

Er will und braucht keine Diskussion, er weiß eh alles.

Und der Trotzkist kommt angelaufen und zetert: ihr wart doch früher politisch, vier Jahre lang habt ihr politisch gearbeitet, da hat es in Oberösterreich einen VSM gegeben, einen FÖJ, IDK, AKI; Paulusgesellschaft, da hattet ihr Lokale, Abziehmaschinen, Offsetmaschine; da habt ihr Flugblätter gedruckt, Zeitungen, habt Gruppen aufgebaut, Schulungen, Veranstaltungen, Demonstrationen organisiert, warum habt ihr das nicht fortgeführt zum Aufbau der neuen revolutionären Partei? Was soll ich ihm antworten?

Hunderte Jugendliche sind in diesen Jahren mit uns in Berührung gekommen, Schüler, Lehrlinge, Studenten, Arbeiter und Angestellte. Was haben wir mit ihnen gemacht? Haben wir sie ideologisch geimpft auf Lenin, Trotzky, Mao oder sonst wen verschworen und Monatsbeiträge einkassiert? Nein, das lief alles ganz anders.

Da war Unzufriedenheit mit den Eltern, der Schule, der Lehrstelle, dem Arbeitsplatz, dem Wehrdienst, dem Hochschulbetrieb, ängstliche hilflose Unzufriedenheit hockte in Kaffeehäusern herum, suchte nach Auswegen. Wir haben einen Keller gemietet und gesagt: hier kann sich die Unzufriedenheit treffen, streiten, konkret werden: hier kann sie ein Flugblatt abziehen, eine Zeitung drucken, Transparente malen, kann um Rat fragen, sich Namen geben, sich organisieren: ein Kindergarten ohne Aufnahmebedingungen.

Also Eintritt frei für den Marcuse-Fan, den Wilhelm Reich-Verehrer; den LSD-Strategen, den Buben, der zur Baader Meinhof will, den Marx-Engels-Lenin sagte Studenten, den Fighter of the Cosmic Liberation Army.

Das zierte sich mit Che Bärten und Leibchen, hängte sich Rosa Luxenburg in Medaillons um den Hals, pickte sich Sowjetsterne auf die Schultasche, lauschte verzückt dem Degenhardt. Das stahl, kaufte und las ungeheure Mengen ungeheuer gescheiter Bücher und plapperte entsprechend daher, schüttelte die einzig wahre Lösung für Vietnam aus dem Ärmel, rechnete mit Castro ab, was der alles verkehrt macht und wuzzelt sich aus Solidarität mit Eldidge Cleaver einen Joint.

Das tobte gestern gegen Kreml-Bürokraten und wirbt heute Volksstimme Abonnenten, schrie gestern Tod den Bullen und betet heute in der Vereinigungskirche, plädierte für den kommunistischen Geist und kauft sich einen Sportwagen.

War das alles?

Hier und da hockte einer zwischen den großen Revoluzzern, wußte sich nicht recht auszudrücken, legte Zeitungen zusammen, räumte Dreck weg, fragte verlegen dies und jenes: was das alles kostet und wer es bezahlt, warum du gratis in einem Kellerloch schuftest, statt irgendwo groß zu verdienen, warum deine Frau Urlaubs-Weihnachts- und sonstiges Geld in den Laden steckt, fragte und erzählte, von den Gemeinheiten, die ihm widerfahren, anderen widerfahren, fragte, ob das immer so bleiben müsse, was man dagegen tun könne, was er dagegen tun könne, legte Zeitungen zusammen, räumte Dreck weg, verteilte Flugblätter, verkaufte Zeitungen, bettelte Inserate, bettelte Spenden, ging arbeiten und bezahlte die letzte Papierrechnung.

Manchmal kam auch ein Mädchen daher, nicht als Dackel seines Herrn, lernte abziehen, drucken, Regale fürs neue Büro bauen, Leitungen legen, ausmalen, emanzipierte sich, statt davon zu reden.

Da war nichts ausgereift, nichts strategisch durchgedacht, das tat sich oft leichter mit der Bergpredigt als mit Lenin, verlangte eher nach zärtlichen Gesten denn rauhen Parolen. Das war kein Kader, kein Kollektiv, nicht einmal eine Gruppe, war ein Sammelsurium wirrer Ansichten und Meinungen, voller Ängste und Aggressionen, das verlief nicht gradlinig, zielstrebig, sondern grotesk verknäuelt bis hin zum Krampf, entzerrte sich, stolperte weiter zur nächsten Verzerrung schien sich in neurotischen Exzessen jäh aufzulösen und vereinte sich im nächsten Schritt.

Sie möchten diese Gärung ins ideologische Gehäuse zwingen und steuern? Möchten Gräben ziehen, Dämme aufschütten, hinlenken zu ihrer Mühle? Wie heißt die, was mahlt die, was wird daraus gebacken und schmeckt das überhaupt? Wer frißt da wieder die größten Brocken und wem bleiben wieder nur Brösel über?

Manche hätten gerne genascht, uns liebevoll lächelnd geschluckt und fluchen heute, weil sich das seine eigenen Wege sucht, die absolute Wahrheit einzig dem Kosmos zugesteht und meint, die menschliche Erkenntnis möge sich gefälligst bescheiden.

Wem es beliebt, aus dem Universum einige Brocken zu fischen und darauf Tempel und Parteizentralen zu bauen, bitte schön, unser Vergnügen ist das nicht, wir gehören zu jenen störrischen Eseln, die sich seit jeher weder mit Schmeicheleien noch Stockhieben hinter Umzäunungen zwingen lassen, die respektlos ins Maul stopfen, was ihnen begegnet, tüchtig kauen, verdauen, verwerten was brauchbar erscheint und das Übrige ausscheiden.

Wir sind europäische Esel, schreien vor allem deutsch, träumen zwar von Afghanistan, vom Kilimandscharo, vom Paraná, machen auch mal einen Besuch bei den Verwandten dort, gehören aber doch hierher, sind aus diesem Boden geboren, der trotz aller Verwüstung Schönheit behauptet, trotz aller Geistestötung Gefährten birgt. Darum streunen wir nicht umher, sondern bestimmen den Ort, wo wir uns niederlassen und verwurzeln, auskeimen, wachsen und Frucht bringen.

Aus tausend Gründen und doch nicht zufällig, liegt dieser Ort in Oberösterreich nicht in Linz Wels oder Steyr, sondern daneben, am Rande des Beckens, das demnächst mit Wohnsilos und Fabriken gefüllt werden soll.

Ich gestehe meine Sentimentalität: vor meinem Fenster grünt der Nussbaum, nicht die Leuchtreklame, pocht der Buntspecht, nicht der Presslufthammer und es weckt mich tatsächlich Hahnenschrei und Hundegebell und nicht die erste Straßenbahn und es riecht und stinkt nach allem, nur nicht nach Auspuffgasen und mein Kind wälzt sich im Sommer nackt, im Winter halbnackt mit Hunden im Dreck, fragt, wann wir endlich das Pferd bekommen, begreift seine und unsere Schande nicht: wir hausen am Land.

Hausen also zum Dutzend und mehr in den ewigen Provisorien einer Großbaustelle, auf der sich eine Handvoll Irrer abmüht, aus einem verfallenen Gehöft wieder einen Vierkanthof auferstehen zu lassen. Die Augen treten dem gelernten Linken aus dem Schädel wenn er hört wie viel Tonnen Papier und Druckerschwärze da unwiderruflich an Zement- Sand und Schotter verloren gehen.

Wo wir das Geld hernehmen?

Das interessiert die am meisten, die sich am wenigsten den Kopf darüber zerbrechen, wie wir’s zusammenkratzen. Das interessiert vor allem den schwarzen Sicherheitsdirektor, der uns in seine Kartei öffentlicher Gefahren einreihen muss, weil wir unsere Arbeit selbst regeln. Von Dangleroiden ahnt er nichts, würde sie in seinem Verzeichnis der Aufsässigen auch nicht finden, also stopft er uns wie alles Ungereimte unter A wie Anarchisten und mich wegen meines westdeutschen Passes zu Baader und Meinhof. Spötter rieten, wir sollten ein Schild übers Hoftor nageln. Hotel ULRIKE.

Ich kann meine Unschuld nur damit beweisen, daß der Herr Sicherheitsdirektor noch lebt, daß er weder abgeknallt noch in die Luft gesprengt wurde. Gehörten wir zum besagten Verein, kein Zweifel, er hätte bei dem, was er uns bislang angetan, längst sein Staatsbegräbnis gehabt. So aber sitzt er im Amte, legt seine Fußangeln aus und zwingt uns zu lernen, wie man heimtückischen Fallen entgeht. In Hamburg habe ich mal lange gestritten mit einem Bekannten, den es zum Bombenwerfen und Bullenkillen drängte. Glauben sie bloß nicht, das seien Fleischhauertypen, die sind im Gegenteil Übersensible, an ihrer Ohnmacht Verzweifelnde, die schreien und entsetzt davonrennen wenn eine alte Frau unter den Lastwagen gerät.

Sagte ich zu meinem Bekannten: geh in den nächsten Schlachthof und schau solange zu, bis du jedes Beben in dir unter Kontrolle hast, sonst wirst du nie helfen, weder der Frau unterm Lastwagen noch dem Vietnamesen noch irgend jemand, sonst krampft dir der Horror Herz und Hirn solange zusammen, bis du dich in einem Blutbad erlösen willst.

Seither haßt er mich, weil’s stimmt, er’s aber nicht lernen will, weil es einfacher ist, bei der KPD/ML ein Requiem für Holger Meins zu singen und danach unter der Bettdecke zu beten: Lenin, gibt mir die Kraft, mein Kleinbürgertum loszuwerden. Vielleicht spart er demnächst für eine Sonderbehandlung in Otto Mühl’s Gruselkabinett. Solche Geschichten fallen mir halt ein, wenn von Terroristen die Rede ist, gar ein amtlicher Verdacht auf mir lastet, selber einer zu sein. Wollen sie mehr davon hören? Nicht? Lieber von Dangleroiden?

Also gut: die Dangleroiden haben nach altbewährter Guerillastrategie einen Stützpunkt errichtet, ihn gegen die ersten Attacken gehalten und arbeiten nun fieberhaft daran, ihn zu befestigen und auszubauen. Laut Mao und Che müssten sich aus diesem Prozess die Menschen und Mittel für den nächsten Schritt entwickeln: vom Stützpunkt zum befreiten Gebiet. Dann geht’s weiter und weiter bis zur Einkreisung Wiens. Nach der Eroberung der Metropole großes Hendlbraten im Parlament.

So blödeln wir dahin nach einem Tag Ziegelputzen, Deckenbetonieren, Kartoffelklauben beim Nachbarn, gönnen uns einen tröstenden Blick in die Zukunft.

Ich selbst habe es einfach, bin am Lande geboren, auf Bauernhöfen aufgewachsen, habe ein Dutzend Handwerke gelernt wie andere Radfahren und Schwimmen, bin von der Mittelschule abgehauen nach Afrika habe mich jahrelang in Gorkis Universitäten herumgetrieben, bin dem Intellekt aufs Glatteis gefolgt, aber nicht aufs Maul gefallen, fürchte das Mechanische eigentlich nicht sehr, weil ich’s durchschauen und immer wieder in Griff bringen kann und erfahren haben, wie das Poetische letztlich durchbricht und siegt, weil’s dichter, richtiger ist.

Wenn du groß geworden bist mit Pferden und Traktoren, Zuckerrüben und Knoblauch, mit Ämtern, Banken, Parteien umgehen gelernt hast, dich zurechtfindest in den verschlungenen Windungen von Wissenschaft und Philosophie, brauchst du diese Wirklichkeit nicht zu fliehen, gehst ganz einfach zunehmend richtig mit ihr um. Dann ist dein Lied und dein Tanz kein verzweifelter Schrei eines Ausgestoßenen, sondern Freude und Fest nach gelungener Arbeit.

Die mit mir arbeiten, haben es meist schwerer, müssen sich jahrelang mühsam abringen und erkämpfen, was mir in den Schoß fiel, entbehren tausend Vorteile, die mir geschenkt wurden, stehen mit dem besten Willen doch immer wieder vorm Niegelernt, sollen Tag für Tag die Herausforderung annehmen und bewältigen, ständig mit einem Treiber im Nacken, dem nichts schnell genug geht.

Mit der Geduld hapert`s bei mir: wo ich hinschaue, sehe ich fürchterliche Mängel, weniger an Mitteln und gutem Willen, als an Denkfähigkeit, Bewusstsein und Kenntnissen, Misstände zu erkennen und gezielt zu beheben. Auf der Riesenbaustelle „sozialer Wandel“ schreit es nach Arbeitskräften, nach eingespielten Profis, statt dessen quält sich ein Häuflein Idealisten mit einer täglich unmöglicheren Last.

Wer von uns würde nicht jubeln, wenn die Menschen die Verhältnisse sprengen, die ihre Entfaltung hemmen, aber wer bei klarem Verstand würde diesem winzigen Land vor der Nase Breschnjews in den nächsten Jahren solche Erschütterungen tatsächlich wünschen?

Wer sich Sozialist nennt, schließt gegen Moskaus Gelüste mit Mauthner Markhof einen Pakt, sonst sind wir verratzt. Wer einen Rest dialektischen Denkens bewahrt hat, begreift den aktuellen Hauptwiderspruch und schüttelt, sei’s ihm auch noch so zuwider, dem Herrn Sallinger die Hand.

Das heißt doch nicht, dass wir die Waffen strecken, die Flinte ins Korn schmeißen, heißt im Gegenteil, die erreichten Positionen mit Zähnen und Klauen behaupten, neue erobern, in allen Bereichen, auf allen Ebenen, heißt soziale Fortschritte erkämpfen bis zum Limit, das unsere großen Nachbarn setzen ohne uns zu fragen.

Es soll doch keiner behaupten, dass da kein Raum bliebe für radikale Arbeit, daß alles zur Kosmetik am Bestehenden degradiert würde, daß sinnvolle Arbeit erst nach der großen Irgendwann-Revoluiton möglich würde. Es gibt auch für ungestüme Klassenkämpfer noch genügend anspruchsvolle Plätze, hier und jetzt.

Freilich, die großen Erfolge über Nacht sind nicht drin und Heldenauszeichnungen gibt’s auch keine. Dafür gibt’s Aussicht auf jahrelange mühselige Kleinarbeit, winzige Schritte vorwärts trotz aller Anfeindungen und Rückschläge. Nichts ist aussichtslos, das vertrocknetste Hirn lässt sich aufweichen, aber nicht mit roten Fahnen und großen Sprüchen.

Wir versuchen es, bauen aus einer Abbruchbude wieder das „Danglgut“ arbeiten anders, denken anders als unsere Umgebung und sind ihr doch nicht Feind. Wenn du herumfragst, heißt es da und dort schon längst nicht mehr „Kommune“ sondern „beim Dangl“, sagt nur noch selten wer Faulenzer, Rauschgift, Geheimbordell, weil die guten Leute außer Vorurteilen auch Probleme haben, mit dem Auto, dem Rübenernter, der Mengenlehre, weil sich „die vom Dangl“ auskennen und helfen, weil man da Werkzeuge haben kann und auch mal Arbeitskräfte, wenn’s brennt- Und es wird zwangsläufig gefragt, geantwortet, nachgedacht umgedacht und es entsteht langsam aber sicher Respekt, Sympathie. Das kann der Herr Sicherheitsdirektor nicht hindern und der Herr Sallinger auch nicht, dass wir Vertrauen gewinnen und darauf aufbauen, was ihnen bitter schmeckt.

Natürlich muss ich heulen, wenn ich einen Bildband von Auschwitz in die Finger bekomme und habe mitunter panische Angst, dass uns zuwenig Zeit bleibt.

Verstehen Sie meine Ungeduld?

Verstehen sie meine endgültige Aversion gegen theoretisches Geschwätz, gegen Scharlatane, deren Demagogie gerade ausreicht, Halbwüchsigen zum Pflastersteinwerfen anzufeuern?

Meine Hochachtung jedem, der seinen Posten bezieht und sich redlich bemüht, seiner Erkenntnis der Wahrheit nach bestem Vermögen Gestalt zu geben.

Stefan Böning

Dangleroiden2026-04-14T22:23:04+02:00

Das Gift der missverständlichen Begriffe

2026-04-21T14:47:06+02:00

Es geht nicht darum, wie der Mensch, der ein bestimmtes Wort gebraucht, es meint oder versteht, sondern darum, ein wichtiges Merkmal der Kommunikation zu bedenken: Sowohl im zwischenmenschlichen Austausch als auch im Umgang mit Behörden und Justiz kommt es nicht allein darauf an, wie jemand einen Begriff emotional empfindet oder rational interpretiert. Bedeutsam ist vielmehr das Beachten der möglichen — zumeist unbewussten und normativ verankerten — Assoziationen, die das „Gegenüber“ mit diesen Worten verbindet.

Wenn dieses Gegenüber — hier Behörden und Justiz — diese Begriffe anders, nämlich rein normativ, konnotiert, können bestimmte Begriffe sogar dramatische Konsequenzen haben. Oder, anders gesagt: Der Nichtgebrauch gewisser „toxischer“ Begriffe und das bewusste Ersetzen durch andere, neutralere Formulierungen kann den gesamten Verlauf einer Auseinandersetzung verändern.

Aus meiner jahrzehntelangen Erfahrung auf diesem Gebiet habe ich — auf Wunsch einer betroffenen Familie — eine Aufstellung von aus meiner Sicht zehn „toxischen Begriffen“ erstellt und eine Liste der stattdessen zu verwendenden, unverfänglicheren Wörter.

Hierbei möge bedacht werden, dass es durchaus Unterschiede gibt zwischen den unbedingt zu vermeidenden Wörtern und denen, die ich nur als problematisch bezeichnen möchte.

Die Tatsache, dass der Mitmensch zumeist nicht an sich bösartig reagiert, entbindet uns nicht von der jede kommunikative Situation kennzeichnenden Feststellung, ja sogar von der drohenden Gefahr, das Gegenüber könne angesichts dessen, was Begriffe in ihm auslösen, aus einer Art Reflex reagieren. Was können Wörter nicht alles bewirken! Dies gilt in besonderem Maße für die tabuierten Bereiche unserer „Zuvielisation“!

Wohlgemerkt: Ich bin kein Moralist und hege nicht das kontraproduktive Ansinnen, neuartige Tabus aufzustellen oder Verbote auszusprechen. Ich glaube allerdings, dass unsere Sprache Ausdruck einer ethischen Haltung sein kann — und sein sollte.

Wenn sich allein aus dieser ethischen Haltung heraus ein möglicher Konflikt mit Behörden und Justiz ergibt, weil unsere geliebten Töchter und Söhne für sich klar entschieden haben, welchen Lebensweg sie gehen wollen und welchen sie ablehnen, dann muß das, was in einer Auseinandersetzung vorgebracht wird, auch begrifflich ein klares Bild der eigenen Position widerspiegeln.

Folglich kann es — vorneweg — nicht um eine Diskussion über mögliche andere, besser geeignete Schulformen — einschließlich der häuslichen Beschulung — gehen, sondern um die zentrale Frage, ob eine Tochter / ein Sohn ein Mensch ist, dem selbstverständlich das Recht zusteht, einen klaren Willen zu artikulieren — etwa die eigene Beschulung abzulehnen und sich frei bilden zu wollen.

Das bedeutet beispielsweise: für sich zu entscheiden, wann, was, mit wem und wodurch etwas entdeckt werden möchte.

Wie die Erfahrungen der letzten Jahre, ganz besonders im Umgang mit Behörden und Justiz, bestätigen, verändert diese Klarheit das ganze „Spiel“. Vor diesem Hintergrund möchte ich heute die folgende Aufstellung [1] als Denkanstoß vorstellen und für Ihre Aufmerksamkeit danken. Ich freue mich über Ihre kritischen Rückmeldungen und Ihre positiven Erfahrungsberichte.

1) Wie nicht anders zu erwarten, ist der erste toxische Begriff „Kind“:

„Das Kind“: ein neutraler Begriff für ein Neutrum; für einen unschuldigen Engel; für ein unmündiges, weitgehend unfähiges, defizitäres („Mängelwesen“), also für ein daher zu erziehendes Wesen, für ein erst „Werdendes“ — schlicht: für ein Objekt.

Die „Minderjährigkeit“ steht für die faktische Minderwertigkeit. Zugleich ist das „Kind“ Projektionsfläche für allerlei Erwartungen — einerseits von den Eltern, andererseits von „Vater-Staat“. Spätestens wenn aus dem sogenannten „Kind“ eine „Schülerin“ oder ein „Schüler“ entsteht, folgt die Vor- und Maßgabe, sich schulpädagogischen Vorgaben zu unterwerfen.

Es möge an dieser Stelle bedacht werden, welch dramatische Konsequenzen das Aufwachsen im abseitigen Reservat „Kindheit“ hat: Die psychologische Infantilisierung der Person findet ihre Widerspiegelung in der subtilen Infantilisierung (Verkindischung) der Gesellschaft, die von einer „väterlichen Ersatz-Herrschaft“ die Erfüllung der postulierten und verkündeten Ziele erwartet („der autoritäre Charakter“).

Das sozialpsychologische Ergebnis ist eine dichotome Ordnung (Oben — Unten) mit dem normativen Zwang zur Unterwerfung. Es versteht sich von selbst, dass diese Dichotomie mit den verbindlichen Zielen einer freien und demokratischen Lebensform unvereinbar ist.

Da dem „Kind“ abgesprochen wird, sich selbstbestimmt zu entscheiden, was „es“ wollen und nicht wollen kann, wird es einer „höheren Gewalt“ ausgeliefert, die ihre „Wohltat“ oder „Fürsorge“ als „Kindeswohl“ verkleidet.

Dieser höchst problematische Begriff [2] verbindet zwei Problemfelder: Zum einen das des sogenannten „Kindes“, zum anderen das einer normativen Festlegung vermeintlich selbstverständlicher, als unabdingbar erforderlicher Werte, die als „Wohl“ sogar positiv betrachtet und gepriesen werden.

Die Steigerungsform des Begriffs „Kindeswohl“ ist das Postulat der „Kindeswohl-gefährdung“. Wenn die sich hierfür zuständig dünkende Behörde — das „Jugendamt“ — meint, dass dies zutreffen könne, wird dies oftmals in ein familiengerichtliches Verfahren münden.

Davon völlig abgesehen, wie absurd eine solche Unterstellung sein kann, dürfte klar sein, dass es dort, wo es weder die Vorstellung von „Kindheit“ noch die vom „Wohl“ gibt, das Argument einer Kindeswohlgefährdung hinfällig ist. Daher gilt es, dieser Annahme radikal zu widersprechen.

Zudem möge im Vorfeld dreierlei bedacht werden:

  •  Erstens ist es nicht die genuine Aufgabe von Familiengerichten, über schulische Angelegenheiten zu urteilen. In Deutschland wurde durch inzwischen drei obergerichtliche Beschlüsse festgehalten, dass Schulangelegenheiten über den Weg der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Ordnungswidrigkeitsverfahren) geregelt werden müssen, denn „Nicht-Schulbesuch stellt nicht an sich eine Kindeswohlgefährdung dar.“
  • Zweitens ist der teilweise oder gänzliche Entzug des elterlichen Sorgerechts (in Österreich: der Obsorge) an ganz präzise Bedingungen gekoppelt, entsprechend einer klaren „Gefahrenskala“, die nicht dadurch gegeben sein kann, dass die Tochter oder der Sohn „schulrenitent“ sei.
  • Drittens: Familiengerichtliche Maßnahmen würden — ebenso wie die über Bußgelder zu erzwingende Schulanwesenheit — mit Gewissheit eine größere sogenannte Kindeswohlgefährdung darstellen als das, was Schulbehörden und Jugendamt gegebenenfalls postulieren.

Anstelle von „Kind“ trete ich für die konsequente Verwendung des Begriffs „junger Mensch“ ein, weil es sich um einen Menschen handelt, dem unbedingt und bedingungslos alle Menschenrechte zustehen — selbstverständlich!

Das Alter — oder das Jungsein — ist kein Argument für eine subtile Diskriminierung — ebenso wenig wie die Farbe von Haaren oder Augen oder die Körpergröße.

Dort, wo ein Schriftstück etwas persönlicher gestaltet werden soll, kann „meine Tochter“ oder „mein Sohn“ angeführt werden — oder deren Namen.

Die konkrete Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass diese scheinbare Pingeligkeit durchaus lohnenswert ist — weil sie folgenschwer ist und sozusagen „das ganze Spiel“ verändert: Der junge Mensch wird zum Subjekt, dem das grundlegende Menschenrecht nicht abgesprochen werden kann, insbesondere das Recht, das abzulehnen, was ihm nicht guttut.

2) Beim zweiten, naheliegenden Begriff „Schule“ …

… werde ich mich nicht lange aufhalten, da hierzu bereits viel publiziert worden ist. Wesentlich erscheint mir die zentrale Unvereinbarkeit zwischen der Beschulungsideologie einerseits und dem Recht des Menschen, frei sich zu bilden, andererseits.

Das bedeutet: Es ist einerlei, welche Gestalt die Beschulung annimmt — ob in der „normalen“ Staatsschule, in einer Ersatzschule (als Reform oder als „Alternative“ bezeichnet) oder in der häuslichen Beschulung.

Über die da und dort minimalen Unterschiede in Bezug auf Zensuren, Klassengröße, Unterrichtsqualität hinaus handelt es sich stets um die für Schule kennzeichnenden Vorzeichen, nämlich um die Beschulungsideologie und ihre Praxis in Gestalt eines Reservats, in welchem „Kinder“ unterrichtet werden.

Der für Deutschland relevante Artikel 7 Absatz 1 des Grundgesetzes postuliert:
„Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.“

Hieraus leiten die staatlichen (Schul-)Behörden ein Vorrecht ab, zu bestimmen, was Schule zu sein und nicht zu sein hat. Freilich hat frei sich bilden gar nichts mit Schule gemeinsam — weshalb es zweifellos auch nicht unter staatliche Kuratel fallen kann.

Aus diesem Grunde erscheint es mir wichtig, sich gar nicht erst auf eine Diskussion über Schule oder zu irgendeiner Bildungs- beziehungsweise Unterrichtsform einzulassen. Wer insbesondere vor Gericht entschlossen, sicher und eindeutig darlegen kann, worin die eigene Haltung wurzelt, wird glaubhaft darauf pochen können, das selbstverständliche Recht jedes Menschen zu respektieren, frei sich zu bilden.

Anders formuliert:
Gerade wer — statt mit aller Gewalt gegen ein „Nein!“ vorzugehen — das Bestehen der Tochter oder des Sohnes auf die freie Wahl des eigenen Bildungsweges erhört, wird der naheliegenden Gefahr entkommen, als ideologische, religiöse oder pädagogische Spinner wahrgenommen und abgestempelt zu werden. Auf die inzwischen gängigen Versuche, solche Menschen als „Freilerner“ zu bezeichnen, ja als Sekte zu brandmarken, gehe ich im nächsten Punkt ein!

Eine kleine Nebenbemerkung: Oft wird die Nicht-Anwesenheit in der Schule als „Schulschwänzen“ bezeichnet.

Meines Erachtens stellt das Schwänzen die Beschulung nicht grundsätzlich infrage, sondern ist ein — gefährliches — Spiel entsprechend dem „11. Gebot“: du sollst dich nicht erwischen lassen!

Welche Gründe es hierfür auch immer geben mag:
Schwänzen darf nicht mit dem klaren Votum einer Ablehnung von Schule verwechselt werden. Sollte also der Vorwurf von „Schulschwänzen“ erhoben werden, muß diesem energisch widersprochen werden.

3) In Fortsetzung von „Schule“ ist es naheliegend, drei aus meiner Sicht „schulisch verseuchte“ Begriffe zu untersuchen:

„Unterricht“, „Lernen“ und „Vermitteln“.
Hierbei ist der „Unterricht“ das „Aktive“, das „Lernen“ das „Passive“.

Auch wenn das Wort „Unterricht“ neutral interpretiert werden kann, so sollten wir uns dennoch kritisch fragen, ob es wirklich darum gehen soll, dass Menschen „runtergerichtet“ werden. Wäre es nicht vielmehr wesentlich, ihnen zu ermöglichen, sich aufzurichten?

Mit einer wesentlichen Betonung auf das rückbezügliche „Sich“ als Ausdruck der Selbstermächtigung, zugleich der Würdigung des Subjekts.

Auf welche Gestaltung des Unterrichts sich dieser Begriff immer beziehen mag: für die meisten Menschen ist er an die Schule gekoppelt.
Er signalisiert ein zumeist ungesundes Herrschaftsverhältnis, welches das zu erlangende Wissen lediglich als Alibi benutzt, ja sogar missbraucht. Zwar wird dies heutzutage nicht mehr überall so sein, doch wer Bilder von früheren Klassenzimmern betrachtet, sieht ein Katheder auf einem Podest: die Lehrkraft hat ihre Schülerschaft von oben herab unterrichtet.

Nicht anders ist es mit dem „Lernen“. Ich weiß, so pflege ich stets hervorzuheben, dass manche Menschen, etwa Neurowissenschaftler, dieses Lernen nicht schulisch verstehen. Fragt man jedoch „Menschen wie dich und mich“, womit sie „Lernen“ assoziieren, so ist festzustellen, wie sehr sie „Lernen“ als eine Plage oder Pflichtübung an Schule knüpfen. Deshalb beschreibe ich „Lernen“ als das „Reinwürgen“ eines fremdbestimmten Lehrplans an einem bestimmten Ort — der Schule (aber nicht viel anders: zu Hause oder in einer Lerngruppe!) — zu einer fremdbestimmten Zeit durch eine lizenzierte Lehr-Herrschaft — mit dem Ziel, einer bei der Prüfung zu erringenden Note.

Es möge nebenbei bemerkt werden, dass das Ergebnis dieses oftmals als „Bulimie-Lernen“ bezeichneten Vorgangs mit einer Selbstreinigung des Organismus endet: mit dem „Auskotzen“ der ohne Interesse oder Primärmotivation aufgedrückten Lerninhalte — dem Vergessen. Es ist erstaunlich, wie schnell dieses Vergessen eintritt, wobei hier hervorgehoben werden muss, dass sich dieses Vergessen ausschließlich auf den „Stoff“ bezieht, nicht jedoch auf die oftmals von Schmach und Unlust gekennzeichneten Gefühle.

Wie pervertiert der Begriff Freiheit bereits ist, zeigt sich, wenn Eltern meinen, es sei schon ein Zeichen von Selbstbestimmtheit, wenn der „Lernstoff“ mit Spaß und Spiel „vermittelt“ werde — wodurch die dichotome „Lern-Situation“ lediglich subtil verschleiert wird: Entspringt das, was angeblich „zum Wohle des Kindes“ erfolgt, nicht in Wirklichkeit den infantilen Vorstellungen von Erwachsenen?

Oder wenn in Österreich manche Eltern ihrem Nachwuchs sagen, dies oder jenes sei der Prüfungsstoff, der im Juni geprüft werde — ihm sei es nun „freigestellt, diesen ganz selbstbestimmt zu lernen“.
Ist eine solchermaßen abgemilderte Form des Reinwürgens nicht ebenso manipulativ, aber dafür umso gefährlicher?

Aus diesen Gründen lehne ich bei selbstbestimmten Menschen die Verwendung von „Unterricht“ und „Lernen“ ab.

„Vermitteln“:
Was artikuliert im Deutschen die Vorsilbe „ver-“?
Das Präfix „ver-“ kann verschiedene Bedeutungen haben. Es steht oft für:

  1. eine Veränderung
  2. einen Fehler
  3. eine Bewegung weg von etwas [3]

Daher meide ich das Wort „Vermitteln“, das für mich stets ein dichotomes, asymmetrisches Gefühl weckt. Wenn es um Partnerschaft von Subjekten geht, ziehe ich den Begriff „Mitteilen” vor.

In Erweiterung meiner Skepsis gegenüber dem Wort „Lernen“ ist es naheliegend, dass ich die aus meiner Sicht sehr unpassende Wortbildung „Freilernen“ kategorisch ablehne.

Wird nicht jede Lehrerin oder jeder Lehrer sagen, dass in seiner Klasse selbstverständlich alle frei lernen? Kann man unfrei lernen?

Der vor Jahren unternommene Versuch, die englische Vokabel unschooling ins Deutsche zu übersetzen, endete damit, dass inzwischen oft davon ausgegangen wird, die sogenannten „Freilerner“ seien eine Sekte, eine Gruppe, sozusagen eine Bewegung, die außerhalb der Gesellschaft stünde, in der Gefahr, eine Parallelwelt zu bilden.

Zudem: Was entdeckt der Mensch in seinem Leben?
Er entdeckt gewisse Setzungen oder Strukturen.
Beispielsweise: 2 + 2 = 4; oder, dass unsere Sprache, zu der Goethe oder Hesse gehören, nicht beliebig ist, oder dass Bach, Mozart, Beethoven und Brahms, Rembrandt, Van Gogh und Richter, Rodin und Liebeskind Teil unserer kulturellen Vergangenheit und Gegenwart sind und somit integrale Bestandteile unserer kulturellen Identität.

Diese Kultur ist nicht frei! Doch frei ist der Mensch, wenn er nicht lernen muß, sondern frei sich bilden kann.

Daher:
Frei sich bildende Menschen benötigen keinen Unterricht und sie lernen auch nicht. Sie lechzen nach Kontakten und nach Wissen, möchten begleitet, hingeführt werden, freuen sich daran, zu experimentieren, zu entdecken, zu erringen …

Zeitweise ist es auch so, dass sie — nach außen hin scheinbar — gar nichts tun, nichts wollen: Dieses innere „Gären“ artikuliert sich dann als „Langeweile“, welche der Leere, dem Nichts dient. In diesem Nichts wurzelt das Kreative; hier entstehen neue, innovative Energien.

Dort, wo Menschen mit diesem Selbstvertrauen in ihre Kompetenz leben, ist und bleibt frei sich bilden ein lebenslanger Prozess, ähnlich dem Atmen oder dem Essen: eine menschliche Selbstverständlichkeit, die unsere Gattung geradezu kennzeichnet. Ohne unnötige Störungen beginnt dieser Prozess mit der Zeugung und endet wahrscheinlich erst mit dem letzten Atemzug des jeweiligen Menschen.

Wurde soeben nicht modellhaft die Grundstruktur einer demokratischen Lebens- und Kulturform beschrieben?
Entspringt und entspricht dies nicht dem, was in Deutschland die im Grundgesetz verankerten Grund- und Menschenrechte aussagen und dem, was auch internationale Menschenrechtskonventionen postulieren?

Der Sinn von Verfassungen ist es nicht, ein politisches, wirtschaftliches oder sonstiges Programm zu verkünden; sondern den Menschen als das Subjekt, als den Souverän, davor zu schützen, zum Objekt von Herrschaft, zum Opfer von Gewalt erniedrigt zu werden. Folglich darf eine Verfassung als Garantie verstanden werden, dass jeder Mensch das Recht und die Pflicht hat, sich gegen jedwede staatliche Gewalt (und Übergriffigkeit!) zur Wehr zu setzen [4].

4) „Zukunft“ und „Werden“:

Mit diesen Begriffen werden des Öfteren angebliche Sorgen der vermeintlich „Verantwortlichen“ ausgedrückt, die in Wirklichkeit ihr eigenes Misstrauen auf ihren Nachwuchs projizieren.

Was heißt „Werden“? So beispielsweise in der typischen (und bangen) Aussage:
„Was soll mal aus dir werden?“

Dieses Werden steht für eine Leugnung des Seins, das ein dynamisches Potential ist: Sein strebt stets nach gedeihlichem Sich-Entfalten — während die Betonung auf das Werden diese Energie geradezu ausbremst, behindert, stört, lähmt.

Statt beispielsweise der geliebten Tochter oder dem geliebten Sohn das Vertrauen in die eigene, angeborene Kompetenz zu schenken, wird hier — zumeist subtil, oft unbewusst — eine Angst gesetzt und gepflegt, aus der entweder ein innerer Konflikt oder ein strategisches Dilemma entstehen kann:

Beispielsweise die Haltung:
„Eigentlich bin ich mir meiner selbst bewusst, doch was tue ich, wenn die geliebten Mitmenschen in ihrem Misstrauen Recht hätten?“

Wenn das Leben wirklich so gefährlich, die Menschen so schlecht sind, dass es angebracht ist, sich zu fürchten und alles anzustellen, um dem programmierten Werden zum Erfolg zu verhelfen — vermag ich es dennoch, bei mir zu bleiben?

Oder entsteht eine Resignation vor der Last, vor dem Übergewicht der vorgebrachten — nur scheinbar logischen — Argumente, was psychologisch als „Identifikation mit dem Aggressor“ bezeichnet werden kann.

Dieses angebliche „Werden“ mündet in den Irrglauben an eine „Zukunft“.

Gewiss stellen wir als fühlende und denkende Wesen uns die Frage, wohin die Reise unseres Lebens geht. Wenn dieses Fragezeichen nicht offenbleibt, ist die Gefahr sehr groß, dass die jedem Menschen innewohnende Potenz des Kreativen erstickt wird:

Die Möglichkeit, auf dieses Fragezeichen die eigene Antwort in Gestalt einer eigenen Lösung zu finden, wird klammheimlich ersetzt durch den ausgeübten Druck, sich der von außen diktierten Rezepte zu bedienen — koste es, was es wolle, ohne Rücksicht auf Verluste, um jeden Preis.

Es ist allerdings klar, dass absolut niemand sagen kann, wie die Zukunft wirklich aussieht. Selbst jene, die etwa in einem familiengerichtlichen Verfahren sich im Namen der Zukunft Sorgen um den Nachwuchs machen, können dies nicht.

Ist das, was allgemein als Zukunft bezeichnet wird, nicht eine bloße Projektion eines schlecht verdauten Gestern auf ein angeblich erlösendes Morgen —
wodurch die Zukunft sich als eine schwere Hypothek erweist?

Wohlgemerkt wird diese Hypothek nicht von jenen einzulösen sein, die sie aufgenommen haben, sondern von künftigen Generationen.

Kurz:

Was als „Zukunft“ scheinbar logisch daherkommt, entpuppt sich im Grunde als dramatische Unverschämtheit zu Lasten unserer Töchter und Söhne oder Enkelinnen und Enkel. Und dies vor allem deshalb, weil es heute so viele Menschen gibt, die sich mit aller Gewalt dagegen zur Wehr setzen, aus ihrer eigenen und aus unserer gemeinsamen Vergangenheit die notwendigen, die Not abwendenden Schlussfolgerungen zu ziehen.

Sprachlich möge bedacht werden:
Das Wort „Zukunft“ setzt sich zusammen aus den Silben „Kunft“ für „Kommen“ und „Zu“. Also: das „Zu-Kommende“. Dies ist fast eine Befehlsform.

Im Zusammenhang mit „Zukunft“ möge berücksichtigt werden, wovon (Schul-) Behörden, Jugendamt und Justiz ausgehen:
Entgegen jedweder Logik und allen Erfahrungen äußern sie die Befürchtung, dass dieser Mensch später wegen seiner Nicht-Beschulung als Schmarotzer der Allgemeinheit auf der Tasche liegen werde — sprich, von Sozialgeld oder staatlicher Unterstützung leben müsse.

Zwar gibt es keine rationale Begründung für die aberwitzige Argumentation, sie sollte aber bedacht werden, weil sie — zumeist unbewusst und unausgesprochen — den Aussagen und Argumenten der Entscheider innewohnt.

Allein: Eine Lüge wird durch unentwegte Wiederholung nicht wahrer!

Da Menschen sich die Frage stellen, worin ihr Leben besteht und wohin die Reise ihres eigenen Lebens sie führen wird, gebrauche ich für dieses offene Fragezeichen den Begriff „Künftiges“.

„Künftiges“ lässt alles offen und unbestimmt. Daher stellt es die positive Herausforderung dar, sich kreativ und aktiv dem zu widmen, was durch mein Säen möglich wird: Das Erhoffen, die Saat möge aufgehen, ist ein Zeugnis von Vertrauen.

5) Auch beim Begriff „Entwicklung“ ist die Frage des eigenen Verständnisses wesentlich:

Ich benutze dieses Wort deshalb nicht, weil es einer vorgegebenen Norm entspringt und entspricht.

Diese Norm geht von der Vorstellung eines „normalen Weges“ nach oben, zum Erfolg hin, aus.

Auf diesem festgelegten Weg sollen Menschen durch bestimmte Maßnahmen dazu gebracht werden, sich so zu verhalten, wie es normativ vorgegeben ist, um über festgelegte Entwicklungsstufen zum festgelegten Ziel zu gelangen.

Und wer sich nicht so entwickelt, wie vorgegeben und erwartet — das heißt: wer nicht die normierten Entwicklungsstufen hinaufläuft und vom normativ festgelegten Weg abweicht —, hat wohl ein Problem („Entwicklungsschwierigkeiten“) und bedarf als Patient der Hilfe, die ihm von Experten gegeben wird.

Wird er durch „Entwicklungshilfe“ eine Rettung erfahren? [5]

Ich umgehe diesen aus meiner Sicht problematischen Begriff „Entwicklung“, indem ich vom „Sich-Entfalten“ spreche — wohlgemerkt in der Rückbezüglichkeit. Denn das, was sich entfaltet, ist dem Wesen innewohnend, ist schlicht da und ruft danach, sich zu materialisieren. Im Übrigen kombiniere ich das Sich-Entfalten am liebsten mit dem Adjektiv „gedeihlich“: Alles Leben strebt stets danach, gedeihlich sich zu entfalten.

6) Nur zur Erinnerung:

Wie oft hört man den Satz, Eltern schicken ihre Kinder in die Schule?
Wie ich zu sagen pflege: der Gebrauch dieses Wortes schicken ist nicht nur ungeschickt oder gar unschicklich, sondern zugleich sehr verräterisch.

Wird nicht ein Brief, ein Paket geschickt?

So entlarvt die Forderung, unsere Kinder in die Schule zu schicken, die zugrundeliegende Logik, wonach unsere Töchter und Söhne zu Sachen, zu Objekten gemacht werden.

Hier bedarf es keines Gegenbegriffs, denn die an sich so perverse Angelegenheit wird durch den Einsatz eines anderen Begriffs nicht besser.

7) Den nächsten Begriff, der zumeist fehlgenutzt wird, möchte ich im Sinne einer Ehrenrettung aufgreifen:

Dort, wo zumeist von „Disziplin“ gesprochen wird, geht es in Wirklichkeit um Gehorsam und Unterwerfung. Für mein Verständnis ist Disziplin eine durchaus positive Kategorie, welche die den Gegenständen innewohnenden Strukturen artikuliert.

Ist in der Gestaltung der Kommunikation Disziplin nicht die Voraussetzung dafür, dass sich mindestens zwei Menschen klar verstehen und verständigen können?

In meiner Hygiene ist Disziplin die Bedingung zur Erhaltung meiner Gesundheit.
Will heißen: die Disziplin ist nichts, das das Subjekt unterdrückt, entfremdet oder enteignet, sondern im Gegenteil eine durchaus nachvollziehbare Organisation, die mich im Entdecken geradezu unterstützt.

Anders ist es jedoch mit dem Gehorsam, der selbstverständlich nach außen, nach oben ausgerichtet ist —
im Gegensatz zum nach innen gerichteten Horchen.
Deshalb pflege ich zu sagen: „Horchen statt Gehorchen!“

Der ehemalige Leiter eines berühmten Internats, Bernhard Bueb, hat das Buch Lob der Disziplin [6] publiziert, das allerdings eher Lob des Gehorsams hätte heißen sollen, denn nur darum ging es.

Vom Gehorsam geht es dann schnell zu einer der „Haupttugenden“ der deutschen Erziehung: zur Anpassung.

Eine (bösartige?) Nebenbemerkung:
Disziplin gibt es selbstverständlich auch im Schreiben, doch setzt diese voraus, dass Menschen einen Bezug zu ihrer schriftlichen Sprache haben.
Nachdem ihnen diese Disziplin durch die Beschulung weitgehend genommen worden ist, kam der Gedanke auf, ihnen dank einer „neuen deutschen Schlechtschreibung“ entgegenzukommen.

Können Menschen nun richtiger schreiben?

Die Praxis hierzulande weist leider in entgegengesetzte Richtung: dorthin nämlich, dass bei so vielen Menschen das Sprachgefühl in alarmierender Weise gestört wurde.

Dies zeigt sich etwa beim Schreiben von „das“ und „daß“ bzw. neudeutsch „dass“. Im Gegensatz hierzu erweisen sich nicht verschulte Menschen, die aus sich heraus die Orthographie erforschen, als ganz disziplinierte Schreiber!

Wer nun die Argumente von (Schul-) Behörden, Jugendämtern und Justiz studiert, entdeckt, dass diese im Allgemeinen von der Befürchtung ausgehen, Menschen würden ohne Schule nach dem bloßen „Lustprinzip“ leben und keine Strukturen erfahren; doch im Leben gibt es nun einmal solche Ordnungssysteme.

Die Praxis von ohne Schule aufwachsenden, frei sich bildenden Menschen zeigt vielmehr, wie strukturiert diese sind — sozusagen im Gegensatz zur mangelnden Eigenstrukturierung von zu bloßem Gehorsam erzogenen Schülerinnen und Schülern. [7]

Es ist daher wichtig, bei Konflikten neben der sogenannten „intrinsischen Motivation“ auch die Strukturierung im Leben hervorzuheben und darzustellen.

8) Hieraus folgt fast selbstverständlich ein weiterer Begriff: „Gewalt“:

In manchen Zusammenhängen ist das Wort „Gewalt“ kein wirkliches Problem — etwa, wenn die „drei Gewalten“ (Legislative, Exekutive, Judikative) des demokratischen Staates beschrieben werden sollen. Hierbei steht „Gewalt“ für Verwaltung. Über die Art und Weise, wie diese Verwaltung strukturiert wird, sodass sie dem Leben, der Natur und dem Menschen dient, darf konstruktiv gerungen werden.

Bezieht sich allerdings die Gewalt auf ein aggressives oder gar zerstörerisches Verhalten, ist sie verpönt und verboten. Obwohl dies inzwischen den meisten Menschen theoretisch klar sein dürfte, erhebt sich dennoch die wesentliche Frage, wer überhaupt Gewalt als solche definiert.

Diese Frage ist besonders in den Beziehungen zwischen den Generationen wichtig:
Beanspruchen nicht oftmals Menschen, ihre Handlung sei ja nur wohlgemeint gewesen?

Davon abgesehen, dass Wohlmeinen nicht unbedingt als Wohltun empfunden wird, ist es von großer Bedeutung zu definieren,dass über die Definition von Gewalt nicht jene zu entscheiden haben, die sie — aus welchen Gründen auch immer — ausüben, sondern jene, die sie erleiden. Hier beispielsweise die Töchter und Söhne.

Vom gesetzlich verankerten und klaren Verbot jedweder erzieherischen Gewalt (BGB §1631) ausgehend, kann sich hieraus ein in einer bestimmten Situation unauflösbares strukturelles Dilemma ergeben:

Eltern haben die Schule befürwortet und die Tochter oder den Sohn angemeldet; sie oder er ist eine Zeit lang hingegangen — und stellt schließlich fest:

„Nein, das ist nichts für mich!“

„Da werde ich nur misshandelt!“

„Auf mein Interesse wird nicht eingegangen!“

„Ich werde gemobbt!“

„Es langweilt mich!“

— kurz: sie oder er artikuliert — verbal oder durch allerlei Symptome —, dass sie oder er nicht will.

Wohlgemerkt:
Der Mutter und dem Vater sind manipulative Maßnahmen oder gar körperliche Drohungen oder Strafen klar untersagt.
Was tun?

Da von einer drohenden oder bestehenden „Erziehungsunfähigkeit“ keine Rede sein kann, kommt es in solchen Fällen zu entsprechenden Gerichtsbeschlüssen.

In der Dokumentation zur Erfurter Petition [8] wurden mit Bedacht 30 Seiten den in Deutschland in den letzten Jahren errungenen Urteilen gewidmet, die Mütter oder/und Väter von Vorwürfen, „nicht für die ordnungsgemäße Beschulung gesorgt zu haben“, befreiten — weil eine klare ethische Haltung juristisch nicht ohne positive Konsequenzen bleiben kann, bis die Legislative endlich den Wandel ermöglicht.

Wer Gewalt bewusst ablehnt, möge fünferlei bedenken:

  1. Ein Leitsatz der Gewaltprävention ist die klare Aussage: „Nein heißt nein!“ Was in den Beziehungen zwischen Frauen und Männern offensichtlich ist, muss selbstverständlich auch im Zwischengenerationellen gelten.

  2. In Familien, in denen Töchter und Söhne ihren Müttern und Vätern vertrauen
    zumal sie keinerlei Gewalterfahrungen erleiden mussten — besteht kein Anlass zur Sorge, dieses Nein könne einer bloß kapriziösen Unlust entspringen. In Wirklichkeit ist das im Vertrauen artikulierte „Nein!“ die Hebamme des „Ja!“ zum Leben.

  3. Gewalt ist nicht nur das Ausüben offener, verletzender, körperlicher Kraft gegen einen unterlegenen Mitmenschen; Gewalt ist auch der ganze Komplex, der als strukturelle Gewalt bezeichnet wird. In der Schule könnte es Mobbing sein; als herabwürdigende Bemerkung, etwa von einer Lehrautorität; oder als jede Art von Misshandlung — bis hin zum heimlichen oder offenen Terrorisieren.

    Als strukturelle Gewalt kann allerdings auch das ganze Organisationsschema, das „System“ der Beschulung bezeichnet werden.
    Ein Beispiel hierfür ist in Österreich der enorme Druck, den die sogenannte Externistenprüfung ausübt: eine subtile Form der Unterwerfung unter ein widersinniges (und widerliches!) schulisches Diktat.

    Ist es da nicht naheliegend, dass die Tochter oder der Sohn — dank der bisherigen guten, vertrauensvollen Begleitung — auf diese Gewalt mit einem nachvollziehbaren und gesunden „Nein!“ reagiert?

  4. Wer dieser Gewalt als Normalität ausgeliefert ist, wird sie zur Selbstverständlichkeit erheben — durch Identifikation mit dem Aggressor. Die Folgen sind wahrlich fatal.

  5. Wie artikuliert sich dieses „Nein!“?
    Dies kann auf andere Weise als verbal geschehen — etwa durch körperliche Symptome: verschiedene (Selbst-)Verletzungen („Ritzen“), durch Schlafstörungen, Albträume, Magenschmerzen, Kopfschmerzen oder Schweißausbrüche; ebenso durch besonders aggressives Verhalten oder durch Rückzug, Schweigen und stilles Leiden. Wer solche Symptome nicht als das erkennt, wofür sie stehen, riskiert, dass die geliebte Tochter oder der geliebte Sohn in eine Richtung der inneren Abwehr gezwängt wird, um die traumatisierende Situation zu bewältigen und zu verdrängen.

Es ergibt sich hier fast von selbst, dass es keines „Ersatzbegriffs“ bedarf:
Das Wort „Frieden“ (sogar verstanden als „Abwesenheit von Krieg“) dürfte wohl zu schwach und abgegriffen sein, um eine Lebensqualität zu beschreiben, in der Menschen selbstverständlich gut miteinander leben.

9) Der nächste Begriff ist von ethisch besonderer Bedeutung: „Erziehung“ [9]

Vor allem dann, wenn es zu einer Auseinandersetzung mit Jugendamt oder Familiengericht kommt — beispielsweise aufgrund der Ablehnung von Gewalt, um die Tochter oder den Sohn in die Schule zu „schicken“ — und die Frage der „Erziehungs(un)fähigkeit“ gestellt wird. Auch hier gilt es klar zu erkennen, dass die dichotome Kategorie Erziehung für die Abrichtung des Nachwuchses steht, damit dieser zwangsweise in die „Normen der Normalität“ eingepasst wird. Es erscheint mir unsinnig und kontraproduktiv, diesen Begriff für etwas anderes zu verwenden.

Im Übrigen dürfte die oft zu hörende Losung: „Beziehung statt Erziehung!“ deshalb verfehlt sein, weil auch Erziehung eine Form von Beziehung ist — wenn auch eine pervertierte.

Die ganz außer Zweifel stehende Tatsache, dass die geliebte Tochter oder der geliebte Sohn für ihr oder sein gesundes, gedeihliches Sich-Entfalten zweifellos der gesunden Mutter und des gesunden Vaters bedarf, möchte ich als Begleitung umschreiben: Diese wunderbare Aufgabe beruht auf der Selbstverständlichkeit, dass alle Beteiligten Subjekte sind und sich als solche in eine Kommunikation einbringen. Wenn es mit Behörden und Gerichten zu Auseinandersetzungen rund um die sogenannte „Erziehungsunfähigkeit“ kommt, scheint es mir wichtig, hier durch eine klare Position diesem unhaltbaren Argument wirksam und konstruktiv zu begegnen.

10) Zu guter Letzt …

… sei ein Begriff aufgeführt, der einem weiteren Tabu entspringt und in den Auseinandersetzungen mit Behörden und Justiz im Zusammenhang mit unseren Töchtern und Söhnen in Bezug auf ihr angebliches Werden von größter Bedeutung ist: „Arbeit“.

Hierbei möchte ich klarstellen, dass ich für dieses Wort die offizielle und gesetzliche Definition heranziehe:

Arbeit beschreibt eine zumeist von außen diktierte, zweckgebundene und zielgerichtete Leistung, die gegen Geld erfolgt und — da steuer- und sozialversicherungspflichtig — ins Bruttoinlandsprodukt als den statistischen Maßstab unseres nationalen Wohlstands einfließt.

Deshalb beschreibt Arbeit nun einmal nicht, dass jemand sich beschäftigt, sich mit der Herausforderung einer Aufgabe auseinandersetzt,
sich aktiv und kreativ einbringt, sich leidenschaftlich, gar genial einer wichtigen Sache widmet.

Für all dies verwende ich Begriffe wie Aktivität, Tätigkeit, Beschäftigung, Auseinandersetzung oder Engagement.

All diese Erfahrungen können und sollen auch jungen Menschen gewiss nicht vorbehalten oder vorenthalten bleiben.

Worauf sollte sich das ausgesprochene „Kinder-Arbeitsverbot“ beziehen?
Selbstverständlich auf ein Verbot der Ausbeutung!

Was angesichts der Exzesse der Frühindustrialisierung nachvollziehbar erscheinen mag, ist hierzulande jedoch inzwischen völlig unnötig, da uns insgesamt die Arbeit an sich ausgeht.

Deshalb sollte befreiend darüber nachgedacht werden, wie sinnvoll es ist, junge Menschen viele Stunden täglich in einer Schule einzupferchen,
wenn sie sich lieber aktiv für etwas engagieren würden.

Bitte haben Sie vor Augen: Da kämpft eine wohlmeinende Lehrerin an der „pädagogischen Front“, ihr gegenüber eine „wilde Meute“ von 13-, 14- oder 15-Jährigen, die kein Interesse am Lehrplan haben und viel lieber draußen etwas leisten würden. Wie sinnvoll ist das?

Der Wichtigkeit wegen sei wiederholt:
Nein, dies ist kein Plädoyer für die Ausbeutung durch korrumpierendes Geld, sondern ein Hinweis darauf, dass der Mensch von Natur aus sich in sein soziokulturelles Umfeld einbringen möchte — und zwar altersunabhängig. Wer in den ersten Lebensjahren in seinem Aktiv-Sein gewürdigt wurde, wird eher seiner eigentlichen Berufung folgen.

In möglichen Auseinandersetzungen mit Behörden und Justiz dürfte es wesentlich sein hervorzuheben, dass die Tochter oder der Sohn bereits aktiv, kreativ, kompetent und engagiert ist.

Ein möglicherweise wichtiges Argument könnte in diesem Zusammenhang die Aussage aus der Leitwirtschaft sein, wonach sie „mit dem schulischen Schrott nichts anfangen könne“ und nun händeringend nach engagierten, aktiven, kreativen Menschen sucht.

Ein weiteres Argument in diesem Zusammenhang:
Nicht nur spielen schulische Diplome in immer mehr Berufssparten keine wirkliche Rolle mehr; inzwischen ermöglichen viele Universitäten (aus guten Gründen!) ein Studium ohne Abitur/Matura — allenfalls mit einem Eingangstest.

Selbst die oft vorgebrachte Logik:
„Schule → Hochschule → Diplom → Beruf → Geld → Erfolg → Prestige“ stimmt heute nicht mehr.

Wer die Biographien wichtiger Persönlichkeiten studiert, wird oftmals feststellen, dass sie sehr originelle Wege gingen … und deshalb so wesentlich wurden!

Selbstverständlich wäre es wichtig, über die „toxischen Begriffe“ hinaus auch „toxische Situationen“ klar zu benennen, von denen einige in diese Ausführungen mit eingeflossen sind.

Eine der aus meiner Sicht dramatischsten Situationen, die womöglich als Schlüssel zum Verständnis so mancher Prozesse und Sackgassen unserer „Zuvielisation“ gelten kann, dürfte jene strukturelle Gewalt sein, die ich zuvor bereits als die „Normen der Normalität“ adressiert habe. Aufgrund solcher Normen werden Menschen nicht nur in ihrem Handeln manipuliert, sondern in ihrer ganzen Gefühls- und Denkweise, folglich in ihrer Wahrnehmung (und, wie ich gern sage, in ihrer „Wahrgebung“!). Was mit der Zeugung, der Schwangerschaft und der Geburt beginnt und sich über die Zeit vor der Schule, die Jahre in der Schule bis hin zum letzten Atemzug erstreckt, hängt in erster Linie mit eben diesen subtilen „Normen der Normalität“ zusammen.

Ist es nicht tröstlich, dass immer mehr Menschen die Lüge solcher Normen entdecken? Dass sie klar erkennen, wie sehr diese künstlich geschaffenen Setzungen ein Irrtum sind, der im Widerspruch steht: zum einen mit dem Lebendigen, dem Natürlichen, dem Menschlichen; zum anderen mit dem, was unsere Verfassungen und Menschenrechtskonventionen postulieren — und letztlich mit dem Sinnvollen und Logischen?

Dies gibt (mir!) Anlass zur Zuversicht:

Selbst, wenn wir, „(V)Erwachsene“, uns wohlerzogen verhalten wollen oder sollen, so könnte es sein, dass unsere geliebten Töchter und Söhne es ablehnen, sich in diese Sackgasse der „Normen der Normalität“ hineinmanövrieren zu lassen — und zwar aus gutem Grund!

Besteht nun unsere „heilige Aufgabe“ nicht geradezu darin, auch Behörden und Justiz davon zu überzeugen, wie sehr ihre Grundannahmen unzutreffend sind?

Es gibt gute Argumente, welche Chancen es für uns alle — aber vor allem für unsere Töchter und Söhne — bedeutet, sie eben nicht den „Normen der Normalität“ zu unterwerfen, wozu die obsolete Beschulungsideologie in erster Linie zählt, sondern ihnen das Vertrauen zu schenken, dass sie kompetent und wirkmächtig sind, ein erfülltes Leben zu führen: eben im Sinne dessen, was ein gedeihliches Sich-Entfalten meint.

Ein Ausdruck dieser würdevollen Dynamik ist das FREI SICH BILDEN. [10]

Mit der hier vorgenommenen Erörterung von zehn meiner Meinung nach besonders „toxischen Begriffen“ (die Liste könnte gewiss fortgeführt und erweitert werden!) hege ich kein „sprachpolizeiliches“ oder „sprachmoralistisches“ Ansinnen.

Nach meinem Dafürhalten und meinen bisherigen Erfahrungen spiegelt die sprachliche Klarheit und Eindeutigkeit eine deutliche und eindeutige ethische Haltung wider, ohne die der irrsinnigen staatlichen Übergriffigkeit kaum wirksam und erfolgreich Paroli geboten werden kann.

Anders formuliert:
Der Gedanke, dass ein grundlegender Wandel ansteht, weil es um unser aller Leben und Überleben geht, erfüllt mich mit Freude und Zuversicht — vor allem, da das ethische Rückgrat dieses Wandels von jedem einzelnen Menschen, dir und mir, getragen und geprägt wird.

Wir selbst vermögen es, dies zu ermöglichen — durch unsere sprachliche Bewusstheit.

Das Gift der missverständlichen Begriffe2026-04-21T14:47:06+02:00

Orte der Begegnung

2025-10-02T20:24:27+02:00

Vorab: Menschen sind soziale Wesen mit einem ausgeprägten solidarischen Vermögen. Ist allerdings diese Solidarität an Orte, an Techniken, an gewisse Menschen geknüpft? Da die spontane Antwort hierauf ein klares: „nein!“ ist, spricht dies für die Bedingungslosigkeit von Begegnung. Doch was ist überhaupt unter „Begegnung“ zu verstehen? Beschreibt sie das zufällige Zusammenkommen von mehreren Menschen an einem zufälligen Ort – oder im Gegenteil das zielgerichtete Treffen an einer definierten Stelle? Oder beides? Oder noch etwas anderes?

Gewiß ist die Begegnung qualitativ unterschiedlich je nach dem ob die Menschen durch Zufall, freiwillig zusammenkommen; oder ob sie zwangsweise zusammengeführt werden: etwa bei einer Schulklasse oder einem Militärbataillon: Hierbei spielt es keine Rolle, ob das „Einpferchen“ von Menschen an gewissen Orten aus angeblich wohlmeinenden, aber niemals wohltuenden Gründen geschieht, denn solche Bedingungen umschreibe ich als strukturelle Gewalt. Ein naheliegendes Beispiel hierfür ist der „Schulgebäudeanwesenheitszwang“. Unabhängig davon, mit welchen pädagogischen, politisch-ideologischen oder religiösen Gründen und Ambitionen diese Schule gegründet, genehmigt und geführt wird, erweist sich dieser Ort als für die gedeihliche Begegnung von selbstbestimmten Menschen nun einmal als ungeeignet. (Erbringt der postulierte Zwang nicht den deutlichen Beweis des Scheiterns der Institution Schule?)

Von der Selbstbestimmtheit des Menschen ausgehend, gilt es nun zu klären, welcher Ort welcher Begegnung dient: Wer insbesondere sich selbst begegnen möchte, wird vielleicht den Wald, den See oder sein Bett als bevorzugten Ort wählen.

Andere Orte wiederum scheinen besser dafür geeignet, potentiellen Mitmenschen zu begegnen und sie kennenzulernen: vom Schwimmbad oder Strand über das Kino, Theater, Museum; oder in Hörsälen oder bei Seminaren; hin zu Veranstaltungen oder zu Cafés, Gaststätten, Treffpunkten… Von ganz anderer Qualität ist freilich der Ort, den ein Paar für ein intimes Treffen ansteuert: Manche Verliebte ziehen den einen Baum im Wald, andere ein Zimmer, noch andere ein PKW. Und dann gibt es jene spezifischen, zweckgebundenen Örtlichkeiten, deren Zweckbestimmung oder Zielgerichtetheit  wesentliche sind: Eine Bücherei dient nicht dem Tanz und ein Schwimmbad kann nur genutzt werden, wenn das Wasser das Schwimmen ermöglicht; in einem Kino werden Filme vorgeführt, indes in einem Labor geforscht wird; in einer Werkstatt wird geschreinert oder metallgearbeitet oder am Stein gehobelt oder am Ton getöpfert; indes auf einer Baustelle etwas gebaut wird. Folglich kann der Ort, den ich wähle, um etwas zu erleben, um etwas zu erfahren, nicht derselbe sein wie der ruhige Ort, wo zwei Menschen einer Intimität frönen oder ich ganz alleine zur Ruhe kommen, wo ich lesen oder schreiben oder zeichnen oder musizieren oder meditieren möchte… Hierbei sind der Wald und die Bücherei, der Strand und der Hörsaal, der Garten das eigene Zimmer gleichermaßen wichtig.

Was nun die infrastrukturelle Gestaltung eines Ortes der Begegnung betrifft, ist es naheliegend, daß sie maximiert werden kann und muß, um ihre dienliche Qualität zu erfüllen.

Dies an einem Vergleichsbild verdeutlicht: Es darf wohl angenommen werden, daß alle Gaststätten, Restaurants oder Kantinen nicht nur ein gesundes Essen bieten, sondern auch optimale Bedingungen zum Speisen – ob alleine oder in einer Gemeinschaft. Ebenso steht es jedem Menschen frei zu wählen, welche Art von Essen er zu welchem Zeitpunkt bevorzugt: Der eine eher mit örtlicher Kost, der andere eher mit fremden Speisen; der eine Ort klassisch gestaltet, der andere folkloristisch. Hier drinnen, da auf einer Terrasse, dort im Freien. All diese Aspekte wurzeln im einen Grundbedürfnis: sich zu ernähren. Welcher ist aber der entscheidende Faktor? Welcher Aspekt ist wesentlich? Zweifellos die von Menschen getroffene selbstbestimmte Wahl! Deshalb wird der eine Ort für den einen Menschen geradezu ideal, „mystisch“ und für den anderen indiskutabel sein, was noch lange nicht heißt, daß dieser oder jener Ort abzulehnen ist, sondern vielmehr, daß Menschen als Subjekte zu entscheiden haben, was sie als für sie geeignet betrachten.

Wenn wir nun erkennen, daß das Wesentliche nicht der Ort der Begegnung, sondern das Subjekt ist, das jeder Mensch ist und bleibt, befreit dies von einem üblichen (und üblen) Mißverständnis: erlöst vom Wunsch oder Traum, den Ort für spezifische Menschen zu erschaffen, beispielsweise für junge Menschen, etwa mit einem pädagogischen Impuls und Impetus. Zwar geschieht es, daß Menschen anderen Menschen gleichen Alters zu begegnen wünschen, doch zumeist möchten Menschen als selbstbestimmte Akteure des Erfahrens frei wählen können, mit welchen anderen Menschen sie wann und wo zusammenkommen: einmal mit jüngeren, ein anders Mal mit älteren. Die sog.“Altersdurchmischung“ ist ein wesentliches Element der gesunden Sozialität. Einerlei, ob es sich um strukturell organisierte Lokalitäten oder um „zufällige Orte“ handelt: es ist die Aufgabe des als Subjekt gewürdigten Menschen, über seine sozialen Wünsche und Bedürfnisse zu entscheiden und zu klären, welche Orte der Begegnung er aufsuchen, nutzen, geniessen will. Welch eine Befreiung von der vorgegebenen Zweckgebundenheit zahlreicher Orte!

Hingegen scheint es mir ethisch bedeutsam eine Qualität hervorzuheben, die ich – ausnahmsweise! – mit dem englischen Begriff „commitment“ umschreibe: eine soziale Selbstverpflichtung.

Mag es für die Schwimmbäder oder die Büchereien egal sein, ob und wann ich sie aufsuche, so ist es bei der sozialen Dimension der Begegnung nicht mehr unerheblich, ob ich durch eine Anmeldung eine Verpflichtung eingehe oder ob meine Mitwirkung beliebig ist: vor allem dann, wenn andere Menschen auf mein Dabei-Sein angewiesen sind. Als ein Beispiel für eine solche Begegnung bringe ich das Bild eines sich freiwillig gebildeten Orchesters: Seine Aktivität kann es nur dann zur Zufriedenheit aller entfalten, wenn sich alle Beteiligten als zuverlässige Partner und Mitglieder des Ensembles verstehen und verhalten. Im Mittelpunkt dieses Geschehens steht also nicht der „örtliche Ort der Begegnung“, sondern die Qualität dieser Begegnung in Gestalt meiner freiwillig eingegangen Selbstverpflichtung gegenüber den anderen und dem Ganzen.

Eine wichtige Voraussetzung dieser Subjekthaftigkeit dürfte immateriell sein: das unbedingte Vertrauen.

Wenn wir ebenso uns selbst wie jedem Menschen, egal wie jung auch immer, das Vertrauen schenken, die für ihn bestgeeigneten Lösungen für sein Bedürfnis, seine Fähigkeit, seine Kompetenz zu finden, ermöglicht dies das Eröffnen von kreativen Horizonten, die sonst nicht zu entdecken wären. Selbstverständlich dürfen oder müssen sachkundige Menschen ihre Mitmenschen darin unterstützen, das für sie Geeignete ausfindig zu machen, so auch den Ort, wo er Menschen, Leben, Wissen usw. entdecken wird; doch dieses Unterstützen darf niemals in ein Bevormunden des Subjekts münden – und folglich auch nicht dazu, diesen und jenen anderen Ort als geboten oder als verboten zu betrachten. Orte der Begegnung sind wie nützliche Instrumente: ihre Qualität besteht darin, uns zur Verfügung zu stehen, uns sogar zu unterstützen, doch niemals uns zu bevormunden und zu entmündigen.

Die Abkehr von spezifischen Orten, die mit einer vorbestimmten Zielsetzung für bestimmte Menschen gedacht sind, bedeutet letztlich, Örtlichkeiten als Teile einer gemeinsamen, solidaren Allmende zu betrachten: Solche Örtlichkeiten (Museen, Stadien, Labore, Büchereien, Theater- und Konzertsäle, Kinos, Hörsäle u.v.a.m.) gehören der Allgemeinheit und sind ihr zugänglich: ebenso wie Wiesen, Wälder, Berge, Seen…

* * *

Zum Beitrag auf „die freilerner“ ein „P.S.“:

Da ich befürchte, daß das Motto dieses Heftes 104: „Orte der Begegnung“ zu einem Mißverständnis führen oder verleiten könnte, sehe ich mich nun zu diesem Nachtrag veranlaßt, denn viele Menschen möchten auch ihre „Lernorte“ als „Orte der Begegnung“ verstehen und sehen. Allerdings lehne ich dies aus folgenden Gründen ab:

  • „Orte der Begegnung“ werden von verschiedenen Menschen freiwillig gewählt, und zwar entweder wegen der da gebotenen oder möglichen sozialen Kontakte; oder wegen der Lehre, der Erfahrungspotentiale. Auf keinen Fall können sie Orte sein, die als „Alters-Reservat“ betrachtet werden dürfen, denn…
  • … „Orte der Begegnung“ können niemals zum „Parken“ von Nachwuchs gesehen und verstanden werden, damit ihre Eltern sich dem widmen können, was ihnen wichtiger erscheint. Anders formuliert: „Orte der Begegnung“ können keine pädagogischen Horte sein, in die „Kinder“ abgestellt, schlimmer noch: erzogen werden.
  • Zudem wären die zu „Lernorten“ entfremdeten „Orte der Begegnung“ eine Art von Schule: Zumindest würde dies von staatlicher und behördlicher Seite so gesehen, die, „unter der Aufsicht des Staates“ (GG-Art. 7.1) stehend, daher der entsprechender Genehmigung bedürften. Wenn sie wirklich „Orte der Begegnung“ in dem Sinne sind, wie ich diese sehe, würde ihnen diese Genehmigung mit Sicherheit verweigert.

Ich befürchte, daß es sich hier um eine Grundfrage unserer Fantasie handelt: Vermögen wir es uns vorzustellen, daß selbstbestimmte Menschen jeden Alters den selbstverständlichen Wunsch, gar das Bedürfnis hegen können, sich zu jeder Zeit und an jedem Ort treffen zu wollen: fern von noch so wohlgemeinten, aber zumeist nicht wohltuenden da fremdbestimmten Ambitionen?

Nur, wenn unsere Antwort ein ganz eindeutiges „Ja!“ ist, können „Orte der Begegnung“ als Stätten der demokratischen Freiheit verstanden werden, in denen das Subjekt im Mittelpunkt steht.

Deshalb wiederhole ich: Gewiß kann es Bibliotheken und Theater, Schwimmbäder und Werkstätten, Restaurants und diverse Hörsäle geben, doch auch Wälder und Wiesen und Teiche und Seen und Berge und Straßen und Plätze und Keller und Trümmerhaufen und Spielplätze und und und… Doch nicht der Ort steht im Mittelpunkt, sondern das selbstbestimmte Subjekt, das sich dafür entscheiden kann, diesen oder jenen Ort aufzusuchen – oder in seinem Zimmer, in seinem Bett, in seiner Küche, auf seinem Dachboden oder wo auch immer zu bleiben. Hier, da oder dort wird dieses Subjekt einmal seine sozialen Bedürfnisse und Fähigkeiten erfahren; ein anderes Mal kann seine Potenz sich gedeihlich entfalten, frei sich zu bilden.

Orte der Begegnung2025-10-02T20:24:27+02:00

Ausbruch aus der Monokultur – Eine grüne Entschulungsgeschichte in drei Akten

2025-10-03T20:00:40+02:00

1. Akt: Das sozio-biologische Trauerspiel

Da sitzen sie nun, Stuhl an Stuhl vor ihren Tischen, gepflanzt wie kleine Apfelbäume in Reinkultur und lassen den Produktionsprozess über sich ergehen. Die traditionellen Methoden des Landbaues sind auch im Schulwesen bestens bekannt: düngen, spritzen, stutzen, jäten. Mit leblosen Schulstoffen angereichert und gesellschaftlichen Allerweltspestiziden gespritzt, von querspriessenden, standardabweichenden Gewächsen befreit und nichtkonformen Unkräutern gesäubert, werden die Zöglinge zum Bildungswachstum gezwungen.

Auf dem schulischen Ackerboden – einer anorganischen, möglichst keimfrei gehaltenen Materie ohne Leben und natürliche Nährstoffe – wird ein Produkt gezüchtet, das vor allem auf die Ansprüche der Wirtschaft abgestimmt ist: durch Grösse und Makellosigkeit bestechende Früchte, deren effekthascherisches Äussere nicht über ihr künstlich bis undefinierbares Aroma hinwegtäuschen kann.

Spätestens hier wird der Unterschied zwischen lebendiger Nahrung, zwischen lebendiger Bildung und solcher, die nur stopft, gaumenscheinlich. Alles, was nicht den Qualitätsmerkmalen des Marktes entspricht, alles, was dem planmässigen Wachstum hinderlich sein könnte, wird ausgesondert. Fallobst fällt eine Stufe zurück, bleibt sitzen, wird in den Pressen des psychologischen Schuldienstes gekeltert, ganz nach dem Motto «Flasche zu Flasche, Most zu Most». Unkraut kommt auf den Sonderklassenkompost, wo es entweder vermodert oder vielleicht, wenn es Glück hat, noch einmal Wurzeln schlagen und zu bemerkenswerter Pracht gedeihen kann. Doch Unkraut bleibt Unkraut, auch wenn es Storchenschnabel oder Waldrebe heisst.

2. Akt: Die Natur des Natürlichen

In einem grün eingebundenem Buch mit der Aufschrift «Pathologie der Widernatur. Eine natürliche Heilkunde im Kurzabriss» – jede Ähnlichkeit mit einem Schulbuch ist völlig unbeabsichtigt, denn eigentlich ist es ein Entschulungsbuch – steht geschrieben: Viele Bauern und Lehrer leiden an einer für ihre Zunft typischen Krankheit: dem Schöpfersyndrom. Die Symptome sind von unverkennbarer Natur.

Am Schöpfersyndrom erkrankte Menschen gefallen sich in der Rolle, wachsen zu lassen, sie glauben gar, Wachstum sei die Folge ihres kultivierenden Bemühens, und betrachten sich als unverzichtbar.

Diese weitverbreitete Infektionskrankheit gehört zur Gattung der Märchenviren, wobei es sich bei diesem speziellen Typ nicht um ein harmloses Ammenmärchen, sondern um ein jahrhundertealtes, Kulturgeschichte füllendes Bauernmärchen mit dem Namen «Agriculose fabera» handelt. Das Genie der Natur hat jedoch für dieses besonders antinatürlich wirkende Antigen einen natürlich wohltuenden Antikörper bereitgestellt. Er basiert auf einer Veranlagung, die sowohl in jedem Menschen latent vorhanden, als auch in der ganzen Natur allgegenwärtig ist. Es ist die Kraft, frei von manipulierenden, menschlichen Eingriffen, in Harmonie und Ausgeglichenheit zu leben und zu gedeihen. Alleine der Antikörper «Mahayana», das «Nichts-tun» ist von heilender Wirkung, hat die Macht, das von Menschen Gemachte in die Hand der Natur zurückzulegen.

Genauso, wie in der natürlichen Landwirtschaft Pflanzen aus eigener Kraft wachsen und nicht auf Düngemittel angewiesen sind, gedeihen junge Menschen ohne künstlich vorgesetzte Bildungsmittel.

Dünger, eine wachstumsfördernde Substanz, genannt Anregung, ist zwar nicht vollends nutzlos, aber die Natur liefert ihn in ausreichenden Mengen. Ebenfalls unnötig ist das Pflügen, das Auflockern von schweren, schulischen Ackerthemen. Keine Pflanze der Erde ist so schwach, dass sie nur in gepflügtem Boden keimen würde. Wird der Boden aber einmal gelockert, so muss er regelmässig gelockert werden, sonst verdichtet sich die Erde und das Verständnis für ungelockerte Thematik bleibt im Acker stecken. Besonders infektiös ist der Bauernglaube, ein Obstbaum wachse am kräftigsten und trage am meisten Früchte, wenn er beschnitten werde. Am gesundesten wachsen Bäume zweifellos nach ihren eigenen Gesetzen und Gewohnheiten. Ein zurückgeschnittener Obstbaum muss sein ganzes Leben lang ausgeschnitten werden, da er kaum mehr in der Lage ist, seine Äste im richtigen Abstand voneinander wachsen zu lassen und sich in die richtige Richtung auszudehnen. Einmal entmündigt, treibt er ein eigensinniges Spiel, dem nur noch mit der sanktionierenden und selektionierenden Baumschere beizukommen ist. Die Abwendung von der Schulmedizin ist aus gesundheitlichen Gründen äusserst empfehlenswert, muss aber sehr sanft vollzogen werden. Gerade bei Verkrüppelungen verschiedenster Art zeigt sich, dass auch die natürliche Heilpraktik des «Nichts-tun» viel Geduld und Fingerspitzengefühl erfordert.

3. Akt: Die Begrünung der Bildungswüste

Einst war die Erde von vollkommener Integrität. Doch der Mensch erkrankte am Schöpfersyndrom und Machtbarkeitswahn. Er schuf Apfelbaumplantagen und andere Monokulturen, institutionalisierte das Wachstum und opferte so komplexe und intakte Ökosysteme wie den tropischen Regenwald oder die organische Lernkultur. Das sozio-biologische Trauerspiel nahm seinen unvermeidlichen Lauf und es entstand eine neue Form der Wüste. Einige Menschen aber spürten tief in ihren Herzen die sandige Einöde und begannen sich gegen diese rodende Entwurzelung aufzulehnen. Sie stiessen auf ein heilsames Wundermittel, das «Nichts-tun», genannt «Mahayana», und beschlossen, von nun an die Natur des Natürlichen zu respektieren.

Und alsdann sprossen Oasen aus dem Boden, kleine, unscheinbare Paradiese, in denen für die wüstengewohnten Menschen gar sonderliche Pflanzen wuchsen: zierliche und zarte, unscheinbare und schlichte, buschige und üppige, behaarte und dornige, Früchte tragende und Düfte versprühende Pflanzen, die trotz ihrer Unterschiedlichkeit in grösstem Selbstverständnis prächtig nebeneinander gediehen – völlig unabhängig davon, ob sie nun Früchte trugen oder ob sie planmässig wuchsen.

Viele Menschen fühlten sich durch diesen unkontrollierten, Leben versprühenden, exotisch anmutenden Wildwuchs bedroht und sahen das totale Chaos voraus. Sie erinnerten sich an die Auswüchse des «Laisser-faire-Virus» und erzählten sich die Geschichte vom einmal zurückgeschnittenen Obstbaum, um den man sich nicht mehr gekümmert habe und der komplett verkrüppelt sei. Es entstand eine rege, öffentliche Diskussion. Einige Mikrobiologen, die Licht ins Dunkel der Viren und Antikörper zu bringen versuchten, wiesen auf den feinen, aber äusserst wichtigen Unterschied zwischen unbeteiligtem «im Stich lassen» und aufmerksamem «Nichts-tun», dem desinteressierten «Sich-Abwenden» und intensiver «Zuwendung ohne zu agieren» hin – ein Unterschied, der leider nur wenigen klar wurde. Doch das lukullische Wachstum erwies sich als dermassen anregend, dass die Oasen sich weiter und weiter ausbreiteten. Zum Erstaunen der zahlreichen Skeptiker blieb das Chaos aus, stattdessen entstand ein Dschungel voller Leben und Vielfalt. Und da die Monokultur gestorben ist, leben die Menschen heute noch.

Ausbruch aus der Monokultur – Eine grüne Entschulungsgeschichte in drei Akten2025-10-03T20:00:40+02:00

Selbstbestimmt lesen

2025-11-13T18:59:22+02:00

Ich möchte einen kleinen Ausschnitt aus dem Leben meiner jüngeren Tochter erzählen. Ich habe mir vorab selbstverständlich ihre Zustimmung eingeholt, und sie hat diesen Text lektoriert.

Vorab kurz zum Kontext: Meine 15-jährige Tochter besucht seit einigen Jahren keine Schule mehr. Stattdessen macht sie von ihrem Menschenrecht auf Bildung Gebrauch und bildet sich selbstbestimmt, außerhalb von Schulen.

Und sie liest!

Social Media

Digitale Geräte nehmen im Leben meiner Tochter eine große Rolle ein. Über verschiedene Kanäle ist sie mit Menschen in Berührung gekommen, die Social-Media-Inhalte (neudeutsch content) zu Büchern erstellen: sie besprechen einzelne Bücher, geben Leseempfehlungen oder diskutieren, wie sie ihre eigene Bibliothek sortieren. Die Inhalte sind über Kanäle und Plattformen wild verteilt: ich habe meine Tochter sowohl längere Youtube-Videos als auch kürzere Instagram-Clips schauen sehen.

Über diese Wege ist sie auf das Netzwerk goodreads.com gestoßen. Hier tummeln sich Lesebegeisterte: sie posten Einschätzungen von Büchern, erstellen Listen von bereits gelesenen Büchern oder noch zu lesenden Büchern, teilen auf Wunsch diese Listen mit der Öffentlichkeit, oder kommen direkt miteinander ins Gespräch, von Mensch zu Mensch, über Bücher.

Meine Tochter hat sich hier registriert und führt dort ein Lesetagebuch.

Äußere und innere Stimuli, und ihre Balance

Wie es heute so bei den sozialen Medien üblich ist, arbeitet auch goodreads.com mit – nennen wir es mal – Anregungen: Anregungen zum Lesen, und natürlich Anregungen zur Interaktion auf ihrer Plattform. Wie in unseren Kulturkreisen mittlerweile üblich geschieht das auch über „Belohnungssysteme“, und hier wird es spannend. Wie geht meine Tochter mit äußeren Anregungen, äußerer Erwartungen und äußerem „Druck“ bezüglich ihrer Leseleidenschaft um?

Goodreads.com lädt sie etwa dazu ein, gewisse Herausforderungen (neudeutsch challenge) anzunehmen. Zwei dieser Challenges möchte ich vorstellen:

  1. Die Jahreslese-Challenge: Anfang des Jahres kann man sich entscheiden, an dieser Aktion teilzunehmen. Dazu wählt man dann selbst aus, wie viele Bücher man sich im gegebenen Kalenderjahr vornimmt zu lesen. Anschließend führt man darüber Buch (kleiner Wortwitz): man gibt an, welches Buch man liest, markiert es als „in Bearbeitung“, bevor man es als „gelesen“ abhaken kann. Die Bücher auf seiner persönlichen Leseliste kann man frei wählen. Schafft man die Challenge, bekommt man ein Abzeichen freigeschaltet, eine Art digitaler Orden.
  2. Die Sommerlese-Challenge: Zu Beginn des Sommers gibt goodreads.com eine Liste von Büchern heraus, und Teilnehmer der Challenge sollen dann eine gewisse Anzahl von Büchern daraus lesen. Ich vermute, dass soll die Interaktionen zwischen den Nutzern auf die Bücher auf der Liste fokussieren. Selbstverständlich winkt auch hier wieder ein Abzeichen (Zertifikat!).

Meine Tochter hat sich auf die erste Challenge eingelassen und sich vorgenommen, 2025 20 Bücher zu lesen. Trotz der Aussicht auf eine zweite Belohnung hat sie sich entspannt gegen die Sommerlese-Challenge entschieden. Nach ihren eigenen Worten haben ihr die Bücher auf der Liste nicht zugesagt. Ich vermute außerdem, dass sie die zweite Challenge unbewusst auch als Bevormundung wahrgenommen hat, denn bei beiden Challenges geht es darum, Bücher zu lesen. Ohne Reue hat sie also auf eine weitere „Belohnung“ verzichtet!

Lesen unter vermeintlich äußerer Anregung

Seit Januar 2025 ist also klar, dass meine Tochter 20 Bücher in einem Jahr lesen „muss“. Jetzt kommt der nächste spannende Aspekt: wie erfüllt sie diese – selbstgewählte, und dennoch externalisierte – Anforderung?

Zunächst ein Ausschnitt aus ihrer bisherigen Leseliste von 2025:

  • Franz Kafkas „Der Prozess“ und „Die Verwandlung“,
  • Tolkiens „The Hobbit“ und Band 1 der „Herr der Ringe“-Trilogie,
  • Shakespeares „Macbeth“,
  • Dostojewskis „Schuld und Sühne“ (nachdem sie letztes Jahr bereits „Weiße Nächte“ von ihm gelesen hatte),
  • Harper Lees „Wer die Nachtigall stört“ (nachdem sie den Filmklassiker geschaut hatte),
  • Oscar Wildes „Das Bildnis des Dorian Gray“,
  • Jane Austens „Stolz und Vorurteil“,
  • George Orwells „Farm der Tiere“,
  • F. Scott Fitzgeralds „The Great Gatsby“,
  • das japanische Manga „Alice in Borderland“ (nachdem wir die zugehörige Serie geschaut hatten),

um nur einige zu nennen. Sie hat aktuell laut ihrem goodreads-Konto 16 Bücher in diesem Jahr gelesen (Stand August), einige davon im englischsprachigen Original. Was soll ich sagen, sie hadert mit dieser Statistik!

Das allererste Buch aus der 2025er Leseliste zählt in ihren Augen nicht wirklich, weil sie es bereits im November 2024 zu lesen begonnen hatte; einige andere Bücher sind ihrer Meinung nach zu kurz, um als „ganzes Buch“ zu zählen, etwa Shakespeares „Macbeth“ oder Charlotte Perkins Gilmans „The Yellow Wallpaper“. Sie fühlt sich also etwas überschätzt!

Niemand sagt ihr, welche Bücher sie lesen soll, in welcher Reihenfolge, bis zu welcher Frist, niemand fragt sie anschließend ab (um herauszufinden, ob sie es wirklich gelesen hat oder nur eine KI-generierte Zusammenfassung wiedergeben kann), niemand beurteilt oder bewertet irgendeinen Aspekt ihrer Lesetätigkeit, niemand gibt ihr Hausaufgaben, die sie dann mit minimalem Aufwand – womöglich unter Nutzung “unerlaubter” Hilfsmittel – versucht zu erledigen. Sie schreibt keine Aufsätze zu den Büchern.

Stattdessen redet sie darüber, gern und viel, inspiriert und inspirierend. Allein ihren Erwägungen zuzuhören, was und in welcher Reihenfolge sie als nächstes lesen möchte, warum oder warum noch nicht, ist ein Genuss. Wird sie aufhören zu lesen, wenn sie die „äußere“ Anforderung geschafft hat aber noch Zeit übrig bleibt weitere Bücher zu lesen? Ich wette dagegen, alles was ich habe!

Und so offenbart sich die Schönheit, die Kraft und die Magie des frei sich Bildens: es ergibt einfach keinen Sinn für meine Tochter, die Leseaufgabe so schnell und so leicht wie möglich zu erledigen oder gar erledigen zu lassen (Stichwort: Abkürzungen oder „Hilfsmitteln“), nur um sich ihrer zu entledigen oder irgendwen zufriedenzustellen. Sie scheut keinen Aufwand, und was ihre „Leseleistung“ anbelangt, ist sie am Ende noch ihre strengste – zugegeben, weil einzige – Kritikerin.

Die theoretische Verfügbarkeit von Hilfsmitteln wie großen Sprachmodellen (LLMs wie ChatGPT und dergleichen) lässt sie völlig kalt. Sie nutzt sie wohl, aber nicht im Zusammenhang mit ihrer Leseleidenschaft. Einerseits quantifiziert sie ihre Leseleistung und führt eine Statistik, andererseits wendet sie keinerlei ökonomische Maßstäbe oder Methoden wie Effizienz, Aufwandsminimierung, „Schummeln“ etc. darauf an. Sie jongliert souverän innere und äußere Impulse, im Einklang mit ihren Interessen und ihrer Leidenschaft.

Motivationswissenschaftliche Interpretation

Landläufig wird gerne intrinsische von extrinsischer Motivation unterschieden, mit dem Hinweis, dass intrinsische Motivation sehr viel nachhaltiger sei als extrinsische. Diese Unterscheidung ist obsolet und wurde bereits vor Jahrzehnten durch ein genaueres Modell ersetzt: die Selbstbestimmungstheorie, abgekürzt SDT für die englische Originalbezeichnung Self-Determination Theory.

Demnach ist die Unterscheidung nicht nach intrinsisch und extrinsisch, sondern nach autonomer Motivation und kontrollierter Motivation. Obendrein sollte man keine Zweiteilung annehmen, sondern in einer ganzen Bandbreite, in einem Spektrum denken. An einem Ende dieses Spektrum steht übrigens die Amotivation, das Fehlen jeglicher Handlungsabsicht/Motivation.

Autonome Motivation ist ein psychologisches Konzept, das sich auf den selbst generierten Antrieb und die Bereitschaft einer Person bezieht, Aktivitäten auszuüben oder Ziele zu verfolgen, die mit ihren persönlichen Werten, Interessen und Bedürfnissen übereinstimmen. (übersetzt von https://www.abmotivation.com/what-is-autonomous-motivation/)

Ich (als psychologischer Laie) würde die Lese-Challenge meiner Tochter sehr wohl als äußere, also extrinsische Umstände betrachten. Man könnte also sagen, die Motivation meiner Tochter ist zumindest teilweise extrinsisch, und somit “schlechte Motivation”: sie hat ein Zertifikat, eine Belohnung in Aussicht und, auch wenn die Anzahl der zu lesenden Bücher ursprünglich selbstgewählt war, sie steht nun fest. Die Leseleistung meiner Tochter wird aktuell von goodreads.com protokolliert und sie wird an dem dort stehen Ziel gemessen.

Das sagt aber wenig aus, denn letztlich stehen diese äußeren Umstände immer noch mit den „persönlichen Werten, Interessen und Bedürfnissen“ meiner Tochter in vollem Einklang. Was hier zum Ausdruck kommt, ist pure autonome Motivation, mit vielen intrinsischen und einigen extrinsischen Komponenten.

Autonome Motivation führt, nach den Untersuchungen aus der SDT, zu commitment, zu Deutsch also etwa Engagement, Einsatz, Hingabe, aber auch einer inneren, freiwilligen Verpflichtung, einem Pflichtgefühl, das zu einer aus sich erwachsenden Disziplin führt. Sich Aktivitäten mit autonomer Motivation zu widmen zieht nachhaltige Leistungsbereitschaft, gepaart mit Wohlbefinden nach sich. Was will man eigentlich mehr?

Der Kontrast

Ich möchte meine obigen Beschreibungen zu einem LinkedIn-Post des Autors, Bloggers und (ehemaligen!) Lehrers Bob Blume in Kontrast setzen. Dessen Beitrag liest sich wie folgt:

Einwurf: Warum sollte ich mich als junger Mensch anstrengen, mir etwas anzueignen, wenn es eine Maschine auch in ein paar Sekunden für mich erledigen kann? Die Antwort auf diese Frage ist zentral. So zentral, dass wir sie bald nicht mehr ignorieren können (auch wenn das momentan noch viele versuchen). Aber sie ist auch fundamental. Ein Nebensatz reicht nicht mehr. Wir, die Lehrenden, müssen sie auch für uns beantworten können. Und das auch in einer merkwürdigen Bewusstheit der Geschichtlichkeit unserer eigenen Lernbiographie. Wir können die Frage also nicht aus der Perspektive unserer eigenen Sturm-und-Drang-Zeit beantworten, in der die Antwort viel einfacher war. Eine Antwort, die wir konserviert haben und so tun, als wäre sie noch gültig. Nein, wir müssen die Frage beantworten in dem vollen Bewusstsein der Andersartigkeit unserer Sozialisation. Wie wir sie beantworten, wird sich zeigen. Aber wir müssen. […]

Hier spricht Blume aus, was ich als Conditio carceris (in Anlehnung an die Conditio humana), als „Bedingungen des Kerkers“ bezeichnen möchte. Was er sagt ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert und könnte die typische Perspektive von Lehrern auf (junge) Menschen in (ihrer) Gefangenschaft meiner Meinung nach nicht besser auf den Punkt bringen.

Mir fallen zwei Dinge besonders auf:

  1. Die Verengung auf typische „akademische Anstrengungen“, die „eine Maschine auch in ein paar Sekunden für mich erledigen kann“, ganz so, als ob junge Menschen heutzutage nicht mehr z.B. in Fitnessstudios oder auf den Reiterhof, in Tanzstudios oder in den Schwimmverein gehen würden, wo auch in hundert Jahren kein Platz für ChatGPT & Co. sein wird.
  2. Die unterstellte, grundsätzliche Sinnlosigkeit aus Sicht der jungen Menschen „sich etwas anzueignen“. Ich kann absolut nachvollziehen, wenn bei sehr vielen Lehrkräften genau dieser Eindruck entstehen muss, beobachten sie doch Menschen, die jahrelang raumgreifend fremd- und zwangsbeschäftigt werden, worum sie nie gebeten und wofür sie nie Zustimmung erteilt haben. Diese Tätigkeiten können, wie Lehrkräfte nunmehr leidvoll zur Kenntnis nehmen müssen, weit überwiegend von Algorithmen erledigt werden. Wer noch einen Schritt weiter denkt, kommt nicht umhin zu erkennen, dass die nunmehr eklatant offenbare Sinnlosigkeit längst vor den Algorithmen bestand: es sind und waren ja die gleichen Tätigkeiten! Ich kann das Schaudern und die Panik sehr gut nachvollziehen.

Die Wahrheit ist aber, dass außerhalb des Kerkers das Leben und die Entfaltung blühen. Die Frage ist nur, wie viel Raum ihnen bleibt. Wie das Beispiel meiner Tochter zeigen mag, bräuchten selbst Fans der „Leistungsgesellschaft“ und der „akademischen Tiefe“ sich keinerlei Sorgen machen.

Selbstbestimmt lesen2025-11-13T18:59:22+02:00

Warum der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) den deutschen Schul‑Zwang billigte – und weshalb dies mit der UN‑Kinderrechtskonvention (KRK) kollidiert

2025-09-18T02:09:55+02:00

Was „compulsory education“ laut Vereinten Nationen wirklich meint

Die UN machen einen klaren Unterschied zwischen der Verpflichtung des Staates, jedem Kind den Zugang zu Grundbildung zu garantieren, und dem Recht des Kindes, diese Bildung in einer Form zu erhalten, die seine übrigen Kinderrechte wahrt.

  • Allgemeine Bemerkung 11 (General Comment 11) des UN‑Sozialpaktausschusses (CESCR) stellt fest: „Das Element der Verbindlichkeit unterstreicht lediglich, dass weder Eltern noch Staat die Entscheidung über den Zugang eines Kindes zu Grundbildung als ‚optional‘ behandeln dürfen.“. Mit keinem Wort wird tägliche Anwesenheit in einem Klassenzimmer verlangt.
  • Allgemeine Bemerkung 1 (General Comment 1) des Kinderrechtsausschusses (CRC) erinnert: „Kinder verlieren beim Betreten des Schultors nicht ihre Menschenrechte.“
  • Sonderberichterstatterin Farida Shaheed schreibt 2023: „Bildung darf nicht auf Schulbesuch reduziert werden; verpflichtende (compulsory) Bildung ist eine Staatspflicht, kein täglicher Anwesenheitszwang.“
  • Schon 2007 kritisierte ihr Vorgänger Vernor Muñoz in seinem Deutschland‑Bericht Geldstrafen und Zwangsmaßnahmen gegen Familien als unverhältnismäßig.

Kurz gesagt: Verpflichtend heißt in UN‑Logik, dass Regierungen handeln müssen – nicht, dass Kinder zwangsweise jeden Tag die Schulbank drücken.

Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zu seinem Ja zum deutschen Schulzwang kam

Konrad v. Germany (2006)

Eltern wollten ihre Grundschulkinder aus religiösen Gründen zuhause unterrichten. Straßburg wies die Beschwerde ab: Der Bildungsbereich sei „Kern der nationalen Identität“; Deutschland dürfe Präsenzpflicht verlangen, um „Integration“ zu sichern.

Wunderlich v. Germany (2019)

Nach jahrelanger Schulverweigerung wurde den Eltern vorübergehend das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen. Der EGMR entschied: Kein Verstoß gegen Artikel 8 EMRK, weil die Behörden „soziale Isolation“ befürchten durften.

Warum so viel Spielraum?

  1. Andere Rechtsquelle – der EGMR legt nur die Europäische Menschenrechtskonvention aus, nicht die UN‑KRK.
  2. „Beurteilungsspielraum“ (margin of appreciation) – Bildung gilt als hoheitlicher Kernbereich; das Gericht verlangt nur eine plausible Risikoprognose.
  3. Eltern‑ statt Kinderperspektive – vorgetragen wurden fast ausschließlich Eltern‑ und Glaubensrechte; der Wille der Kinder kam kaum vor.

Was bei den EGMR‑Verfahren fehlte

  • Empirische Daten aus Dänemark, Finnland oder England, wo 0,1–1,5 % der Kinder legal zuhause lernen ohne Integrationsprobleme.
  • Europäischer Konsens: 28 von 31 EWR‑Staaten erlauben Heim‑ oder Hybridunterricht.
  • KRK‑Argumente: Niemand machte geltend, dass Schulzwang selbst Artikel 12 (Beteiligung) und 29 (Entfaltung) verletzen kann.

Folge: Eine ungeprüfte Risikoannahme reichte aus, um Bußgelder und sogar kurzzeitige Fremdunterbringung für zulässig zu erklären.

Spannung zwischen Straßburg und New York

Die UN‑Organe sehen Zwangsmaßnahmen nur als äußerstes Mittel; „compulsory education“ bedeutet Staatspflicht, nicht Schulbankpflicht.
Der EGMR hält bereits Geldstrafen und Polizeivorführungen für verhältnismäßig, solange der Staat Integration behauptet.

Dass Zwangsanwesenheit kein Garant für Lernerfolg ist, zeigen Deutschlands eigene Zahlen: In der PISA-Studie 2022 verfehlten 30 % der 15-Jährigen das Mindestniveau in Mathematik und 25 % im Lesen – trotz flächendeckender Schulpflicht.

Ebenso wenig ist sie ein Garant für gelingende Integration: Wer sich nicht gesehen, nicht gehört und nicht respektiert fühlt, lernt nicht Zugehörigkeit – sondern Rückzug.

OP3‑KRK: Die (noch selten genutzte) Beschwerdeschiene für Kinder

Seit 14. April  2014 können Kinder in Deutschland dank des 3. Fakultativprotokolls zur Kinderrechtskonvention Individualbeschwerden beim UN‑Kinderrechtsausschuss einreichen. Wichtig zu wissen:

  • Man muss nicht zwingend bis zum Bundesverfassungsgericht gehen. Ausreichend ist, dass alle realistischen innerstaatlichen Rechtswege durchlaufen wurden (z. B. Schul‑, Verwaltungs- und ggf. Oberverwaltungsgericht). Wenn klar ist, dass eine Verfassungsbeschwerde keine Aussicht auf Erfolg hat oder unverhältnismäßig lange dauern würde, kann der Ausschuss die Eingabe trotzdem annehmen.
  • Die Frist: spätestens zwölf Monate nach der letzten nationalen Entscheidung.
  • Der Ausschuss kann keine Urteile wie ein Gericht verhängen, aber er spricht Empfehlungen aus und baut politischen Druck auf.

Keine unabhängige Kontrollinstanz in Sicht

Die UN verlangen ein rechtebasiertes Qualitätssicherungssystem (rights‑based quality assurance), also Ombudsstellen oder unabhängige Inspektionen, die regelmäßig prüfen, ob Kinder‑ und Menschenrechte im Bildungsalltag gewahrt sind.
In Deutschland existiert bisher keine solche außerstaatliche, bundesweit zuständige Kontrollinstanz. Schulaufsicht, Jugendämter und Kultusministerien prüfen sich weitgehend selbst.

Kinder, die Missstände erleben, haben daher heute zwei Wege: langwierige Verwaltungsverfahren – oder das noch unbekannte Beschwerdeverfahren in Genf.

Wenn eine künftige Klage wirklich im Sinne der Kinderrechte sein soll …

Dann darf sie keine Strategie über junge Menschen sein – sondern ein Ausdruck ihrer Stimme, Haltung und Erfahrung.

  • Junge Menschen sprechen lassen
    Eine Klage im Namen von Kindern ist nur dann glaubwürdig, wenn sie nicht über sie, sondern mit ihnen geführt wird. Subjekt statt Schutzobjekt. Stimme statt Stellvertretung.
  • Verhältnisse sichtbar machen
    Nicht um „besser“ zu argumentieren – sondern um zu zeigen, dass Bildungsfreiheit funktioniert, wo Vertrauen in Selbstbestimmung möglich ist. Dänemark, Finnland, Kanada – sie sind kein Vorbild, sondern ein Spiegel dessen, was auch hier möglich wäre.
  • Die deutsche Singularität benennen
    Wenn fast alle Demokratien der Welt Bildungswege ohne Präsenzzwang ermöglichen – dann ist es nicht radikal, das zu fordern. Es ist europäischer Standard. Deutschland ist hier die Ausnahme, nicht die Norm.
  • UN-Berichte einbeziehen – nicht als Waffe, sondern als Zeugen
    Wenn der UN-Sonderberichterstatter schreibt, dass kein Staat ein Bildungsmonopol haben darf – dann spricht er für alle Kinder. Auch für jene in Deutschland.

Fazit

Solange Deutsche Bundesländer „compulsory“ mit täglichem Schulzwang gleichsetzt, bleibt das System von einem defizitorientierten Kinderbild geprägt – und gerät in Widerspruch zum Geist der Kinderrechtskonvention.

Eine Klage, die Kinderrechte, europäische Praxis und empirische Evidenz verbindet, könnte den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte dazu bewegen, erstmals klar zu unterscheiden zwischen compulsory education(staatlich garantierter Bildungsauftrag) und compulsory schooling(verpflichtender Schulbesuch).

Es ginge nicht darum, einen Sieg zu erzwingen – sondern darum, einen überfälligen Klärungsprozess anzustoßen, der die Würde junger Menschen ins Zentrum rückt.

Ein letzter Spiegel – für dich

Wenn du diesen Artikel gelesen hast, ohne sofort zu urteilen – dann vielleicht, weil etwas in dir erinnert.

Vielleicht war es ein stilles Echo:
Deiner eigenen Kindheit.
Einer alten Frage nach Würde.
Dem Wunsch, gehört zu werden – nicht geformt.

Kannst du Kindheit neu hören?
Nicht als Projektionsfläche für Erziehungsideale, sondern als lebendigen Raum von Subjektsein?

Verstehst du, dass Bildung kein Produkt von Zwang ist – sondern von Beziehung?
Dass kein Gesetz der Welt jene leise Verbindung ersetzen kann, die entsteht, wenn ein Mensch wirklich gesehen wird?

Dann bleibt nur eine Frage:
Bist du bereit, Räume zu schaffen, in denen junge Menschen sich selbst aussprechen dürfen?
Nicht als Symbol. Nicht als Werkzeug.
Sondern als das, was sie sind:
Subjekte mit Würde. Jetzt.

QUELLEN UND ANMERKUNGEN

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)Konrad v. Germany, Entscheidung vom 11. September 2006, Beschwerde‑Nr. 35504/03.
  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)Wunderlich v. Germany, Urteil vom 10. Januar 2019, Beschwerde‑Nr. 18925/15.
  • UN‑Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) – Allgemeine Bemerkung Nr. 11 (1999) „Pläne zur Verwirklichung des Rechts auf Bildung“.
  • UN‑Ausschuss für die Rechte des Kindes (CRC) – Allgemeine Bemerkung Nr. 1 (2001) „Die Ziele der Bildung“.
  • Farida Shaheed (UN‑Sonderberichterstatterin für das Recht auf Bildung): Bericht „Securing the Right to Education: Advances and Critical Challenges“ (A/HRC/53/27), 2023.
  • Vernor Muñoz (UN‑Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung): Länderbericht Deutschland (A/HRC/4/29/Add.3), 2007.
  • UN‑Vertragsdatenbank – Fakultativprotokoll Nr. 3 zur UN‑KRK: Unterzeichnung 28.02.2012, Ratifikation 28.02.2013, Inkrafttreten 14.04.2014 (Deutschland).
  • OECDPISA 2022 Country Note: Germany (Ergebnisse zu Mathematik, Lesen, sozioökonomischer Gradient).
  • IQB – Bildungstrend 2022: Kompetenzen am Ende der 9. Klasse.
  • Dänisches Unterrichtsministerium (Børne‑ og Undervisningsministeriet) – Statistik Heimunterricht (hjemmeundervisning) Juni 2024.
  • UN Treaty Collection – Erklärung Deutschlands zum fakultativen Individualbeschwerdeverfahren (OP3‑KRK).
  • SDG 4 – Incheon Declaration (UNESCO 2015) – Rahmen für inklusive und chancengleiche Bildung.
Warum der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) den deutschen Schul‑Zwang billigte – und weshalb dies mit der UN‑Kinderrechtskonvention (KRK) kollidiert2025-09-18T02:09:55+02:00

Frei sich bilden ???

2025-03-20T18:42:21+02:00

FREI SICH BILDEN??

Wie sieht es aus mit unserem Wunsch, sich frei bilden zu können? Denn der Rahmen dafür ist sehr eingeschränkt. Das hängt nicht nur von der Bildung und dem Bewusstseinszustand der Eltern ab – es gibt viele einschränkende Faktoren, abgesehen von den gesetzlichen. Ich weiß, wovon ich spreche, denn unsere Kinder durften sich, soweit es möglich war, frei bilden. Das bedeutete oft, auf meine eigenen Bedürfnisse zu verzichten, etwa auf den Wunsch, nach meiner künstlerischen Ausbildung kontinuierlich in diesem Bereich zu arbeiten. Natürlich entsprach Vieles, was wir zur Schaffung der Möglichkeiten freier Bildung taten, auch meinen eigenen Wünschen.

Ich konnte viel Neuland betreten, sei es in Bezug auf mein Wissen oder durch die Erweiterung meines Freundeskreises mit gleichgesinnten Menschen, die sich im Dachverband für selbstbestimmtes Lernen in Wien organisierten. So wurden viele Möglichkeiten für zahlreiche Kinder geschaffen. Mein Lebenspartner und ich arbeiteten aktiv im Vorstand mit. Der Verein wurde vom Staat finanziell gerade so unterstützt, dass er aufrecht erhalten blieb. Viele ehrenamtliche Stunden und kreative Ideen flossen von zahlreichen Menschen in diesen Pool.

Es war nicht unser Ziel, Kinder in den üblichen Rahmen zu integrieren. Vielmehr wollten wir sie begleiten, damit sie zu kreativen, selbstbewussten Persönlichkeiten heranwachsen, die möglicherweise nicht in das bestehende System passen, weil sie nicht angepasst sind.

Ich erinnere mich an die Kritik von Yakov Hecht von der Hadera-Schule, die sich darauf bezog, was unsere „Wünsche“ für unsere Kinder sind. Es ging nicht darum, ihnen den Weg zum besseren Bankdirektor zu ebnen. Ihm lag es am Herzen, dass Kinder in unseren sogenannten Schulen wirklich wachsen können.

Das Thema ist vielschichtig. Manch gut etablierte Alternativschule war für meinen Geschmack manchmal eine kleinbürgerliche Veranstaltung, wie es Julius Mende nannte. Es ging also nicht nur um unsere Kinder, sondern um gesellschaftliche Veränderungen, die auch vor 30 Jahren schon notwendig waren.

Zurück zu uns Eltern: Wir müssen zunächst unsere Kinder ernähren können und Rahmenbedingungen für ihr Leben schaffen, die nicht zu eng sind. Dafür müssen wir an die Öffentlichkeit gehen, für weitere Strukturen sorgen und in diesem Sinne auch für gesellschaftliche Veränderungen einstehen. Bei aller Freiheit endet diese dort, wo die Grenze zum Nächsten beginnt. Es gibt so viel zu tun – ein Leben reicht dafür nicht aus, das ist Arbeit für mehrere Generationen.

Wir hofften auf Änderungen der Gesetze, denn wir arbeiteten nachweislich erfolgreich und wollten mehr Möglichkeiten für die Zukunft schaffen. In ganz Österreich gab es in jedem Bundesland Bewegungen in diese Richtung. Es müsste doch endlich erkannt werden, dass sich Menschen im herkömmlichen Schulsystem nicht gut entwickeln können. Doch oft passierte das Gegenteil: Die Gesetze wurden strikter, und etliche der sogenannten freien Schulen verkamen zu teuren, elitären Tummelplätzen.

Meine Kinder sind heute erwachsen. Ich beobachte genau, was ihnen gutgetan hat und wo es Defizite gibt, die durch ihre Prägungen entstanden sind. Ich bin stolz auf meine Kinder, denn alle haben sich so entwickelt, dass sie in dieser Gesellschaft leben und arbeiten können und dabei Impulse setzen, die ein Feuer in Richtung Freiheit entfachen. Wir konnten ihnen aus materiellen Gründen nicht alles bieten, unser Wissen, unsere Zeit und die Möglichkeit, mit uns zu leben und zu arbeiten, waren unser Angebot.

Wir reisten viel, verbündeten uns mit anderen Organisationen, was mich auch zu proGenia führte. Mit Olivier organisierten wir einige übergreifende Projekte. Es war ein Treffen von Menschen, die an neuen Bildungslandschaften arbeiten wollten – Oasen der Bildung nannten wir sie. Auch proGenia ist ein Teil dieser Ideen.

Ich schreibe hin und her und komme nicht auf den Punkt: Was soll das freie Bilden eigentlich sein? Ich bin vorsichtig, denn für egozentrische Menschen, die nur ihre Selbstverwirklichung im Blick haben, habe ich nichts übrig. Auch das kann bei freier Bildung herauskommen. So frei sehe ich das Leben und die Bildung eben nicht.

Ich zum Beispiel bin nicht frei. Meine Kinder, meine Enkelkinder – ich trage sie in meinem Kopf und meinem Herzen. Obwohl ich heute die Freiheit habe, zu tun und zu lassen, was ich will. Es brennt die Welt. Soll ich mich da einfach meiner Spiritualität hingeben, ohne mich von all dem berühren zu lassen? Ich lebe mit zwei Hunden, die meine Freunde sind und täglich von mir eine Antwort wollen.

Wie kann ich da, bei all dem, was mich umgibt, frei sein, mit so vielen Herzensangelegenheiten?

Und wenn ich weiter schaue und sehe, was um mich herum passiert? Kann man sich da wirklich zurückziehen und die Verantwortung, die man trägt, außer Acht lassen? Ich weiß mittlerweile, dass jede Antwort, die ich aus dem Herzen gebe, eine Kette von Schwierigkeiten nach sich ziehen kann. Ich gebe meine Antworten aus dem Herzen heraus und das ist oft nicht bequem (für Andere) Doch ich konnte mich aus meinem Erziehungsprogramm befreien und diese Freiheit verpflichtet.

All das, sind für mich wichtige Themen, wir konnten einige Antworten finden, doch viele Fragen sind offen, die wir vielleicht hier in diesem Rahmen diskutieren können.

 

Frei sich bilden ???2025-03-20T18:42:21+02:00

Freie Menschen fordern frei sich bilden – nicht: freie Schulen!

2025-10-01T19:29:36+02:00

So ähnlich ergeht es mir, wenn jemand – allemal in Deutschland – die Begriffe Schule und Freiheit miteinander verbinden will: für mein Dafürhalten eine Quadratur des Kreises. Ja, gewiß hegen jene, die Schule und Freiheit aneinanderkoppeln, eine gute Absicht: vielleicht wollen sie den einen oder anderen Übelstand der Institution Schule abstellen, etwa das Fremdbestimmte, den Zwang… Dennoch: Stimmt das anzustrebende Ziel? Ist der Weg dahin der richtige? Ist das gewählte Mittel überhaupt geeignet? (Nur zur Verdeutlichung: Ist eine sog. freie Kirche etwas anderes als eine Kirche? Wer aber – weshalb auch immer – das Kirchliche ablehnt, kann deshalb die religiöse Ergriffenheit des Menschen dennoch hinnehmen. Wäre es nicht abwegig, jene Ergriffenheit, das Numinose nur wegen der jahrtausenden Zweckentfremdung und des Mißbrauchs durch Kirchen zu leugnen? Die Ähnlichkeit mit der hier aufgegriffenen Thematik ist nicht zufällig!)


Zugegebenermaßen bin ich hinsichtlich der Verwendung von Begriffen sehr pingelig: so wie rot nunmal nicht für grün und die Erde nicht für das Meer steht, so bezeichnet das Wort Schule etwas Bestimmtes, das keiner beliebigen Deutung unterworfen werden kann. Weshalb postuliere ich diese begriffliche Unvereinbarkeit? Zu dieser klaren Ansage bewegen mich insbesondere drei Aspekte:

  • Was Schule ist, wird durch staatliche Schulbehörden definiert, entsprechend genehmigt (also für genehm gehalten!) oder eben untersagt. (Zur Verdeutlichung greife ich mal auf ein Beispiel aus Österreich zurück: Selbst wer auf Antrag von der Schule „in den familiären Unterricht“ entlassen wird, muß eine jährliche schulische Prüfung absolvieren, womit die staatlichen Behörden abermals ihre Macht und Gewalt dokumentieren: Auch außerhalb der „normalen Schullaufbahn“ bleiben Menschen der staatlichen Schule unterworfen. Sollten die Prüfungen nicht befriedigend ausfallen, werden sie zwangsweise in die schulische Normalität zurückgeführt. Der Widerstand gegen solch vor- und antidemokratische Gewalt und Willkür nimmt auch in Österreich zu: Wird es gelingen, ihr durch zu erstreitende höchstrichterliche Beschlüsse ein Ende zu setzen?) Außerhalb der monopolartigen Deutungshoheit kommen mir nur folgende Wort-Ausnahmen in den Sinn: Baumschule, Hundeschule, Fahrschule, Volkshochschule und Musikschule unterstehen gewiß nicht der schulbehördlichen Autorität…
  • Schule? Welch seltsame Idee, einen Ort abseits des eigentlichen Lebens zu schaffen, um da die zwangsweise nach Alter eingepferchten Menschen in Klassen, nach einem festgelegten Programm, zu einem definierten Zeitpunkt, mit klaren Vorgaben zu unterrichten, zu prüfen und zu sortieren. Eine Institution für… nein: gegen sog. Kinder, die ob ihrer Minderjährigkeit verfassungswidrig zu Minderwertigen erniedrigt werden und deren „erfolgreiches Werden“ an die schulische Wohlerzogenheit gebunden wird.Zur Aufgabe der Schule, Menschen zu braven, gehorsamen Staatsbürgerinnen und -bürgern zu machen, gehört es, Neugier zu ersticken: beispielsweise durch den Vorgang des Lernens (was im Fachjargon als „Bulimie-Lernen“ bezeichnet wird, ist bloß ein Schönreden dieses Dramas!) Welcher Ort, der weitgehend unabhängig von den eigentlichen Bedürfnissen und Fähigkeiten der da anwesenden Menschen vorgeht, könnte jemals gesund, lebendig, menschlich sein? Ist es nicht naheliegend, daß es die in einem solch künstlichen Gebilde aufkommenden schulspezifischen Nöte und Dramen ohne diese Schule nicht gäbe, nicht geben könnte? Wie lange wird just der Staat an dieser Schule „kleben“, sie unterhalten und sanktionieren und das im Grunde verfassungswidrige staatliche Schulmonopol aufrechterhalten? Nun, der sich hieraus ergebende Schulanwesenheitszwang wird fallen, sobald es nicht mehr um Schule an sich geht, sondern um den Menschen, um jeden Menschen: Die Tatsache, daß Menschen mit aktiven, kreativen und sozialen Kompetenzen geboren werden und mit einer beneidenswerten Neugier und Begeisterungsfähigkeit danach trachten, ja geradezu nicht umhin kommen, daß solche Energie und Dynamik sich entfaltet, mündet folgerichtig in sein Recht, selbstverständlich frei sich zu bilden.Angesichts der staatlichen Reglementierung der Institution Schule verwundert es nicht, daß es hierzulande keiner Schule gelingen kann, sich erfolgreich und dauerhaft diesem Wahn zu entziehen und zu widersetzen: Wer damit aufhören will, wird erkennen, daß in der Unvereinbarkeit von Leben und (jeder) Schule die Chance des prospektiven Wandels liegt: hin zu frei sich bilden!
  • Doch eigentlich geht es gar nicht um die Schule an sich, sondern darum, was sie darstellt: Sie ist nämlich nur die instrumentelle Verkörperung einer zivilisationstypischen Ideologie, die alles Lebendige, Natürliche, Menschliche erobern, beherrschen, unterwerfen will und muß. Daher: Das Bekämpfen der Schule, welche lediglich die symbolische Stellvertretung dieser Ideologie ist, ähnelt der Absicht, das Fiebermesser zu vernichten, der mir Un(an)genehmes anzeigt. Deshalb könnte es Wichtigeres geben als das widersinnige Schattenboxen eines Kampfes für eine Schule oder gegen eine Schule: Sobald es nicht mehr um bloße Symptome geht, sondern um Menschen und um ihr Recht, frei sich zu bilden, zeigt sich, daß solche Selbstverständlichkeiten allesamt mit zivilisatorischen Ideologien und Institutionen schlicht unvereinbar sind…


Gewiß steht es mir nicht zu, die ursprüngliche gute Absicht von betroffenen Müttern und Vätern oder von beherzten Lehrerinnen und Lehrern in Abrede zu stellen: Wieviel Herzblut haben sie „investiert“, um eine Schule zu konzipieren, zu gründen, zu leiten, aufrechtzuerhalten. Bekanntlich ist allerdings Wohlmeinen nicht automatisch auch Wohltun!

Das Hoffen auf eine „freie Schule“ ruft nach der Klärung, wofür diese Freiheit stehen könnte. Da in Deutschland keine Schule „frei“ von Genehmigung und staatlicher Aufsicht sein kann, läßt sich kein von einer Schule gehegter Anspruch verwirklichen, unabhängig von der staatlichen Definitionsmacht zu sein.

Worauf beschränkt sich die Freiheit dann? Auf die Gestaltung des Unterrichts? Auf die parlamentarische Organisation? Auf die Verankerung eines Justizwesens? Recht und gut, allein: Was geschieht, ein seine Freiheit beanspruchender junger Mensch verweigert sich selbst dieser ach wie freien Schule, weil er womöglich andere Wege vorzieht, um seine Neugier zu befriedigen, um seine Kompetenzen zur Entfaltung zu bringen oder seine sozialen Kontakte zu pflegen? Vielleicht ist er eher ein Nachttyp, der problemlos von Nachmittags bis spät in die Nacht dies und jenes entdeckt und praktiziert? An welcher deutschen Schule soll dies möglich sein?

Für mich, der ich just in dieser sensiblen Angelegenheit sehr vorsichtig mit Begriffen umzugehen pflege, ist nicht erheblich, ob eine Schule frei ist; einzig wesentlich, wesenhaft, ist, ob der Mensch frei ist: Freiheit kann sich nur auf das Subjekt beziehen, dessen Selbstbestimmtheit und Würde es unbedingt und bedingungslos zu respektieren gilt. Etwa dessen ernstzunehmendes Vermögen und Bedürfnis, frei sich zu bilden.

Dies möchte ich an folgenden unterschiedlichen Situationen verdeutlichen:

  • Einen jungen Menschen zieht es, weshalb auch immer, freiwillig – und dies steht für: frei und willig! – zu einem autoritär geführten (schulischen) Kurs: Warum auch nicht, wenn er sich da und dabei wohlfühlt?
  • Hingegen verweigert sich jemand der Mitwirkung an einer Veranstaltung, so ähnlich dem Menschen, der trotz eines guten Menüs gerade fasten will: Warum auch nicht?
  • Ein in einer sehr strikten, dogmatischen Familie aufwachsender junger Mensch hält es daheim nicht mehr aus: Selbstbestimmt zieht er der häuslichen Indoktrination die staatliche gelenkte Schule vor: Warum auch nicht?
  • Aus einem inneren Bedürfnis heraus möchte ein nicht mehr ganz junger Mensch bei regelmäßigen zielorientierten Treffen sowohl seine Erfahrungen, sein Wissen weitergeben als auch mit anderen sich austauschen und Kenntnisse erweitern: Ist dieses Bedürfnis nicht naheliegend?


Freiheit: genügt das übliche Postulat ihrer Doppelgesichtigkeit: „Nur durch Freiheit von… kann Freiheit für… gedeihen“, um sie zu beschreiben? Ist nicht jene andere Dimension der Freiheit wichtiger, welche das Recht voraussetzt, selbstverständlich auch „Nein, danke!“ zum Ausdruck zu bringen? Zwar magst Du davon überzeugt sein, mir Gutes zu bieten, doch mir steht es nunmal frei, dies auch abzulehnen, etwas anderes zu wünschen, dasselbe in einer anderen Gestaltung oder zu einem anderen Zeitpunkt …

Überhören wir an dieser Stelle die üblichen entsetzten „Abers…“, mit Argumenten wie: Dadurch würden nur asoziale Typen, nur Egozentriker, nur Tyrannen gezüchtet! Nein, die konkrete Erfahrung lehrt im Gegenteil, daß Menschen, die Respekt insbesondere vor ihrer Würde erfahren haben, ein natürliches Bedürfnis hegen, sich sozial kompetent in ein dynamisches Umfeld einzubringen!

Davon ausgehend, daß hier die Bedeutung von frei sich bilden bekannt ist, sollen nun die zwei Konsequenzen dieser Begrifflichkeit hervorgehoben werden:

  • Frei sich bilden steht für einen grundlegenden Wandel vom System (hier der Institution Schule) hin zum Subjekt. Und daran gebunden für einen Ausbruch aus zivilisatorisch geprägten Vorstellungen, zuvörderst der Kindheit; hin zum Menschen, der selbstverständlich sein Lebenlang ein frei sich bildendes Wesen ist und bleibt. Logischerweise läßt sich dieser Wandel im Menschenbild und in dessen Ausgestaltung und die Ausrichtung auf das Prospektive nicht mit dem eine „Welt von gestern“ kennzeichnenden Begriff Schule umschreiben; daher lehne ich es schlicht ab, diesen Begriff Schule, der für eine Kasernierung von Mensch (genauer: von „Kind“) und Bildung einsteht, mit dem damit unvereinbaren frei sich Bilden in Verbindung zu bringen.
  • Zweitens steht frei sich bilden für einen Wandel in der ethischen Haltung: andere Vorzeichen und Positionen offenbaren sich hier. Wo beispielsweise die Arbeit ein zentrales Kennzeichen der zivilisatorischen Ideologien war, so gilt nun die Muße als Merkmal menschlichen Lebens. In diesem Sinne könnte die bekannte Aussage, Frieden sei mehr als die bloße Abwesenheit von Krieg, hier übertragen werden: Die Haltung, die das frei sich Bilden ermöglicht, geht weit über die bloße Ablehnung oder Verweigerung von Schule hinaus!


Aus der Erfahrung von allerlei systemischen Auseinandersetzungen, Komplikationen und Schikanen mit unwilligen, teilweise bösartigen (nicht)agierenden (Schul-)Behörden muß ich hinzufügen: Gewiß werden viele Menschen weiterhin an die so lieb und teuer gehegten Illusionen kleben, zu welchen m.E. die Hoffnung zählt, die Institution Schule zu reformieren, sie sogar frei zu machen; obwohl dieser systemimmanente Weg auf Anhieb aussichtsreicher erscheinen mag, wird er dennoch sich als obsolete Sackgasse erweisen. Der seine zwangsweise Beschulung ablehnende und selbstverständlich frei sich bildende Mensch ist der erste Schritt einer gewiß gefährlichen Gratwanderung, deren Abenteuer prospektiv ist, weil es auf dem unbedingten Respekt vor dem Menschen fußt. Daher mein eindeutiges Plädoyer: jenseits jeglicher Beschulung für den frei sich bildenden Menschen in einer freien Lebensform.

 

Freie Menschen fordern frei sich bilden – nicht: freie Schulen!2025-10-01T19:29:36+02:00

Mensch oder Nicht-Mensch: das ist die Frage!

2025-03-20T00:01:54+02:00

kritische Reflektion über eine Grundgesetzänderung

In der heute aufgeheizten und oftmals polarisierten Stimmung in Deutschland ist es seltsam genug: Wer sich just dem bedingungslosen Respekt vor der Würde, vor der Selbstbestimmtheit, vor der Kompetenz eines jeden Menschen widmet, kann zwischen alle Fronten geraten! Trotz der Gefahr, mich in die Nesseln zu setzen, möchte ich den Versuch wagen, eine Position zu erläutern, die sich, da jedweder ideologischen, parteipolitischen oder religiösen Vereinnahmung und jedweder Spaltung entziehend, im Grunde selbstverständlich sein sollte.

 

Vorab: Vor vierzig Jahren war auch ich noch naiv genug, meine entsprechenden Forderungen als „kinderrechtlich“ zu bezeichnen: ganz im Sinne von anderen Befreiungsbestrebungen, hier insbesondere jener, die aus den USA als „childrens liberation movement“ überschwappte. In meinem Vertrauen darauf, daß der Bundestag eine widersinnige und verfassungswidrige Rechtslage ändern würde, sobald seine Mitglieder über diesen himmelschreienden Skandal informiert wären, daß also die damals gesetzlich gebotene Gewalt gegen Kinder, die insbesondere vom Staat ausging, als Relikt einer Welt von gestern abgeschafft werden müßte, war ich Mitunterzeichner des am 10. Dezember 1983 an alle Abgeordneten des Bundestags gerichteten „Kinder-Doppelbeschlusses – eine Initiative der deutschen Kinderrechtsbewegung für den Frieden zwischen den Generationen“ 1 Später erst wurden mir die sich eröffnenden neuen Gefahren deutlich, wenn für die zu sog. Kindern gemachten Menschen Sonderrechte fixiert werden: Einfallstor für das Verankern eines sie weiter diskriminierenden Sonderstatus. Leider fand meine Skepsis eine dreifache Bestätigung, als über die von der UN vorgeschlagene „Kinderrechtskonvention“ debattiert wurde:

  • Zum einen wird darin ein eigenständiger Status „Kindheit“ festgeschrieben.
  • Hierdurch verkommt zum zweiten der junge Mensch zum Objekt eines von außen zu definierenden Wohlmeinens.
  • Zum dritten wurde zwar die UN-Kinderrechtskonvention auch in Deutschland ratifiziert und bekam den Verfassungsrang; nur: wen interessiert dies? Selbst bei gerichtlichen Auseinandersetzungen wäre es naiv, gar töricht, sich auf sie zu berufen! Solche Papiere, allenfalls nützlich für sonntägliche Fensterreden, sind Makulatur.

Da es mir wichtig erschien, nichts unversucht zu lassen, wandte ich mich im März 2017 an den neuen Bundespräsidenten, Herrn Frank-Walter Steinmeier, um nochmals auf die Gewalt hinzuweisen, die in Deutschland vom Staat ausgeht und unter welcher Menschen nur deshalb zu leiden haben, weil sie jung sind und daher als Kinder bezeichnet werden. Welch wahrlich deprimierende Antwort kam vom Bundespräsidialamt! Und was ihr folgte, wird vielleicht zu einem späteres Zeitpunkt nachzulesen sein…
Was sich mir hierbei bestätigte: Es werde wahrlich nicht so leicht sein, dieser nicht zufällig, nicht beiläufig erfolgenden „strukturellen Gewalt“ beizukommen, vor allem jener, die vom Staat, seiner Gesetzgebung, seinen Behörden, seiner Justiz ausgeht.

Und nun steht ein neuer Vorstoß an: unsere ach wie fürsorglichen Regierenden planen eine Verankerung der sog. Kinderrechte in unser Grundgesetz. Nicht allein dieser erneute Versuch ist bemerkenswert; ebenso bedenklich ist, daß die von einem mir unbekannten Menschen hiergegen gerichtete Petition an den Bundestag in manchen sog. sozialen Medien einen Sturm an polarisierenden Auseinandersetzungen auslöste. Vorneweg: von diesem „shit storm“ habe ich erst im Nachhinein erfahren.

Diese Petition richtet sich gegen ein ganz subtil daherkommendes Ansinnen: Der Grundgesetz-Artikel 6, der sich mit Ehe und Familie befaßt, soll durch einen neuen Absatz 1a ergänzt werden, welcher, um die Rechte von Kindern zu sichern, folgendermaßen lautet:

„Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich des Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“

Klingt dies nicht zunächst gut, vernünftig, naheliegend, gar selbstverständlich? Allein es stellen sich einige Fragen, die einer kritischen Betrachtung bedürfen – und leider einer kritischen Überprüfung kaum standhalten…

  • Ganz grundsätzlich (und grundgesetzlich) ist zu fragen, ob junge Menschen auf Grund ihres Alters, nein: ihres Jungseins keine Menschen sind. Wenn doch, dann stehen ihnen ohnehin alle Grund- und Menschenrechte zu. In diesem Sinne „genießt“ das „ungeborene Leben“ den unbedingten Schutz seines Daseins; weshalb werden Menschen nach der Geburt und bis zu ihrer Volljährigkeit nicht als vollgültige Menschen angesehen und behandelt? Allein das positive Beantworten dieser Fragen erspart das Erschaffen einer Sonderkategorisierung samt der Stigmatisierung des jungen Menschen zum „Kind“ und dessen entsprechender Behandlung.
  • Obwohl unsere Verfassung ganz eindeutig postuliert, daß jeder Mensch ein Subjekt ist, dem der unbedingte und bedingungslose Respekt vor zuallererst seiner Würde gebührt, entstand im – auch juristischen und gerichtlichen – Alltag jene Objekt-Kategorisierung, die de facto das „Kind“ zum „Besitz“ von Elternschaft und/oder Staat macht; als Gegenstand einer Erziehung wird es zum Zögling, der auf eine von außen definierte, mit dem Mantel des Wohlmeinenden verkleidete Zukunft programmiert wird; als „Minderjähriger“ wird er zum Minderwertigen; und als Wißbegieriger wird er in ein abseitiges Schutzreservat gesteckt, in dem er angeblich richtig sozialisiert, sprich: zivilisiert werden soll: sein „Schüler“-Status dokumentiert die gemachte Abhängigkeit von der staatlich erzwungenen, gelenkten und sanktionierten Institution Schule (Im Grunde beginnt die Beschulung mit den Krippen, Kitas usw. und macht nicht einmal mehr vor den Universitäten, Volkshochschulen usw. halt!). In all diesen Rollen wird dem Menschen, wie jung oder weniger jung er auch immer sein mag, die Möglichkeit vorenthalten, als Subjekt zu gelten und sich so einzubringen. Welche vielfältigen Probleme, Nöte, Zwänge, Streitereien ergeben sich aus diesen normativen Rollenzuweisungen, welche in weit zurückliegenden, vor- und teilweise antidemokratischen Zeiten wurzeln: etwa um die Frage, wer die Hoheit hat, bei Entscheidungen das „Kindeswohl“ zu definieren…
  • „Rechtliches Gehör“? Da dem jungen Menschen unterstellt wird, sich nicht selbst äußern zu können, wird ihm bei ihn betreffenden juristischen Auseinandersetzungen ein „Beistand“ gewährt. Die konkrete Erfahrung der letzten Zeit hat leider gezeigt, daß dieser Beistand in den wenigsten Fällen die wahren Interessen des „Betroffenen“ vertritt und zumeist, sogar gegen dessen ausdrücklichen Willen und Wunsch, ein normatives System reproduziert (siehe beispielhaft: 2) Da bisher von einem rechtlichen Gehör als Subjekt keine Rede sein kann, ist nicht davon auszugehen, daß dies durch die Neuregelung besser würde, im Gegenteil…
  • Nachdem es im gelebten Alltag – ungute – Situationen geben mag, die den zwischenmenschlichen, vor allem den zwischengenerationellen Frieden gefährden, war es wichtig, den §1631 des Bürgerlichen Gesetzbuchs neu zu fassen und ein klares Verbot jeglicher erzieherischen Gewalt zu postulieren. Wohlgemerkt: Gewalt kann nicht von jenen definiert werden, die sie ausüben, sondern nur von jenen, die sie erleiden und als solche empfinden. Und just dies macht ein Grundproblem offensichtlich: Kann es dem Staat und seine Behörden – unter welchem Vorwand auch immer – gestattet sein, sich als Gewalttäter zu verhalten, insbesondere mit dem Alibi, dies zum Wohle des Kindes zu tun? Scharfer Tobak? Mitnichten! Das, was vielen der betroffenen jungen Menschen zwangsweise angetan wird, ist nunmal Gewalt. Das Dramatische hierbei ist nicht nur, daß die Betroffenen es so empfinden mögen, sondern vor allem daß ihnen keine Möglichkeit gewährt wird, sich hiergegen zur Wehr zu setzen. Denn das wohlfeile Alibi des Staates und seiner vielfältigen Behörden und Justiz ist das ominöse Wort „Kindeswohlgefährdung“!

Über den allgemein kursierenden Begriff „Kindeswohlgefährdung“, der in seiner Konsequenz mindestens so dramatisch ist wie anno dazumal der Begriff Hexe, eine wichtige Anmerkung: Dieses Wortungetüm beruht auf der Annahme eines „Kindeswohls“, für welches es allerdings keinerlei objektivierbaren Stellenwert, keine klare Definition gibt. Hierzu möchte ich insb. Matthias Matussek „die Vaterlose Gesellschaft“ zitieren:

„Kindeswohl ist wahrscheinlich das zynischste Lügenwort, das sich ein deutscher Justiz- und Behördenapparat seit über 50 Jahren hat einfallen lassen: Eine Worthülse, um noch das größte Verbrechen gegen Kinder zu decken.“ 3

Wenn aber bereits das „Kindeswohl“ nicht definierbar ist, wie dann die ominöse „Kindeswohlgefährdung“? Einerlei: Wenn Behörden wie Schul- oder Jugendämter eine solche postulieren, wird ein zumeist teuflisches Verfahren eingeleitet, bei welchem der betroffene junge Mensch wahrlich nicht als Subjekt erscheint, sondern als Objekt der Auseinandersetzungen. Will heißen: ohne Mitspracherecht.

Wer glaubte, die grundgesetzliche Neuregelung würde dies zum Guten ändern, ist entweder naiv oder hinterlistig: Denn es bedarf der Neufassung gar nicht, um den Staat, seine Behörden und seine Justiz dazu zu verpflichten, endlich die Grundrechte des jungen Menschen zu respektieren. Was über fünfzig Jahre möglich weil geboten gewesen wäre, aber nicht erfolgte, wird durch diese Maßnahme nicht besser, nur dramatischer…

* * *

Nun sollte ein wichtiges verfassungsrechtliches Detail deutlich hervorgehoben werden: Im Zentrum unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung steht der Mensch als unbedingtes Subjekt; der Öffentlichen Hand (in diesem Zusammenhang meide ich mit Bedacht das problembeladene Wort „Staat“!) kommt eine als Subsidiaritätsprinzip umschriebene unterstützende und dienende Rolle zu. Auch Behörden, etwa die Jugendämter, sind an diese Vorgaben gebunden und dürften nur dann aktiv werden, wenn ein junger Mensch eindeutig in Gefahr ist und der Unterstützung bedarf, die ihm von anderen nicht gewährt wird; keineswegs steht es einer Behörde zu, sich als Helfende aufzudrängen und gegen den ausdrücklichen Willen der Betroffenen zu handeln, sogar gewalttätig einzugreifen.

Stattdessen führte die ungute Situation, in welche junge Menschen hineingedrängt wurden (als Schutzbefohlene wurden sie zu Objekten verschiedenartiger Zwangsbeglückung; nur Subjekte durften sie nicht sein!), zu immer dramatischeren Zwängen: Da die Politik nicht anders ist als die Gesellschaft, in die sie eingebettet ist, verwaltet sie aufkommende Probleme durch immer weitere Reformen. Diese Reformen be- und verstetigen die bestehenden Normen.

Deshalb ging es nicht darum, was der Psychologe Richard Farson bereits in den 1970er Jahren formuliert hatte: „Wir sollten umdenken und nicht mehr die Kinder, sondern ihre Rechte schützen“ 4, sondern genau umgekehrt: in eine immer weitere Verstärkung des Schutzes und somit in eine immer größer werdende Abhängigkeit der Schutzbefohlenen. Nachdem bestimmte Setzungen, die ich als „Normen der Normalität“ umschreibe, gar nicht mehr infrage gestellt wurden, nachdem etwa „das Kind“ als Selbstverständlichkeit galt und kaum jemand sich hiergegen wehrte, geschweige denn auf den Widerspruch zu den verfassungsmäßigen Menschenrechten hinwies, kam als Krönung die von den UNO-Mitgliedern verkündete „Kinderrechtskonvention“ daher, welche somit Verfassungsrang erlangen sollte. Obschon Deutschland diese „Kinderrechtskonvention“ – nach einigen nicht unwesentlichen sprachlichen Veränderungen – ratifiziert hat, wäre anzunehmen gewesen, daß in den möglichen Auseinandersetzungen zwischen jungen Menschen und staatlichen Behörden ein Wandel eintreten müßte; selbst bei Gericht konnte es nur als naiv abgetan werden, sich auf einige der wesentlichen Aussagen und Postulate der Kinderrechtskonvention zu berufen… Will heißen: in den wenigen positiven Aspekten ist diese Konvention irrelevant, aber genau deshalb gefährlich, weil sie die Objekthaftigkeit vom „Kind“ verankert. Hierdurch erweist sich dieses Machwerk als ein weiteres Element der subtilen Diskriminierung, indem es den unmißverständlichen grundgesetzlichen Kernaussagen widerspricht: den Menschenrechten.

* * *

Es sollte nicht unwesentlich sein zu erörtern, daß es derzeit vor allem zwei gegensätzliche gesellschaftliche Tendenzen gibt:

  • Jene Strömung, welche etwa die tradierten Werte und Vorstellungen der Familie erhalten wissen wollen, wird zumeist als bürgerlich-konservativ bezeichnet. In vielen Fällen bedeutet „bürgerlich“ auch, daß der Mensch als einzelner respektiert werden müsse. Politisch wird diese eher als konservativ geltende Position als rechts oder sogar als faschistoid beschimpft.
  • Eine andere Strömung ist eher bemüht, den bürgerlichen Werten und Normen ein Ende zu bereiten und den Menschen im Namen des zivilisatorischen Fortschritts in ein eher von vielen sozialen Institutionen geprägtes Umfeld zu setzen (mit Kreißsälen, Kitas, Schulen…). Politisch ist diese Position eher links anzusiedeln.

Die „Links-Rechts-Polarisierung“ möchte ich an einem zwar extremen, aber leider sehr realen Beispiel verdeutlichen, wofür es einer historischen Betrachtung bedarf. Die im 19. Jh. grassierende unsägliche Säuglingssterblichkeit war im (Sub-)Proletariat zuvörderst auf mangelnde Hygiene zurückzuführen. Ignaz Philipp Semmelweis, geb. 1.7.1818, genannt: Dieser ungarische Gynäkologe und Entdecker der Ursache des Kindbettfiebers wurde auch „Retter der Mütter“ genannt. Selbst wenn der Kreißsaal als die damalige Antwort auf die dramatischen Bedingungen angesehen werden kann, so ging damit eine zwar als Fortschritt gefeierte, dennoch subtile Medikalisierung der Schwangerschaft und der Geburt einher. Bekanntlich haben sich seitdem die Lebensbedingungen in Hinblick auf die Hygiene verändert; als natürliche Lebensprozesse bedürfen Schwangerschaft und Geburt üblicherweise keiner Medizin. Da ist kritisch zu fragen: Sind Schwangerschaft und Geburt ohne medizinische Einmischung oder Bevormundung etwas so Seltsames, gar so Gefährliches, daß als zeitgemäß und normal die „Sozialisierung der Geburt“ im Kreißsaal gilt und jene Mütter (und Väter), welche die Normalität des Kreißsaales ablehnen, folglich als naturverliebt und als fortschrittsfeindlich verschrien, gar als bürgerlich-konservativ beschimpft werden? Demgegenüber würde einzig der klammheimlich propagierte Kaiserschnitt den planmäßigen Verlauf gewährleisten: in Deutschland inzwischen über 30% der Geburten 5. Läßt sich an diesem Beispiel verdeutlichen, wie widersinnig und gefährlich es ist, mit politischen Kategorisierungen oder Disqualifizierungen zu operieren, indem die solchen Urteilen zugrundeliegenden Normen nicht entlarvt wurden?

Nun gab es in Deutschland in den letzten Jahrzehnten vielerlei Versuche von Seiten des Staates und seiner Behörden, in das Leben der Menschen einzugreifen und dieses zu regulieren, folglich zu regieren. Während einige der allzu offensichtlich verfassungswidrigen Zugriffe abgewehrt wurden, kommen andere so subtil-verschleiert daher, daß sie kaum durchschaut und daher als Fortschritte gefeiert werden.

Ein Beispiel: Vor Jahrzehnten ergab eine Befragung bei Müttern und Vätern, ob sie ihren Nachwuchs einer Krippe oder einem Kindergarten anvertrauen wollten, statt einer zustimmenden Mehrheit nur eine Ablehnung. Nachdem dasselbe Ansinnen dann als ein „Recht auf einen Kindergartenplatz“ daherkam, stritten Eltern plötzlich um das Recht auf die knappen Plätze – indes Mütter daheim sich mit jämmerlichen und schandbaren 100€ abfinden sollten. In dieser Hinsicht ist dem Staat bravourös gelungen, das ehemalige SED-System der DDR zu überholen, indem der bundesdeutschen Bevölkerung vorgehalten werden konnte, mit seiner Gesetzgebung respektiere der dienende Staat den Willen der Bevölkerungsmehrheit. Auf die Gefahr hin, mich vollends in die Nesseln zu setzen, kann ich solche „Fortschritte“ nur bezeichnen als Zeichen einer Diktatur des sozialen Wohlmeinens (Wohlmeinen steht bekanntlich oft im Widerspruch zu Wohltun!). Über die katastrophalen Ergebnisse solch totalitärer Zwangsbeglückung wird uns bereits eine traurige Quittung serviert: in Gestalt von mannigfachen, bekanntlich für ganz anderes stehenden Symptomen. Nein, die immer zahlreichen lustlosen, antriebsschwachen, demotivierten, labilen Menschen, die steigende Zahl an angeblichen „Problemfällen“, die „Kranken“, die „Abnormalen“ (ich lege Wert auf die Anführungszeichen!), die mehr werdenden „funktionalen Analphabeten“ und „Gescheiterten“ und viele andere sind kein Zufall… Und die Tragik solch staatlicher Vergewohltätigung ist: Was vollends an der Natur des eigentlich lebenspotenten, offenen, sozialen, kompetenten Menschen vorbeigeht und diese verfremdet, birgt die immer deutlicher werdende Gefahr, daß auf diesem geplünderten Planet ein menschliches Leben gar nicht mehr möglich ist.

Was hat dies mit unserem eigentlichen Thema zu tun? Angesichts des erneuten, nun ganz subtilen Vorstosses der Politik, das Grundgesetz zu ergänzen, um „Kinderrechte“ darin zu verankern, gilt es, sehr genau hinzuschauen, auch mit dem Grundsatz der Kriminalistik zu fragen: „cui bono?“ (Für wen ist dies gut?) – womit ich verdeutlichen möchte, weshalb ich diesen gefährlichen Vorstoß strikt ablehne:

  • Zunächst: Alles Wesentliche, vor allem der unbedingte und bedingungslose Respekt vor jedem Menschen ist in den Artikeln 1 bis 19 unseres Grundgesetzes enthalten: insbesondere der Schutz des Menschen vor der Übergriffigkeit durch den Staat und seine diversen Behörden. Dieses eindeutige Postulat bedarf keinerlei gesetzlicher Änderung und noch viel weniger einer grundgesetzlichen Ergänzung.
  • Zumal die vorgeschlagene Ergänzung eben nicht den Menschen in seiner Identität bestätigt und bestärkt, sondern jene Kindheit verankert, die als tradiertes und normiertes Vorurteil unserer Zivilisation dennoch eine künstliche Konstruktion ist und bleibt.
  • Ist einmal der Objektstatus verankert, geht es um die Frage, wer die Macht hat oder bekommt, das Objekt zu regieren – was einen wahrlich komplexen und fast teuflischen Mechanismus in Gang setzt! Da es sich nicht mehr um ein Subjekt handelt, müssen „höhere Mächte“ definieren, was für dieses Objekt gut oder schlecht, geeignet oder schädlich, erforderlich oder verboten sein soll: verkleidet mit dem auf Anhieb neutralen Begriff „Kindeswohl“. Im Gegensatz zum (Nicht-)Wollen, das ein jedes menschliche Wesen zu artikulieren vermag, wird das Wohl der normativen Definitionsgewalt der hierfür zuständigen Behörden überantwortet. Dies an einem – hundertfach erwiesenen – Beispiel verdeutlicht: Wächst eine Tochter oder ein Sohn in zu großer Nähe zur Mutter auf, die auch noch „Alleinerziehende“ ist, wird das ach wie fürsorgliche Jugendamt eine psychische Gefährdung des Nachwuchses postulieren („Mutter klammert!“) und alsbald dafür plädieren, der „gefährlichen Mutter“ das Sorgerecht für die Tochter/den Sohn zu entziehen. In diesem Sinne formulierte der Politiker Olaf Scholz bereits 2002, die SPD wolle die „Lufthoheit über den Kinderbetten“ erlangen – es könnte sein, daß dies mit dem jetzt vorgelegten Entwurf einer Verfassungsänderung gelingen könnte…

* * *

Im Vorfeld zum thematisierten grundgesetzlichen Vorhaben gelang es der Politik immerhin, die Nation in zwei unvereinbare Lager zu spalten:

  • Auf der einen Seite gibt es die eher im linken Spektrum angesiedelten Wohlmeinenden, denen die „strukturelle Zwangsbeglückung“ endlich gelänge: Endlich wären die zu „Kindern“ gemachten jungen Menschen dem allzu schädlichen Einfluß der (spieß)bürgerlichen Familie – Hort neurotisierender, ewig konservativer Werte – entzogen und unter staatliche Kuratel gestellt, da – wider besseres Wissen – nichts so gut ist wie die Segnungen von Vater Staat.
  • Auf der anderen Seite steht „die Familie“, die sich beispielsweise auf GG-Art. 6 beruft und im Extremfall ihren Nachwuchs als „heiligen Besitz“ betrachtet. In diesem Spektrum tummeln sich zweifellos Menschen und Gruppierungen, denen es, vielleicht aus ideologischen, politischen oder religiösen Beweggründen, wahrlich nicht um den Respekt vor der Würde, Selbstbestimmtheit, Kompetenz des jungen Menschen geht. So sind hier beispielsweise jene religiösen Gruppierungen zu nennen, die der aus ihrer Sicht schädlichen staatlichen Beschulung ihren häuslichen – sich beispielsweise an der Bibel orientierenden – Unterricht entgegensetzen.

Dieses Polarisieren in zwei „Flügel“ nahm so dramatische Ausmaße an, daß in manchen Kreisen die Diskussion um die Frage, ob „Kinderrechte“ in unsere Verfassung Eingang finden sollen, zu regelrechten Schlachten ausarteten. Da aber beide Positionen, obschon scheinbar unvereinbar, dennoch auf demselben Resonanzkörper gründen, nämlich auf dem „Kind“, ist es besonders wichtig, sich von beiden Positionen deutlich zu distanzieren. Denn außerhalb dieser beiden Positionen, die gleichermaßen Sackgassen sind, gibt es eine klare andere, nämlich ethische Haltung, deren Fundament die Menschenrechte sein sollten, zuvörderst das nicht zufällig im Grundgesetz als erstes genannte Postulat: die Unantastbarkeit der Würde eines jeden Menschen. Ohne Wenn und Aber.

* * *

Seit Inkrafttreten des Grundgesetzes, am 23. Mai 1949, hätte der deutsche Staat nicht nur die Chance, sondern geradezu die Verpflichtung gehabt, alles zu tun, was den postulierten Menschenrechten entspricht und alles zu unterlassen, was ihnen widerspricht. In diesem Sinne hiernach Auszüge aus der bemerkenswerten Ansprache, die der Bundespräsident, Richard von Weizsäcker, in Bonn am 10. Januar 1985 (also zu Beginn des „Internationalen Jahres des Jugend“) gehalten hat:
… Die Bundesrepublik Deutschland läßt sich nach innen und nach außen von der unbedingten Verpflichtung leiten, Frieden zu schaffen und zu bewahren. Das deutsche Volk bekennt sich zu unverletzlichen und unveränderlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit.

Die Bundesrepublik Deutschland strebt daher … einen Frieden an, … in dem alle Menschen sich der Rechte und Freiheit erfreuen, die zur Würde des Menschen und zu seiner freien Selbstbestimmung gehören.
Wer Frieden schaffen will, muß mit dem Frieden im eigenen Land beginnen: in einem Falle bedeutet dies bessere Sicherung der individuellen Menschenrechte. Im anderen Falle bedarf es besserer sozialer Gerechtigkeit…, der Überwindung nationaler, rassischer oder religiöser Vorurteile. Gemeinsam aber ist die Notwendigkeit, die Würde des Menschen zu achten.
Vertrauen erfordert Verzicht auf Gewalt und auf Androhung von Gewalt. … Für das Jahr 1985 wünschen wir, daß … dort, wo auch heute noch Gewalt angewendet wird, diese ein Ende nimmt. 6

Und? Haben die Erfahrungen nicht gezeigt, daß es andersherum lief: Der Staat – in seiner Dreigliederung als Gesetzgeber, als Ausführende und als Justiz – ergriff immer öfters immer drastischere Formen von offener oder subtiler Gewalt. Will heißen: statt auf Gewaltlosigkeit zu achten, wurde diese Gewalt gar intensiviert, legitimiert und sanktioniert – sodaß der Begriff „Staatsgewalt“ wörtlich genommen werden muß: Ja, der Staat selbst wurde zum Akteur der Gewalt, indem etwa staatliche Behörden völlig unverhohlen gegen junge Menschen übergriffig wurden und im Namen eines angeblichen staatlichen Wächteramts gewalttätig wurde.

Insbesondere Jugendämter stehen jetzt schon nicht zufällig im (Ver-) Ruf, bei Betroffenen viel Leid verursacht zu haben: und zwar, Gipfel der Hinterfotzigkeit, zur Wahrung des Kindeswohls, das selbstverständlich sie definieren. Zwei Beispiele: Verweigert sich ein junger Mensch seiner Zwangsbeschulung oder wird weshalb auch immer auffällig, werden die von Amtswegen angerufenen Jugendämter (§ 1666 BGB!) Gründe finden, diese Ungehörigkeit der als „erziehungsunfähig“ dargestellten Familie zuzuschreiben, wodurch „der Bösewicht“, „der Renitente“ alsbald „kassiert“ werden kann; auf die Justiz ist da nur selten Verlaß! Wurde ein junger Mensch – aus wahrlich triftigen Gründen – nicht geimpft, werden Behörden alsbald eingreifen können, um den jungen Menschen zu „retten“… Was wie eine schlechte Karikatur daherzukommen scheint, ist leider bereits Wirklichkeit. Ist die Vorstellung nicht unerträglich, solche Behörden hätten durch neue Befugnisse noch mehr Macht?

Betrachten wir zwei Situationen: Zunächst die Position eines jungen Menschen, der unter der ihm zugefügten Be- oder Mißhandlung leidet. Wäre es nicht die selbstverständliche erste Adresse gewesen, daß er sich an eine neutrale Instanz wenden kann und soll, die ihm in der Klärung seines Unwohlseins beisteht? die ihn aktiv unterstützt? Was auch immer dieses Unwohlsein bewirkt haben mag, ob familiäre Nöte oder schulische Probleme oder anderes: Hätte nicht die Öffentliche Hand diese neutrale Instanz sein müssen, indem sie sich streng an die in unserer Verfassung postulierten Gebote zu halten haben und dazu zu verpflichten sind, das würdevolle Subjekt Mensch bedingungslos zu respektieren? Leider wird der betroffene junge Mensch feststellen müssen, daß dem Staat in Gestalt der Schulbehörden, der Jugendämter, der Polizei, der Justiz kein Vertrauen geschenkt werden darf – im Gegenteil, dies ist gefährlich!

Was geschieht, zweite Situation, ein betroffener junger Mensch würde sich seiner Beschulung verweigern. Bisher wurden jene Mütter und Väter, die ihren Nachwuchs nicht auf dem Altar einer obsoleten Schulideologie zu opfern bereit waren, immer mit der vollen Staatsgewalt konfrontiert, die ihre Aufgabe darin sah, diesen „Renitenten“ mit allen Mitteln zur Schule zu zwingen.
Wofür sollte solche Zwangsernährung gut sein? Ist nicht der staatlich eingesetzte Zwang ein Indiz dafür, daß seine Institution Schule so gut, so nützlich, so interessant nicht ist? Wäre sie es, würde doch jeder Mensch selbstverständlich, gar wonniglich sich der Potenz widmen, frei sich zu bilden, so wie es über Jahrtausende erfolgte und für die menschliche Gattung prägend und kennzeichnend. Stattdessen versündigt sich unser sich demokratisch gebende Staat – wider besseres Wissen – an den jungen Generationen…

* * *

Gegen die Ergänzung des Art. 6 unserer Verfassung erreichte die o.g. Petition an den Bundestag in den letzten Tagen der Zeichnungsfrist mehr als 75.000 Unterschriften. Im Gegensatz zu gewissen Kreisen glaube ich kaum, daß all die Menschen, die sich hier eingebracht haben, nur aus dem rechten Spektrum kamen und nur die (spieß)bürgerliche Familienidylle vor dem Zugriff der staatlichen Behörden retten wollten. Vielmehr wage ich zu hoffen, daß zahlreiche Menschen sich – so wie ich – da eingebracht haben, um ein kostbares Fundament unseres Lebens, unser Grundgesetz, zu schützen vor der wahnhaften Zwangsbeglückung, die uns bestimmte Ideologen gern aufdrängen würden. Nochmals: Da es dieser Ergänzung nicht bedarf, um die Menschenrechte zu schützen, ist zu fragen, was hinter diesem Ansinnen steht – leider zeigt die Erfahrung, daß hier nichts Gutes zu erwarten ist, im Gegenteil!

Allerdings: Mit einer Petition an den Bundestag ist nur ein erster Schritt vollbracht, der unsere Abgeordneten zwingt, sich dieser Fragestellung erneut zu widmen. Es wird allerdings just dann, wenn diese erneute Behandlung stattfindet, wichtig sein, klar und unmißverständlich zum Ausdruck zu bringen, worum es geht: einzig und allein um das Subjekt und um seine Würde, seine Selbstbestimmtheit, so wie es in unserer Verfassung bereits postuliert wird. Bedingungslos. Und daher jenseits aller ideologischen Polarisierungen und Spaltungsversuche.

 

 QUELLEN UND ANMERKUNGEN

(1) Publiziert als Sonderdruck der Zeitschrift „publikforum“ und u.a. nachzulesen unter: https://ich-bin-so-frei.blogspot.com/p/der-kinder-doppelbeschluss.html

(2) Jost von Wistinghausen, Selbstbestimmte Bildungswege aus Sicht der Rechtspraxis, in: Matthias Kern (Hg): Selbstbestimmte Bildungswege als Kindeswohlgefährdung? (tologo academics), Leipzig 2018, hier insb. S. 31/32: „Es verwundert deshalb nicht, dass ich Verfahrensbeistände erlebt habe, die nach einem langen Gespräch mit dem jungen Menschen und der Feststellung, dass dieser ganz klar und unmissverständlich formuliert, wie die Bildung abläuft, und trotz allen Nachweisen, dass diese selbstbestimmte Bildung funktioniert, dennoch vor Gericht genau das Gegenteil vom ‘objektiven Interesse’ des Betroffenen behauptet haben.“

(3) zit. in Martin Stoppel, Das Kindeswohl im Spannungsverhältnis selbstbestimmter Bildung und Schulpflicht, in Matthias Kern (Hg.), Selbstbestimmte und selbstorganisierte Bildung versus Schulpflicht, (tologo academics), Leipzig 2016, hier S. 111

(4) Richard Farson, Menschenrechte für Kinder – die letzte Minderheit (Englisch 1974), München 1975

(5) Für die Weltgesundheitsorganisation WHO ist eine Rate an Not-Kaiserschnitten um die 5% anzusiedeln.

(6) Zitiert in: Bertrand Stern, Schluß mit Schule! – das Menschenrecht, sich frei zu bilden, Leipzig 2006 S.96 f.

 

Mensch oder Nicht-Mensch: das ist die Frage!2025-03-20T00:01:54+02:00
Go to Top