Das Gift der missverständlichen Begriffe

2025-11-14T11:02:16+02:00

Es geht nicht darum, wie der Mensch, der ein bestimmtes Wort gebraucht, es meint oder versteht, sondern darum, ein wichtiges Merkmal der Kommunikation zu bedenken: Sowohl im zwischenmenschlichen Austausch als auch im Umgang mit Behörden und Justiz kommt es nicht allein darauf an, wie jemand einen Begriff emotional empfindet oder rational interpretiert. Bedeutsam ist vielmehr das Beachten der möglichen — zumeist unbewussten und normativ verankerten — Assoziationen, die das „Gegenüber“ mit diesen Worten verbindet.

Wenn dieses Gegenüber — hier Behörden und Justiz — diese Begriffe anders, nämlich rein normativ, konnotiert, können bestimmte Begriffe sogar dramatische Konsequenzen haben. Oder, anders gesagt: Der Nichtgebrauch gewisser „toxischer“ Begriffe und das bewusste Ersetzen durch andere, neutralere Formulierungen kann den gesamten Verlauf einer Auseinandersetzung verändern.

Aus meiner jahrzehntelangen Erfahrung auf diesem Gebiet habe ich — auf Wunsch einer betroffenen Familie — eine Aufstellung von aus meiner Sicht zehn „toxischen Begriffen“ erstellt und eine Liste der stattdessen zu verwendenden, unverfänglicheren Wörter.

Hierbei möge bedacht werden, dass es durchaus Unterschiede gibt zwischen den unbedingt zu vermeidenden Wörtern und denen, die ich nur als problematisch bezeichnen möchte.

Die Tatsache, dass der Mitmensch zumeist nicht an sich bösartig reagiert, entbindet uns nicht von der jede kommunikative Situation kennzeichnenden Feststellung, ja sogar von der drohenden Gefahr, das Gegenüber könne angesichts dessen, was Begriffe in ihm auslösen, aus einer Art Reflex reagieren. Was können Wörter nicht alles bewirken! Dies gilt in besonderem Maße für die tabuierten Bereiche unserer „Zuvielisation“!

Wohlgemerkt: Ich bin kein Moralist und hege nicht das kontraproduktive Ansinnen, neuartige Tabus aufzustellen oder Verbote auszusprechen. Ich glaube allerdings, dass unsere Sprache Ausdruck einer ethischen Haltung sein kann — und sein sollte.

Wenn sich allein aus dieser ethischen Haltung heraus ein möglicher Konflikt mit Behörden und Justiz ergibt, weil unsere geliebten Töchter und Söhne für sich klar entschieden haben, welchen Lebensweg sie gehen wollen und welchen sie ablehnen, dann muß das, was in einer Auseinandersetzung vorgebracht wird, auch begrifflich ein klares Bild der eigenen Position widerspiegeln.

Folglich kann es — vorneweg — nicht um eine Diskussion über mögliche andere, besser geeignete Schulformen — einschließlich der häuslichen Beschulung — gehen, sondern um die zentrale Frage, ob eine Tochter / ein Sohn ein Mensch ist, dem selbstverständlich das Recht zusteht, einen klaren Willen zu artikulieren — etwa die eigene Beschulung abzulehnen und sich frei bilden zu wollen.

Das bedeutet beispielsweise: für sich zu entscheiden, wann, was, mit wem und wodurch etwas entdeckt werden möchte.

Wie die Erfahrungen der letzten Jahre, ganz besonders im Umgang mit Behörden und Justiz, bestätigen, verändert diese Klarheit das ganze „Spiel“. Vor diesem Hintergrund möchte ich heute die folgende Aufstellung [1] als Denkanstoß vorstellen und für Ihre Aufmerksamkeit danken. Ich freue mich über Ihre kritischen Rückmeldungen und Ihre positiven Erfahrungsberichte.

1) Wie nicht anders zu erwarten, ist der erste toxische Begriff „Kind“:

„Das Kind“: ein neutraler Begriff für ein Neutrum; für einen unschuldigen Engel; für ein unmündiges, weitgehend unfähiges, defizitäres („Mängelwesen“), also für ein daher zu erziehendes Wesen, für ein erst „Werdendes“ — schlicht: für ein Objekt.

Die „Minderjährigkeit“ steht für die faktische Minderwertigkeit. Zugleich ist das „Kind“ Projektionsfläche für allerlei Erwartungen — einerseits von den Eltern, andererseits von „Vater-Staat“. Spätestens wenn aus dem sogenannten „Kind“ eine „Schülerin“ oder ein „Schüler“ entsteht, folgt die Vor- und Maßgabe, sich schulpädagogischen Vorgaben zu unterwerfen.

Es möge an dieser Stelle bedacht werden, welch dramatische Konsequenzen das Aufwachsen im abseitigen Reservat „Kindheit“ hat: Die psychologische Infantilisierung der Person findet ihre Widerspiegelung in der subtilen Infantilisierung (Verkindischung) der Gesellschaft, die von einer „väterlichen Ersatz-Herrschaft“ die Erfüllung der postulierten und verkündeten Ziele erwartet („der autoritäre Charakter“).

Das sozialpsychologische Ergebnis ist eine dichotome Ordnung (Oben — Unten) mit dem normativen Zwang zur Unterwerfung. Es versteht sich von selbst, dass diese Dichotomie mit den verbindlichen Zielen einer freien und demokratischen Lebensform unvereinbar ist.

Da dem „Kind“ abgesprochen wird, sich selbstbestimmt zu entscheiden, was „es“ wollen und nicht wollen kann, wird es einer „höheren Gewalt“ ausgeliefert, die ihre „Wohltat“ oder „Fürsorge“ als „Kindeswohl“ verkleidet.

Dieser höchst problematische Begriff [2] verbindet zwei Problemfelder: Zum einen das des sogenannten „Kindes“, zum anderen das einer normativen Festlegung vermeintlich selbstverständlicher, als unabdingbar erforderlicher Werte, die als „Wohl“ sogar positiv betrachtet und gepriesen werden.

Die Steigerungsform des Begriffs „Kindeswohl“ ist das Postulat der „Kindeswohl-gefährdung“. Wenn die sich hierfür zuständig dünkende Behörde — das „Jugendamt“ — meint, dass dies zutreffen könne, wird dies oftmals in ein familiengerichtliches Verfahren münden.

Davon völlig abgesehen, wie absurd eine solche Unterstellung sein kann, dürfte klar sein, dass es dort, wo es weder die Vorstellung von „Kindheit“ noch die vom „Wohl“ gibt, das Argument einer Kindeswohlgefährdung hinfällig ist. Daher gilt es, dieser Annahme radikal zu widersprechen.

Zudem möge im Vorfeld dreierlei bedacht werden:

  •  Erstens ist es nicht die genuine Aufgabe von Familiengerichten, über schulische Angelegenheiten zu urteilen. In Deutschland wurde durch inzwischen drei obergerichtliche Beschlüsse festgehalten, dass Schulangelegenheiten über den Weg der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Ordnungswidrigkeitsverfahren) geregelt werden müssen, denn „Nicht-Schulbesuch stellt nicht an sich eine Kindeswohlgefährdung dar.“
  • Zweitens ist der teilweise oder gänzliche Entzug des elterlichen Sorgerechts (in Österreich: der Obsorge) an ganz präzise Bedingungen gekoppelt, entsprechend einer klaren „Gefahrenskala“, die nicht dadurch gegeben sein kann, dass die Tochter oder der Sohn „schulrenitent“ sei.
  • Drittens: Familiengerichtliche Maßnahmen würden — ebenso wie die über Bußgelder zu erzwingende Schulanwesenheit — mit Gewissheit eine größere sogenannte Kindeswohlgefährdung darstellen als das, was Schulbehörden und Jugendamt gegebenenfalls postulieren.

Anstelle von „Kind“ trete ich für die konsequente Verwendung des Begriffs „junger Mensch“ ein, weil es sich um einen Menschen handelt, dem unbedingt und bedingungslos alle Menschenrechte zustehen — selbstverständlich!

Das Alter — oder das Jungsein — ist kein Argument für eine subtile Diskriminierung — ebenso wenig wie die Farbe von Haaren oder Augen oder die Körpergröße.

Dort, wo ein Schriftstück etwas persönlicher gestaltet werden soll, kann „meine Tochter“ oder „mein Sohn“ angeführt werden — oder deren Namen.

Die konkrete Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass diese scheinbare Pingeligkeit durchaus lohnenswert ist — weil sie folgenschwer ist und sozusagen „das ganze Spiel“ verändert: Der junge Mensch wird zum Subjekt, dem das grundlegende Menschenrecht nicht abgesprochen werden kann, insbesondere das Recht, das abzulehnen, was ihm nicht guttut.

2) Beim zweiten, naheliegenden Begriff „Schule“ …

… werde ich mich nicht lange aufhalten, da hierzu bereits viel publiziert worden ist. Wesentlich erscheint mir die zentrale Unvereinbarkeit zwischen der Beschulungsideologie einerseits und dem Recht des Menschen, frei sich zu bilden, andererseits.

Das bedeutet: Es ist einerlei, welche Gestalt die Beschulung annimmt — ob in der „normalen“ Staatsschule, in einer Ersatzschule (als Reform oder als „Alternative“ bezeichnet) oder in der häuslichen Beschulung.

Über die da und dort minimalen Unterschiede in Bezug auf Zensuren, Klassengröße, Unterrichtsqualität hinaus handelt es sich stets um die für Schule kennzeichnenden Vorzeichen, nämlich um die Beschulungsideologie und ihre Praxis in Gestalt eines Reservats, in welchem „Kinder“ unterrichtet werden.

Der für Deutschland relevante Artikel 7 Absatz 1 des Grundgesetzes postuliert:
„Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.“

Hieraus leiten die staatlichen (Schul-)Behörden ein Vorrecht ab, zu bestimmen, was Schule zu sein und nicht zu sein hat. Freilich hat frei sich bilden gar nichts mit Schule gemeinsam — weshalb es zweifellos auch nicht unter staatliche Kuratel fallen kann.

Aus diesem Grunde erscheint es mir wichtig, sich gar nicht erst auf eine Diskussion über Schule oder zu irgendeiner Bildungs- beziehungsweise Unterrichtsform einzulassen. Wer insbesondere vor Gericht entschlossen, sicher und eindeutig darlegen kann, worin die eigene Haltung wurzelt, wird glaubhaft darauf pochen können, das selbstverständliche Recht jedes Menschen zu respektieren, frei sich zu bilden.

Anders formuliert:
Gerade wer — statt mit aller Gewalt gegen ein „Nein!“ vorzugehen — das Bestehen der Tochter oder des Sohnes auf die freie Wahl des eigenen Bildungsweges erhört, wird der naheliegenden Gefahr entkommen, als ideologische, religiöse oder pädagogische Spinner wahrgenommen und abgestempelt zu werden. Auf die inzwischen gängigen Versuche, solche Menschen als „Freilerner“ zu bezeichnen, ja als Sekte zu brandmarken, gehe ich im nächsten Punkt ein!

Eine kleine Nebenbemerkung: Oft wird die Nicht-Anwesenheit in der Schule als „Schulschwänzen“ bezeichnet.

Meines Erachtens stellt das Schwänzen die Beschulung nicht grundsätzlich infrage, sondern ist ein — gefährliches — Spiel entsprechend dem „11. Gebot“: du sollst dich nicht erwischen lassen!

Welche Gründe es hierfür auch immer geben mag:
Schwänzen darf nicht mit dem klaren Votum einer Ablehnung von Schule verwechselt werden. Sollte also der Vorwurf von „Schulschwänzen“ erhoben werden, muß diesem energisch widersprochen werden.

3) In Fortsetzung von „Schule“ ist es naheliegend, drei aus meiner Sicht „schulisch verseuchte“ Begriffe zu untersuchen:

„Unterricht“, „Lernen“ und „Vermitteln“.
Hierbei ist der „Unterricht“ das „Aktive“, das „Lernen“ das „Passive“.

Auch wenn das Wort „Unterricht“ neutral interpretiert werden kann, so sollten wir uns dennoch kritisch fragen, ob es wirklich darum gehen soll, dass Menschen „runtergerichtet“ werden. Wäre es nicht vielmehr wesentlich, ihnen zu ermöglichen, sich aufzurichten?

Mit einer wesentlichen Betonung auf das rückbezügliche „Sich“ als Ausdruck der Selbstermächtigung, zugleich der Würdigung des Subjekts.

Auf welche Gestaltung des Unterrichts sich dieser Begriff immer beziehen mag: für die meisten Menschen ist er an die Schule gekoppelt.
Er signalisiert ein zumeist ungesundes Herrschaftsverhältnis, welches das zu erlangende Wissen lediglich als Alibi benutzt, ja sogar missbraucht. Zwar wird dies heutzutage nicht mehr überall so sein, doch wer Bilder von früheren Klassenzimmern betrachtet, sieht ein Katheder auf einem Podest: die Lehrkraft hat ihre Schülerschaft von oben herab unterrichtet.

Nicht anders ist es mit dem „Lernen“. Ich weiß, so pflege ich stets hervorzuheben, dass manche Menschen, etwa Neurowissenschaftler, dieses Lernen nicht schulisch verstehen. Fragt man jedoch „Menschen wie dich und mich“, womit sie „Lernen“ assoziieren, so ist festzustellen, wie sehr sie „Lernen“ als eine Plage oder Pflichtübung an Schule knüpfen. Deshalb beschreibe ich „Lernen“ als das „Reinwürgen“ eines fremdbestimmten Lehrplans an einem bestimmten Ort — der Schule (aber nicht viel anders: zu Hause oder in einer Lerngruppe!) — zu einer fremdbestimmten Zeit durch eine lizenzierte Lehr-Herrschaft — mit dem Ziel, einer bei der Prüfung zu erringenden Note.

Es möge nebenbei bemerkt werden, dass das Ergebnis dieses oftmals als „Bulimie-Lernen“ bezeichneten Vorgangs mit einer Selbstreinigung des Organismus endet: mit dem „Auskotzen“ der ohne Interesse oder Primärmotivation aufgedrückten Lerninhalte — dem Vergessen. Es ist erstaunlich, wie schnell dieses Vergessen eintritt, wobei hier hervorgehoben werden muss, dass sich dieses Vergessen ausschließlich auf den „Stoff“ bezieht, nicht jedoch auf die oftmals von Schmach und Unlust gekennzeichneten Gefühle.

Wie pervertiert der Begriff Freiheit bereits ist, zeigt sich, wenn Eltern meinen, es sei schon ein Zeichen von Selbstbestimmtheit, wenn der „Lernstoff“ mit Spaß und Spiel „vermittelt“ werde — wodurch die dichotome „Lern-Situation“ lediglich subtil verschleiert wird: Entspringt das, was angeblich „zum Wohle des Kindes“ erfolgt, nicht in Wirklichkeit den infantilen Vorstellungen von Erwachsenen?

Oder wenn in Österreich manche Eltern ihrem Nachwuchs sagen, dies oder jenes sei der Prüfungsstoff, der im Juni geprüft werde — ihm sei es nun „freigestellt, diesen ganz selbstbestimmt zu lernen“.
Ist eine solchermaßen abgemilderte Form des Reinwürgens nicht ebenso manipulativ, aber dafür umso gefährlicher?

Aus diesen Gründen lehne ich bei selbstbestimmten Menschen die Verwendung von „Unterricht“ und „Lernen“ ab.

„Vermitteln“:
Was artikuliert im Deutschen die Vorsilbe „ver-“?
Das Präfix „ver-“ kann verschiedene Bedeutungen haben. Es steht oft für:

  1. eine Veränderung
  2. einen Fehler
  3. eine Bewegung weg von etwas [3]

Daher meide ich das Wort „Vermitteln“, das für mich stets ein dichotomes, asymmetrisches Gefühl weckt. Wenn es um Partnerschaft von Subjekten geht, ziehe ich den Begriff „Mitteilen” vor.

In Erweiterung meiner Skepsis gegenüber dem Wort „Lernen“ ist es naheliegend, dass ich die aus meiner Sicht sehr unpassende Wortbildung „Freilernen“ kategorisch ablehne.

Wird nicht jede Lehrerin oder jeder Lehrer sagen, dass in seiner Klasse selbstverständlich alle frei lernen? Kann man unfrei lernen?

Der vor Jahren unternommene Versuch, die englische Vokabel unschooling ins Deutsche zu übersetzen, endete damit, dass inzwischen oft davon ausgegangen wird, die sogenannten „Freilerner“ seien eine Sekte, eine Gruppe, sozusagen eine Bewegung, die außerhalb der Gesellschaft stünde, in der Gefahr, eine Parallelwelt zu bilden.

Zudem: Was entdeckt der Mensch in seinem Leben?
Er entdeckt gewisse Setzungen oder Strukturen.
Beispielsweise: 2 + 2 = 4; oder, dass unsere Sprache, zu der Goethe oder Hesse gehören, nicht beliebig ist, oder dass Bach, Mozart, Beethoven und Brahms, Rembrandt, Van Gogh und Richter, Rodin und Liebeskind Teil unserer kulturellen Vergangenheit und Gegenwart sind und somit integrale Bestandteile unserer kulturellen Identität.

Diese Kultur ist nicht frei! Doch frei ist der Mensch, wenn er nicht lernen muß, sondern frei sich bilden kann.

Daher:
Frei sich bildende Menschen benötigen keinen Unterricht und sie lernen auch nicht. Sie lechzen nach Kontakten und nach Wissen, möchten begleitet, hingeführt werden, freuen sich daran, zu experimentieren, zu entdecken, zu erringen …

Zeitweise ist es auch so, dass sie — nach außen hin scheinbar — gar nichts tun, nichts wollen: Dieses innere „Gären“ artikuliert sich dann als „Langeweile“, welche der Leere, dem Nichts dient. In diesem Nichts wurzelt das Kreative; hier entstehen neue, innovative Energien.

Dort, wo Menschen mit diesem Selbstvertrauen in ihre Kompetenz leben, ist und bleibt frei sich bilden ein lebenslanger Prozess, ähnlich dem Atmen oder dem Essen: eine menschliche Selbstverständlichkeit, die unsere Gattung geradezu kennzeichnet. Ohne unnötige Störungen beginnt dieser Prozess mit der Zeugung und endet wahrscheinlich erst mit dem letzten Atemzug des jeweiligen Menschen.

Wurde soeben nicht modellhaft die Grundstruktur einer demokratischen Lebens- und Kulturform beschrieben?
Entspringt und entspricht dies nicht dem, was in Deutschland die im Grundgesetz verankerten Grund- und Menschenrechte aussagen und dem, was auch internationale Menschenrechtskonventionen postulieren?

Der Sinn von Verfassungen ist es nicht, ein politisches, wirtschaftliches oder sonstiges Programm zu verkünden; sondern den Menschen als das Subjekt, als den Souverän, davor zu schützen, zum Objekt von Herrschaft, zum Opfer von Gewalt erniedrigt zu werden. Folglich darf eine Verfassung als Garantie verstanden werden, dass jeder Mensch das Recht und die Pflicht hat, sich gegen jedwede staatliche Gewalt (und Übergriffigkeit!) zur Wehr zu setzen [4].

4) „Zukunft“ und „Werden“:

Mit diesen Begriffen werden des Öfteren angebliche Sorgen der vermeintlich „Verantwortlichen“ ausgedrückt, die in Wirklichkeit ihr eigenes Misstrauen auf ihren Nachwuchs projizieren.

Was heißt „Werden“? So beispielsweise in der typischen (und bangen) Aussage:
„Was soll mal aus dir werden?“

Dieses Werden steht für eine Leugnung des Seins, das ein dynamisches Potential ist: Sein strebt stets nach gedeihlichem Sich-Entfalten — während die Betonung auf das Werden diese Energie geradezu ausbremst, behindert, stört, lähmt.

Statt beispielsweise der geliebten Tochter oder dem geliebten Sohn das Vertrauen in die eigene, angeborene Kompetenz zu schenken, wird hier — zumeist subtil, oft unbewusst — eine Angst gesetzt und gepflegt, aus der entweder ein innerer Konflikt oder ein strategisches Dilemma entstehen kann:

Beispielsweise die Haltung:
„Eigentlich bin ich mir meiner selbst bewusst, doch was tue ich, wenn die geliebten Mitmenschen in ihrem Misstrauen Recht hätten?“

Wenn das Leben wirklich so gefährlich, die Menschen so schlecht sind, dass es angebracht ist, sich zu fürchten und alles anzustellen, um dem programmierten Werden zum Erfolg zu verhelfen — vermag ich es dennoch, bei mir zu bleiben?

Oder entsteht eine Resignation vor der Last, vor dem Übergewicht der vorgebrachten — nur scheinbar logischen — Argumente, was psychologisch als „Identifikation mit dem Aggressor“ bezeichnet werden kann.

Dieses angebliche „Werden“ mündet in den Irrglauben an eine „Zukunft“.

Gewiss stellen wir als fühlende und denkende Wesen uns die Frage, wohin die Reise unseres Lebens geht. Wenn dieses Fragezeichen nicht offenbleibt, ist die Gefahr sehr groß, dass die jedem Menschen innewohnende Potenz des Kreativen erstickt wird:

Die Möglichkeit, auf dieses Fragezeichen die eigene Antwort in Gestalt einer eigenen Lösung zu finden, wird klammheimlich ersetzt durch den ausgeübten Druck, sich der von außen diktierten Rezepte zu bedienen — koste es, was es wolle, ohne Rücksicht auf Verluste, um jeden Preis.

Es ist allerdings klar, dass absolut niemand sagen kann, wie die Zukunft wirklich aussieht. Selbst jene, die etwa in einem familiengerichtlichen Verfahren sich im Namen der Zukunft Sorgen um den Nachwuchs machen, können dies nicht.

Ist das, was allgemein als Zukunft bezeichnet wird, nicht eine bloße Projektion eines schlecht verdauten Gestern auf ein angeblich erlösendes Morgen —
wodurch die Zukunft sich als eine schwere Hypothek erweist?

Wohlgemerkt wird diese Hypothek nicht von jenen einzulösen sein, die sie aufgenommen haben, sondern von künftigen Generationen.

Kurz:

Was als „Zukunft“ scheinbar logisch daherkommt, entpuppt sich im Grunde als dramatische Unverschämtheit zu Lasten unserer Töchter und Söhne oder Enkelinnen und Enkel. Und dies vor allem deshalb, weil es heute so viele Menschen gibt, die sich mit aller Gewalt dagegen zur Wehr setzen, aus ihrer eigenen und aus unserer gemeinsamen Vergangenheit die notwendigen, die Not abwendenden Schlussfolgerungen zu ziehen.

Sprachlich möge bedacht werden:
Das Wort „Zukunft“ setzt sich zusammen aus den Silben „Kunft“ für „Kommen“ und „Zu“. Also: das „Zu-Kommende“. Dies ist fast eine Befehlsform.

Im Zusammenhang mit „Zukunft“ möge berücksichtigt werden, wovon (Schul-) Behörden, Jugendamt und Justiz ausgehen:
Entgegen jedweder Logik und allen Erfahrungen äußern sie die Befürchtung, dass dieser Mensch später wegen seiner Nicht-Beschulung als Schmarotzer der Allgemeinheit auf der Tasche liegen werde — sprich, von Sozialgeld oder staatlicher Unterstützung leben müsse.

Zwar gibt es keine rationale Begründung für die aberwitzige Argumentation, sie sollte aber bedacht werden, weil sie — zumeist unbewusst und unausgesprochen — den Aussagen und Argumenten der Entscheider innewohnt.

Allein: Eine Lüge wird durch unentwegte Wiederholung nicht wahrer!

Da Menschen sich die Frage stellen, worin ihr Leben besteht und wohin die Reise ihres eigenen Lebens sie führen wird, gebrauche ich für dieses offene Fragezeichen den Begriff „Künftiges“.

„Künftiges“ lässt alles offen und unbestimmt. Daher stellt es die positive Herausforderung dar, sich kreativ und aktiv dem zu widmen, was durch mein Säen möglich wird: Das Erhoffen, die Saat möge aufgehen, ist ein Zeugnis von Vertrauen.

5) Auch beim Begriff „Entwicklung“ ist die Frage des eigenen Verständnisses wesentlich:

Ich benutze dieses Wort deshalb nicht, weil es einer vorgegebenen Norm entspringt und entspricht.

Diese Norm geht von der Vorstellung eines „normalen Weges“ nach oben, zum Erfolg hin, aus.

Auf diesem festgelegten Weg sollen Menschen durch bestimmte Maßnahmen dazu gebracht werden, sich so zu verhalten, wie es normativ vorgegeben ist, um über festgelegte Entwicklungsstufen zum festgelegten Ziel zu gelangen.

Und wer sich nicht so entwickelt, wie vorgegeben und erwartet — das heißt: wer nicht die normierten Entwicklungsstufen hinaufläuft und vom normativ festgelegten Weg abweicht —, hat wohl ein Problem („Entwicklungsschwierigkeiten“) und bedarf als Patient der Hilfe, die ihm von Experten gegeben wird.

Wird er durch „Entwicklungshilfe“ eine Rettung erfahren? [5]

Ich umgehe diesen aus meiner Sicht problematischen Begriff „Entwicklung“, indem ich vom „Sich-Entfalten“ spreche — wohlgemerkt in der Rückbezüglichkeit. Denn das, was sich entfaltet, ist dem Wesen innewohnend, ist schlicht da und ruft danach, sich zu materialisieren. Im Übrigen kombiniere ich das Sich-Entfalten am liebsten mit dem Adjektiv „gedeihlich“: Alles Leben strebt stets danach, gedeihlich sich zu entfalten.

6) Nur zur Erinnerung:

Wie oft hört man den Satz, Eltern schicken ihre Kinder in die Schule?
Wie ich zu sagen pflege: der Gebrauch dieses Wortes schicken ist nicht nur ungeschickt oder gar unschicklich, sondern zugleich sehr verräterisch.

Wird nicht ein Brief, ein Paket geschickt?

So entlarvt die Forderung, unsere Kinder in die Schule zu schicken, die zugrundeliegende Logik, wonach unsere Töchter und Söhne zu Sachen, zu Objekten gemacht werden.

Hier bedarf es keines Gegenbegriffs, denn die an sich so perverse Angelegenheit wird durch den Einsatz eines anderen Begriffs nicht besser.

7) Den nächsten Begriff, der zumeist fehlgenutzt wird, möchte ich im Sinne einer Ehrenrettung aufgreifen:

Dort, wo zumeist von „Disziplin“ gesprochen wird, geht es in Wirklichkeit um Gehorsam und Unterwerfung. Für mein Verständnis ist Disziplin eine durchaus positive Kategorie, welche die den Gegenständen innewohnenden Strukturen artikuliert.

Ist in der Gestaltung der Kommunikation Disziplin nicht die Voraussetzung dafür, dass sich mindestens zwei Menschen klar verstehen und verständigen können?

In meiner Hygiene ist Disziplin die Bedingung zur Erhaltung meiner Gesundheit.
Will heißen: die Disziplin ist nichts, das das Subjekt unterdrückt, entfremdet oder enteignet, sondern im Gegenteil eine durchaus nachvollziehbare Organisation, die mich im Entdecken geradezu unterstützt.

Anders ist es jedoch mit dem Gehorsam, der selbstverständlich nach außen, nach oben ausgerichtet ist —
im Gegensatz zum nach innen gerichteten Horchen.
Deshalb pflege ich zu sagen: „Horchen statt Gehorchen!“

Der ehemalige Leiter eines berühmten Internats, Bernhard Bueb, hat das Buch Lob der Disziplin [6] publiziert, das allerdings eher Lob des Gehorsams hätte heißen sollen, denn nur darum ging es.

Vom Gehorsam geht es dann schnell zu einer der „Haupttugenden“ der deutschen Erziehung: zur Anpassung.

Eine (bösartige?) Nebenbemerkung:
Disziplin gibt es selbstverständlich auch im Schreiben, doch setzt diese voraus, dass Menschen einen Bezug zu ihrer schriftlichen Sprache haben.
Nachdem ihnen diese Disziplin durch die Beschulung weitgehend genommen worden ist, kam der Gedanke auf, ihnen dank einer „neuen deutschen Schlechtschreibung“ entgegenzukommen.

Können Menschen nun richtiger schreiben?

Die Praxis hierzulande weist leider in entgegengesetzte Richtung: dorthin nämlich, dass bei so vielen Menschen das Sprachgefühl in alarmierender Weise gestört wurde.

Dies zeigt sich etwa beim Schreiben von „das“ und „daß“ bzw. neudeutsch „dass“. Im Gegensatz hierzu erweisen sich nicht verschulte Menschen, die aus sich heraus die Orthographie erforschen, als ganz disziplinierte Schreiber!

Wer nun die Argumente von (Schul-) Behörden, Jugendämtern und Justiz studiert, entdeckt, dass diese im Allgemeinen von der Befürchtung ausgehen, Menschen würden ohne Schule nach dem bloßen „Lustprinzip“ leben und keine Strukturen erfahren; doch im Leben gibt es nun einmal solche Ordnungssysteme.

Die Praxis von ohne Schule aufwachsenden, frei sich bildenden Menschen zeigt vielmehr, wie strukturiert diese sind — sozusagen im Gegensatz zur mangelnden Eigenstrukturierung von zu bloßem Gehorsam erzogenen Schülerinnen und Schülern. [7]

Es ist daher wichtig, bei Konflikten neben der sogenannten „intrinsischen Motivation“ auch die Strukturierung im Leben hervorzuheben und darzustellen.

8) Hieraus folgt fast selbstverständlich ein weiterer Begriff: „Gewalt“:

In manchen Zusammenhängen ist das Wort „Gewalt“ kein wirkliches Problem — etwa, wenn die „drei Gewalten“ (Legislative, Exekutive, Judikative) des demokratischen Staates beschrieben werden sollen. Hierbei steht „Gewalt“ für Verwaltung. Über die Art und Weise, wie diese Verwaltung strukturiert wird, sodass sie dem Leben, der Natur und dem Menschen dient, darf konstruktiv gerungen werden.

Bezieht sich allerdings die Gewalt auf ein aggressives oder gar zerstörerisches Verhalten, ist sie verpönt und verboten. Obwohl dies inzwischen den meisten Menschen theoretisch klar sein dürfte, erhebt sich dennoch die wesentliche Frage, wer überhaupt Gewalt als solche definiert.

Diese Frage ist besonders in den Beziehungen zwischen den Generationen wichtig:
Beanspruchen nicht oftmals Menschen, ihre Handlung sei ja nur wohlgemeint gewesen?

Davon abgesehen, dass Wohlmeinen nicht unbedingt als Wohltun empfunden wird, ist es von großer Bedeutung zu definieren,dass über die Definition von Gewalt nicht jene zu entscheiden haben, die sie — aus welchen Gründen auch immer — ausüben, sondern jene, die sie erleiden. Hier beispielsweise die Töchter und Söhne.

Vom gesetzlich verankerten und klaren Verbot jedweder erzieherischen Gewalt (BGB §1631) ausgehend, kann sich hieraus ein in einer bestimmten Situation unauflösbares strukturelles Dilemma ergeben:

Eltern haben die Schule befürwortet und die Tochter oder den Sohn angemeldet; sie oder er ist eine Zeit lang hingegangen — und stellt schließlich fest:

„Nein, das ist nichts für mich!“

„Da werde ich nur misshandelt!“

„Auf mein Interesse wird nicht eingegangen!“

„Ich werde gemobbt!“

„Es langweilt mich!“

— kurz: sie oder er artikuliert — verbal oder durch allerlei Symptome —, dass sie oder er nicht will.

Wohlgemerkt:
Der Mutter und dem Vater sind manipulative Maßnahmen oder gar körperliche Drohungen oder Strafen klar untersagt.
Was tun?

Da von einer drohenden oder bestehenden „Erziehungsunfähigkeit“ keine Rede sein kann, kommt es in solchen Fällen zu entsprechenden Gerichtsbeschlüssen.

In der Dokumentation zur Erfurter Petition [8] wurden mit Bedacht 30 Seiten den in Deutschland in den letzten Jahren errungenen Urteilen gewidmet, die Mütter oder/und Väter von Vorwürfen, „nicht für die ordnungsgemäße Beschulung gesorgt zu haben“, befreiten — weil eine klare ethische Haltung juristisch nicht ohne positive Konsequenzen bleiben kann, bis die Legislative endlich den Wandel ermöglicht.

Wer Gewalt bewusst ablehnt, möge fünferlei bedenken:

  1. Ein Leitsatz der Gewaltprävention ist die klare Aussage: „Nein heißt nein!“ Was in den Beziehungen zwischen Frauen und Männern offensichtlich ist, muss selbstverständlich auch im Zwischengenerationellen gelten.

  2. In Familien, in denen Töchter und Söhne ihren Müttern und Vätern vertrauen
    zumal sie keinerlei Gewalterfahrungen erleiden mussten — besteht kein Anlass zur Sorge, dieses Nein könne einer bloß kapriziösen Unlust entspringen. In Wirklichkeit ist das im Vertrauen artikulierte „Nein!“ die Hebamme des „Ja!“ zum Leben.

  3. Gewalt ist nicht nur das Ausüben offener, verletzender, körperlicher Kraft gegen einen unterlegenen Mitmenschen; Gewalt ist auch der ganze Komplex, der als strukturelle Gewalt bezeichnet wird. In der Schule könnte es Mobbing sein; als herabwürdigende Bemerkung, etwa von einer Lehrautorität; oder als jede Art von Misshandlung — bis hin zum heimlichen oder offenen Terrorisieren.

    Als strukturelle Gewalt kann allerdings auch das ganze Organisationsschema, das „System“ der Beschulung bezeichnet werden.
    Ein Beispiel hierfür ist in Österreich der enorme Druck, den die sogenannte Externistenprüfung ausübt: eine subtile Form der Unterwerfung unter ein widersinniges (und widerliches!) schulisches Diktat.

    Ist es da nicht naheliegend, dass die Tochter oder der Sohn — dank der bisherigen guten, vertrauensvollen Begleitung — auf diese Gewalt mit einem nachvollziehbaren und gesunden „Nein!“ reagiert?

  4. Wer dieser Gewalt als Normalität ausgeliefert ist, wird sie zur Selbstverständlichkeit erheben — durch Identifikation mit dem Aggressor. Die Folgen sind wahrlich fatal.

  5. Wie artikuliert sich dieses „Nein!“?
    Dies kann auf andere Weise als verbal geschehen — etwa durch körperliche Symptome: verschiedene (Selbst-)Verletzungen („Ritzen“), durch Schlafstörungen, Albträume, Magenschmerzen, Kopfschmerzen oder Schweißausbrüche; ebenso durch besonders aggressives Verhalten oder durch Rückzug, Schweigen und stilles Leiden. Wer solche Symptome nicht als das erkennt, wofür sie stehen, riskiert, dass die geliebte Tochter oder der geliebte Sohn in eine Richtung der inneren Abwehr gezwängt wird, um die traumatisierende Situation zu bewältigen und zu verdrängen.

Es ergibt sich hier fast von selbst, dass es keines „Ersatzbegriffs“ bedarf:
Das Wort „Frieden“ (sogar verstanden als „Abwesenheit von Krieg“) dürfte wohl zu schwach und abgegriffen sein, um eine Lebensqualität zu beschreiben, in der Menschen selbstverständlich gut miteinander leben.

9) Der nächste Begriff ist von ethisch besonderer Bedeutung: „Erziehung“ [9]

Vor allem dann, wenn es zu einer Auseinandersetzung mit Jugendamt oder Familiengericht kommt — beispielsweise aufgrund der Ablehnung von Gewalt, um die Tochter oder den Sohn in die Schule zu „schicken“ — und die Frage der „Erziehungs(un)fähigkeit“ gestellt wird. Auch hier gilt es klar zu erkennen, dass die dichotome Kategorie Erziehung für die Abrichtung des Nachwuchses steht, damit dieser zwangsweise in die „Normen der Normalität“ eingepasst wird. Es erscheint mir unsinnig und kontraproduktiv, diesen Begriff für etwas anderes zu verwenden.

Im Übrigen dürfte die oft zu hörende Losung: „Beziehung statt Erziehung!“ deshalb verfehlt sein, weil auch Erziehung eine Form von Beziehung ist — wenn auch eine pervertierte.

Die ganz außer Zweifel stehende Tatsache, dass die geliebte Tochter oder der geliebte Sohn für ihr oder sein gesundes, gedeihliches Sich-Entfalten zweifellos der gesunden Mutter und des gesunden Vaters bedarf, möchte ich als Begleitung umschreiben: Diese wunderbare Aufgabe beruht auf der Selbstverständlichkeit, dass alle Beteiligten Subjekte sind und sich als solche in eine Kommunikation einbringen. Wenn es mit Behörden und Gerichten zu Auseinandersetzungen rund um die sogenannte „Erziehungsunfähigkeit“ kommt, scheint es mir wichtig, hier durch eine klare Position diesem unhaltbaren Argument wirksam und konstruktiv zu begegnen.

10) Zu guter Letzt …

… sei ein Begriff aufgeführt, der einem weiteren Tabu entspringt und in den Auseinandersetzungen mit Behörden und Justiz im Zusammenhang mit unseren Töchtern und Söhnen in Bezug auf ihr angebliches Werden von größter Bedeutung ist: „Arbeit“.

Hierbei möchte ich klarstellen, dass ich für dieses Wort die offizielle und gesetzliche Definition heranziehe:

Arbeit beschreibt eine zumeist von außen diktierte, zweckgebundene und zielgerichtete Leistung, die gegen Geld erfolgt und — da steuer- und sozialversicherungspflichtig — ins Bruttoinlandsprodukt als den statistischen Maßstab unseres nationalen Wohlstands einfließt.

Deshalb beschreibt Arbeit nun einmal nicht, dass jemand sich beschäftigt, sich mit der Herausforderung einer Aufgabe auseinandersetzt,
sich aktiv und kreativ einbringt, sich leidenschaftlich, gar genial einer wichtigen Sache widmet.

Für all dies verwende ich Begriffe wie Aktivität, Tätigkeit, Beschäftigung, Auseinandersetzung oder Engagement.

All diese Erfahrungen können und sollen auch jungen Menschen gewiss nicht vorbehalten oder vorenthalten bleiben.

Worauf sollte sich das ausgesprochene „Kinder-Arbeitsverbot“ beziehen?
Selbstverständlich auf ein Verbot der Ausbeutung!

Was angesichts der Exzesse der Frühindustrialisierung nachvollziehbar erscheinen mag, ist hierzulande jedoch inzwischen völlig unnötig, da uns insgesamt die Arbeit an sich ausgeht.

Deshalb sollte befreiend darüber nachgedacht werden, wie sinnvoll es ist, junge Menschen viele Stunden täglich in einer Schule einzupferchen,
wenn sie sich lieber aktiv für etwas engagieren würden.

Bitte haben Sie vor Augen: Da kämpft eine wohlmeinende Lehrerin an der „pädagogischen Front“, ihr gegenüber eine „wilde Meute“ von 13-, 14- oder 15-Jährigen, die kein Interesse am Lehrplan haben und viel lieber draußen etwas leisten würden. Wie sinnvoll ist das?

Der Wichtigkeit wegen sei wiederholt:
Nein, dies ist kein Plädoyer für die Ausbeutung durch korrumpierendes Geld, sondern ein Hinweis darauf, dass der Mensch von Natur aus sich in sein soziokulturelles Umfeld einbringen möchte — und zwar altersunabhängig. Wer in den ersten Lebensjahren in seinem Aktiv-Sein gewürdigt wurde, wird eher seiner eigentlichen Berufung folgen.

In möglichen Auseinandersetzungen mit Behörden und Justiz dürfte es wesentlich sein hervorzuheben, dass die Tochter oder der Sohn bereits aktiv, kreativ, kompetent und engagiert ist.

Ein möglicherweise wichtiges Argument könnte in diesem Zusammenhang die Aussage aus der Leitwirtschaft sein, wonach sie „mit dem schulischen Schrott nichts anfangen könne“ und nun händeringend nach engagierten, aktiven, kreativen Menschen sucht.

Ein weiteres Argument in diesem Zusammenhang:
Nicht nur spielen schulische Diplome in immer mehr Berufssparten keine wirkliche Rolle mehr; inzwischen ermöglichen viele Universitäten (aus guten Gründen!) ein Studium ohne Abitur/Matura — allenfalls mit einem Eingangstest.

Selbst die oft vorgebrachte Logik:
„Schule → Hochschule → Diplom → Beruf → Geld → Erfolg → Prestige“ stimmt heute nicht mehr.

Wer die Biographien wichtiger Persönlichkeiten studiert, wird oftmals feststellen, dass sie sehr originelle Wege gingen … und deshalb so wesentlich wurden!

Selbstverständlich wäre es wichtig, über die „toxischen Begriffe“ hinaus auch „toxische Situationen“ klar zu benennen, von denen einige in diese Ausführungen mit eingeflossen sind.

Eine der aus meiner Sicht dramatischsten Situationen, die womöglich als Schlüssel zum Verständnis so mancher Prozesse und Sackgassen unserer „Zuvielisation“ gelten kann, dürfte jene strukturelle Gewalt sein, die ich zuvor bereits als die „Normen der Normalität“ adressiert habe. Aufgrund solcher Normen werden Menschen nicht nur in ihrem Handeln manipuliert, sondern in ihrer ganzen Gefühls- und Denkweise, folglich in ihrer Wahrnehmung (und, wie ich gern sage, in ihrer „Wahrgebung“!). Was mit der Zeugung, der Schwangerschaft und der Geburt beginnt und sich über die Zeit vor der Schule, die Jahre in der Schule bis hin zum letzten Atemzug erstreckt, hängt in erster Linie mit eben diesen subtilen „Normen der Normalität“ zusammen.

Ist es nicht tröstlich, dass immer mehr Menschen die Lüge solcher Normen entdecken? Dass sie klar erkennen, wie sehr diese künstlich geschaffenen Setzungen ein Irrtum sind, der im Widerspruch steht: zum einen mit dem Lebendigen, dem Natürlichen, dem Menschlichen; zum anderen mit dem, was unsere Verfassungen und Menschenrechtskonventionen postulieren — und letztlich mit dem Sinnvollen und Logischen?

Dies gibt (mir!) Anlass zur Zuversicht:

Selbst, wenn wir, „(V)Erwachsene“, uns wohlerzogen verhalten wollen oder sollen, so könnte es sein, dass unsere geliebten Töchter und Söhne es ablehnen, sich in diese Sackgasse der „Normen der Normalität“ hineinmanövrieren zu lassen — und zwar aus gutem Grund!

Besteht nun unsere „heilige Aufgabe“ nicht geradezu darin, auch Behörden und Justiz davon zu überzeugen, wie sehr ihre Grundannahmen unzutreffend sind?

Es gibt gute Argumente, welche Chancen es für uns alle — aber vor allem für unsere Töchter und Söhne — bedeutet, sie eben nicht den „Normen der Normalität“ zu unterwerfen, wozu die obsolete Beschulungsideologie in erster Linie zählt, sondern ihnen das Vertrauen zu schenken, dass sie kompetent und wirkmächtig sind, ein erfülltes Leben zu führen: eben im Sinne dessen, was ein gedeihliches Sich-Entfalten meint.

Ein Ausdruck dieser würdevollen Dynamik ist das FREI SICH BILDEN. [10]

Mit der hier vorgenommenen Erörterung von zehn meiner Meinung nach besonders „toxischen Begriffen“ (die Liste könnte gewiss fortgeführt und erweitert werden!) hege ich kein „sprachpolizeiliches“ oder „sprachmoralistisches“ Ansinnen.

Nach meinem Dafürhalten und meinen bisherigen Erfahrungen spiegelt die sprachliche Klarheit und Eindeutigkeit eine deutliche und eindeutige ethische Haltung wider, ohne die der irrsinnigen staatlichen Übergriffigkeit kaum wirksam und erfolgreich Paroli geboten werden kann.

Anders formuliert:
Der Gedanke, dass ein grundlegender Wandel ansteht, weil es um unser aller Leben und Überleben geht, erfüllt mich mit Freude und Zuversicht — vor allem, da das ethische Rückgrat dieses Wandels von jedem einzelnen Menschen, dir und mir, getragen und geprägt wird.

Wir selbst vermögen es, dies zu ermöglichen — durch unsere sprachliche Bewusstheit.

Das Gift der missverständlichen Begriffe2025-11-14T11:02:16+02:00

Orte der Begegnung

2025-10-02T20:24:27+02:00

Vorab: Menschen sind soziale Wesen mit einem ausgeprägten solidarischen Vermögen. Ist allerdings diese Solidarität an Orte, an Techniken, an gewisse Menschen geknüpft? Da die spontane Antwort hierauf ein klares: „nein!“ ist, spricht dies für die Bedingungslosigkeit von Begegnung. Doch was ist überhaupt unter „Begegnung“ zu verstehen? Beschreibt sie das zufällige Zusammenkommen von mehreren Menschen an einem zufälligen Ort – oder im Gegenteil das zielgerichtete Treffen an einer definierten Stelle? Oder beides? Oder noch etwas anderes?

Gewiß ist die Begegnung qualitativ unterschiedlich je nach dem ob die Menschen durch Zufall, freiwillig zusammenkommen; oder ob sie zwangsweise zusammengeführt werden: etwa bei einer Schulklasse oder einem Militärbataillon: Hierbei spielt es keine Rolle, ob das „Einpferchen“ von Menschen an gewissen Orten aus angeblich wohlmeinenden, aber niemals wohltuenden Gründen geschieht, denn solche Bedingungen umschreibe ich als strukturelle Gewalt. Ein naheliegendes Beispiel hierfür ist der „Schulgebäudeanwesenheitszwang“. Unabhängig davon, mit welchen pädagogischen, politisch-ideologischen oder religiösen Gründen und Ambitionen diese Schule gegründet, genehmigt und geführt wird, erweist sich dieser Ort als für die gedeihliche Begegnung von selbstbestimmten Menschen nun einmal als ungeeignet. (Erbringt der postulierte Zwang nicht den deutlichen Beweis des Scheiterns der Institution Schule?)

Von der Selbstbestimmtheit des Menschen ausgehend, gilt es nun zu klären, welcher Ort welcher Begegnung dient: Wer insbesondere sich selbst begegnen möchte, wird vielleicht den Wald, den See oder sein Bett als bevorzugten Ort wählen.

Andere Orte wiederum scheinen besser dafür geeignet, potentiellen Mitmenschen zu begegnen und sie kennenzulernen: vom Schwimmbad oder Strand über das Kino, Theater, Museum; oder in Hörsälen oder bei Seminaren; hin zu Veranstaltungen oder zu Cafés, Gaststätten, Treffpunkten… Von ganz anderer Qualität ist freilich der Ort, den ein Paar für ein intimes Treffen ansteuert: Manche Verliebte ziehen den einen Baum im Wald, andere ein Zimmer, noch andere ein PKW. Und dann gibt es jene spezifischen, zweckgebundenen Örtlichkeiten, deren Zweckbestimmung oder Zielgerichtetheit  wesentliche sind: Eine Bücherei dient nicht dem Tanz und ein Schwimmbad kann nur genutzt werden, wenn das Wasser das Schwimmen ermöglicht; in einem Kino werden Filme vorgeführt, indes in einem Labor geforscht wird; in einer Werkstatt wird geschreinert oder metallgearbeitet oder am Stein gehobelt oder am Ton getöpfert; indes auf einer Baustelle etwas gebaut wird. Folglich kann der Ort, den ich wähle, um etwas zu erleben, um etwas zu erfahren, nicht derselbe sein wie der ruhige Ort, wo zwei Menschen einer Intimität frönen oder ich ganz alleine zur Ruhe kommen, wo ich lesen oder schreiben oder zeichnen oder musizieren oder meditieren möchte… Hierbei sind der Wald und die Bücherei, der Strand und der Hörsaal, der Garten das eigene Zimmer gleichermaßen wichtig.

Was nun die infrastrukturelle Gestaltung eines Ortes der Begegnung betrifft, ist es naheliegend, daß sie maximiert werden kann und muß, um ihre dienliche Qualität zu erfüllen.

Dies an einem Vergleichsbild verdeutlicht: Es darf wohl angenommen werden, daß alle Gaststätten, Restaurants oder Kantinen nicht nur ein gesundes Essen bieten, sondern auch optimale Bedingungen zum Speisen – ob alleine oder in einer Gemeinschaft. Ebenso steht es jedem Menschen frei zu wählen, welche Art von Essen er zu welchem Zeitpunkt bevorzugt: Der eine eher mit örtlicher Kost, der andere eher mit fremden Speisen; der eine Ort klassisch gestaltet, der andere folkloristisch. Hier drinnen, da auf einer Terrasse, dort im Freien. All diese Aspekte wurzeln im einen Grundbedürfnis: sich zu ernähren. Welcher ist aber der entscheidende Faktor? Welcher Aspekt ist wesentlich? Zweifellos die von Menschen getroffene selbstbestimmte Wahl! Deshalb wird der eine Ort für den einen Menschen geradezu ideal, „mystisch“ und für den anderen indiskutabel sein, was noch lange nicht heißt, daß dieser oder jener Ort abzulehnen ist, sondern vielmehr, daß Menschen als Subjekte zu entscheiden haben, was sie als für sie geeignet betrachten.

Wenn wir nun erkennen, daß das Wesentliche nicht der Ort der Begegnung, sondern das Subjekt ist, das jeder Mensch ist und bleibt, befreit dies von einem üblichen (und üblen) Mißverständnis: erlöst vom Wunsch oder Traum, den Ort für spezifische Menschen zu erschaffen, beispielsweise für junge Menschen, etwa mit einem pädagogischen Impuls und Impetus. Zwar geschieht es, daß Menschen anderen Menschen gleichen Alters zu begegnen wünschen, doch zumeist möchten Menschen als selbstbestimmte Akteure des Erfahrens frei wählen können, mit welchen anderen Menschen sie wann und wo zusammenkommen: einmal mit jüngeren, ein anders Mal mit älteren. Die sog.“Altersdurchmischung“ ist ein wesentliches Element der gesunden Sozialität. Einerlei, ob es sich um strukturell organisierte Lokalitäten oder um „zufällige Orte“ handelt: es ist die Aufgabe des als Subjekt gewürdigten Menschen, über seine sozialen Wünsche und Bedürfnisse zu entscheiden und zu klären, welche Orte der Begegnung er aufsuchen, nutzen, geniessen will. Welch eine Befreiung von der vorgegebenen Zweckgebundenheit zahlreicher Orte!

Hingegen scheint es mir ethisch bedeutsam eine Qualität hervorzuheben, die ich – ausnahmsweise! – mit dem englischen Begriff „commitment“ umschreibe: eine soziale Selbstverpflichtung.

Mag es für die Schwimmbäder oder die Büchereien egal sein, ob und wann ich sie aufsuche, so ist es bei der sozialen Dimension der Begegnung nicht mehr unerheblich, ob ich durch eine Anmeldung eine Verpflichtung eingehe oder ob meine Mitwirkung beliebig ist: vor allem dann, wenn andere Menschen auf mein Dabei-Sein angewiesen sind. Als ein Beispiel für eine solche Begegnung bringe ich das Bild eines sich freiwillig gebildeten Orchesters: Seine Aktivität kann es nur dann zur Zufriedenheit aller entfalten, wenn sich alle Beteiligten als zuverlässige Partner und Mitglieder des Ensembles verstehen und verhalten. Im Mittelpunkt dieses Geschehens steht also nicht der „örtliche Ort der Begegnung“, sondern die Qualität dieser Begegnung in Gestalt meiner freiwillig eingegangen Selbstverpflichtung gegenüber den anderen und dem Ganzen.

Eine wichtige Voraussetzung dieser Subjekthaftigkeit dürfte immateriell sein: das unbedingte Vertrauen.

Wenn wir ebenso uns selbst wie jedem Menschen, egal wie jung auch immer, das Vertrauen schenken, die für ihn bestgeeigneten Lösungen für sein Bedürfnis, seine Fähigkeit, seine Kompetenz zu finden, ermöglicht dies das Eröffnen von kreativen Horizonten, die sonst nicht zu entdecken wären. Selbstverständlich dürfen oder müssen sachkundige Menschen ihre Mitmenschen darin unterstützen, das für sie Geeignete ausfindig zu machen, so auch den Ort, wo er Menschen, Leben, Wissen usw. entdecken wird; doch dieses Unterstützen darf niemals in ein Bevormunden des Subjekts münden – und folglich auch nicht dazu, diesen und jenen anderen Ort als geboten oder als verboten zu betrachten. Orte der Begegnung sind wie nützliche Instrumente: ihre Qualität besteht darin, uns zur Verfügung zu stehen, uns sogar zu unterstützen, doch niemals uns zu bevormunden und zu entmündigen.

Die Abkehr von spezifischen Orten, die mit einer vorbestimmten Zielsetzung für bestimmte Menschen gedacht sind, bedeutet letztlich, Örtlichkeiten als Teile einer gemeinsamen, solidaren Allmende zu betrachten: Solche Örtlichkeiten (Museen, Stadien, Labore, Büchereien, Theater- und Konzertsäle, Kinos, Hörsäle u.v.a.m.) gehören der Allgemeinheit und sind ihr zugänglich: ebenso wie Wiesen, Wälder, Berge, Seen…

* * *

Zum Beitrag auf „die freilerner“ ein „P.S.“:

Da ich befürchte, daß das Motto dieses Heftes 104: „Orte der Begegnung“ zu einem Mißverständnis führen oder verleiten könnte, sehe ich mich nun zu diesem Nachtrag veranlaßt, denn viele Menschen möchten auch ihre „Lernorte“ als „Orte der Begegnung“ verstehen und sehen. Allerdings lehne ich dies aus folgenden Gründen ab:

  • „Orte der Begegnung“ werden von verschiedenen Menschen freiwillig gewählt, und zwar entweder wegen der da gebotenen oder möglichen sozialen Kontakte; oder wegen der Lehre, der Erfahrungspotentiale. Auf keinen Fall können sie Orte sein, die als „Alters-Reservat“ betrachtet werden dürfen, denn…
  • … „Orte der Begegnung“ können niemals zum „Parken“ von Nachwuchs gesehen und verstanden werden, damit ihre Eltern sich dem widmen können, was ihnen wichtiger erscheint. Anders formuliert: „Orte der Begegnung“ können keine pädagogischen Horte sein, in die „Kinder“ abgestellt, schlimmer noch: erzogen werden.
  • Zudem wären die zu „Lernorten“ entfremdeten „Orte der Begegnung“ eine Art von Schule: Zumindest würde dies von staatlicher und behördlicher Seite so gesehen, die, „unter der Aufsicht des Staates“ (GG-Art. 7.1) stehend, daher der entsprechender Genehmigung bedürften. Wenn sie wirklich „Orte der Begegnung“ in dem Sinne sind, wie ich diese sehe, würde ihnen diese Genehmigung mit Sicherheit verweigert.

Ich befürchte, daß es sich hier um eine Grundfrage unserer Fantasie handelt: Vermögen wir es uns vorzustellen, daß selbstbestimmte Menschen jeden Alters den selbstverständlichen Wunsch, gar das Bedürfnis hegen können, sich zu jeder Zeit und an jedem Ort treffen zu wollen: fern von noch so wohlgemeinten, aber zumeist nicht wohltuenden da fremdbestimmten Ambitionen?

Nur, wenn unsere Antwort ein ganz eindeutiges „Ja!“ ist, können „Orte der Begegnung“ als Stätten der demokratischen Freiheit verstanden werden, in denen das Subjekt im Mittelpunkt steht.

Deshalb wiederhole ich: Gewiß kann es Bibliotheken und Theater, Schwimmbäder und Werkstätten, Restaurants und diverse Hörsäle geben, doch auch Wälder und Wiesen und Teiche und Seen und Berge und Straßen und Plätze und Keller und Trümmerhaufen und Spielplätze und und und… Doch nicht der Ort steht im Mittelpunkt, sondern das selbstbestimmte Subjekt, das sich dafür entscheiden kann, diesen oder jenen Ort aufzusuchen – oder in seinem Zimmer, in seinem Bett, in seiner Küche, auf seinem Dachboden oder wo auch immer zu bleiben. Hier, da oder dort wird dieses Subjekt einmal seine sozialen Bedürfnisse und Fähigkeiten erfahren; ein anderes Mal kann seine Potenz sich gedeihlich entfalten, frei sich zu bilden.

Orte der Begegnung2025-10-02T20:24:27+02:00

Ausbruch aus der Monokultur – Eine grüne Entschulungsgeschichte in drei Akten

2025-10-03T20:00:40+02:00

1. Akt: Das sozio-biologische Trauerspiel

Da sitzen sie nun, Stuhl an Stuhl vor ihren Tischen, gepflanzt wie kleine Apfelbäume in Reinkultur und lassen den Produktionsprozess über sich ergehen. Die traditionellen Methoden des Landbaues sind auch im Schulwesen bestens bekannt: düngen, spritzen, stutzen, jäten. Mit leblosen Schulstoffen angereichert und gesellschaftlichen Allerweltspestiziden gespritzt, von querspriessenden, standardabweichenden Gewächsen befreit und nichtkonformen Unkräutern gesäubert, werden die Zöglinge zum Bildungswachstum gezwungen.

Auf dem schulischen Ackerboden – einer anorganischen, möglichst keimfrei gehaltenen Materie ohne Leben und natürliche Nährstoffe – wird ein Produkt gezüchtet, das vor allem auf die Ansprüche der Wirtschaft abgestimmt ist: durch Grösse und Makellosigkeit bestechende Früchte, deren effekthascherisches Äussere nicht über ihr künstlich bis undefinierbares Aroma hinwegtäuschen kann.

Spätestens hier wird der Unterschied zwischen lebendiger Nahrung, zwischen lebendiger Bildung und solcher, die nur stopft, gaumenscheinlich. Alles, was nicht den Qualitätsmerkmalen des Marktes entspricht, alles, was dem planmässigen Wachstum hinderlich sein könnte, wird ausgesondert. Fallobst fällt eine Stufe zurück, bleibt sitzen, wird in den Pressen des psychologischen Schuldienstes gekeltert, ganz nach dem Motto «Flasche zu Flasche, Most zu Most». Unkraut kommt auf den Sonderklassenkompost, wo es entweder vermodert oder vielleicht, wenn es Glück hat, noch einmal Wurzeln schlagen und zu bemerkenswerter Pracht gedeihen kann. Doch Unkraut bleibt Unkraut, auch wenn es Storchenschnabel oder Waldrebe heisst.

2. Akt: Die Natur des Natürlichen

In einem grün eingebundenem Buch mit der Aufschrift «Pathologie der Widernatur. Eine natürliche Heilkunde im Kurzabriss» – jede Ähnlichkeit mit einem Schulbuch ist völlig unbeabsichtigt, denn eigentlich ist es ein Entschulungsbuch – steht geschrieben: Viele Bauern und Lehrer leiden an einer für ihre Zunft typischen Krankheit: dem Schöpfersyndrom. Die Symptome sind von unverkennbarer Natur.

Am Schöpfersyndrom erkrankte Menschen gefallen sich in der Rolle, wachsen zu lassen, sie glauben gar, Wachstum sei die Folge ihres kultivierenden Bemühens, und betrachten sich als unverzichtbar.

Diese weitverbreitete Infektionskrankheit gehört zur Gattung der Märchenviren, wobei es sich bei diesem speziellen Typ nicht um ein harmloses Ammenmärchen, sondern um ein jahrhundertealtes, Kulturgeschichte füllendes Bauernmärchen mit dem Namen «Agriculose fabera» handelt. Das Genie der Natur hat jedoch für dieses besonders antinatürlich wirkende Antigen einen natürlich wohltuenden Antikörper bereitgestellt. Er basiert auf einer Veranlagung, die sowohl in jedem Menschen latent vorhanden, als auch in der ganzen Natur allgegenwärtig ist. Es ist die Kraft, frei von manipulierenden, menschlichen Eingriffen, in Harmonie und Ausgeglichenheit zu leben und zu gedeihen. Alleine der Antikörper «Mahayana», das «Nichts-tun» ist von heilender Wirkung, hat die Macht, das von Menschen Gemachte in die Hand der Natur zurückzulegen.

Genauso, wie in der natürlichen Landwirtschaft Pflanzen aus eigener Kraft wachsen und nicht auf Düngemittel angewiesen sind, gedeihen junge Menschen ohne künstlich vorgesetzte Bildungsmittel.

Dünger, eine wachstumsfördernde Substanz, genannt Anregung, ist zwar nicht vollends nutzlos, aber die Natur liefert ihn in ausreichenden Mengen. Ebenfalls unnötig ist das Pflügen, das Auflockern von schweren, schulischen Ackerthemen. Keine Pflanze der Erde ist so schwach, dass sie nur in gepflügtem Boden keimen würde. Wird der Boden aber einmal gelockert, so muss er regelmässig gelockert werden, sonst verdichtet sich die Erde und das Verständnis für ungelockerte Thematik bleibt im Acker stecken. Besonders infektiös ist der Bauernglaube, ein Obstbaum wachse am kräftigsten und trage am meisten Früchte, wenn er beschnitten werde. Am gesundesten wachsen Bäume zweifellos nach ihren eigenen Gesetzen und Gewohnheiten. Ein zurückgeschnittener Obstbaum muss sein ganzes Leben lang ausgeschnitten werden, da er kaum mehr in der Lage ist, seine Äste im richtigen Abstand voneinander wachsen zu lassen und sich in die richtige Richtung auszudehnen. Einmal entmündigt, treibt er ein eigensinniges Spiel, dem nur noch mit der sanktionierenden und selektionierenden Baumschere beizukommen ist. Die Abwendung von der Schulmedizin ist aus gesundheitlichen Gründen äusserst empfehlenswert, muss aber sehr sanft vollzogen werden. Gerade bei Verkrüppelungen verschiedenster Art zeigt sich, dass auch die natürliche Heilpraktik des «Nichts-tun» viel Geduld und Fingerspitzengefühl erfordert.

3. Akt: Die Begrünung der Bildungswüste

Einst war die Erde von vollkommener Integrität. Doch der Mensch erkrankte am Schöpfersyndrom und Machtbarkeitswahn. Er schuf Apfelbaumplantagen und andere Monokulturen, institutionalisierte das Wachstum und opferte so komplexe und intakte Ökosysteme wie den tropischen Regenwald oder die organische Lernkultur. Das sozio-biologische Trauerspiel nahm seinen unvermeidlichen Lauf und es entstand eine neue Form der Wüste. Einige Menschen aber spürten tief in ihren Herzen die sandige Einöde und begannen sich gegen diese rodende Entwurzelung aufzulehnen. Sie stiessen auf ein heilsames Wundermittel, das «Nichts-tun», genannt «Mahayana», und beschlossen, von nun an die Natur des Natürlichen zu respektieren.

Und alsdann sprossen Oasen aus dem Boden, kleine, unscheinbare Paradiese, in denen für die wüstengewohnten Menschen gar sonderliche Pflanzen wuchsen: zierliche und zarte, unscheinbare und schlichte, buschige und üppige, behaarte und dornige, Früchte tragende und Düfte versprühende Pflanzen, die trotz ihrer Unterschiedlichkeit in grösstem Selbstverständnis prächtig nebeneinander gediehen – völlig unabhängig davon, ob sie nun Früchte trugen oder ob sie planmässig wuchsen.

Viele Menschen fühlten sich durch diesen unkontrollierten, Leben versprühenden, exotisch anmutenden Wildwuchs bedroht und sahen das totale Chaos voraus. Sie erinnerten sich an die Auswüchse des «Laisser-faire-Virus» und erzählten sich die Geschichte vom einmal zurückgeschnittenen Obstbaum, um den man sich nicht mehr gekümmert habe und der komplett verkrüppelt sei. Es entstand eine rege, öffentliche Diskussion. Einige Mikrobiologen, die Licht ins Dunkel der Viren und Antikörper zu bringen versuchten, wiesen auf den feinen, aber äusserst wichtigen Unterschied zwischen unbeteiligtem «im Stich lassen» und aufmerksamem «Nichts-tun», dem desinteressierten «Sich-Abwenden» und intensiver «Zuwendung ohne zu agieren» hin – ein Unterschied, der leider nur wenigen klar wurde. Doch das lukullische Wachstum erwies sich als dermassen anregend, dass die Oasen sich weiter und weiter ausbreiteten. Zum Erstaunen der zahlreichen Skeptiker blieb das Chaos aus, stattdessen entstand ein Dschungel voller Leben und Vielfalt. Und da die Monokultur gestorben ist, leben die Menschen heute noch.

Ausbruch aus der Monokultur – Eine grüne Entschulungsgeschichte in drei Akten2025-10-03T20:00:40+02:00

Selbstbestimmt lesen

2025-11-13T18:59:22+02:00

Ich möchte einen kleinen Ausschnitt aus dem Leben meiner jüngeren Tochter erzählen. Ich habe mir vorab selbstverständlich ihre Zustimmung eingeholt, und sie hat diesen Text lektoriert.

Vorab kurz zum Kontext: Meine 15-jährige Tochter besucht seit einigen Jahren keine Schule mehr. Stattdessen macht sie von ihrem Menschenrecht auf Bildung Gebrauch und bildet sich selbstbestimmt, außerhalb von Schulen.

Und sie liest!

Social Media

Digitale Geräte nehmen im Leben meiner Tochter eine große Rolle ein. Über verschiedene Kanäle ist sie mit Menschen in Berührung gekommen, die Social-Media-Inhalte (neudeutsch content) zu Büchern erstellen: sie besprechen einzelne Bücher, geben Leseempfehlungen oder diskutieren, wie sie ihre eigene Bibliothek sortieren. Die Inhalte sind über Kanäle und Plattformen wild verteilt: ich habe meine Tochter sowohl längere Youtube-Videos als auch kürzere Instagram-Clips schauen sehen.

Über diese Wege ist sie auf das Netzwerk goodreads.com gestoßen. Hier tummeln sich Lesebegeisterte: sie posten Einschätzungen von Büchern, erstellen Listen von bereits gelesenen Büchern oder noch zu lesenden Büchern, teilen auf Wunsch diese Listen mit der Öffentlichkeit, oder kommen direkt miteinander ins Gespräch, von Mensch zu Mensch, über Bücher.

Meine Tochter hat sich hier registriert und führt dort ein Lesetagebuch.

Äußere und innere Stimuli, und ihre Balance

Wie es heute so bei den sozialen Medien üblich ist, arbeitet auch goodreads.com mit – nennen wir es mal – Anregungen: Anregungen zum Lesen, und natürlich Anregungen zur Interaktion auf ihrer Plattform. Wie in unseren Kulturkreisen mittlerweile üblich geschieht das auch über „Belohnungssysteme“, und hier wird es spannend. Wie geht meine Tochter mit äußeren Anregungen, äußerer Erwartungen und äußerem „Druck“ bezüglich ihrer Leseleidenschaft um?

Goodreads.com lädt sie etwa dazu ein, gewisse Herausforderungen (neudeutsch challenge) anzunehmen. Zwei dieser Challenges möchte ich vorstellen:

  1. Die Jahreslese-Challenge: Anfang des Jahres kann man sich entscheiden, an dieser Aktion teilzunehmen. Dazu wählt man dann selbst aus, wie viele Bücher man sich im gegebenen Kalenderjahr vornimmt zu lesen. Anschließend führt man darüber Buch (kleiner Wortwitz): man gibt an, welches Buch man liest, markiert es als „in Bearbeitung“, bevor man es als „gelesen“ abhaken kann. Die Bücher auf seiner persönlichen Leseliste kann man frei wählen. Schafft man die Challenge, bekommt man ein Abzeichen freigeschaltet, eine Art digitaler Orden.
  2. Die Sommerlese-Challenge: Zu Beginn des Sommers gibt goodreads.com eine Liste von Büchern heraus, und Teilnehmer der Challenge sollen dann eine gewisse Anzahl von Büchern daraus lesen. Ich vermute, dass soll die Interaktionen zwischen den Nutzern auf die Bücher auf der Liste fokussieren. Selbstverständlich winkt auch hier wieder ein Abzeichen (Zertifikat!).

Meine Tochter hat sich auf die erste Challenge eingelassen und sich vorgenommen, 2025 20 Bücher zu lesen. Trotz der Aussicht auf eine zweite Belohnung hat sie sich entspannt gegen die Sommerlese-Challenge entschieden. Nach ihren eigenen Worten haben ihr die Bücher auf der Liste nicht zugesagt. Ich vermute außerdem, dass sie die zweite Challenge unbewusst auch als Bevormundung wahrgenommen hat, denn bei beiden Challenges geht es darum, Bücher zu lesen. Ohne Reue hat sie also auf eine weitere „Belohnung“ verzichtet!

Lesen unter vermeintlich äußerer Anregung

Seit Januar 2025 ist also klar, dass meine Tochter 20 Bücher in einem Jahr lesen „muss“. Jetzt kommt der nächste spannende Aspekt: wie erfüllt sie diese – selbstgewählte, und dennoch externalisierte – Anforderung?

Zunächst ein Ausschnitt aus ihrer bisherigen Leseliste von 2025:

  • Franz Kafkas „Der Prozess“ und „Die Verwandlung“,
  • Tolkiens „The Hobbit“ und Band 1 der „Herr der Ringe“-Trilogie,
  • Shakespeares „Macbeth“,
  • Dostojewskis „Schuld und Sühne“ (nachdem sie letztes Jahr bereits „Weiße Nächte“ von ihm gelesen hatte),
  • Harper Lees „Wer die Nachtigall stört“ (nachdem sie den Filmklassiker geschaut hatte),
  • Oscar Wildes „Das Bildnis des Dorian Gray“,
  • Jane Austens „Stolz und Vorurteil“,
  • George Orwells „Farm der Tiere“,
  • F. Scott Fitzgeralds „The Great Gatsby“,
  • das japanische Manga „Alice in Borderland“ (nachdem wir die zugehörige Serie geschaut hatten),

um nur einige zu nennen. Sie hat aktuell laut ihrem goodreads-Konto 16 Bücher in diesem Jahr gelesen (Stand August), einige davon im englischsprachigen Original. Was soll ich sagen, sie hadert mit dieser Statistik!

Das allererste Buch aus der 2025er Leseliste zählt in ihren Augen nicht wirklich, weil sie es bereits im November 2024 zu lesen begonnen hatte; einige andere Bücher sind ihrer Meinung nach zu kurz, um als „ganzes Buch“ zu zählen, etwa Shakespeares „Macbeth“ oder Charlotte Perkins Gilmans „The Yellow Wallpaper“. Sie fühlt sich also etwas überschätzt!

Niemand sagt ihr, welche Bücher sie lesen soll, in welcher Reihenfolge, bis zu welcher Frist, niemand fragt sie anschließend ab (um herauszufinden, ob sie es wirklich gelesen hat oder nur eine KI-generierte Zusammenfassung wiedergeben kann), niemand beurteilt oder bewertet irgendeinen Aspekt ihrer Lesetätigkeit, niemand gibt ihr Hausaufgaben, die sie dann mit minimalem Aufwand – womöglich unter Nutzung “unerlaubter” Hilfsmittel – versucht zu erledigen. Sie schreibt keine Aufsätze zu den Büchern.

Stattdessen redet sie darüber, gern und viel, inspiriert und inspirierend. Allein ihren Erwägungen zuzuhören, was und in welcher Reihenfolge sie als nächstes lesen möchte, warum oder warum noch nicht, ist ein Genuss. Wird sie aufhören zu lesen, wenn sie die „äußere“ Anforderung geschafft hat aber noch Zeit übrig bleibt weitere Bücher zu lesen? Ich wette dagegen, alles was ich habe!

Und so offenbart sich die Schönheit, die Kraft und die Magie des frei sich Bildens: es ergibt einfach keinen Sinn für meine Tochter, die Leseaufgabe so schnell und so leicht wie möglich zu erledigen oder gar erledigen zu lassen (Stichwort: Abkürzungen oder „Hilfsmitteln“), nur um sich ihrer zu entledigen oder irgendwen zufriedenzustellen. Sie scheut keinen Aufwand, und was ihre „Leseleistung“ anbelangt, ist sie am Ende noch ihre strengste – zugegeben, weil einzige – Kritikerin.

Die theoretische Verfügbarkeit von Hilfsmitteln wie großen Sprachmodellen (LLMs wie ChatGPT und dergleichen) lässt sie völlig kalt. Sie nutzt sie wohl, aber nicht im Zusammenhang mit ihrer Leseleidenschaft. Einerseits quantifiziert sie ihre Leseleistung und führt eine Statistik, andererseits wendet sie keinerlei ökonomische Maßstäbe oder Methoden wie Effizienz, Aufwandsminimierung, „Schummeln“ etc. darauf an. Sie jongliert souverän innere und äußere Impulse, im Einklang mit ihren Interessen und ihrer Leidenschaft.

Motivationswissenschaftliche Interpretation

Landläufig wird gerne intrinsische von extrinsischer Motivation unterschieden, mit dem Hinweis, dass intrinsische Motivation sehr viel nachhaltiger sei als extrinsische. Diese Unterscheidung ist obsolet und wurde bereits vor Jahrzehnten durch ein genaueres Modell ersetzt: die Selbstbestimmungstheorie, abgekürzt SDT für die englische Originalbezeichnung Self-Determination Theory.

Demnach ist die Unterscheidung nicht nach intrinsisch und extrinsisch, sondern nach autonomer Motivation und kontrollierter Motivation. Obendrein sollte man keine Zweiteilung annehmen, sondern in einer ganzen Bandbreite, in einem Spektrum denken. An einem Ende dieses Spektrum steht übrigens die Amotivation, das Fehlen jeglicher Handlungsabsicht/Motivation.

Autonome Motivation ist ein psychologisches Konzept, das sich auf den selbst generierten Antrieb und die Bereitschaft einer Person bezieht, Aktivitäten auszuüben oder Ziele zu verfolgen, die mit ihren persönlichen Werten, Interessen und Bedürfnissen übereinstimmen. (übersetzt von https://www.abmotivation.com/what-is-autonomous-motivation/)

Ich (als psychologischer Laie) würde die Lese-Challenge meiner Tochter sehr wohl als äußere, also extrinsische Umstände betrachten. Man könnte also sagen, die Motivation meiner Tochter ist zumindest teilweise extrinsisch, und somit “schlechte Motivation”: sie hat ein Zertifikat, eine Belohnung in Aussicht und, auch wenn die Anzahl der zu lesenden Bücher ursprünglich selbstgewählt war, sie steht nun fest. Die Leseleistung meiner Tochter wird aktuell von goodreads.com protokolliert und sie wird an dem dort stehen Ziel gemessen.

Das sagt aber wenig aus, denn letztlich stehen diese äußeren Umstände immer noch mit den „persönlichen Werten, Interessen und Bedürfnissen“ meiner Tochter in vollem Einklang. Was hier zum Ausdruck kommt, ist pure autonome Motivation, mit vielen intrinsischen und einigen extrinsischen Komponenten.

Autonome Motivation führt, nach den Untersuchungen aus der SDT, zu commitment, zu Deutsch also etwa Engagement, Einsatz, Hingabe, aber auch einer inneren, freiwilligen Verpflichtung, einem Pflichtgefühl, das zu einer aus sich erwachsenden Disziplin führt. Sich Aktivitäten mit autonomer Motivation zu widmen zieht nachhaltige Leistungsbereitschaft, gepaart mit Wohlbefinden nach sich. Was will man eigentlich mehr?

Der Kontrast

Ich möchte meine obigen Beschreibungen zu einem LinkedIn-Post des Autors, Bloggers und (ehemaligen!) Lehrers Bob Blume in Kontrast setzen. Dessen Beitrag liest sich wie folgt:

Einwurf: Warum sollte ich mich als junger Mensch anstrengen, mir etwas anzueignen, wenn es eine Maschine auch in ein paar Sekunden für mich erledigen kann? Die Antwort auf diese Frage ist zentral. So zentral, dass wir sie bald nicht mehr ignorieren können (auch wenn das momentan noch viele versuchen). Aber sie ist auch fundamental. Ein Nebensatz reicht nicht mehr. Wir, die Lehrenden, müssen sie auch für uns beantworten können. Und das auch in einer merkwürdigen Bewusstheit der Geschichtlichkeit unserer eigenen Lernbiographie. Wir können die Frage also nicht aus der Perspektive unserer eigenen Sturm-und-Drang-Zeit beantworten, in der die Antwort viel einfacher war. Eine Antwort, die wir konserviert haben und so tun, als wäre sie noch gültig. Nein, wir müssen die Frage beantworten in dem vollen Bewusstsein der Andersartigkeit unserer Sozialisation. Wie wir sie beantworten, wird sich zeigen. Aber wir müssen. […]

Hier spricht Blume aus, was ich als Conditio carceris (in Anlehnung an die Conditio humana), als „Bedingungen des Kerkers“ bezeichnen möchte. Was er sagt ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert und könnte die typische Perspektive von Lehrern auf (junge) Menschen in (ihrer) Gefangenschaft meiner Meinung nach nicht besser auf den Punkt bringen.

Mir fallen zwei Dinge besonders auf:

  1. Die Verengung auf typische „akademische Anstrengungen“, die „eine Maschine auch in ein paar Sekunden für mich erledigen kann“, ganz so, als ob junge Menschen heutzutage nicht mehr z.B. in Fitnessstudios oder auf den Reiterhof, in Tanzstudios oder in den Schwimmverein gehen würden, wo auch in hundert Jahren kein Platz für ChatGPT & Co. sein wird.
  2. Die unterstellte, grundsätzliche Sinnlosigkeit aus Sicht der jungen Menschen „sich etwas anzueignen“. Ich kann absolut nachvollziehen, wenn bei sehr vielen Lehrkräften genau dieser Eindruck entstehen muss, beobachten sie doch Menschen, die jahrelang raumgreifend fremd- und zwangsbeschäftigt werden, worum sie nie gebeten und wofür sie nie Zustimmung erteilt haben. Diese Tätigkeiten können, wie Lehrkräfte nunmehr leidvoll zur Kenntnis nehmen müssen, weit überwiegend von Algorithmen erledigt werden. Wer noch einen Schritt weiter denkt, kommt nicht umhin zu erkennen, dass die nunmehr eklatant offenbare Sinnlosigkeit längst vor den Algorithmen bestand: es sind und waren ja die gleichen Tätigkeiten! Ich kann das Schaudern und die Panik sehr gut nachvollziehen.

Die Wahrheit ist aber, dass außerhalb des Kerkers das Leben und die Entfaltung blühen. Die Frage ist nur, wie viel Raum ihnen bleibt. Wie das Beispiel meiner Tochter zeigen mag, bräuchten selbst Fans der „Leistungsgesellschaft“ und der „akademischen Tiefe“ sich keinerlei Sorgen machen.

Selbstbestimmt lesen2025-11-13T18:59:22+02:00

Warum der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) den deutschen Schul‑Zwang billigte – und weshalb dies mit der UN‑Kinderrechtskonvention (KRK) kollidiert

2025-09-18T02:09:55+02:00

Was „compulsory education“ laut Vereinten Nationen wirklich meint

Die UN machen einen klaren Unterschied zwischen der Verpflichtung des Staates, jedem Kind den Zugang zu Grundbildung zu garantieren, und dem Recht des Kindes, diese Bildung in einer Form zu erhalten, die seine übrigen Kinderrechte wahrt.

  • Allgemeine Bemerkung 11 (General Comment 11) des UN‑Sozialpaktausschusses (CESCR) stellt fest: „Das Element der Verbindlichkeit unterstreicht lediglich, dass weder Eltern noch Staat die Entscheidung über den Zugang eines Kindes zu Grundbildung als ‚optional‘ behandeln dürfen.“. Mit keinem Wort wird tägliche Anwesenheit in einem Klassenzimmer verlangt.
  • Allgemeine Bemerkung 1 (General Comment 1) des Kinderrechtsausschusses (CRC) erinnert: „Kinder verlieren beim Betreten des Schultors nicht ihre Menschenrechte.“
  • Sonderberichterstatterin Farida Shaheed schreibt 2023: „Bildung darf nicht auf Schulbesuch reduziert werden; verpflichtende (compulsory) Bildung ist eine Staatspflicht, kein täglicher Anwesenheitszwang.“
  • Schon 2007 kritisierte ihr Vorgänger Vernor Muñoz in seinem Deutschland‑Bericht Geldstrafen und Zwangsmaßnahmen gegen Familien als unverhältnismäßig.

Kurz gesagt: Verpflichtend heißt in UN‑Logik, dass Regierungen handeln müssen – nicht, dass Kinder zwangsweise jeden Tag die Schulbank drücken.

Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zu seinem Ja zum deutschen Schulzwang kam

Konrad v. Germany (2006)

Eltern wollten ihre Grundschulkinder aus religiösen Gründen zuhause unterrichten. Straßburg wies die Beschwerde ab: Der Bildungsbereich sei „Kern der nationalen Identität“; Deutschland dürfe Präsenzpflicht verlangen, um „Integration“ zu sichern.

Wunderlich v. Germany (2019)

Nach jahrelanger Schulverweigerung wurde den Eltern vorübergehend das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen. Der EGMR entschied: Kein Verstoß gegen Artikel 8 EMRK, weil die Behörden „soziale Isolation“ befürchten durften.

Warum so viel Spielraum?

  1. Andere Rechtsquelle – der EGMR legt nur die Europäische Menschenrechtskonvention aus, nicht die UN‑KRK.
  2. „Beurteilungsspielraum“ (margin of appreciation) – Bildung gilt als hoheitlicher Kernbereich; das Gericht verlangt nur eine plausible Risikoprognose.
  3. Eltern‑ statt Kinderperspektive – vorgetragen wurden fast ausschließlich Eltern‑ und Glaubensrechte; der Wille der Kinder kam kaum vor.

Was bei den EGMR‑Verfahren fehlte

  • Empirische Daten aus Dänemark, Finnland oder England, wo 0,1–1,5 % der Kinder legal zuhause lernen ohne Integrationsprobleme.
  • Europäischer Konsens: 28 von 31 EWR‑Staaten erlauben Heim‑ oder Hybridunterricht.
  • KRK‑Argumente: Niemand machte geltend, dass Schulzwang selbst Artikel 12 (Beteiligung) und 29 (Entfaltung) verletzen kann.

Folge: Eine ungeprüfte Risikoannahme reichte aus, um Bußgelder und sogar kurzzeitige Fremdunterbringung für zulässig zu erklären.

Spannung zwischen Straßburg und New York

Die UN‑Organe sehen Zwangsmaßnahmen nur als äußerstes Mittel; „compulsory education“ bedeutet Staatspflicht, nicht Schulbankpflicht.
Der EGMR hält bereits Geldstrafen und Polizeivorführungen für verhältnismäßig, solange der Staat Integration behauptet.

Dass Zwangsanwesenheit kein Garant für Lernerfolg ist, zeigen Deutschlands eigene Zahlen: In der PISA-Studie 2022 verfehlten 30 % der 15-Jährigen das Mindestniveau in Mathematik und 25 % im Lesen – trotz flächendeckender Schulpflicht.

Ebenso wenig ist sie ein Garant für gelingende Integration: Wer sich nicht gesehen, nicht gehört und nicht respektiert fühlt, lernt nicht Zugehörigkeit – sondern Rückzug.

OP3‑KRK: Die (noch selten genutzte) Beschwerdeschiene für Kinder

Seit 14. April  2014 können Kinder in Deutschland dank des 3. Fakultativprotokolls zur Kinderrechtskonvention Individualbeschwerden beim UN‑Kinderrechtsausschuss einreichen. Wichtig zu wissen:

  • Man muss nicht zwingend bis zum Bundesverfassungsgericht gehen. Ausreichend ist, dass alle realistischen innerstaatlichen Rechtswege durchlaufen wurden (z. B. Schul‑, Verwaltungs- und ggf. Oberverwaltungsgericht). Wenn klar ist, dass eine Verfassungsbeschwerde keine Aussicht auf Erfolg hat oder unverhältnismäßig lange dauern würde, kann der Ausschuss die Eingabe trotzdem annehmen.
  • Die Frist: spätestens zwölf Monate nach der letzten nationalen Entscheidung.
  • Der Ausschuss kann keine Urteile wie ein Gericht verhängen, aber er spricht Empfehlungen aus und baut politischen Druck auf.

Keine unabhängige Kontrollinstanz in Sicht

Die UN verlangen ein rechtebasiertes Qualitätssicherungssystem (rights‑based quality assurance), also Ombudsstellen oder unabhängige Inspektionen, die regelmäßig prüfen, ob Kinder‑ und Menschenrechte im Bildungsalltag gewahrt sind.
In Deutschland existiert bisher keine solche außerstaatliche, bundesweit zuständige Kontrollinstanz. Schulaufsicht, Jugendämter und Kultusministerien prüfen sich weitgehend selbst.

Kinder, die Missstände erleben, haben daher heute zwei Wege: langwierige Verwaltungsverfahren – oder das noch unbekannte Beschwerdeverfahren in Genf.

Wenn eine künftige Klage wirklich im Sinne der Kinderrechte sein soll …

Dann darf sie keine Strategie über junge Menschen sein – sondern ein Ausdruck ihrer Stimme, Haltung und Erfahrung.

  • Junge Menschen sprechen lassen
    Eine Klage im Namen von Kindern ist nur dann glaubwürdig, wenn sie nicht über sie, sondern mit ihnen geführt wird. Subjekt statt Schutzobjekt. Stimme statt Stellvertretung.
  • Verhältnisse sichtbar machen
    Nicht um „besser“ zu argumentieren – sondern um zu zeigen, dass Bildungsfreiheit funktioniert, wo Vertrauen in Selbstbestimmung möglich ist. Dänemark, Finnland, Kanada – sie sind kein Vorbild, sondern ein Spiegel dessen, was auch hier möglich wäre.
  • Die deutsche Singularität benennen
    Wenn fast alle Demokratien der Welt Bildungswege ohne Präsenzzwang ermöglichen – dann ist es nicht radikal, das zu fordern. Es ist europäischer Standard. Deutschland ist hier die Ausnahme, nicht die Norm.
  • UN-Berichte einbeziehen – nicht als Waffe, sondern als Zeugen
    Wenn der UN-Sonderberichterstatter schreibt, dass kein Staat ein Bildungsmonopol haben darf – dann spricht er für alle Kinder. Auch für jene in Deutschland.

Fazit

Solange Deutsche Bundesländer „compulsory“ mit täglichem Schulzwang gleichsetzt, bleibt das System von einem defizitorientierten Kinderbild geprägt – und gerät in Widerspruch zum Geist der Kinderrechtskonvention.

Eine Klage, die Kinderrechte, europäische Praxis und empirische Evidenz verbindet, könnte den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte dazu bewegen, erstmals klar zu unterscheiden zwischen compulsory education(staatlich garantierter Bildungsauftrag) und compulsory schooling(verpflichtender Schulbesuch).

Es ginge nicht darum, einen Sieg zu erzwingen – sondern darum, einen überfälligen Klärungsprozess anzustoßen, der die Würde junger Menschen ins Zentrum rückt.

Ein letzter Spiegel – für dich

Wenn du diesen Artikel gelesen hast, ohne sofort zu urteilen – dann vielleicht, weil etwas in dir erinnert.

Vielleicht war es ein stilles Echo:
Deiner eigenen Kindheit.
Einer alten Frage nach Würde.
Dem Wunsch, gehört zu werden – nicht geformt.

Kannst du Kindheit neu hören?
Nicht als Projektionsfläche für Erziehungsideale, sondern als lebendigen Raum von Subjektsein?

Verstehst du, dass Bildung kein Produkt von Zwang ist – sondern von Beziehung?
Dass kein Gesetz der Welt jene leise Verbindung ersetzen kann, die entsteht, wenn ein Mensch wirklich gesehen wird?

Dann bleibt nur eine Frage:
Bist du bereit, Räume zu schaffen, in denen junge Menschen sich selbst aussprechen dürfen?
Nicht als Symbol. Nicht als Werkzeug.
Sondern als das, was sie sind:
Subjekte mit Würde. Jetzt.

QUELLEN UND ANMERKUNGEN

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)Konrad v. Germany, Entscheidung vom 11. September 2006, Beschwerde‑Nr. 35504/03.
  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)Wunderlich v. Germany, Urteil vom 10. Januar 2019, Beschwerde‑Nr. 18925/15.
  • UN‑Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) – Allgemeine Bemerkung Nr. 11 (1999) „Pläne zur Verwirklichung des Rechts auf Bildung“.
  • UN‑Ausschuss für die Rechte des Kindes (CRC) – Allgemeine Bemerkung Nr. 1 (2001) „Die Ziele der Bildung“.
  • Farida Shaheed (UN‑Sonderberichterstatterin für das Recht auf Bildung): Bericht „Securing the Right to Education: Advances and Critical Challenges“ (A/HRC/53/27), 2023.
  • Vernor Muñoz (UN‑Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung): Länderbericht Deutschland (A/HRC/4/29/Add.3), 2007.
  • UN‑Vertragsdatenbank – Fakultativprotokoll Nr. 3 zur UN‑KRK: Unterzeichnung 28.02.2012, Ratifikation 28.02.2013, Inkrafttreten 14.04.2014 (Deutschland).
  • OECDPISA 2022 Country Note: Germany (Ergebnisse zu Mathematik, Lesen, sozioökonomischer Gradient).
  • IQB – Bildungstrend 2022: Kompetenzen am Ende der 9. Klasse.
  • Dänisches Unterrichtsministerium (Børne‑ og Undervisningsministeriet) – Statistik Heimunterricht (hjemmeundervisning) Juni 2024.
  • UN Treaty Collection – Erklärung Deutschlands zum fakultativen Individualbeschwerdeverfahren (OP3‑KRK).
  • SDG 4 – Incheon Declaration (UNESCO 2015) – Rahmen für inklusive und chancengleiche Bildung.
Warum der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) den deutschen Schul‑Zwang billigte – und weshalb dies mit der UN‑Kinderrechtskonvention (KRK) kollidiert2025-09-18T02:09:55+02:00

Frei sich bilden ???

2025-03-20T18:42:21+02:00

FREI SICH BILDEN??

Wie sieht es aus mit unserem Wunsch, sich frei bilden zu können? Denn der Rahmen dafür ist sehr eingeschränkt. Das hängt nicht nur von der Bildung und dem Bewusstseinszustand der Eltern ab – es gibt viele einschränkende Faktoren, abgesehen von den gesetzlichen. Ich weiß, wovon ich spreche, denn unsere Kinder durften sich, soweit es möglich war, frei bilden. Das bedeutete oft, auf meine eigenen Bedürfnisse zu verzichten, etwa auf den Wunsch, nach meiner künstlerischen Ausbildung kontinuierlich in diesem Bereich zu arbeiten. Natürlich entsprach Vieles, was wir zur Schaffung der Möglichkeiten freier Bildung taten, auch meinen eigenen Wünschen.

Ich konnte viel Neuland betreten, sei es in Bezug auf mein Wissen oder durch die Erweiterung meines Freundeskreises mit gleichgesinnten Menschen, die sich im Dachverband für selbstbestimmtes Lernen in Wien organisierten. So wurden viele Möglichkeiten für zahlreiche Kinder geschaffen. Mein Lebenspartner und ich arbeiteten aktiv im Vorstand mit. Der Verein wurde vom Staat finanziell gerade so unterstützt, dass er aufrecht erhalten blieb. Viele ehrenamtliche Stunden und kreative Ideen flossen von zahlreichen Menschen in diesen Pool.

Es war nicht unser Ziel, Kinder in den üblichen Rahmen zu integrieren. Vielmehr wollten wir sie begleiten, damit sie zu kreativen, selbstbewussten Persönlichkeiten heranwachsen, die möglicherweise nicht in das bestehende System passen, weil sie nicht angepasst sind.

Ich erinnere mich an die Kritik von Yakov Hecht von der Hadera-Schule, die sich darauf bezog, was unsere „Wünsche“ für unsere Kinder sind. Es ging nicht darum, ihnen den Weg zum besseren Bankdirektor zu ebnen. Ihm lag es am Herzen, dass Kinder in unseren sogenannten Schulen wirklich wachsen können.

Das Thema ist vielschichtig. Manch gut etablierte Alternativschule war für meinen Geschmack manchmal eine kleinbürgerliche Veranstaltung, wie es Julius Mende nannte. Es ging also nicht nur um unsere Kinder, sondern um gesellschaftliche Veränderungen, die auch vor 30 Jahren schon notwendig waren.

Zurück zu uns Eltern: Wir müssen zunächst unsere Kinder ernähren können und Rahmenbedingungen für ihr Leben schaffen, die nicht zu eng sind. Dafür müssen wir an die Öffentlichkeit gehen, für weitere Strukturen sorgen und in diesem Sinne auch für gesellschaftliche Veränderungen einstehen. Bei aller Freiheit endet diese dort, wo die Grenze zum Nächsten beginnt. Es gibt so viel zu tun – ein Leben reicht dafür nicht aus, das ist Arbeit für mehrere Generationen.

Wir hofften auf Änderungen der Gesetze, denn wir arbeiteten nachweislich erfolgreich und wollten mehr Möglichkeiten für die Zukunft schaffen. In ganz Österreich gab es in jedem Bundesland Bewegungen in diese Richtung. Es müsste doch endlich erkannt werden, dass sich Menschen im herkömmlichen Schulsystem nicht gut entwickeln können. Doch oft passierte das Gegenteil: Die Gesetze wurden strikter, und etliche der sogenannten freien Schulen verkamen zu teuren, elitären Tummelplätzen.

Meine Kinder sind heute erwachsen. Ich beobachte genau, was ihnen gutgetan hat und wo es Defizite gibt, die durch ihre Prägungen entstanden sind. Ich bin stolz auf meine Kinder, denn alle haben sich so entwickelt, dass sie in dieser Gesellschaft leben und arbeiten können und dabei Impulse setzen, die ein Feuer in Richtung Freiheit entfachen. Wir konnten ihnen aus materiellen Gründen nicht alles bieten, unser Wissen, unsere Zeit und die Möglichkeit, mit uns zu leben und zu arbeiten, waren unser Angebot.

Wir reisten viel, verbündeten uns mit anderen Organisationen, was mich auch zu proGenia führte. Mit Olivier organisierten wir einige übergreifende Projekte. Es war ein Treffen von Menschen, die an neuen Bildungslandschaften arbeiten wollten – Oasen der Bildung nannten wir sie. Auch proGenia ist ein Teil dieser Ideen.

Ich schreibe hin und her und komme nicht auf den Punkt: Was soll das freie Bilden eigentlich sein? Ich bin vorsichtig, denn für egozentrische Menschen, die nur ihre Selbstverwirklichung im Blick haben, habe ich nichts übrig. Auch das kann bei freier Bildung herauskommen. So frei sehe ich das Leben und die Bildung eben nicht.

Ich zum Beispiel bin nicht frei. Meine Kinder, meine Enkelkinder – ich trage sie in meinem Kopf und meinem Herzen. Obwohl ich heute die Freiheit habe, zu tun und zu lassen, was ich will. Es brennt die Welt. Soll ich mich da einfach meiner Spiritualität hingeben, ohne mich von all dem berühren zu lassen? Ich lebe mit zwei Hunden, die meine Freunde sind und täglich von mir eine Antwort wollen.

Wie kann ich da, bei all dem, was mich umgibt, frei sein, mit so vielen Herzensangelegenheiten?

Und wenn ich weiter schaue und sehe, was um mich herum passiert? Kann man sich da wirklich zurückziehen und die Verantwortung, die man trägt, außer Acht lassen? Ich weiß mittlerweile, dass jede Antwort, die ich aus dem Herzen gebe, eine Kette von Schwierigkeiten nach sich ziehen kann. Ich gebe meine Antworten aus dem Herzen heraus und das ist oft nicht bequem (für Andere) Doch ich konnte mich aus meinem Erziehungsprogramm befreien und diese Freiheit verpflichtet.

All das, sind für mich wichtige Themen, wir konnten einige Antworten finden, doch viele Fragen sind offen, die wir vielleicht hier in diesem Rahmen diskutieren können.

 

Frei sich bilden ???2025-03-20T18:42:21+02:00

Freie Menschen fordern frei sich bilden – nicht: freie Schulen!

2025-10-01T19:29:36+02:00

So ähnlich ergeht es mir, wenn jemand – allemal in Deutschland – die Begriffe Schule und Freiheit miteinander verbinden will: für mein Dafürhalten eine Quadratur des Kreises. Ja, gewiß hegen jene, die Schule und Freiheit aneinanderkoppeln, eine gute Absicht: vielleicht wollen sie den einen oder anderen Übelstand der Institution Schule abstellen, etwa das Fremdbestimmte, den Zwang… Dennoch: Stimmt das anzustrebende Ziel? Ist der Weg dahin der richtige? Ist das gewählte Mittel überhaupt geeignet? (Nur zur Verdeutlichung: Ist eine sog. freie Kirche etwas anderes als eine Kirche? Wer aber – weshalb auch immer – das Kirchliche ablehnt, kann deshalb die religiöse Ergriffenheit des Menschen dennoch hinnehmen. Wäre es nicht abwegig, jene Ergriffenheit, das Numinose nur wegen der jahrtausenden Zweckentfremdung und des Mißbrauchs durch Kirchen zu leugnen? Die Ähnlichkeit mit der hier aufgegriffenen Thematik ist nicht zufällig!)


Zugegebenermaßen bin ich hinsichtlich der Verwendung von Begriffen sehr pingelig: so wie rot nunmal nicht für grün und die Erde nicht für das Meer steht, so bezeichnet das Wort Schule etwas Bestimmtes, das keiner beliebigen Deutung unterworfen werden kann. Weshalb postuliere ich diese begriffliche Unvereinbarkeit? Zu dieser klaren Ansage bewegen mich insbesondere drei Aspekte:

  • Was Schule ist, wird durch staatliche Schulbehörden definiert, entsprechend genehmigt (also für genehm gehalten!) oder eben untersagt. (Zur Verdeutlichung greife ich mal auf ein Beispiel aus Österreich zurück: Selbst wer auf Antrag von der Schule „in den familiären Unterricht“ entlassen wird, muß eine jährliche schulische Prüfung absolvieren, womit die staatlichen Behörden abermals ihre Macht und Gewalt dokumentieren: Auch außerhalb der „normalen Schullaufbahn“ bleiben Menschen der staatlichen Schule unterworfen. Sollten die Prüfungen nicht befriedigend ausfallen, werden sie zwangsweise in die schulische Normalität zurückgeführt. Der Widerstand gegen solch vor- und antidemokratische Gewalt und Willkür nimmt auch in Österreich zu: Wird es gelingen, ihr durch zu erstreitende höchstrichterliche Beschlüsse ein Ende zu setzen?) Außerhalb der monopolartigen Deutungshoheit kommen mir nur folgende Wort-Ausnahmen in den Sinn: Baumschule, Hundeschule, Fahrschule, Volkshochschule und Musikschule unterstehen gewiß nicht der schulbehördlichen Autorität…
  • Schule? Welch seltsame Idee, einen Ort abseits des eigentlichen Lebens zu schaffen, um da die zwangsweise nach Alter eingepferchten Menschen in Klassen, nach einem festgelegten Programm, zu einem definierten Zeitpunkt, mit klaren Vorgaben zu unterrichten, zu prüfen und zu sortieren. Eine Institution für… nein: gegen sog. Kinder, die ob ihrer Minderjährigkeit verfassungswidrig zu Minderwertigen erniedrigt werden und deren „erfolgreiches Werden“ an die schulische Wohlerzogenheit gebunden wird.Zur Aufgabe der Schule, Menschen zu braven, gehorsamen Staatsbürgerinnen und -bürgern zu machen, gehört es, Neugier zu ersticken: beispielsweise durch den Vorgang des Lernens (was im Fachjargon als „Bulimie-Lernen“ bezeichnet wird, ist bloß ein Schönreden dieses Dramas!) Welcher Ort, der weitgehend unabhängig von den eigentlichen Bedürfnissen und Fähigkeiten der da anwesenden Menschen vorgeht, könnte jemals gesund, lebendig, menschlich sein? Ist es nicht naheliegend, daß es die in einem solch künstlichen Gebilde aufkommenden schulspezifischen Nöte und Dramen ohne diese Schule nicht gäbe, nicht geben könnte? Wie lange wird just der Staat an dieser Schule „kleben“, sie unterhalten und sanktionieren und das im Grunde verfassungswidrige staatliche Schulmonopol aufrechterhalten? Nun, der sich hieraus ergebende Schulanwesenheitszwang wird fallen, sobald es nicht mehr um Schule an sich geht, sondern um den Menschen, um jeden Menschen: Die Tatsache, daß Menschen mit aktiven, kreativen und sozialen Kompetenzen geboren werden und mit einer beneidenswerten Neugier und Begeisterungsfähigkeit danach trachten, ja geradezu nicht umhin kommen, daß solche Energie und Dynamik sich entfaltet, mündet folgerichtig in sein Recht, selbstverständlich frei sich zu bilden.Angesichts der staatlichen Reglementierung der Institution Schule verwundert es nicht, daß es hierzulande keiner Schule gelingen kann, sich erfolgreich und dauerhaft diesem Wahn zu entziehen und zu widersetzen: Wer damit aufhören will, wird erkennen, daß in der Unvereinbarkeit von Leben und (jeder) Schule die Chance des prospektiven Wandels liegt: hin zu frei sich bilden!
  • Doch eigentlich geht es gar nicht um die Schule an sich, sondern darum, was sie darstellt: Sie ist nämlich nur die instrumentelle Verkörperung einer zivilisationstypischen Ideologie, die alles Lebendige, Natürliche, Menschliche erobern, beherrschen, unterwerfen will und muß. Daher: Das Bekämpfen der Schule, welche lediglich die symbolische Stellvertretung dieser Ideologie ist, ähnelt der Absicht, das Fiebermesser zu vernichten, der mir Un(an)genehmes anzeigt. Deshalb könnte es Wichtigeres geben als das widersinnige Schattenboxen eines Kampfes für eine Schule oder gegen eine Schule: Sobald es nicht mehr um bloße Symptome geht, sondern um Menschen und um ihr Recht, frei sich zu bilden, zeigt sich, daß solche Selbstverständlichkeiten allesamt mit zivilisatorischen Ideologien und Institutionen schlicht unvereinbar sind…


Gewiß steht es mir nicht zu, die ursprüngliche gute Absicht von betroffenen Müttern und Vätern oder von beherzten Lehrerinnen und Lehrern in Abrede zu stellen: Wieviel Herzblut haben sie „investiert“, um eine Schule zu konzipieren, zu gründen, zu leiten, aufrechtzuerhalten. Bekanntlich ist allerdings Wohlmeinen nicht automatisch auch Wohltun!

Das Hoffen auf eine „freie Schule“ ruft nach der Klärung, wofür diese Freiheit stehen könnte. Da in Deutschland keine Schule „frei“ von Genehmigung und staatlicher Aufsicht sein kann, läßt sich kein von einer Schule gehegter Anspruch verwirklichen, unabhängig von der staatlichen Definitionsmacht zu sein.

Worauf beschränkt sich die Freiheit dann? Auf die Gestaltung des Unterrichts? Auf die parlamentarische Organisation? Auf die Verankerung eines Justizwesens? Recht und gut, allein: Was geschieht, ein seine Freiheit beanspruchender junger Mensch verweigert sich selbst dieser ach wie freien Schule, weil er womöglich andere Wege vorzieht, um seine Neugier zu befriedigen, um seine Kompetenzen zur Entfaltung zu bringen oder seine sozialen Kontakte zu pflegen? Vielleicht ist er eher ein Nachttyp, der problemlos von Nachmittags bis spät in die Nacht dies und jenes entdeckt und praktiziert? An welcher deutschen Schule soll dies möglich sein?

Für mich, der ich just in dieser sensiblen Angelegenheit sehr vorsichtig mit Begriffen umzugehen pflege, ist nicht erheblich, ob eine Schule frei ist; einzig wesentlich, wesenhaft, ist, ob der Mensch frei ist: Freiheit kann sich nur auf das Subjekt beziehen, dessen Selbstbestimmtheit und Würde es unbedingt und bedingungslos zu respektieren gilt. Etwa dessen ernstzunehmendes Vermögen und Bedürfnis, frei sich zu bilden.

Dies möchte ich an folgenden unterschiedlichen Situationen verdeutlichen:

  • Einen jungen Menschen zieht es, weshalb auch immer, freiwillig – und dies steht für: frei und willig! – zu einem autoritär geführten (schulischen) Kurs: Warum auch nicht, wenn er sich da und dabei wohlfühlt?
  • Hingegen verweigert sich jemand der Mitwirkung an einer Veranstaltung, so ähnlich dem Menschen, der trotz eines guten Menüs gerade fasten will: Warum auch nicht?
  • Ein in einer sehr strikten, dogmatischen Familie aufwachsender junger Mensch hält es daheim nicht mehr aus: Selbstbestimmt zieht er der häuslichen Indoktrination die staatliche gelenkte Schule vor: Warum auch nicht?
  • Aus einem inneren Bedürfnis heraus möchte ein nicht mehr ganz junger Mensch bei regelmäßigen zielorientierten Treffen sowohl seine Erfahrungen, sein Wissen weitergeben als auch mit anderen sich austauschen und Kenntnisse erweitern: Ist dieses Bedürfnis nicht naheliegend?


Freiheit: genügt das übliche Postulat ihrer Doppelgesichtigkeit: „Nur durch Freiheit von… kann Freiheit für… gedeihen“, um sie zu beschreiben? Ist nicht jene andere Dimension der Freiheit wichtiger, welche das Recht voraussetzt, selbstverständlich auch „Nein, danke!“ zum Ausdruck zu bringen? Zwar magst Du davon überzeugt sein, mir Gutes zu bieten, doch mir steht es nunmal frei, dies auch abzulehnen, etwas anderes zu wünschen, dasselbe in einer anderen Gestaltung oder zu einem anderen Zeitpunkt …

Überhören wir an dieser Stelle die üblichen entsetzten „Abers…“, mit Argumenten wie: Dadurch würden nur asoziale Typen, nur Egozentriker, nur Tyrannen gezüchtet! Nein, die konkrete Erfahrung lehrt im Gegenteil, daß Menschen, die Respekt insbesondere vor ihrer Würde erfahren haben, ein natürliches Bedürfnis hegen, sich sozial kompetent in ein dynamisches Umfeld einzubringen!

Davon ausgehend, daß hier die Bedeutung von frei sich bilden bekannt ist, sollen nun die zwei Konsequenzen dieser Begrifflichkeit hervorgehoben werden:

  • Frei sich bilden steht für einen grundlegenden Wandel vom System (hier der Institution Schule) hin zum Subjekt. Und daran gebunden für einen Ausbruch aus zivilisatorisch geprägten Vorstellungen, zuvörderst der Kindheit; hin zum Menschen, der selbstverständlich sein Lebenlang ein frei sich bildendes Wesen ist und bleibt. Logischerweise läßt sich dieser Wandel im Menschenbild und in dessen Ausgestaltung und die Ausrichtung auf das Prospektive nicht mit dem eine „Welt von gestern“ kennzeichnenden Begriff Schule umschreiben; daher lehne ich es schlicht ab, diesen Begriff Schule, der für eine Kasernierung von Mensch (genauer: von „Kind“) und Bildung einsteht, mit dem damit unvereinbaren frei sich Bilden in Verbindung zu bringen.
  • Zweitens steht frei sich bilden für einen Wandel in der ethischen Haltung: andere Vorzeichen und Positionen offenbaren sich hier. Wo beispielsweise die Arbeit ein zentrales Kennzeichen der zivilisatorischen Ideologien war, so gilt nun die Muße als Merkmal menschlichen Lebens. In diesem Sinne könnte die bekannte Aussage, Frieden sei mehr als die bloße Abwesenheit von Krieg, hier übertragen werden: Die Haltung, die das frei sich Bilden ermöglicht, geht weit über die bloße Ablehnung oder Verweigerung von Schule hinaus!


Aus der Erfahrung von allerlei systemischen Auseinandersetzungen, Komplikationen und Schikanen mit unwilligen, teilweise bösartigen (nicht)agierenden (Schul-)Behörden muß ich hinzufügen: Gewiß werden viele Menschen weiterhin an die so lieb und teuer gehegten Illusionen kleben, zu welchen m.E. die Hoffnung zählt, die Institution Schule zu reformieren, sie sogar frei zu machen; obwohl dieser systemimmanente Weg auf Anhieb aussichtsreicher erscheinen mag, wird er dennoch sich als obsolete Sackgasse erweisen. Der seine zwangsweise Beschulung ablehnende und selbstverständlich frei sich bildende Mensch ist der erste Schritt einer gewiß gefährlichen Gratwanderung, deren Abenteuer prospektiv ist, weil es auf dem unbedingten Respekt vor dem Menschen fußt. Daher mein eindeutiges Plädoyer: jenseits jeglicher Beschulung für den frei sich bildenden Menschen in einer freien Lebensform.

 

Freie Menschen fordern frei sich bilden – nicht: freie Schulen!2025-10-01T19:29:36+02:00

Mensch oder Nicht-Mensch: das ist die Frage!

2025-03-20T00:01:54+02:00

kritische Reflektion über eine Grundgesetzänderung

In der heute aufgeheizten und oftmals polarisierten Stimmung in Deutschland ist es seltsam genug: Wer sich just dem bedingungslosen Respekt vor der Würde, vor der Selbstbestimmtheit, vor der Kompetenz eines jeden Menschen widmet, kann zwischen alle Fronten geraten! Trotz der Gefahr, mich in die Nesseln zu setzen, möchte ich den Versuch wagen, eine Position zu erläutern, die sich, da jedweder ideologischen, parteipolitischen oder religiösen Vereinnahmung und jedweder Spaltung entziehend, im Grunde selbstverständlich sein sollte.

 

Vorab: Vor vierzig Jahren war auch ich noch naiv genug, meine entsprechenden Forderungen als „kinderrechtlich“ zu bezeichnen: ganz im Sinne von anderen Befreiungsbestrebungen, hier insbesondere jener, die aus den USA als „childrens liberation movement“ überschwappte. In meinem Vertrauen darauf, daß der Bundestag eine widersinnige und verfassungswidrige Rechtslage ändern würde, sobald seine Mitglieder über diesen himmelschreienden Skandal informiert wären, daß also die damals gesetzlich gebotene Gewalt gegen Kinder, die insbesondere vom Staat ausging, als Relikt einer Welt von gestern abgeschafft werden müßte, war ich Mitunterzeichner des am 10. Dezember 1983 an alle Abgeordneten des Bundestags gerichteten „Kinder-Doppelbeschlusses – eine Initiative der deutschen Kinderrechtsbewegung für den Frieden zwischen den Generationen“ 1 Später erst wurden mir die sich eröffnenden neuen Gefahren deutlich, wenn für die zu sog. Kindern gemachten Menschen Sonderrechte fixiert werden: Einfallstor für das Verankern eines sie weiter diskriminierenden Sonderstatus. Leider fand meine Skepsis eine dreifache Bestätigung, als über die von der UN vorgeschlagene „Kinderrechtskonvention“ debattiert wurde:

  • Zum einen wird darin ein eigenständiger Status „Kindheit“ festgeschrieben.
  • Hierdurch verkommt zum zweiten der junge Mensch zum Objekt eines von außen zu definierenden Wohlmeinens.
  • Zum dritten wurde zwar die UN-Kinderrechtskonvention auch in Deutschland ratifiziert und bekam den Verfassungsrang; nur: wen interessiert dies? Selbst bei gerichtlichen Auseinandersetzungen wäre es naiv, gar töricht, sich auf sie zu berufen! Solche Papiere, allenfalls nützlich für sonntägliche Fensterreden, sind Makulatur.

Da es mir wichtig erschien, nichts unversucht zu lassen, wandte ich mich im März 2017 an den neuen Bundespräsidenten, Herrn Frank-Walter Steinmeier, um nochmals auf die Gewalt hinzuweisen, die in Deutschland vom Staat ausgeht und unter welcher Menschen nur deshalb zu leiden haben, weil sie jung sind und daher als Kinder bezeichnet werden. Welch wahrlich deprimierende Antwort kam vom Bundespräsidialamt! Und was ihr folgte, wird vielleicht zu einem späteres Zeitpunkt nachzulesen sein…
Was sich mir hierbei bestätigte: Es werde wahrlich nicht so leicht sein, dieser nicht zufällig, nicht beiläufig erfolgenden „strukturellen Gewalt“ beizukommen, vor allem jener, die vom Staat, seiner Gesetzgebung, seinen Behörden, seiner Justiz ausgeht.

Und nun steht ein neuer Vorstoß an: unsere ach wie fürsorglichen Regierenden planen eine Verankerung der sog. Kinderrechte in unser Grundgesetz. Nicht allein dieser erneute Versuch ist bemerkenswert; ebenso bedenklich ist, daß die von einem mir unbekannten Menschen hiergegen gerichtete Petition an den Bundestag in manchen sog. sozialen Medien einen Sturm an polarisierenden Auseinandersetzungen auslöste. Vorneweg: von diesem „shit storm“ habe ich erst im Nachhinein erfahren.

Diese Petition richtet sich gegen ein ganz subtil daherkommendes Ansinnen: Der Grundgesetz-Artikel 6, der sich mit Ehe und Familie befaßt, soll durch einen neuen Absatz 1a ergänzt werden, welcher, um die Rechte von Kindern zu sichern, folgendermaßen lautet:

„Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich des Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“

Klingt dies nicht zunächst gut, vernünftig, naheliegend, gar selbstverständlich? Allein es stellen sich einige Fragen, die einer kritischen Betrachtung bedürfen – und leider einer kritischen Überprüfung kaum standhalten…

  • Ganz grundsätzlich (und grundgesetzlich) ist zu fragen, ob junge Menschen auf Grund ihres Alters, nein: ihres Jungseins keine Menschen sind. Wenn doch, dann stehen ihnen ohnehin alle Grund- und Menschenrechte zu. In diesem Sinne „genießt“ das „ungeborene Leben“ den unbedingten Schutz seines Daseins; weshalb werden Menschen nach der Geburt und bis zu ihrer Volljährigkeit nicht als vollgültige Menschen angesehen und behandelt? Allein das positive Beantworten dieser Fragen erspart das Erschaffen einer Sonderkategorisierung samt der Stigmatisierung des jungen Menschen zum „Kind“ und dessen entsprechender Behandlung.
  • Obwohl unsere Verfassung ganz eindeutig postuliert, daß jeder Mensch ein Subjekt ist, dem der unbedingte und bedingungslose Respekt vor zuallererst seiner Würde gebührt, entstand im – auch juristischen und gerichtlichen – Alltag jene Objekt-Kategorisierung, die de facto das „Kind“ zum „Besitz“ von Elternschaft und/oder Staat macht; als Gegenstand einer Erziehung wird es zum Zögling, der auf eine von außen definierte, mit dem Mantel des Wohlmeinenden verkleidete Zukunft programmiert wird; als „Minderjähriger“ wird er zum Minderwertigen; und als Wißbegieriger wird er in ein abseitiges Schutzreservat gesteckt, in dem er angeblich richtig sozialisiert, sprich: zivilisiert werden soll: sein „Schüler“-Status dokumentiert die gemachte Abhängigkeit von der staatlich erzwungenen, gelenkten und sanktionierten Institution Schule (Im Grunde beginnt die Beschulung mit den Krippen, Kitas usw. und macht nicht einmal mehr vor den Universitäten, Volkshochschulen usw. halt!). In all diesen Rollen wird dem Menschen, wie jung oder weniger jung er auch immer sein mag, die Möglichkeit vorenthalten, als Subjekt zu gelten und sich so einzubringen. Welche vielfältigen Probleme, Nöte, Zwänge, Streitereien ergeben sich aus diesen normativen Rollenzuweisungen, welche in weit zurückliegenden, vor- und teilweise antidemokratischen Zeiten wurzeln: etwa um die Frage, wer die Hoheit hat, bei Entscheidungen das „Kindeswohl“ zu definieren…
  • „Rechtliches Gehör“? Da dem jungen Menschen unterstellt wird, sich nicht selbst äußern zu können, wird ihm bei ihn betreffenden juristischen Auseinandersetzungen ein „Beistand“ gewährt. Die konkrete Erfahrung der letzten Zeit hat leider gezeigt, daß dieser Beistand in den wenigsten Fällen die wahren Interessen des „Betroffenen“ vertritt und zumeist, sogar gegen dessen ausdrücklichen Willen und Wunsch, ein normatives System reproduziert (siehe beispielhaft: 2) Da bisher von einem rechtlichen Gehör als Subjekt keine Rede sein kann, ist nicht davon auszugehen, daß dies durch die Neuregelung besser würde, im Gegenteil…
  • Nachdem es im gelebten Alltag – ungute – Situationen geben mag, die den zwischenmenschlichen, vor allem den zwischengenerationellen Frieden gefährden, war es wichtig, den §1631 des Bürgerlichen Gesetzbuchs neu zu fassen und ein klares Verbot jeglicher erzieherischen Gewalt zu postulieren. Wohlgemerkt: Gewalt kann nicht von jenen definiert werden, die sie ausüben, sondern nur von jenen, die sie erleiden und als solche empfinden. Und just dies macht ein Grundproblem offensichtlich: Kann es dem Staat und seine Behörden – unter welchem Vorwand auch immer – gestattet sein, sich als Gewalttäter zu verhalten, insbesondere mit dem Alibi, dies zum Wohle des Kindes zu tun? Scharfer Tobak? Mitnichten! Das, was vielen der betroffenen jungen Menschen zwangsweise angetan wird, ist nunmal Gewalt. Das Dramatische hierbei ist nicht nur, daß die Betroffenen es so empfinden mögen, sondern vor allem daß ihnen keine Möglichkeit gewährt wird, sich hiergegen zur Wehr zu setzen. Denn das wohlfeile Alibi des Staates und seiner vielfältigen Behörden und Justiz ist das ominöse Wort „Kindeswohlgefährdung“!

Über den allgemein kursierenden Begriff „Kindeswohlgefährdung“, der in seiner Konsequenz mindestens so dramatisch ist wie anno dazumal der Begriff Hexe, eine wichtige Anmerkung: Dieses Wortungetüm beruht auf der Annahme eines „Kindeswohls“, für welches es allerdings keinerlei objektivierbaren Stellenwert, keine klare Definition gibt. Hierzu möchte ich insb. Matthias Matussek „die Vaterlose Gesellschaft“ zitieren:

„Kindeswohl ist wahrscheinlich das zynischste Lügenwort, das sich ein deutscher Justiz- und Behördenapparat seit über 50 Jahren hat einfallen lassen: Eine Worthülse, um noch das größte Verbrechen gegen Kinder zu decken.“ 3

Wenn aber bereits das „Kindeswohl“ nicht definierbar ist, wie dann die ominöse „Kindeswohlgefährdung“? Einerlei: Wenn Behörden wie Schul- oder Jugendämter eine solche postulieren, wird ein zumeist teuflisches Verfahren eingeleitet, bei welchem der betroffene junge Mensch wahrlich nicht als Subjekt erscheint, sondern als Objekt der Auseinandersetzungen. Will heißen: ohne Mitspracherecht.

Wer glaubte, die grundgesetzliche Neuregelung würde dies zum Guten ändern, ist entweder naiv oder hinterlistig: Denn es bedarf der Neufassung gar nicht, um den Staat, seine Behörden und seine Justiz dazu zu verpflichten, endlich die Grundrechte des jungen Menschen zu respektieren. Was über fünfzig Jahre möglich weil geboten gewesen wäre, aber nicht erfolgte, wird durch diese Maßnahme nicht besser, nur dramatischer…

* * *

Nun sollte ein wichtiges verfassungsrechtliches Detail deutlich hervorgehoben werden: Im Zentrum unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung steht der Mensch als unbedingtes Subjekt; der Öffentlichen Hand (in diesem Zusammenhang meide ich mit Bedacht das problembeladene Wort „Staat“!) kommt eine als Subsidiaritätsprinzip umschriebene unterstützende und dienende Rolle zu. Auch Behörden, etwa die Jugendämter, sind an diese Vorgaben gebunden und dürften nur dann aktiv werden, wenn ein junger Mensch eindeutig in Gefahr ist und der Unterstützung bedarf, die ihm von anderen nicht gewährt wird; keineswegs steht es einer Behörde zu, sich als Helfende aufzudrängen und gegen den ausdrücklichen Willen der Betroffenen zu handeln, sogar gewalttätig einzugreifen.

Stattdessen führte die ungute Situation, in welche junge Menschen hineingedrängt wurden (als Schutzbefohlene wurden sie zu Objekten verschiedenartiger Zwangsbeglückung; nur Subjekte durften sie nicht sein!), zu immer dramatischeren Zwängen: Da die Politik nicht anders ist als die Gesellschaft, in die sie eingebettet ist, verwaltet sie aufkommende Probleme durch immer weitere Reformen. Diese Reformen be- und verstetigen die bestehenden Normen.

Deshalb ging es nicht darum, was der Psychologe Richard Farson bereits in den 1970er Jahren formuliert hatte: „Wir sollten umdenken und nicht mehr die Kinder, sondern ihre Rechte schützen“ 4, sondern genau umgekehrt: in eine immer weitere Verstärkung des Schutzes und somit in eine immer größer werdende Abhängigkeit der Schutzbefohlenen. Nachdem bestimmte Setzungen, die ich als „Normen der Normalität“ umschreibe, gar nicht mehr infrage gestellt wurden, nachdem etwa „das Kind“ als Selbstverständlichkeit galt und kaum jemand sich hiergegen wehrte, geschweige denn auf den Widerspruch zu den verfassungsmäßigen Menschenrechten hinwies, kam als Krönung die von den UNO-Mitgliedern verkündete „Kinderrechtskonvention“ daher, welche somit Verfassungsrang erlangen sollte. Obschon Deutschland diese „Kinderrechtskonvention“ – nach einigen nicht unwesentlichen sprachlichen Veränderungen – ratifiziert hat, wäre anzunehmen gewesen, daß in den möglichen Auseinandersetzungen zwischen jungen Menschen und staatlichen Behörden ein Wandel eintreten müßte; selbst bei Gericht konnte es nur als naiv abgetan werden, sich auf einige der wesentlichen Aussagen und Postulate der Kinderrechtskonvention zu berufen… Will heißen: in den wenigen positiven Aspekten ist diese Konvention irrelevant, aber genau deshalb gefährlich, weil sie die Objekthaftigkeit vom „Kind“ verankert. Hierdurch erweist sich dieses Machwerk als ein weiteres Element der subtilen Diskriminierung, indem es den unmißverständlichen grundgesetzlichen Kernaussagen widerspricht: den Menschenrechten.

* * *

Es sollte nicht unwesentlich sein zu erörtern, daß es derzeit vor allem zwei gegensätzliche gesellschaftliche Tendenzen gibt:

  • Jene Strömung, welche etwa die tradierten Werte und Vorstellungen der Familie erhalten wissen wollen, wird zumeist als bürgerlich-konservativ bezeichnet. In vielen Fällen bedeutet „bürgerlich“ auch, daß der Mensch als einzelner respektiert werden müsse. Politisch wird diese eher als konservativ geltende Position als rechts oder sogar als faschistoid beschimpft.
  • Eine andere Strömung ist eher bemüht, den bürgerlichen Werten und Normen ein Ende zu bereiten und den Menschen im Namen des zivilisatorischen Fortschritts in ein eher von vielen sozialen Institutionen geprägtes Umfeld zu setzen (mit Kreißsälen, Kitas, Schulen…). Politisch ist diese Position eher links anzusiedeln.

Die „Links-Rechts-Polarisierung“ möchte ich an einem zwar extremen, aber leider sehr realen Beispiel verdeutlichen, wofür es einer historischen Betrachtung bedarf. Die im 19. Jh. grassierende unsägliche Säuglingssterblichkeit war im (Sub-)Proletariat zuvörderst auf mangelnde Hygiene zurückzuführen. Ignaz Philipp Semmelweis, geb. 1.7.1818, genannt: Dieser ungarische Gynäkologe und Entdecker der Ursache des Kindbettfiebers wurde auch „Retter der Mütter“ genannt. Selbst wenn der Kreißsaal als die damalige Antwort auf die dramatischen Bedingungen angesehen werden kann, so ging damit eine zwar als Fortschritt gefeierte, dennoch subtile Medikalisierung der Schwangerschaft und der Geburt einher. Bekanntlich haben sich seitdem die Lebensbedingungen in Hinblick auf die Hygiene verändert; als natürliche Lebensprozesse bedürfen Schwangerschaft und Geburt üblicherweise keiner Medizin. Da ist kritisch zu fragen: Sind Schwangerschaft und Geburt ohne medizinische Einmischung oder Bevormundung etwas so Seltsames, gar so Gefährliches, daß als zeitgemäß und normal die „Sozialisierung der Geburt“ im Kreißsaal gilt und jene Mütter (und Väter), welche die Normalität des Kreißsaales ablehnen, folglich als naturverliebt und als fortschrittsfeindlich verschrien, gar als bürgerlich-konservativ beschimpft werden? Demgegenüber würde einzig der klammheimlich propagierte Kaiserschnitt den planmäßigen Verlauf gewährleisten: in Deutschland inzwischen über 30% der Geburten 5. Läßt sich an diesem Beispiel verdeutlichen, wie widersinnig und gefährlich es ist, mit politischen Kategorisierungen oder Disqualifizierungen zu operieren, indem die solchen Urteilen zugrundeliegenden Normen nicht entlarvt wurden?

Nun gab es in Deutschland in den letzten Jahrzehnten vielerlei Versuche von Seiten des Staates und seiner Behörden, in das Leben der Menschen einzugreifen und dieses zu regulieren, folglich zu regieren. Während einige der allzu offensichtlich verfassungswidrigen Zugriffe abgewehrt wurden, kommen andere so subtil-verschleiert daher, daß sie kaum durchschaut und daher als Fortschritte gefeiert werden.

Ein Beispiel: Vor Jahrzehnten ergab eine Befragung bei Müttern und Vätern, ob sie ihren Nachwuchs einer Krippe oder einem Kindergarten anvertrauen wollten, statt einer zustimmenden Mehrheit nur eine Ablehnung. Nachdem dasselbe Ansinnen dann als ein „Recht auf einen Kindergartenplatz“ daherkam, stritten Eltern plötzlich um das Recht auf die knappen Plätze – indes Mütter daheim sich mit jämmerlichen und schandbaren 100€ abfinden sollten. In dieser Hinsicht ist dem Staat bravourös gelungen, das ehemalige SED-System der DDR zu überholen, indem der bundesdeutschen Bevölkerung vorgehalten werden konnte, mit seiner Gesetzgebung respektiere der dienende Staat den Willen der Bevölkerungsmehrheit. Auf die Gefahr hin, mich vollends in die Nesseln zu setzen, kann ich solche „Fortschritte“ nur bezeichnen als Zeichen einer Diktatur des sozialen Wohlmeinens (Wohlmeinen steht bekanntlich oft im Widerspruch zu Wohltun!). Über die katastrophalen Ergebnisse solch totalitärer Zwangsbeglückung wird uns bereits eine traurige Quittung serviert: in Gestalt von mannigfachen, bekanntlich für ganz anderes stehenden Symptomen. Nein, die immer zahlreichen lustlosen, antriebsschwachen, demotivierten, labilen Menschen, die steigende Zahl an angeblichen „Problemfällen“, die „Kranken“, die „Abnormalen“ (ich lege Wert auf die Anführungszeichen!), die mehr werdenden „funktionalen Analphabeten“ und „Gescheiterten“ und viele andere sind kein Zufall… Und die Tragik solch staatlicher Vergewohltätigung ist: Was vollends an der Natur des eigentlich lebenspotenten, offenen, sozialen, kompetenten Menschen vorbeigeht und diese verfremdet, birgt die immer deutlicher werdende Gefahr, daß auf diesem geplünderten Planet ein menschliches Leben gar nicht mehr möglich ist.

Was hat dies mit unserem eigentlichen Thema zu tun? Angesichts des erneuten, nun ganz subtilen Vorstosses der Politik, das Grundgesetz zu ergänzen, um „Kinderrechte“ darin zu verankern, gilt es, sehr genau hinzuschauen, auch mit dem Grundsatz der Kriminalistik zu fragen: „cui bono?“ (Für wen ist dies gut?) – womit ich verdeutlichen möchte, weshalb ich diesen gefährlichen Vorstoß strikt ablehne:

  • Zunächst: Alles Wesentliche, vor allem der unbedingte und bedingungslose Respekt vor jedem Menschen ist in den Artikeln 1 bis 19 unseres Grundgesetzes enthalten: insbesondere der Schutz des Menschen vor der Übergriffigkeit durch den Staat und seine diversen Behörden. Dieses eindeutige Postulat bedarf keinerlei gesetzlicher Änderung und noch viel weniger einer grundgesetzlichen Ergänzung.
  • Zumal die vorgeschlagene Ergänzung eben nicht den Menschen in seiner Identität bestätigt und bestärkt, sondern jene Kindheit verankert, die als tradiertes und normiertes Vorurteil unserer Zivilisation dennoch eine künstliche Konstruktion ist und bleibt.
  • Ist einmal der Objektstatus verankert, geht es um die Frage, wer die Macht hat oder bekommt, das Objekt zu regieren – was einen wahrlich komplexen und fast teuflischen Mechanismus in Gang setzt! Da es sich nicht mehr um ein Subjekt handelt, müssen „höhere Mächte“ definieren, was für dieses Objekt gut oder schlecht, geeignet oder schädlich, erforderlich oder verboten sein soll: verkleidet mit dem auf Anhieb neutralen Begriff „Kindeswohl“. Im Gegensatz zum (Nicht-)Wollen, das ein jedes menschliche Wesen zu artikulieren vermag, wird das Wohl der normativen Definitionsgewalt der hierfür zuständigen Behörden überantwortet. Dies an einem – hundertfach erwiesenen – Beispiel verdeutlicht: Wächst eine Tochter oder ein Sohn in zu großer Nähe zur Mutter auf, die auch noch „Alleinerziehende“ ist, wird das ach wie fürsorgliche Jugendamt eine psychische Gefährdung des Nachwuchses postulieren („Mutter klammert!“) und alsbald dafür plädieren, der „gefährlichen Mutter“ das Sorgerecht für die Tochter/den Sohn zu entziehen. In diesem Sinne formulierte der Politiker Olaf Scholz bereits 2002, die SPD wolle die „Lufthoheit über den Kinderbetten“ erlangen – es könnte sein, daß dies mit dem jetzt vorgelegten Entwurf einer Verfassungsänderung gelingen könnte…

* * *

Im Vorfeld zum thematisierten grundgesetzlichen Vorhaben gelang es der Politik immerhin, die Nation in zwei unvereinbare Lager zu spalten:

  • Auf der einen Seite gibt es die eher im linken Spektrum angesiedelten Wohlmeinenden, denen die „strukturelle Zwangsbeglückung“ endlich gelänge: Endlich wären die zu „Kindern“ gemachten jungen Menschen dem allzu schädlichen Einfluß der (spieß)bürgerlichen Familie – Hort neurotisierender, ewig konservativer Werte – entzogen und unter staatliche Kuratel gestellt, da – wider besseres Wissen – nichts so gut ist wie die Segnungen von Vater Staat.
  • Auf der anderen Seite steht „die Familie“, die sich beispielsweise auf GG-Art. 6 beruft und im Extremfall ihren Nachwuchs als „heiligen Besitz“ betrachtet. In diesem Spektrum tummeln sich zweifellos Menschen und Gruppierungen, denen es, vielleicht aus ideologischen, politischen oder religiösen Beweggründen, wahrlich nicht um den Respekt vor der Würde, Selbstbestimmtheit, Kompetenz des jungen Menschen geht. So sind hier beispielsweise jene religiösen Gruppierungen zu nennen, die der aus ihrer Sicht schädlichen staatlichen Beschulung ihren häuslichen – sich beispielsweise an der Bibel orientierenden – Unterricht entgegensetzen.

Dieses Polarisieren in zwei „Flügel“ nahm so dramatische Ausmaße an, daß in manchen Kreisen die Diskussion um die Frage, ob „Kinderrechte“ in unsere Verfassung Eingang finden sollen, zu regelrechten Schlachten ausarteten. Da aber beide Positionen, obschon scheinbar unvereinbar, dennoch auf demselben Resonanzkörper gründen, nämlich auf dem „Kind“, ist es besonders wichtig, sich von beiden Positionen deutlich zu distanzieren. Denn außerhalb dieser beiden Positionen, die gleichermaßen Sackgassen sind, gibt es eine klare andere, nämlich ethische Haltung, deren Fundament die Menschenrechte sein sollten, zuvörderst das nicht zufällig im Grundgesetz als erstes genannte Postulat: die Unantastbarkeit der Würde eines jeden Menschen. Ohne Wenn und Aber.

* * *

Seit Inkrafttreten des Grundgesetzes, am 23. Mai 1949, hätte der deutsche Staat nicht nur die Chance, sondern geradezu die Verpflichtung gehabt, alles zu tun, was den postulierten Menschenrechten entspricht und alles zu unterlassen, was ihnen widerspricht. In diesem Sinne hiernach Auszüge aus der bemerkenswerten Ansprache, die der Bundespräsident, Richard von Weizsäcker, in Bonn am 10. Januar 1985 (also zu Beginn des „Internationalen Jahres des Jugend“) gehalten hat:
… Die Bundesrepublik Deutschland läßt sich nach innen und nach außen von der unbedingten Verpflichtung leiten, Frieden zu schaffen und zu bewahren. Das deutsche Volk bekennt sich zu unverletzlichen und unveränderlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit.

Die Bundesrepublik Deutschland strebt daher … einen Frieden an, … in dem alle Menschen sich der Rechte und Freiheit erfreuen, die zur Würde des Menschen und zu seiner freien Selbstbestimmung gehören.
Wer Frieden schaffen will, muß mit dem Frieden im eigenen Land beginnen: in einem Falle bedeutet dies bessere Sicherung der individuellen Menschenrechte. Im anderen Falle bedarf es besserer sozialer Gerechtigkeit…, der Überwindung nationaler, rassischer oder religiöser Vorurteile. Gemeinsam aber ist die Notwendigkeit, die Würde des Menschen zu achten.
Vertrauen erfordert Verzicht auf Gewalt und auf Androhung von Gewalt. … Für das Jahr 1985 wünschen wir, daß … dort, wo auch heute noch Gewalt angewendet wird, diese ein Ende nimmt. 6

Und? Haben die Erfahrungen nicht gezeigt, daß es andersherum lief: Der Staat – in seiner Dreigliederung als Gesetzgeber, als Ausführende und als Justiz – ergriff immer öfters immer drastischere Formen von offener oder subtiler Gewalt. Will heißen: statt auf Gewaltlosigkeit zu achten, wurde diese Gewalt gar intensiviert, legitimiert und sanktioniert – sodaß der Begriff „Staatsgewalt“ wörtlich genommen werden muß: Ja, der Staat selbst wurde zum Akteur der Gewalt, indem etwa staatliche Behörden völlig unverhohlen gegen junge Menschen übergriffig wurden und im Namen eines angeblichen staatlichen Wächteramts gewalttätig wurde.

Insbesondere Jugendämter stehen jetzt schon nicht zufällig im (Ver-) Ruf, bei Betroffenen viel Leid verursacht zu haben: und zwar, Gipfel der Hinterfotzigkeit, zur Wahrung des Kindeswohls, das selbstverständlich sie definieren. Zwei Beispiele: Verweigert sich ein junger Mensch seiner Zwangsbeschulung oder wird weshalb auch immer auffällig, werden die von Amtswegen angerufenen Jugendämter (§ 1666 BGB!) Gründe finden, diese Ungehörigkeit der als „erziehungsunfähig“ dargestellten Familie zuzuschreiben, wodurch „der Bösewicht“, „der Renitente“ alsbald „kassiert“ werden kann; auf die Justiz ist da nur selten Verlaß! Wurde ein junger Mensch – aus wahrlich triftigen Gründen – nicht geimpft, werden Behörden alsbald eingreifen können, um den jungen Menschen zu „retten“… Was wie eine schlechte Karikatur daherzukommen scheint, ist leider bereits Wirklichkeit. Ist die Vorstellung nicht unerträglich, solche Behörden hätten durch neue Befugnisse noch mehr Macht?

Betrachten wir zwei Situationen: Zunächst die Position eines jungen Menschen, der unter der ihm zugefügten Be- oder Mißhandlung leidet. Wäre es nicht die selbstverständliche erste Adresse gewesen, daß er sich an eine neutrale Instanz wenden kann und soll, die ihm in der Klärung seines Unwohlseins beisteht? die ihn aktiv unterstützt? Was auch immer dieses Unwohlsein bewirkt haben mag, ob familiäre Nöte oder schulische Probleme oder anderes: Hätte nicht die Öffentliche Hand diese neutrale Instanz sein müssen, indem sie sich streng an die in unserer Verfassung postulierten Gebote zu halten haben und dazu zu verpflichten sind, das würdevolle Subjekt Mensch bedingungslos zu respektieren? Leider wird der betroffene junge Mensch feststellen müssen, daß dem Staat in Gestalt der Schulbehörden, der Jugendämter, der Polizei, der Justiz kein Vertrauen geschenkt werden darf – im Gegenteil, dies ist gefährlich!

Was geschieht, zweite Situation, ein betroffener junger Mensch würde sich seiner Beschulung verweigern. Bisher wurden jene Mütter und Väter, die ihren Nachwuchs nicht auf dem Altar einer obsoleten Schulideologie zu opfern bereit waren, immer mit der vollen Staatsgewalt konfrontiert, die ihre Aufgabe darin sah, diesen „Renitenten“ mit allen Mitteln zur Schule zu zwingen.
Wofür sollte solche Zwangsernährung gut sein? Ist nicht der staatlich eingesetzte Zwang ein Indiz dafür, daß seine Institution Schule so gut, so nützlich, so interessant nicht ist? Wäre sie es, würde doch jeder Mensch selbstverständlich, gar wonniglich sich der Potenz widmen, frei sich zu bilden, so wie es über Jahrtausende erfolgte und für die menschliche Gattung prägend und kennzeichnend. Stattdessen versündigt sich unser sich demokratisch gebende Staat – wider besseres Wissen – an den jungen Generationen…

* * *

Gegen die Ergänzung des Art. 6 unserer Verfassung erreichte die o.g. Petition an den Bundestag in den letzten Tagen der Zeichnungsfrist mehr als 75.000 Unterschriften. Im Gegensatz zu gewissen Kreisen glaube ich kaum, daß all die Menschen, die sich hier eingebracht haben, nur aus dem rechten Spektrum kamen und nur die (spieß)bürgerliche Familienidylle vor dem Zugriff der staatlichen Behörden retten wollten. Vielmehr wage ich zu hoffen, daß zahlreiche Menschen sich – so wie ich – da eingebracht haben, um ein kostbares Fundament unseres Lebens, unser Grundgesetz, zu schützen vor der wahnhaften Zwangsbeglückung, die uns bestimmte Ideologen gern aufdrängen würden. Nochmals: Da es dieser Ergänzung nicht bedarf, um die Menschenrechte zu schützen, ist zu fragen, was hinter diesem Ansinnen steht – leider zeigt die Erfahrung, daß hier nichts Gutes zu erwarten ist, im Gegenteil!

Allerdings: Mit einer Petition an den Bundestag ist nur ein erster Schritt vollbracht, der unsere Abgeordneten zwingt, sich dieser Fragestellung erneut zu widmen. Es wird allerdings just dann, wenn diese erneute Behandlung stattfindet, wichtig sein, klar und unmißverständlich zum Ausdruck zu bringen, worum es geht: einzig und allein um das Subjekt und um seine Würde, seine Selbstbestimmtheit, so wie es in unserer Verfassung bereits postuliert wird. Bedingungslos. Und daher jenseits aller ideologischen Polarisierungen und Spaltungsversuche.

 

 QUELLEN UND ANMERKUNGEN

(1) Publiziert als Sonderdruck der Zeitschrift „publikforum“ und u.a. nachzulesen unter: https://ich-bin-so-frei.blogspot.com/p/der-kinder-doppelbeschluss.html

(2) Jost von Wistinghausen, Selbstbestimmte Bildungswege aus Sicht der Rechtspraxis, in: Matthias Kern (Hg): Selbstbestimmte Bildungswege als Kindeswohlgefährdung? (tologo academics), Leipzig 2018, hier insb. S. 31/32: „Es verwundert deshalb nicht, dass ich Verfahrensbeistände erlebt habe, die nach einem langen Gespräch mit dem jungen Menschen und der Feststellung, dass dieser ganz klar und unmissverständlich formuliert, wie die Bildung abläuft, und trotz allen Nachweisen, dass diese selbstbestimmte Bildung funktioniert, dennoch vor Gericht genau das Gegenteil vom ‘objektiven Interesse’ des Betroffenen behauptet haben.“

(3) zit. in Martin Stoppel, Das Kindeswohl im Spannungsverhältnis selbstbestimmter Bildung und Schulpflicht, in Matthias Kern (Hg.), Selbstbestimmte und selbstorganisierte Bildung versus Schulpflicht, (tologo academics), Leipzig 2016, hier S. 111

(4) Richard Farson, Menschenrechte für Kinder – die letzte Minderheit (Englisch 1974), München 1975

(5) Für die Weltgesundheitsorganisation WHO ist eine Rate an Not-Kaiserschnitten um die 5% anzusiedeln.

(6) Zitiert in: Bertrand Stern, Schluß mit Schule! – das Menschenrecht, sich frei zu bilden, Leipzig 2006 S.96 f.

 

Mensch oder Nicht-Mensch: das ist die Frage!2025-03-20T00:01:54+02:00

VOM FREI SICH BILDEN IN DER SCHWEIZ UND DARÜBER HINAUS

2025-09-23T17:31:27+02:00

Der Vater Rudolf Schmidheiny schreibt rückblickend in seinem 2023 publizierten Buch:

«Zum Entsetzen der Lehrerschaft und unseres Bekanntenkreises gingen unsere Kinder ab 1990 zu Hause zur Schule. – Wir hatten für unsere Familie die Schulalternative ‘Bildung zu Hause’ ins Leben gerufen. Nicht, weil wir Eltern so etwas gesucht hätten, sondern weil wir es nicht weiter ertragen konnten und auch nicht tatenlos zusehen wollten, wie unsere eigenen Kinder durch den Schulbetrieb entfremdet, gegen uns aufgewiegelt und dem Elternwillen entzogen wurden. Nein, es waren weder die propagierte Evolutionstheorie noch der unterschwellige Atheismus, nicht die sozialistischen Parolen und auch nicht der Sexualkundeunterricht, es war nicht die Zwangssozialisation durch Herdenführer, es war nicht, weil unsere Kinder zuweilen bedrängt und drangsaliert, dem Gruppendruck ausgesetzt worden waren. Auch die sehr unerfreulichen Auseinandersetzungen innerhalb der Schulbehörde, die zu keinem Ziel führten, waren es nicht, die uns zur Abmeldung von der Volksschule leiteten. Es war die inzwischen gewonnene Überzeugung, dass Kinder den Eltern gehören und nicht dem Staat. Wir sahen es als unsere Pflicht, die Kinder vor ideologischen Übergriffen durch Zwangsbeschulung zu schützen.»2

Heute umfasst der von ihm 1998 gegründete Verein «Bildung zu Hause Schweiz» mehr als tausend Familien, Tendenz steigend. 3

Es schien mir von Anfang an evident, dass die Ausrichtung und das Ansinnen von Rudolf Schmidheiny völlig anderer Natur waren, als das, wofür ich mich so brennend interessierte, obwohl Bezeichnungen wie «Bildung zu Hause» und «Bildung ohne Schule» auf den ersten Blick Analogien suggerieren mögen oder als identisch wahrgenommen werden können. Gerade auch von Behördenseiten und in gesetzlichen Regelwerken werden sie in den gleichen Topf geworfen; eine sprachliche Ausdifferenzierung, geschweige denn ein differenziertes Bewusstsein für die feinen, aber wesentlichen Unterschiede sind schlicht inexistent. Es ist die Rede von häuslichem Unterricht, Privat- oder Heimunterricht. 4

Wenn ich den «unbeschulten Menschen» ins Zentrum rücke, so meine ich das wortwörtlich. Es war nicht die Überzeugung, dass Söhne und Töchter genau so gut, wenn nicht besser, zuhause unterrichtet und beschult werden könnten, die mich faszinierte und in mir das heilige Feuer des forschenden Geistes weckte, sondern die intuitive Vorahnung, dass der Mensch und das, was er als sein Leben erfahren darf, an sich von so genialer Beschaffenheit ist, dass es keiner pädagogischen Zuwendung bedarf, damit er ein gelingendes Leben führen kann.

Von Anfang an war ich von der Vorstellung fasziniert, dass der Mensch die Fähigkeit besitzt, sich aus eigenem Antrieb die Welt anzueignen und dabei zu einer kompetenten Persönlichkeit heranwächst, ja eigentlich zeitlebens schon kompetent ist, vorausgesetzt er wird in seiner Kompetenz auch gesehen und bestärkt, er kann in einer wohlwollenden, unterstützenden Atmosphäre sich entfalten und gedeihen.

Während meiner Kindheit spürte ich in mir diese unbändige Energie, wenn ich meinen eigenen Interessen folgen konnte, diese Spielfreude, die mich auf meinen Entdeckungsreisen antrieb, mein innerer Drang, das Leben zu erfahren und zu erkennen. Es war mir selbstverständlich, dass ich, womit ich mich auch immer beschäftigte, mir Wissen und Können aneignen konnte, um meinen Wissensdurst zu stillen und meine Projekte und Träume zu realisieren, ohne dass ich dafür zur Schule gehen musste.

Erfüllt von dieser Energie fuhr ich 1991 nach Paris, wo ich meine Studien auf weitere 6 Familien, allesamt in Frankreich lebend, ausweitete. Dabei hatte ich kein Interesse daran zu erforschen, wie Eltern ihre Kinder zu Hause unterrichten; vielmehr war es mein Ansinnen, für mich und andere sichtbar und nachvollziehbar zu machen, wie Menschen aus eigenem Antrieb in die Welt hineinwachsen, selbstbestimmt und frei sich bildend. So konzentrierte ich mich auf die Lebens- und Erfahrungsprozesse von acht Familien, die es als Selbstverständlichkeit betrachteten, ihren Nachwuchs auf ihrer Lebensreise als vollgültige Wesen respektvoll zu unterstützen und zu begleiten. 1999 erschien mein Buch «Denn mein Leben ist Lernen. Wie Kinder aus eigenem Antrieb die Welt erforschen»5, das ich im Jahre 2023 neu mit dem Untertitel «Wie Menschen frei sich bilden»6 auflegte.

Seit Beginn meiner Forschungstätigkeit sind 35 Jahre vergangen. Welches Bild zeigt sich heute in der Schweiz?

Gemäss einer Umfrage der «Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren» aus dem Schuljahr 2022/23 werden aktuell in der Schweiz rund 4136 Kinder und Jugendliche zu Hause unterrichtet.7 Diese Zahl hat sich innerhalb der letzten vier Jahre verdoppelt. Knapp 80 % davon leben in vier (von 26) Kantonen: nämlich in Bern, Waadt, Zürich und Aargau. Dabei hat sich der Zuwachs alleine im Kanton Bern in den letzten 10 Jahren von 196 (im Jahre 12/13) auf 1263 (22/23) mehr als versechsfacht.

Diagramm Homeschooling Schweiz EDK 22-23

Im Kanton Tessin, Uri und Zug wird «Homeschooling» nicht bewilligt. Auch der Kanton Basel-Stadt gehört zu den Kantonen mit absoluter Restriktion; er bewilligte lediglich ein Gesuch auf Homeschooling unter Angabe starker körperlicher Einschränkungen8.
2019 ist eine Mutter aus dem Kanton Basel-Stadt bis vor das Bundesgericht gezogen, die erklärte, dass das lokale Bildungssystem nicht gut genug sei für ihr hochbegabtes Kind. Das Bundesgericht entschied, dass es in der Schweiz keinen verfassungsmässigen Anspruch auf Heimunterricht gebe.9
Im Kanton St. Gallen, der bislang eine Nulltoleranz geltend machte, in dem er die Sozialisation der Kinder und Jugendlichen monierte, gelang es letztes Jahr einem engagierten Elternverein aufgrund ihrer Beschwerde mit verwaltungsgerichtlichem Beschluss das ausserschulische Lernen in kleinen Lerngruppen durchzusetzen.10

Es ist für mich schwierig abzuschätzen, wie hoch die Zahl der jungen Menschen ist, die in der Schweiz «frei sich bilden». Aber es gibt sie. Weit häufiger jedoch sind jene Familien, in denen häuslicher Unterricht praktiziert wird.

Voraussetzung ist zudem in den meisten Kantonen ein Lehrdiplom; wenn Eltern darüber nicht selbst verfügen, sind sie aufgefordert, sich in ihrer Bildungsverantwortung von einer Person mit entsprechender Zertifizierung vertreten und begleiten zu lassen.

Grundsätzlich gilt es zu konstatieren, dass das Feld, das unter dem Begriff «Homeschooling» subsumiert wird, sehr bunt ist und viele Schattierungen aufweist.

Im Kanton Schaffhausen – einer der wenigen Kantone, in denen es möglich war, Heimunterricht ohne pädagogische Zertifizierung zu praktizieren – kam es im Jahre 2023 zu einer Revision des Schulgesetzes. Die Vorlage kam vor das Stimmvolk, das entschied, dass neuerdings ein Lehrdiplom als Massgabe für den häuslichen Unterricht vorzuweisen ist.11

Es ist zu beobachten, dass sich von Seiten der Behörden eine allgemeine Tendenz zu einer zunehmenden «Pädagogisierung» und auch zunehmend mehr Restriktion abzeichnet. Das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) titelte beispielsweise im Jahre 2022 in seiner Berichtserstattung: «Zuviel Homeschooling: Kanton Bern zieht Schraube an»12 und thematisierte die von Bildungspolitikern und -forschern geäusserten «Sorgen um Bildungsqualität».

Auflagen werden dahingehend verschärft, dass von Eltern vermehrt Unterrichtsplanungen und Lernberichte eingefordert werden. Es ist eine Tendenz, die nicht nur in der Schweiz zu beobachten ist, sondern auch in den Nachbarländern Österreich oder Frankreich, wo bis zu den jeweiligen Änderungen der Gesetzeslage über Jahrzehnte ein deutlich liberaleres Klima herrschte. Einblicke in die Praxis in anderen Ländern, Erfahrungsberichte und geschichtliche Hintergründe gewährt die höchst spannende Jubiläumsausgabe Heft 100 von «die freilerner».13

Während die Familie aus der Schweiz – wohnhaft im Kanton Bern – anfangs der 90er-Jahre von Behördenseite mit Wohlwollen und offenkundigem Interesse begleitet wurde, macht heute das staatlich subventionierte Radio öffentlich Stimmung: «Schul- und Unterrichtsforscherin Tina Hascher von der Universität Bern wundert sich, dass der Kanton beim Homeschooling nicht längst die Schrauben angezogen hat: ‘Der Kanton Bern macht das, was er darf und auch muss. Nämlich die Qualität zu sichern.’ Die Instrumente dafür stünden schon längst bereit. Für die Bildungsforscherin ist klar: Wenn Eltern die Bildungsqualität im Heimunterricht nicht sicherstellen können, dann müssen ihre Kinder wieder zurück in die Schule.»14

SRF berichtet kämpferisch, die Schrauben würden auch bei den pädagogisch ausgebildeten Personen angezogen, die die Eltern beim Homeschooling bereits heute anleiteten. Diese müssten neu zwingend mit dem Lehrplan 21 vertraut sein und zitiert den Amtsvorsteher Erwin Sommer: «Das Ziel ist, dass die Kinder jederzeit wieder in die Volksschule integriert werden können».15

Es gibt auch positive Berichterstattung. Im Jahre 2023 brachte SRF eine Reportage, in der sie Stefan Schönberger, Dozent an der Pädagogischen Hochschule FHNW, folgendermassen zitiert: «Es gibt Hinweise darauf, dass Homeschool-Kinder gut auf die Erwachsenenwelt vorbereitet sind.»16

Die Mehrzahl der Familien, deren Anliegen es ist, ihre Töchter und Söhne zu unterstützen und zu begleiten in ihrem Naturrecht, frei sich zu bilden, suchen meist den Dialog in der Ansprache zu den Behörden. Dies kann, je nach eigener Konstitution und jener des Menschen, der seine Rolle als «Inspektor» wahrnimmt, zum konstruktiven Zwiegespräch oder zum Eiertanz werden.

Auch wenn das Gros der Inspektoren als wohlwollend und konstruktiv rezipiert wird, variieren auch hier Erfahrung und Wahrnehmung.

Es sind unterschiedlichste Faktoren, die dieses Setting von staatlicher Kontrolle, bestimmen. Ich erinnere mich an den Besuch des Inspektors: mein frei sich bildender Sohn wäre in der Welt der Schule damals in der dritten Klasse gewesen. Der Inspektor zeigte sich beeindruckt von der Aufrichtigkeit und Hingabe, mit der mein Sohn seine «Prüfungsaufgabe» anging. Es war ein sympathisches, doch leicht schulmeisterliches Szenario. Der Inspektor verstrickte meinen Sohn in ein anregendes Gespräch, in dem er von seinen Freunden, seinen Vorlieben und all dem, was ihn sonst noch bewegt, erzählte. Dann legte er ihm einen ausgedruckten Text vor, der seinem Jahrgangsniveau entsprach, zum Thema Fasnacht – zu gut Deutsch Karneval –, das gerade im Äther lag. Ich hatte meinen Sohn nicht eine einzige Sekunde seines Lebens im Lesenlernen unterrichtet; er las zwar nicht besonders schnell, aber er verstand das, was er las und hatte Freude daran, was in einem engagierten Dialog mit dem Inspektor zum Ausdruck kam.

Je nach Veranlagung und Persönlichkeit des «Probanden» hätte dieses Szenario auch in einen Seiltanz oder sogar in ein Seilziehen münden können; mit Remo Largo gesprochen, der in Longitudinalstudien17 äusserst fundiert aufzeichnete und auswertete, wie heterogen Entwicklungsprozesse verlaufen, sind Menschen keine Einheitswesen, die sich im Gleichschritt in ihren Anlagen entfalten.

Nicht jeder junge Mensch liest zwingend im Alter von 9 Jahren, wenn er nicht einer systematischen Beschulung unterzogen wird, was selbst dann nicht gegeben ist, wenn er die öffentliche Schule besuchte.

Der Druck, der daraus erwachsen kann, reicht von subtil bis massiv und wirkt durch meist alljährlich wiederkehrende Kontrollbesuche permanent. Manche Eltern, und auch diejenigen Wesen, die es zu begutachten gilt, können durchaus sich in belastenden Situationen wiederfinden, die sich verschärfen können. Manche fügen sich dem Diktat, dass Kinder in Jahrgangsstufen einzuteilen seien und staatlich definierte Kompetenzen auszubilden hätten. Andere kapitulieren, suchen sich Alternativschulen oder bilden Lerngruppen mit Pädagogen. Offener Widerstand gibt es kaum. Die Schweizer Mentalität ist sehr auf Kompromiss und Konsens getrimmt

Anders Ruedi Schmidheiny; er vertritt  – mit derselben kämpferischen Energie wie der Amtsvorsteher und die Bildungsforscherin – die auf den ersten Blick naheliegende These: «Kinder gehören den Eltern, nicht dem Staat»; was er im gleichnamigen Buch auf über 400 Seiten zu untermauern versucht.

Kann dies eine vernünftige Lösung sein?

Ein Gerangel darum, wem die Vorherrschaft um das Wesen gebührt, das völlig infantilisiert in unserer Gesellschaft «Kind» genannt wird?

Nein, es darf nicht um einen Machtkampf gehen in der Frage darum, wem die Entscheidungshoheit über anderes Leben obliegt. Auch junge Menschen gehören sich selbst.

Konkreter noch wurde Olaf Scholz, der 2002 das Ziel seiner Politik, die „Lufthoheit über den Kinderbetten“ zu erlangen, deutlich formuliert hat.

Im übrigen jener Olaf Scholz, der heute Bundeskanzler ist!!!

Wenn wir nördlich über den Tellerrand der Schweizer Grenze schauen, wo es klimatisch deutlich rauer ist, bemerken wir – wohl aus der Not gedrungen – auch deutlich mehr Willen zur Konfrontation. In einer kürzlich von mir herausgegebenen Dokumentation mit dem Titel «Thüringen: Vorreiterland der Bildungsfreiheit?» wird nicht nur deutlich, wie durch Bürger angestossene politische Prozesse (beispielsweise die von der Rechtsanwältin Dr. Katja Senkel an den Thüringischen Landtag gerichtete Petition, die immerhin bei mehr als 4200 Menschen Unterstützung fand!) in den Mühlen parlamentarischer Strukturen nonchalant zerrieben werden, sondern auch, dass Gesicht-Zeigen und eine klare ethische Haltung von Erfolg gekrönt sein können. Wenn junge Menschen, begleitet von ihren Eltern, auf ihre Menschenrechte pochen, selbst – oder gerade – in einem Land mit restriktiver Bildungsbürokratie, doch mit freiheitlich demokratischer Grundordnung, dann kann die Judikative gar nicht anders, als das Wesen in seiner Subjekthaftigkeit zu bestätigen, was mit mittlerweile zahlreichen Gerichtsbeschlüssen in dieser Schrift dokumentiert ist.18

Franziska Klinkigt, systemische Psychologin und Menschenrechtsaktivistin in Deutschland, bringt es auf den Punkt, in dem sie schreibt: «Selbst wenn im Kampf zwischen ‘Vater Staat’ und ‘Mutter Familie’ nicht über die jeweiligen Philosophien, Methoden und Gründe diskutiert wird, so geht es dabei doch letztendlich um die Frage, wer von beiden es besser macht mit dem ‘Zögling’ – und im besten Falle nur darum, wie sie gemeinsam am erfolgreichsten auf ihre Erziehungs- und Bildungsobjekt einwirken können … Das Recht des jungen Menschen, also der Person gilt es zu schützen, nicht das Recht derer, die über sie bestimmen wollen!»19 Sie stellt die alles entscheidende Frage: «Ist es nicht ein gewaltiger Unterschied, ob Eltern auf ihrem eigenen Recht als Eltern pochen oder ob sie sich für den Schutz der Grundrechte ihrer Töchter und Söhne einsetzen?» 20

Wir täten gut daran, in unseren Bestrebungen, gute Bedingungen für die heranwachsenden Generationen zu gestalten, den Blick auf den neuralgischen Punkt zu werfen. Nämlich darauf, dass Menschen keine Objekte sind, sondern Subjekte.

Die Haltung, nicht zu tun, sondern zu sein, scheint so nicht in diese Welt zu passen. Das, was es wirklich braucht auf dieser Welt ist so trivial, dass wir nicht einmal daran zu denken wagen; lieber bewegen wir uns in geistigen und gesellschaftlichen Systemen, in denen wir uns gegenseitig in unserer Defizienz bestärken. Das, wovon ich spreche, ist die Essenz, sich gegenseitig zu würdigen, die nicht nur in Bezug auf Bildung, sondern in jedem Bereich unseres Lebens der Geltung bedarf, sei es die Gesundheit21 oder das Dilemma der Armut22.

Es wird höchste Zeit, uns daran zu erinnern, dass das Leben weit mehr ist, als sich Technokraten, Politiker oder Pädagogen vorstellen können; erinnern wir uns an die weisen Worte von Khalil Gibran:

«Eure Kinder sind nicht eure Kinder.
Es sind die Söhne und Töchter der Sehnsucht des Lebens nach sich selber.
Sie kommen durch euch, aber nicht von euch,
Und obwohl sie mit euch sind, gehören sie euch doch nicht.
Ihr dürft ihnen eure Liebe geben, doch nicht eure Gedanken,
Denn sie haben ihre eigenen Gedanken.
Ihr dürft ihren Körpern ein Haus geben, doch nicht ihren Seelen,
Denn ihre Seelen wohnen im Hause von morgen, das ihr nicht besuchen könnt, nicht einmal in euren Träumen.
Ihr dürft euch bemühen, wie sie zu sein, aber versucht nicht, sie euch ähnlich zu machen.
Denn das Leben läuft nicht rückwärts, noch verweilt es im Gestern.
Ihr seid die Bogen, von denen eure Kinder als lebende Pfeile ausgeschickt werden.»23

VOM FREI SICH BILDEN IN DER SCHWEIZ UND DARÜBER HINAUS2025-09-23T17:31:27+02:00

DER KÖNIGSWEG ZUR HEILUNG

2025-09-25T01:20:37+02:00

Die gute Nachricht ist: Da, wo der Leidensdruck wächst, wächst auch der Wille zum Wandel. Spielte nicht ein verhängnisvoller Teufelskreis von Normopathie 1 und transgenerationaler Übertragung bestehender Traumata 2 mit – Phänomene eines kollektiven Unbewusstseins –, wir würden wohl in einer gesunden Welt leben. Weshalb ich das «Frei-sich- Bilden» als Königsweg bezeichne und warum sich dieser als Katalysator des Heilwerdens erweist, werde ich im Folgenden darlegen.

In der Tat kenne ich ein erhebliches Spektrum des aufgezählten Krankheitskanons durch eigene Erfahrung oder durch Beziehung zu Familienangehörigen.
Geboren 1971, wuchs ich in einer Zeit des prosperierenden Aufbruchs im Kielwasser der 68er-Bewegung auf. Meine Eltern waren liebend, jung und engagiert, meine Kindheit geprägt von einem breiten Feld an Möglichkeiten und verantwortungsvoller Mitarbeit im elterlichen Gastronomiebetrieb.

Ich trage viele goldene Momente in meiner Erinnerung; es bleiben mir aber auch viele Eindrücke, in denen sich mir die Welt der Erwachsenen voller Widersprüche und Ungereimtheiten komplett unverständlich zeigte und mich eingehend beschäftigte, ja zutiefst traurig stimmte: Ich fühlte mich wie der kleine Prinz auf einem fremden Planeten, der sich über die großen Leute wunderte. Schon früh begann mich die Frage umzutreiben: Was ist gesund und was ist pathologisch in dieser großen Welt und in meinem eigenen Leben, in dessen Verlauf ich mit unterschiedlichsten Krankheitsphänomenen konfrontiert wurde? Als Säugling wäre ich beinahe am Kindstod gestorben; meine ganze Kindheit über litt ich immer wieder an starken Ohren- und Halsschmerzen; meine Mandeln und mein Blinddarm entzündeten sich und wurden entfernt. Später, in meiner Adoleszenz, reagierte ich mit Angststörungen. Ganz zu schweigen von einer gewissen Melancholie, die mich, wie mir scheint, von meiner Kindheit bis weit ins Erwachsenenalter begleitete. Gegen Ende meiner Zwanzigerjahre wurde ich konfrontiert mit Herzrhythmusstörungen, Burnout-Symptomen, wiederkehrenden Depressionen, psychotischen und manischen Zuständen; ich bekam schließlich einen ganzen Katalog an psychiatrischen Diagnosen verpasst – von ADHS über Bipolarität bis zu Asperger.

Ja, es gab sie, die markanten Schicksalsschläge, wie den Unfalltod meines jüngeren Bruders oder einen Hausbrand, bei dem ich völlig entwurzelt wurde und fast mein ganzes Hab und Gut verlor. Es würde zu weit führen, an dieser Stelle schicksalhafte Ereignisse und Einflüsse meines Lebens zu beschreiben, die in ihrer Ursächlichkeit dazu beitrugen, dass ich verschiedenste Symptome entwickelte. Manches vermochte ich erst im fortgeschrittenen Alter in seiner ganzen Tragweite zu erfassen wie beispielsweise die Auswirkungen einer posttraumatischen Belastungsstörung meiner Mutter, die sich im Alter von knapp 12 Monaten schwerste Verbrennungen zuzog und daran beinahe gestorben wäre. Das Feld ist breit und reicht über Missbrauchserfahrungen unterschiedlichster Art bis zu Verstrickungen, die an Episoden aus der griechischen Mythologie erinnern.

Auf der Suche nach Linderung und Erkenntnis war ich zeit meines Lebens daran interessiert, Zusammenhänge und Ursachen zu erforschen. Ich wollte verstehen, den Dingen auf den Grund gehen.

Gegen eine Behandlung mit Medikamenten wehrte ich mich dezidiert und kategorisch – bereits in meiner Kindheit. Der Erzählung meiner Mutter gemäß war es unmöglich, mir als Säugling ein Zäpfchen zu verabreichen, weil ich es gleich wieder ausschied. Jedes Mal, wenn es mir gelang, etwas aufzudecken oder zu erhellen, fühlte ich, wie ich meinem Ursprung näherkam, auch wenn diese Momente immer wieder sehr schmerzhaft waren und ich sogar phasenweise psychotisch wurde.

Bis zu einem bestimmten Punkt war es mir möglich, mein Leben gelingend zu gestalten und Träume zu realisieren, wie beispielsweise ein Musikerleben mit berauschenden Konzerttourneen oder die Veröffentlichung meines Buches «Denn mein Leben ist Lernen» im Jahre 1999.

Im Zuge meiner Beschäftigung mit dem «unbeschulten Menschen» tauchte ich ein in ein Meer tiefgründiger Impulse für einen umfassenderen Blick auf das, was Gesundheit und Lebendigkeit bedeutet.

Es war mir stets bewusst, dass ich mich auf einer Selbstheilungsreise befand, dass ich dadurch ungeahnte und tiefe Einblicke in die menschliche Seele und unsere Körperlichkeit gewinnen durfte. Und dies ist wohl der alles entscheidende Punkt: Ich habe diese Phasen und Zustände nicht als Anlass genommen, mich damit zu identifizieren. Oder mit anderen Worten: Es war mir stets klar, ich war nicht die Diagnose.

Es geht nicht darum, damit zu kokettieren oder mich etwa beispielhaft dafür zu rühmen, dass es mir trotz aller Wehen gelungen ist, mehr und mehr heil zu werden. Schon gar nicht geht es darum, mich als jemanden darzustellen, der vom Leben besonders gebeutelt wurde. Wie eingangs erwähnt, und darin liegt die Tragik, gehöre ich nicht etwa zu einer Minderheit von Menschen, die solche Krankheitschroniken schreiben. Die meisten von uns, wenn nicht alle, sind oder werden aufgerufen, sich im Verlaufe ihres Lebens mit Heilungsprozessen zu beschäftigen, wie auch immer diese geartet sind.

Es geht mir darum, durch mein Sein, mein «So sein wie ich bin», Impulse zu setzen und eine Lanze zu brechen für das Menschliche, das Gesunde, das Erhellende, denn wie Krishnamurti sagte: «Es ist kein Anzeichen von seelischer Gesundheit sich an eine zutiefst gestörte Gesellschaft anpassen zu können.» Wir brauchen uns nicht dafür zu schämen, dass wir krank werden. Es ist ein Zeichen von Gesundheit, ein Streben nach Heilwerden.

Heilwerden bedeutet Versöhnung und Entspannung, aber auch das Zulassen von Verletzlichkeit, denn ohne Verletzlichkeit gibt es keine Lebendigkeit.
Gesundheit oder Krankheit, aus welcher Warte wir auch schauen, ist kein Zustand, sondern ein Prozess, bei dem es darum geht, stets ins Gleichgewicht zu streben.

Heil zu werden bedeutet aber auch, sich seiner Vergänglichkeit und gleichzeitig seiner Unendlichkeit bewusst zu werden. Es ist das Erkennen, dass ich, jeder Einzelne, wir alle so wichtig wie ein Körnchen Sternenstaub sind, nicht mehr und nicht weniger.

Unsere Welt aber ist von Maßlosigkeit, Konkurrenzkampf und Gier durchdrungen. Ihre Heilsversprechen sind in unsägliche Narrative gekleidet, zum Beispiel das Narrativ des «Homo oeconomicus», das uns zu einer rücksichtslosen Ausbeutung jeglicher Ressourcen geführt hat, oder das Narrativ des «Homo educandus», das längst nicht nur junge Menschen zu Unmündigen degradiert. Die Kombination von beiden ergibt einen toxischen Nährboden für krankhafte Machtexzesse in Politik und Wirtschaft, Religion und Kultur.

Und diese scheinen omnipräsent; wir sind geradezu umgarnt von Strukturen, die vordergründig normal scheinen, bei genauerer Betrachtung aber von Gewalt durchdrungen sind – strukturelle Gewalt 3, so weit das Auge reicht.

Wir denken vielleicht, Pathologisches entstehe vornehmlich durch extreme Stressbelastungen wie brachiale Gewalt, Missbrauch und andere Grenzerfahrungen. Doch es fängt damit an, dass die Haltung, andere als Objekte zu behandeln, in die Norm geschrieben ist, sie ist Teil unserer systemischen Struktur geworden. Sie ist systemimmanent.

Sie zeigt sich in einer kollektiven Erfahrung von Zwang zum Funktionieren, von Sinnlosigkeit, von Ohnmacht, vom Gefühl, ausgeliefert zu sein, und hierbei lediglich Bedingungen und Erwartungen erfüllen, sich ständig bewähren zu müssen.

In deren Folge ergeben sich psychische Zustände wie das Gefühl, nicht gesehen zu werden; das Gefühl, getrennt und ausgegrenzt zu sein; das Gefühl, nicht zu genügen, etwas zu verlieren oder entbehren zu müssen; die Angst vor Bedrohung, vor den Konsequenzen eines allfälligen Widerstandes, Rückzug, Einsamkeit, Resignation …
Dies sind Verarbeitungsstrategien vulnerabler, sensitiver Seelen; noch weit häufiger sind Strategien wie die Zähne zusammenbeißen, hart und ignorant werden.
Über allem steht der Versuch, sich taub zu machen.

Die ganz große Gesundheitskrise besteht darin, dass viele zivilisierte Menschen den Zugang zu ihren tieferen Gefühlsschichten und genuinen Gedankenwelten aufgegeben haben und sich stattdessen von Indoktriniertem leiten lassen.

Arno Gruen spricht vom «Wahnsinn der Normalität»4, Erich Fromm von der «Pathologie der Normalität»5.
Als Pionier widmete sich Fromm systematisch den Grundzügen einer normopathischen Gesellschaft. In einem Interview aus dem Jahre 1977 äußerte er sich wie folgt:

«Die Normalsten sind die Kränksten, und die Kranken sind die Gesündesten. Das klingt geistreich oder vielleicht zugespitzt, aber es ist mir ganz ernst damit, es ist nicht eine witzige Formel. Der Mensch, der krank ist, der zeigt, dass bei ihm gewisse menschliche Dinge noch nicht so unterdrückt sind, dass sie in Konflikt kommen mit den Mustern der Kultur und dass sie durch diese Friktion Symptome erzeugen. Das Symptom ist ja wie der Schmerz nur ein Zeichen, dass irgendetwas nicht stimmt. Glücklich, der ein Symptom hat.»6

Es klingt vielleicht vermessen, aber er bringt damit zum Ausdruck, was ich in meiner Kindheit intuitiv wahrgenommen hatte, eine Wahrnehmung, die mir letztlich die Möglichkeit eröffnete, bei mir zu bleiben. Des Weiteren führt Fromm aus:

«Sehr viele Menschen, das heißt die Normalen, die sind so angepasst, die haben so alles, was ihr Eigen ist, verlassen, die sind so entfremdet, so Instrument, so roboterhaft geworden, dass sie schon gar keinen Konflikt mehr empfinden; das heißt: ihr wirkliches Gefühl, ihre Liebe, ihr Hass, das ist schon so verdrängt oder sogar so verkümmert, dass sie das Bild einer chronischen, leichten Schizophrenie bilden.»

Einiges spricht dafür, dass auch rein physische Krankheit sich letztlich auf Psychisches zurückführen lässt. Egal, ob psychisch, psychosomatisch oder «nur» somatisch – wo Krankheit chronisch wird, verlässt das Kranke das Gesunde. Da wird Krankheit zum ernst zu nehmenden Widersacher des Lebendigen.

Die meisten unter uns tragen Verwundungen in sich. Sie gehören zum Leben. Es sind beileibe nicht nur Schicksalsschläge verursacht durch Naturgewalten oder den Tod eines geliebten Menschen, sondern auch die Verletzungen von Übergriffigkeit und Demütigung, Kränkung und Herabwürdigung – und man könnte meinen, in dieser Welt seien sie normal und gehörten zum Leben wie die Luft zum Atmen.

Das Vermächtnis einer schwarzen Pädagogik, wie sie uns Katharina Rutschky 7
vor Augen führte, tragen viele von uns noch immer in ihren Adern. Im Alter von neun Monaten wurde ich von meinem Vater – selbst ein «Opfer» seiner Erziehung – während der Nacht in eine dunkle Kammer gesperrt, wo ich mir die Kehle aus dem Hals geschrien habe, bis ich schließlich verstummte. Wenn ich ungehorsam war, züchtigte er mich; auch dann und wann mal mit dem Teppichklopfer. Ich habe ihm längst vergeben und mich versöhnen dürfen. Wirkliches Heilwerden wäre sonst gar nicht möglich geworden. Meine Erfahrung, selbst Vater zu werden und mit eigenen Sinnen wahrzunehmen, wie subtil diese Mechanismen wirken, wenn unbewusste Prägungen und psychische Elterneinflüsse in der Identifikation als Vater sich Gehör verschaffen wollen, war äußerst befreiend.

Alice Miller arbeitete diesen psychodynamischen Sachverhalt meisterhaft in Werken wie «Am Anfang war Erziehung» oder «Das Drama des begabten Kindes» heraus. Dass sie selbst als Mutter in Bezug auf ihren eigenen Sohn Martin8
durch ihre eigenen Erkenntnisse nicht davor gefeit war, sich in ihren ungelösten Anteilen mit ihrem Sohn zu verstricken, zeigt, wie hartnäckig solche Wirkkräfte sich erhalten wollen.

Vater zu werden mit allen Schattierungen war für mich eine der stärksten Heilerfahrungen.

Meinen Sohn kompromisslos als Subjekt zu betrachten, ihn nicht zu «behandeln», was er mir, wenn ich mich in alten Verstrickungen verirrte, jedes Mal mit einer erstaunlichen Klarheit zu verstehen gab, wurde mir zum permanenten Spiegelbild meiner eigenen Lebendigkeit. Das Leben, als frei sich bildender Mensch, als der ich mich verstehe und in dessen Geiste ich meinem Sohn begegne, wirkte und wirkt wie ein Katalysator auf meine Heilwerdungsprozesse und die meiner Angehörigen.

In einem Raum, in dem wir uns als Subjekte begegnen, entsteht Frieden und Kohärenz in und um uns. Es ist der Raum, in dem Heilungsprozesse begünstigt werden.

Hans-Joachim Maaz9, der weithin bekannte deutsche Psychiater und Psychoanalytiker, hat sich auf die Folgen der Frühstörungen spezialisiert und nennt folgende acht Erfahrungen, die unabdingbar sind für eine gesunde Entfaltung, welche uns befähigt, wahres Glück zu empfinden:

  • Ich bin berechtigt.
  • Ich kann frei bleiben.
  • Ich bin geliebt.
  • Ich kann autonom handeln.
  • Ich kann expandieren, also meine Hemmungen überwinden.
  • Ich kann etwas Eigenes schaffen.
  • Ich erlebe mich von anderen unterstützt.
  • Ich kann meine Begrenzungen akzeptieren.

Doch unsere Systeme sind nach wie vor durchtränkt von Machenschaften, die aufgrund eigener seelischer Verwundungen als normal eingeschätzt werden. Trotz aufkeimender Wokeness werden dadurch – und ich erachte dies als äußerst bedenklich und problematisch – normopathische Tendenzen nicht etwa durchbrochen, sondern von einer subtilen Mischung aus scheinheiliger Moral und sequenzierter Toleranz sogar befeuert. Der spaltende Gutmensch erliegt dadurch der unheimlichen Illusion einer durch schablonenhafte Rechthaberei geschönten heilen Welt. Maaz schreibt: «Die gespaltene Welt ist das Schlachtfeld des falschen Selbst.» 10

Solange wir uns unserer Verletzungen bewusst werden und die Möglichkeit haben, diese mit uns zugewandten Menschen anzuschauen, haben wir gute Aussichten, einen konstruktiven Weg zu finden, damit umzugehen. Wir können lernen, unseren energetischen Fluss kontinuierlich zu reinigen und in der Balance zu bleiben.

Bedeutend anspruchsvoller ist es, sich mit transgenerationalen Traumata, aber auch mit frühkindlichen Ereignissen auseinanderzusetzen! Sie liegen in uns verborgen, und wir tragen sie als integralen Bestandteil unserer Persönlichkeit mit uns herum. Wir wissen nicht darum, haben allenthalben Vorahnungen. Wir merken, dass gewisse Bereiche oder gewisse Schlüsselreize, Trigger, in unserem Leben belastet sind. Es fühlt sich tatsächlich wie ein unsichtbares Gewicht an; etwas, das lähmt. Widerstände und Energielosigkeit, irrationale Reaktionen wie eruptive Wutausbrüche oder aus dem Nichts kommende Lähmung oder Blockade. Die Symptome sind vielfältig und keineswegs nur laut und auffällig.

Heil zu werden bedeutet, dass wir versuchen, den Ausdruck und die Zeichen unseres Unbewussten zu verstehen, es wagen, uns den Klängen und Farben tieferer Sphären zu öffnen, selbst wenn es schmerzhaft sein sollte und wir uns unseren Wunden stellen. Dafür müssen wir wahrhaftig werden.

Seelischer Schmerz manifestiert sich stets auch körperlich. Gerade in der Verbindung mit dem Körper, unserem Leib, gelingt es uns, wesentliche Muster im Seelischen zu erkennen und Heilungsprozesse zu erwirken. Mit bildgebenden Verfahren konnte in neurobiologischen Versuchen gezeigt werden, dass seelischer und körperlicher Schmerz in denselben Regionen unseres Gehirns verarbeitet werden und sogar mit denselben Schmerzmedikamenten gelindert werden können. So verwundert es auch nicht, wenn betäubende Substanzen und Handlungen Hochkonjunktur haben. Auch den Mechanismen von Sucht haben wir uns zu stellen, wenn wir «ganz» werden wollen. Dabei sollten wir uns deutlich vor Augen führen, dass Gewalt, auch wenn diese kurzfristig erfolgreich scheinen mag, nicht zu wirklicher Gesundheit führen wird.

Das Heil liegt nicht in zivilisatorischen Systemen, die von einem Bewusstsein besserwisserischer und bevormundender Kontrollfantasien und überheblichem Machbarkeitswahn durchdrungen sind. Gesundheit kann im Grunde genommen genauso wenig verordnet werden wie Bildung. Wird sie verordnet, so verkommt sie zur Farce, zur Doktrin, schlimmer noch: zum krank machenden Fremdkörper. Dass Staatlichkeit – weit häufiger als gemeinhin gedacht – selbst vor extremen Eingriffen wie Zwangseinweisung oder körperliche Fixierung nicht zurückschreckt und damit in ihrer Fürsorge Menschen aktiv traumatisiert – was ich am eigenen Leibe erfuhr –, ist ein unmissverständliches Zeichen für eine normopathische Gesellschaft. Wir bewegen uns zurzeit mit schnellen Schritten auf eine totalitäre Gesundheitsdiktatur zu, in der uns bis in unsere intimsten Bereiche vorgeschrieben wird, wie wir uns zu verhalten haben. Bis in unseren Mikrokosmos hinein sollen wir uns staatlicher und mittlerweile auch schon überstaatlicher Kontrolle ausliefern.

Dabei sehnen wir uns nach Sicherheit und Geborgenheit und geben uns der Illusion einer Versicherung durch andere hin. Dies mag auf einer materiellen Ebene funktionieren, auf einer geistigen Ebene bedeutet dies, sich im Fundament seiner Essenz zu schwächen, wenn nicht sogar aufzugeben. Wir machen uns dadurch selbst zum Objekt, wir geben die Verantwortung ab, wir verlassen unseren Ursprung.

Das englische Wort «security» – Sicherheit –, abgeleitet aus dem lateinischen «securare», was so viel bedeutet wie «sich selbst heilen», weist aber einen gänzlich anderen Weg, den Weg in mein inneres Heiligtum, mein Königreich. Mein Körper ist der Tempel meines Geistes. Wir alle besitzen mit Beginn unserer Existenz die Fähigkeit, in unseren Körper hineinzuhorchen und uns mit dem Geistigen zu verbinden. Diese Kompetenz entspringt unserer Urnatur. Es ist genau diese Kompetenz, die sich frei sich bildende Menschen im besten Fall erhalten oder aber wieder erschaffen.

Der frei sich bildende Mensch ist der sich selbst heilende, der sich selbst heiligsprechende Mensch – ohne Attitüde von Überheblichkeit oder Ego-Befriedigung, sondern in einer Haltung von Demut für eine allumfassendere Lebenswirklichkeit und im Bewusstsein, dass jedes Wesen von Geburt an über Freiheit und Selbstbestimmtheit verfügt.

Wer den Weg eines frei sich bildenden Menschen einschlägt, entscheidet sich für eine äußerst radikale Verantwortungsübernahme in seinem Leben, die unweigerlich sämtliche Lebensbereiche tangieren wird; es ist ein umfassendes Ja dazu, aus der Opferrolle auszusteigen.

Heil zu werden bedeutet auch, sich zu befähigen, Nein zu sagen – radikal und kompromisslos –, sich abgrenzen zu können und dürfen, sich seiner eigenen Rhythmen bewusst zu werden.
Es bedeutet, sich vollumfänglich ernst zu nehmen.

Wir können das Leben als Reise betrachten, auf der wir uns dem Heldenhaften und Grenzwertigen stellen, um uns dem Heilsamen zuzuwenden, wollen wir nicht dem Siechtum erliegen. Wir alle sind verwundbar, gleichzeitig aber auch mit wundersamen Selbstheilungskräften und einer erstaunlichen Fähigkeit zur Resilienz ausgestattet. Sein eigenes Glück, sein Leben in die eigenen Hände zu nehmen erfordert von uns, unsere Komfortzone zu verlassen und unsere eigene Trägheit zu überwinden. Das Geschenk, das sich daraus ergibt, ist ein Gefühl von Wachstum und Lebendigkeit. Jedes Hindernis, das uns unser Leben offenbart und das wir meistern, wird uns in unserer Selbstwirksamkeit bestärken. Dabei handelt es sich weniger um das Einlösen eines schnellen Heilversprechens als um ein zyklisches Auflösen von Beschwerlichem und Erstarrtem, um mehr und mehr in eine Leichtigkeit des Seins zu finden.

Dabei kommen wir in die Erfahrung des NUN, die Gegenwart der Präsenz. Sowohl im Englischen als auch im Französischen steht dasselbe Wort – «PRESENT» – für das Geschenk und das Gegenwärtige. In diesem Bewusstseinsstrom können wir loslassen, unsere Gedanken, unsere Sorgen, unsere Wunden.

Der goldene Schlüssel, ja unsere Achillessehne, sind unsere Söhne und Töchter. Wenn wir aufhören, sie als Objekte zu behandeln, und das Tor zu einer tiefen und respektvollen Beziehung öffnen – verbunden und doch klar abgetrennt –, wird Versöhnung und Heilung auf allen Ebenen geschehen. Denn: Was diese Welt dringendst braucht, sind Menschen, die sich mit sich und dem Kosmos versöhnt und verbunden fühlen. Menschen, die so in sich ruhen, dass sie es vermögen, Teufelskreise in Engelskreise zu verwandeln. Indem wir in unserem eigenen Königreich erstarken, können wir in die Liebe zu uns selbst und zu allem, was uns umgibt, finden. Es ist unsere Urpotenz, die erstrahlt, unser Pleroma, das – wieder – zu leuchten beginnt.

DER KÖNIGSWEG ZUR HEILUNG2025-09-25T01:20:37+02:00
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