Das Gift der missverständlichen Begriffe

frei sich bilden

WORT UND BILD: Bertrand Stern, 8. November 2025

Wenn es um zwischengenerationelle Belange geht, beispielsweise um Fragen rund um das Aufwachsen der geliebten Töchter und Söhne oder um Fragen bezüglich deren Beschulung, sollte man sich bewusst sein, dass bei Auseinandersetzungen mit Behörden oder Justiz die Wahl der Begriffe eine erfahrungsgemäß wichtige Rolle spielt.

Es geht nicht darum, wie der Mensch, der ein bestimmtes Wort gebraucht, es meint oder versteht, sondern darum, ein wichtiges Merkmal der Kommunikation zu bedenken: Sowohl im zwischenmenschlichen Austausch als auch im Umgang mit Behörden und Justiz kommt es nicht allein darauf an, wie jemand einen Begriff emotional empfindet oder rational interpretiert. Bedeutsam ist vielmehr das Beachten der möglichen — zumeist unbewussten und normativ verankerten — Assoziationen, die das „Gegenüber“ mit diesen Worten verbindet.

Wenn dieses Gegenüber — hier Behörden und Justiz — diese Begriffe anders, nämlich rein normativ, konnotiert, können bestimmte Begriffe sogar dramatische Konsequenzen haben. Oder, anders gesagt: Der Nichtgebrauch gewisser „toxischer“ Begriffe und das bewusste Ersetzen durch andere, neutralere Formulierungen kann den gesamten Verlauf einer Auseinandersetzung verändern.

Aus meiner jahrzehntelangen Erfahrung auf diesem Gebiet habe ich — auf Wunsch einer betroffenen Familie — eine Aufstellung von aus meiner Sicht zehn „toxischen Begriffen“ erstellt und eine Liste der stattdessen zu verwendenden, unverfänglicheren Wörter.

Hierbei möge bedacht werden, dass es durchaus Unterschiede gibt zwischen den unbedingt zu vermeidenden Wörtern und denen, die ich nur als problematisch bezeichnen möchte.

Die Tatsache, dass der Mitmensch zumeist nicht an sich bösartig reagiert, entbindet uns nicht von der jede kommunikative Situation kennzeichnenden Feststellung, ja sogar von der drohenden Gefahr, das Gegenüber könne angesichts dessen, was Begriffe in ihm auslösen, aus einer Art Reflex reagieren. Was können Wörter nicht alles bewirken! Dies gilt in besonderem Maße für die tabuierten Bereiche unserer „Zuvielisation“!

Wohlgemerkt: Ich bin kein Moralist und hege nicht das kontraproduktive Ansinnen, neuartige Tabus aufzustellen oder Verbote auszusprechen. Ich glaube allerdings, dass unsere Sprache Ausdruck einer ethischen Haltung sein kann — und sein sollte.

Wenn sich allein aus dieser ethischen Haltung heraus ein möglicher Konflikt mit Behörden und Justiz ergibt, weil unsere geliebten Töchter und Söhne für sich klar entschieden haben, welchen Lebensweg sie gehen wollen und welchen sie ablehnen, dann muß das, was in einer Auseinandersetzung vorgebracht wird, auch begrifflich ein klares Bild der eigenen Position widerspiegeln.

Folglich kann es — vorneweg — nicht um eine Diskussion über mögliche andere, besser geeignete Schulformen — einschließlich der häuslichen Beschulung — gehen, sondern um die zentrale Frage, ob eine Tochter / ein Sohn ein Mensch ist, dem selbstverständlich das Recht zusteht, einen klaren Willen zu artikulieren — etwa die eigene Beschulung abzulehnen und sich frei bilden zu wollen.

Das bedeutet beispielsweise: für sich zu entscheiden, wann, was, mit wem und wodurch etwas entdeckt werden möchte.

Wie die Erfahrungen der letzten Jahre, ganz besonders im Umgang mit Behörden und Justiz, bestätigen, verändert diese Klarheit das ganze „Spiel“. Vor diesem Hintergrund möchte ich heute die folgende Aufstellung [1] als Denkanstoß vorstellen und für Ihre Aufmerksamkeit danken. Ich freue mich über Ihre kritischen Rückmeldungen und Ihre positiven Erfahrungsberichte.

1) Wie nicht anders zu erwarten, ist der erste toxische Begriff „Kind“:

„Das Kind“: ein neutraler Begriff für ein Neutrum; für einen unschuldigen Engel; für ein unmündiges, weitgehend unfähiges, defizitäres („Mängelwesen“), also für ein daher zu erziehendes Wesen, für ein erst „Werdendes“ — schlicht: für ein Objekt.

Die „Minderjährigkeit“ steht für die faktische Minderwertigkeit. Zugleich ist das „Kind“ Projektionsfläche für allerlei Erwartungen — einerseits von den Eltern, andererseits von „Vater-Staat“. Spätestens wenn aus dem sogenannten „Kind“ eine „Schülerin“ oder ein „Schüler“ entsteht, folgt die Vor- und Maßgabe, sich schulpädagogischen Vorgaben zu unterwerfen.

Es möge an dieser Stelle bedacht werden, welch dramatische Konsequenzen das Aufwachsen im abseitigen Reservat „Kindheit“ hat: Die psychologische Infantilisierung der Person findet ihre Widerspiegelung in der subtilen Infantilisierung (Verkindischung) der Gesellschaft, die von einer „väterlichen Ersatz-Herrschaft“ die Erfüllung der postulierten und verkündeten Ziele erwartet („der autoritäre Charakter“).

Das sozialpsychologische Ergebnis ist eine dichotome Ordnung (Oben — Unten) mit dem normativen Zwang zur Unterwerfung. Es versteht sich von selbst, dass diese Dichotomie mit den verbindlichen Zielen einer freien und demokratischen Lebensform unvereinbar ist.

Da dem „Kind“ abgesprochen wird, sich selbstbestimmt zu entscheiden, was „es“ wollen und nicht wollen kann, wird es einer „höheren Gewalt“ ausgeliefert, die ihre „Wohltat“ oder „Fürsorge“ als „Kindeswohl“ verkleidet.

Dieser höchst problematische Begriff [2] verbindet zwei Problemfelder: Zum einen das des sogenannten „Kindes“, zum anderen das einer normativen Festlegung vermeintlich selbstverständlicher, als unabdingbar erforderlicher Werte, die als „Wohl“ sogar positiv betrachtet und gepriesen werden.

Die Steigerungsform des Begriffs „Kindeswohl“ ist das Postulat der „Kindeswohl-gefährdung“. Wenn die sich hierfür zuständig dünkende Behörde — das „Jugendamt“ — meint, dass dies zutreffen könne, wird dies oftmals in ein familiengerichtliches Verfahren münden.

Davon völlig abgesehen, wie absurd eine solche Unterstellung sein kann, dürfte klar sein, dass es dort, wo es weder die Vorstellung von „Kindheit“ noch die vom „Wohl“ gibt, das Argument einer Kindeswohlgefährdung hinfällig ist. Daher gilt es, dieser Annahme radikal zu widersprechen.

Zudem möge im Vorfeld dreierlei bedacht werden:

  •  Erstens ist es nicht die genuine Aufgabe von Familiengerichten, über schulische Angelegenheiten zu urteilen. In Deutschland wurde durch inzwischen drei obergerichtliche Beschlüsse festgehalten, dass Schulangelegenheiten über den Weg der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Ordnungswidrigkeitsverfahren) geregelt werden müssen, denn „Nicht-Schulbesuch stellt nicht an sich eine Kindeswohlgefährdung dar.“
  • Zweitens ist der teilweise oder gänzliche Entzug des elterlichen Sorgerechts (in Österreich: der Obsorge) an ganz präzise Bedingungen gekoppelt, entsprechend einer klaren „Gefahrenskala“, die nicht dadurch gegeben sein kann, dass die Tochter oder der Sohn „schulrenitent“ sei.
  • Drittens: Familiengerichtliche Maßnahmen würden — ebenso wie die über Bußgelder zu erzwingende Schulanwesenheit — mit Gewissheit eine größere sogenannte Kindeswohlgefährdung darstellen als das, was Schulbehörden und Jugendamt gegebenenfalls postulieren.

Anstelle von „Kind“ trete ich für die konsequente Verwendung des Begriffs „junger Mensch“ ein, weil es sich um einen Menschen handelt, dem unbedingt und bedingungslos alle Menschenrechte zustehen — selbstverständlich!

Das Alter — oder das Jungsein — ist kein Argument für eine subtile Diskriminierung — ebenso wenig wie die Farbe von Haaren oder Augen oder die Körpergröße.

Dort, wo ein Schriftstück etwas persönlicher gestaltet werden soll, kann „meine Tochter“ oder „mein Sohn“ angeführt werden — oder deren Namen.

Die konkrete Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass diese scheinbare Pingeligkeit durchaus lohnenswert ist — weil sie folgenschwer ist und sozusagen „das ganze Spiel“ verändert: Der junge Mensch wird zum Subjekt, dem das grundlegende Menschenrecht nicht abgesprochen werden kann, insbesondere das Recht, das abzulehnen, was ihm nicht guttut.

2) Beim zweiten, naheliegenden Begriff „Schule“ ...

... werde ich mich nicht lange aufhalten, da hierzu bereits viel publiziert worden ist. Wesentlich erscheint mir die zentrale Unvereinbarkeit zwischen der Beschulungsideologie einerseits und dem Recht des Menschen, frei sich zu bilden, andererseits.

Das bedeutet: Es ist einerlei, welche Gestalt die Beschulung annimmt — ob in der „normalen“ Staatsschule, in einer Ersatzschule (als Reform oder als „Alternative“ bezeichnet) oder in der häuslichen Beschulung.

Über die da und dort minimalen Unterschiede in Bezug auf Zensuren, Klassengröße, Unterrichtsqualität hinaus handelt es sich stets um die für Schule kennzeichnenden Vorzeichen, nämlich um die Beschulungsideologie und ihre Praxis in Gestalt eines Reservats, in welchem „Kinder“ unterrichtet werden.

Der für Deutschland relevante Artikel 7 Absatz 1 des Grundgesetzes postuliert:
„Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.“

Hieraus leiten die staatlichen (Schul-)Behörden ein Vorrecht ab, zu bestimmen, was Schule zu sein und nicht zu sein hat. Freilich hat frei sich bilden gar nichts mit Schule gemeinsam — weshalb es zweifellos auch nicht unter staatliche Kuratel fallen kann.

Aus diesem Grunde erscheint es mir wichtig, sich gar nicht erst auf eine Diskussion über Schule oder zu irgendeiner Bildungs- beziehungsweise Unterrichtsform einzulassen. Wer insbesondere vor Gericht entschlossen, sicher und eindeutig darlegen kann, worin die eigene Haltung wurzelt, wird glaubhaft darauf pochen können, das selbstverständliche Recht jedes Menschen zu respektieren, frei sich zu bilden.

Anders formuliert:
Gerade wer — statt mit aller Gewalt gegen ein „Nein!“ vorzugehen — das Bestehen der Tochter oder des Sohnes auf die freie Wahl des eigenen Bildungsweges erhört, wird der naheliegenden Gefahr entkommen, als ideologische, religiöse oder pädagogische Spinner wahrgenommen und abgestempelt zu werden. Auf die inzwischen gängigen Versuche, solche Menschen als „Freilerner“ zu bezeichnen, ja als Sekte zu brandmarken, gehe ich im nächsten Punkt ein!

Eine kleine Nebenbemerkung: Oft wird die Nicht-Anwesenheit in der Schule als „Schulschwänzen“ bezeichnet.

Meines Erachtens stellt das Schwänzen die Beschulung nicht grundsätzlich infrage, sondern ist ein — gefährliches — Spiel entsprechend dem „11. Gebot“: du sollst dich nicht erwischen lassen!

Welche Gründe es hierfür auch immer geben mag:
Schwänzen darf nicht mit dem klaren Votum einer Ablehnung von Schule verwechselt werden. Sollte also der Vorwurf von „Schulschwänzen“ erhoben werden, muß diesem energisch widersprochen werden.

3) In Fortsetzung von „Schule“ ist es naheliegend, drei aus meiner Sicht „schulisch verseuchte“ Begriffe zu untersuchen:

„Unterricht“, „Lernen“ und „Vermitteln“.
Hierbei ist der „Unterricht“ das „Aktive“, das „Lernen“ das „Passive“.

Auch wenn das Wort „Unterricht“ neutral interpretiert werden kann, so sollten wir uns dennoch kritisch fragen, ob es wirklich darum gehen soll, dass Menschen „runtergerichtet“ werden. Wäre es nicht vielmehr wesentlich, ihnen zu ermöglichen, sich aufzurichten?

Mit einer wesentlichen Betonung auf das rückbezügliche „Sich“ als Ausdruck der Selbstermächtigung, zugleich der Würdigung des Subjekts.

Auf welche Gestaltung des Unterrichts sich dieser Begriff immer beziehen mag: für die meisten Menschen ist er an die Schule gekoppelt.
Er signalisiert ein zumeist ungesundes Herrschaftsverhältnis, welches das zu erlangende Wissen lediglich als Alibi benutzt, ja sogar missbraucht. Zwar wird dies heutzutage nicht mehr überall so sein, doch wer Bilder von früheren Klassenzimmern betrachtet, sieht ein Katheder auf einem Podest: die Lehrkraft hat ihre Schülerschaft von oben herab unterrichtet.

Nicht anders ist es mit dem „Lernen“. Ich weiß, so pflege ich stets hervorzuheben, dass manche Menschen, etwa Neurowissenschaftler, dieses Lernen nicht schulisch verstehen. Fragt man jedoch „Menschen wie dich und mich“, womit sie „Lernen“ assoziieren, so ist festzustellen, wie sehr sie „Lernen“ als eine Plage oder Pflichtübung an Schule knüpfen. Deshalb beschreibe ich „Lernen“ als das „Reinwürgen“ eines fremdbestimmten Lehrplans an einem bestimmten Ort — der Schule (aber nicht viel anders: zu Hause oder in einer Lerngruppe!) — zu einer fremdbestimmten Zeit durch eine lizenzierte Lehr-Herrschaft — mit dem Ziel, einer bei der Prüfung zu erringenden Note.

Es möge nebenbei bemerkt werden, dass das Ergebnis dieses oftmals als „Bulimie-Lernen“ bezeichneten Vorgangs mit einer Selbstreinigung des Organismus endet: mit dem „Auskotzen“ der ohne Interesse oder Primärmotivation aufgedrückten Lerninhalte — dem Vergessen. Es ist erstaunlich, wie schnell dieses Vergessen eintritt, wobei hier hervorgehoben werden muss, dass sich dieses Vergessen ausschließlich auf den „Stoff“ bezieht, nicht jedoch auf die oftmals von Schmach und Unlust gekennzeichneten Gefühle.

Wie pervertiert der Begriff Freiheit bereits ist, zeigt sich, wenn Eltern meinen, es sei schon ein Zeichen von Selbstbestimmtheit, wenn der „Lernstoff“ mit Spaß und Spiel „vermittelt“ werde — wodurch die dichotome „Lern-Situation“ lediglich subtil verschleiert wird: Entspringt das, was angeblich „zum Wohle des Kindes“ erfolgt, nicht in Wirklichkeit den infantilen Vorstellungen von Erwachsenen?

Oder wenn in Österreich manche Eltern ihrem Nachwuchs sagen, dies oder jenes sei der Prüfungsstoff, der im Juni geprüft werde — ihm sei es nun „freigestellt, diesen ganz selbstbestimmt zu lernen“.
Ist eine solchermaßen abgemilderte Form des Reinwürgens nicht ebenso manipulativ, aber dafür umso gefährlicher?

Aus diesen Gründen lehne ich bei selbstbestimmten Menschen die Verwendung von „Unterricht“ und „Lernen“ ab.

„Vermitteln“:
Was artikuliert im Deutschen die Vorsilbe „ver-“?
Das Präfix „ver-“ kann verschiedene Bedeutungen haben. Es steht oft für:

  1. eine Veränderung
  2. einen Fehler
  3. eine Bewegung weg von etwas [3]

Daher meide ich das Wort „Vermitteln“, das für mich stets ein dichotomes, asymmetrisches Gefühl weckt. Wenn es um Partnerschaft von Subjekten geht, ziehe ich den Begriff „Mitteilen" vor.

In Erweiterung meiner Skepsis gegenüber dem Wort „Lernen“ ist es naheliegend, dass ich die aus meiner Sicht sehr unpassende Wortbildung „Freilernen“ kategorisch ablehne.

Wird nicht jede Lehrerin oder jeder Lehrer sagen, dass in seiner Klasse selbstverständlich alle frei lernen? Kann man unfrei lernen?

Der vor Jahren unternommene Versuch, die englische Vokabel unschooling ins Deutsche zu übersetzen, endete damit, dass inzwischen oft davon ausgegangen wird, die sogenannten „Freilerner“ seien eine Sekte, eine Gruppe, sozusagen eine Bewegung, die außerhalb der Gesellschaft stünde, in der Gefahr, eine Parallelwelt zu bilden.

Zudem: Was entdeckt der Mensch in seinem Leben?
Er entdeckt gewisse Setzungen oder Strukturen.
Beispielsweise: 2 + 2 = 4; oder, dass unsere Sprache, zu der Goethe oder Hesse gehören, nicht beliebig ist, oder dass Bach, Mozart, Beethoven und Brahms, Rembrandt, Van Gogh und Richter, Rodin und Liebeskind Teil unserer kulturellen Vergangenheit und Gegenwart sind und somit integrale Bestandteile unserer kulturellen Identität.

Diese Kultur ist nicht frei! Doch frei ist der Mensch, wenn er nicht lernen muß, sondern frei sich bilden kann.

Daher:
Frei sich bildende Menschen benötigen keinen Unterricht und sie lernen auch nicht. Sie lechzen nach Kontakten und nach Wissen, möchten begleitet, hingeführt werden, freuen sich daran, zu experimentieren, zu entdecken, zu erringen …

Zeitweise ist es auch so, dass sie — nach außen hin scheinbar — gar nichts tun, nichts wollen: Dieses innere „Gären“ artikuliert sich dann als „Langeweile“, welche der Leere, dem Nichts dient. In diesem Nichts wurzelt das Kreative; hier entstehen neue, innovative Energien.

Dort, wo Menschen mit diesem Selbstvertrauen in ihre Kompetenz leben, ist und bleibt frei sich bilden ein lebenslanger Prozess, ähnlich dem Atmen oder dem Essen: eine menschliche Selbstverständlichkeit, die unsere Gattung geradezu kennzeichnet. Ohne unnötige Störungen beginnt dieser Prozess mit der Zeugung und endet wahrscheinlich erst mit dem letzten Atemzug des jeweiligen Menschen.

Wurde soeben nicht modellhaft die Grundstruktur einer demokratischen Lebens- und Kulturform beschrieben?
Entspringt und entspricht dies nicht dem, was in Deutschland die im Grundgesetz verankerten Grund- und Menschenrechte aussagen und dem, was auch internationale Menschenrechtskonventionen postulieren?

Der Sinn von Verfassungen ist es nicht, ein politisches, wirtschaftliches oder sonstiges Programm zu verkünden; sondern den Menschen als das Subjekt, als den Souverän, davor zu schützen, zum Objekt von Herrschaft, zum Opfer von Gewalt erniedrigt zu werden. Folglich darf eine Verfassung als Garantie verstanden werden, dass jeder Mensch das Recht und die Pflicht hat, sich gegen jedwede staatliche Gewalt (und Übergriffigkeit!) zur Wehr zu setzen [4].

4) „Zukunft“ und „Werden“:

Mit diesen Begriffen werden des Öfteren angebliche Sorgen der vermeintlich „Verantwortlichen“ ausgedrückt, die in Wirklichkeit ihr eigenes Misstrauen auf ihren Nachwuchs projizieren.

Was heißt „Werden“? So beispielsweise in der typischen (und bangen) Aussage:
„Was soll mal aus dir werden?“

Dieses Werden steht für eine Leugnung des Seins, das ein dynamisches Potential ist: Sein strebt stets nach gedeihlichem Sich-Entfalten — während die Betonung auf das Werden diese Energie geradezu ausbremst, behindert, stört, lähmt.

Statt beispielsweise der geliebten Tochter oder dem geliebten Sohn das Vertrauen in die eigene, angeborene Kompetenz zu schenken, wird hier — zumeist subtil, oft unbewusst — eine Angst gesetzt und gepflegt, aus der entweder ein innerer Konflikt oder ein strategisches Dilemma entstehen kann:

Beispielsweise die Haltung:
„Eigentlich bin ich mir meiner selbst bewusst, doch was tue ich, wenn die geliebten Mitmenschen in ihrem Misstrauen Recht hätten?“

Wenn das Leben wirklich so gefährlich, die Menschen so schlecht sind, dass es angebracht ist, sich zu fürchten und alles anzustellen, um dem programmierten Werden zum Erfolg zu verhelfen — vermag ich es dennoch, bei mir zu bleiben?

Oder entsteht eine Resignation vor der Last, vor dem Übergewicht der vorgebrachten — nur scheinbar logischen — Argumente, was psychologisch als „Identifikation mit dem Aggressor“ bezeichnet werden kann.

Dieses angebliche „Werden“ mündet in den Irrglauben an eine „Zukunft“.

Gewiss stellen wir als fühlende und denkende Wesen uns die Frage, wohin die Reise unseres Lebens geht. Wenn dieses Fragezeichen nicht offenbleibt, ist die Gefahr sehr groß, dass die jedem Menschen innewohnende Potenz des Kreativen erstickt wird:

Die Möglichkeit, auf dieses Fragezeichen die eigene Antwort in Gestalt einer eigenen Lösung zu finden, wird klammheimlich ersetzt durch den ausgeübten Druck, sich der von außen diktierten Rezepte zu bedienen — koste es, was es wolle, ohne Rücksicht auf Verluste, um jeden Preis.

Es ist allerdings klar, dass absolut niemand sagen kann, wie die Zukunft wirklich aussieht. Selbst jene, die etwa in einem familiengerichtlichen Verfahren sich im Namen der Zukunft Sorgen um den Nachwuchs machen, können dies nicht.

Ist das, was allgemein als Zukunft bezeichnet wird, nicht eine bloße Projektion eines schlecht verdauten Gestern auf ein angeblich erlösendes Morgen —
wodurch die Zukunft sich als eine schwere Hypothek erweist?

Wohlgemerkt wird diese Hypothek nicht von jenen einzulösen sein, die sie aufgenommen haben, sondern von künftigen Generationen.

Kurz:

Was als „Zukunft“ scheinbar logisch daherkommt, entpuppt sich im Grunde als dramatische Unverschämtheit zu Lasten unserer Töchter und Söhne oder Enkelinnen und Enkel. Und dies vor allem deshalb, weil es heute so viele Menschen gibt, die sich mit aller Gewalt dagegen zur Wehr setzen, aus ihrer eigenen und aus unserer gemeinsamen Vergangenheit die notwendigen, die Not abwendenden Schlussfolgerungen zu ziehen.

Sprachlich möge bedacht werden:
Das Wort „Zukunft“ setzt sich zusammen aus den Silben „Kunft“ für „Kommen“ und „Zu“. Also: das „Zu-Kommende“. Dies ist fast eine Befehlsform.

Im Zusammenhang mit „Zukunft“ möge berücksichtigt werden, wovon (Schul-) Behörden, Jugendamt und Justiz ausgehen:
Entgegen jedweder Logik und allen Erfahrungen äußern sie die Befürchtung, dass dieser Mensch später wegen seiner Nicht-Beschulung als Schmarotzer der Allgemeinheit auf der Tasche liegen werde — sprich, von Sozialgeld oder staatlicher Unterstützung leben müsse.

Zwar gibt es keine rationale Begründung für die aberwitzige Argumentation, sie sollte aber bedacht werden, weil sie — zumeist unbewusst und unausgesprochen — den Aussagen und Argumenten der Entscheider innewohnt.

Allein: Eine Lüge wird durch unentwegte Wiederholung nicht wahrer!

Da Menschen sich die Frage stellen, worin ihr Leben besteht und wohin die Reise ihres eigenen Lebens sie führen wird, gebrauche ich für dieses offene Fragezeichen den Begriff „Künftiges“.

„Künftiges“ lässt alles offen und unbestimmt. Daher stellt es die positive Herausforderung dar, sich kreativ und aktiv dem zu widmen, was durch mein Säen möglich wird: Das Erhoffen, die Saat möge aufgehen, ist ein Zeugnis von Vertrauen.

5) Auch beim Begriff „Entwicklung“ ist die Frage des eigenen Verständnisses wesentlich:

Ich benutze dieses Wort deshalb nicht, weil es einer vorgegebenen Norm entspringt und entspricht.

Diese Norm geht von der Vorstellung eines „normalen Weges“ nach oben, zum Erfolg hin, aus.

Auf diesem festgelegten Weg sollen Menschen durch bestimmte Maßnahmen dazu gebracht werden, sich so zu verhalten, wie es normativ vorgegeben ist, um über festgelegte Entwicklungsstufen zum festgelegten Ziel zu gelangen.

Und wer sich nicht so entwickelt, wie vorgegeben und erwartet — das heißt: wer nicht die normierten Entwicklungsstufen hinaufläuft und vom normativ festgelegten Weg abweicht —, hat wohl ein Problem („Entwicklungsschwierigkeiten“) und bedarf als Patient der Hilfe, die ihm von Experten gegeben wird.

Wird er durch „Entwicklungshilfe“ eine Rettung erfahren? [5]

Ich umgehe diesen aus meiner Sicht problematischen Begriff „Entwicklung“, indem ich vom „Sich-Entfalten“ spreche — wohlgemerkt in der Rückbezüglichkeit. Denn das, was sich entfaltet, ist dem Wesen innewohnend, ist schlicht da und ruft danach, sich zu materialisieren. Im Übrigen kombiniere ich das Sich-Entfalten am liebsten mit dem Adjektiv „gedeihlich“: Alles Leben strebt stets danach, gedeihlich sich zu entfalten.

6) Nur zur Erinnerung:

Wie oft hört man den Satz, Eltern schicken ihre Kinder in die Schule?
Wie ich zu sagen pflege: der Gebrauch dieses Wortes schicken ist nicht nur ungeschickt oder gar unschicklich, sondern zugleich sehr verräterisch.

Wird nicht ein Brief, ein Paket geschickt?

So entlarvt die Forderung, unsere Kinder in die Schule zu schicken, die zugrundeliegende Logik, wonach unsere Töchter und Söhne zu Sachen, zu Objekten gemacht werden.

Hier bedarf es keines Gegenbegriffs, denn die an sich so perverse Angelegenheit wird durch den Einsatz eines anderen Begriffs nicht besser.

7) Den nächsten Begriff, der zumeist fehlgenutzt wird, möchte ich im Sinne einer Ehrenrettung aufgreifen:

Dort, wo zumeist von „Disziplin“ gesprochen wird, geht es in Wirklichkeit um Gehorsam und Unterwerfung. Für mein Verständnis ist Disziplin eine durchaus positive Kategorie, welche die den Gegenständen innewohnenden Strukturen artikuliert.

Ist in der Gestaltung der Kommunikation Disziplin nicht die Voraussetzung dafür, dass sich mindestens zwei Menschen klar verstehen und verständigen können?

In meiner Hygiene ist Disziplin die Bedingung zur Erhaltung meiner Gesundheit.
Will heißen: die Disziplin ist nichts, das das Subjekt unterdrückt, entfremdet oder enteignet, sondern im Gegenteil eine durchaus nachvollziehbare Organisation, die mich im Entdecken geradezu unterstützt.

Anders ist es jedoch mit dem Gehorsam, der selbstverständlich nach außen, nach oben ausgerichtet ist —
im Gegensatz zum nach innen gerichteten Horchen.
Deshalb pflege ich zu sagen: „Horchen statt Gehorchen!“

Der ehemalige Leiter eines berühmten Internats, Bernhard Bueb, hat das Buch Lob der Disziplin [6] publiziert, das allerdings eher Lob des Gehorsams hätte heißen sollen, denn nur darum ging es.

Vom Gehorsam geht es dann schnell zu einer der „Haupttugenden“ der deutschen Erziehung: zur Anpassung.

Eine (bösartige?) Nebenbemerkung:
Disziplin gibt es selbstverständlich auch im Schreiben, doch setzt diese voraus, dass Menschen einen Bezug zu ihrer schriftlichen Sprache haben.
Nachdem ihnen diese Disziplin durch die Beschulung weitgehend genommen worden ist, kam der Gedanke auf, ihnen dank einer „neuen deutschen Schlechtschreibung“ entgegenzukommen.

Können Menschen nun richtiger schreiben?

Die Praxis hierzulande weist leider in entgegengesetzte Richtung: dorthin nämlich, dass bei so vielen Menschen das Sprachgefühl in alarmierender Weise gestört wurde.

Dies zeigt sich etwa beim Schreiben von „das“ und „daß“ bzw. neudeutsch „dass“. Im Gegensatz hierzu erweisen sich nicht verschulte Menschen, die aus sich heraus die Orthographie erforschen, als ganz disziplinierte Schreiber!

Wer nun die Argumente von (Schul-) Behörden, Jugendämtern und Justiz studiert, entdeckt, dass diese im Allgemeinen von der Befürchtung ausgehen, Menschen würden ohne Schule nach dem bloßen „Lustprinzip“ leben und keine Strukturen erfahren; doch im Leben gibt es nun einmal solche Ordnungssysteme.

Die Praxis von ohne Schule aufwachsenden, frei sich bildenden Menschen zeigt vielmehr, wie strukturiert diese sind — sozusagen im Gegensatz zur mangelnden Eigenstrukturierung von zu bloßem Gehorsam erzogenen Schülerinnen und Schülern. [7]

Es ist daher wichtig, bei Konflikten neben der sogenannten „intrinsischen Motivation“ auch die Strukturierung im Leben hervorzuheben und darzustellen.

8) Hieraus folgt fast selbstverständlich ein weiterer Begriff: „Gewalt“:

In manchen Zusammenhängen ist das Wort „Gewalt“ kein wirkliches Problem — etwa, wenn die „drei Gewalten“ (Legislative, Exekutive, Judikative) des demokratischen Staates beschrieben werden sollen. Hierbei steht „Gewalt“ für Verwaltung. Über die Art und Weise, wie diese Verwaltung strukturiert wird, sodass sie dem Leben, der Natur und dem Menschen dient, darf konstruktiv gerungen werden.

Bezieht sich allerdings die Gewalt auf ein aggressives oder gar zerstörerisches Verhalten, ist sie verpönt und verboten. Obwohl dies inzwischen den meisten Menschen theoretisch klar sein dürfte, erhebt sich dennoch die wesentliche Frage, wer überhaupt Gewalt als solche definiert.

Diese Frage ist besonders in den Beziehungen zwischen den Generationen wichtig:
Beanspruchen nicht oftmals Menschen, ihre Handlung sei ja nur wohlgemeint gewesen?

Davon abgesehen, dass Wohlmeinen nicht unbedingt als Wohltun empfunden wird, ist es von großer Bedeutung zu definieren,dass über die Definition von Gewalt nicht jene zu entscheiden haben, die sie — aus welchen Gründen auch immer — ausüben, sondern jene, die sie erleiden. Hier beispielsweise die Töchter und Söhne.

Vom gesetzlich verankerten und klaren Verbot jedweder erzieherischen Gewalt (BGB §1631) ausgehend, kann sich hieraus ein in einer bestimmten Situation unauflösbares strukturelles Dilemma ergeben:

Eltern haben die Schule befürwortet und die Tochter oder den Sohn angemeldet; sie oder er ist eine Zeit lang hingegangen — und stellt schließlich fest:

„Nein, das ist nichts für mich!“

„Da werde ich nur misshandelt!“

„Auf mein Interesse wird nicht eingegangen!“

„Ich werde gemobbt!“

„Es langweilt mich!“

— kurz: sie oder er artikuliert — verbal oder durch allerlei Symptome —, dass sie oder er nicht will.

Wohlgemerkt:
Der Mutter und dem Vater sind manipulative Maßnahmen oder gar körperliche Drohungen oder Strafen klar untersagt.
Was tun?

Da von einer drohenden oder bestehenden „Erziehungsunfähigkeit“ keine Rede sein kann, kommt es in solchen Fällen zu entsprechenden Gerichtsbeschlüssen.

In der Dokumentation zur Erfurter Petition [8] wurden mit Bedacht 30 Seiten den in Deutschland in den letzten Jahren errungenen Urteilen gewidmet, die Mütter oder/und Väter von Vorwürfen, „nicht für die ordnungsgemäße Beschulung gesorgt zu haben“, befreiten — weil eine klare ethische Haltung juristisch nicht ohne positive Konsequenzen bleiben kann, bis die Legislative endlich den Wandel ermöglicht.

Wer Gewalt bewusst ablehnt, möge fünferlei bedenken:

  1. Ein Leitsatz der Gewaltprävention ist die klare Aussage: „Nein heißt nein!“ Was in den Beziehungen zwischen Frauen und Männern offensichtlich ist, muss selbstverständlich auch im Zwischengenerationellen gelten.

  2. In Familien, in denen Töchter und Söhne ihren Müttern und Vätern vertrauen —
    zumal sie keinerlei Gewalterfahrungen erleiden mussten — besteht kein Anlass zur Sorge, dieses Nein könne einer bloß kapriziösen Unlust entspringen. In Wirklichkeit ist das im Vertrauen artikulierte „Nein!“ die Hebamme des „Ja!“ zum Leben.

  3. Gewalt ist nicht nur das Ausüben offener, verletzender, körperlicher Kraft gegen einen unterlegenen Mitmenschen; Gewalt ist auch der ganze Komplex, der als strukturelle Gewalt bezeichnet wird. In der Schule könnte es Mobbing sein; als herabwürdigende Bemerkung, etwa von einer Lehrautorität; oder als jede Art von Misshandlung — bis hin zum heimlichen oder offenen Terrorisieren.

    Als strukturelle Gewalt kann allerdings auch das ganze Organisationsschema, das „System“ der Beschulung bezeichnet werden.
    Ein Beispiel hierfür ist in Österreich der enorme Druck, den die sogenannte Externistenprüfung ausübt: eine subtile Form der Unterwerfung unter ein widersinniges (und widerliches!) schulisches Diktat.

    Ist es da nicht naheliegend, dass die Tochter oder der Sohn — dank der bisherigen guten, vertrauensvollen Begleitung — auf diese Gewalt mit einem nachvollziehbaren und gesunden „Nein!“ reagiert?

  4. Wer dieser Gewalt als Normalität ausgeliefert ist, wird sie zur Selbstverständlichkeit erheben — durch Identifikation mit dem Aggressor. Die Folgen sind wahrlich fatal.

  5. Wie artikuliert sich dieses „Nein!“?
    Dies kann auf andere Weise als verbal geschehen — etwa durch körperliche Symptome: verschiedene (Selbst-)Verletzungen („Ritzen“), durch Schlafstörungen, Albträume, Magenschmerzen, Kopfschmerzen oder Schweißausbrüche; ebenso durch besonders aggressives Verhalten oder durch Rückzug, Schweigen und stilles Leiden. Wer solche Symptome nicht als das erkennt, wofür sie stehen, riskiert, dass die geliebte Tochter oder der geliebte Sohn in eine Richtung der inneren Abwehr gezwängt wird, um die traumatisierende Situation zu bewältigen und zu verdrängen.

Es ergibt sich hier fast von selbst, dass es keines „Ersatzbegriffs“ bedarf:
Das Wort „Frieden“ (sogar verstanden als „Abwesenheit von Krieg“) dürfte wohl zu schwach und abgegriffen sein, um eine Lebensqualität zu beschreiben, in der Menschen selbstverständlich gut miteinander leben.

9) Der nächste Begriff ist von ethisch besonderer Bedeutung: „Erziehung“ [9]

Vor allem dann, wenn es zu einer Auseinandersetzung mit Jugendamt oder Familiengericht kommt — beispielsweise aufgrund der Ablehnung von Gewalt, um die Tochter oder den Sohn in die Schule zu „schicken“ — und die Frage der „Erziehungs(un)fähigkeit“ gestellt wird. Auch hier gilt es klar zu erkennen, dass die dichotome Kategorie Erziehung für die Abrichtung des Nachwuchses steht, damit dieser zwangsweise in die „Normen der Normalität“ eingepasst wird. Es erscheint mir unsinnig und kontraproduktiv, diesen Begriff für etwas anderes zu verwenden.

Im Übrigen dürfte die oft zu hörende Losung: „Beziehung statt Erziehung!“ deshalb verfehlt sein, weil auch Erziehung eine Form von Beziehung ist — wenn auch eine pervertierte.

Die ganz außer Zweifel stehende Tatsache, dass die geliebte Tochter oder der geliebte Sohn für ihr oder sein gesundes, gedeihliches Sich-Entfalten zweifellos der gesunden Mutter und des gesunden Vaters bedarf, möchte ich als Begleitung umschreiben: Diese wunderbare Aufgabe beruht auf der Selbstverständlichkeit, dass alle Beteiligten Subjekte sind und sich als solche in eine Kommunikation einbringen. Wenn es mit Behörden und Gerichten zu Auseinandersetzungen rund um die sogenannte „Erziehungsunfähigkeit“ kommt, scheint es mir wichtig, hier durch eine klare Position diesem unhaltbaren Argument wirksam und konstruktiv zu begegnen.

10) Zu guter Letzt ...

... sei ein Begriff aufgeführt, der einem weiteren Tabu entspringt und in den Auseinandersetzungen mit Behörden und Justiz im Zusammenhang mit unseren Töchtern und Söhnen in Bezug auf ihr angebliches Werden von größter Bedeutung ist: „Arbeit“.

Hierbei möchte ich klarstellen, dass ich für dieses Wort die offizielle und gesetzliche Definition heranziehe:

Arbeit beschreibt eine zumeist von außen diktierte, zweckgebundene und zielgerichtete Leistung, die gegen Geld erfolgt und — da steuer- und sozialversicherungspflichtig — ins Bruttoinlandsprodukt als den statistischen Maßstab unseres nationalen Wohlstands einfließt.

Deshalb beschreibt Arbeit nun einmal nicht, dass jemand sich beschäftigt, sich mit der Herausforderung einer Aufgabe auseinandersetzt,
sich aktiv und kreativ einbringt, sich leidenschaftlich, gar genial einer wichtigen Sache widmet.

Für all dies verwende ich Begriffe wie Aktivität, Tätigkeit, Beschäftigung, Auseinandersetzung oder Engagement.

All diese Erfahrungen können und sollen auch jungen Menschen gewiss nicht vorbehalten oder vorenthalten bleiben.

Worauf sollte sich das ausgesprochene „Kinder-Arbeitsverbot“ beziehen?
Selbstverständlich auf ein Verbot der Ausbeutung!

Was angesichts der Exzesse der Frühindustrialisierung nachvollziehbar erscheinen mag, ist hierzulande jedoch inzwischen völlig unnötig, da uns insgesamt die Arbeit an sich ausgeht.

Deshalb sollte befreiend darüber nachgedacht werden, wie sinnvoll es ist, junge Menschen viele Stunden täglich in einer Schule einzupferchen,
wenn sie sich lieber aktiv für etwas engagieren würden.

Bitte haben Sie vor Augen: Da kämpft eine wohlmeinende Lehrerin an der „pädagogischen Front“, ihr gegenüber eine „wilde Meute“ von 13-, 14- oder 15-Jährigen, die kein Interesse am Lehrplan haben und viel lieber draußen etwas leisten würden. Wie sinnvoll ist das?

Der Wichtigkeit wegen sei wiederholt:
Nein, dies ist kein Plädoyer für die Ausbeutung durch korrumpierendes Geld, sondern ein Hinweis darauf, dass der Mensch von Natur aus sich in sein soziokulturelles Umfeld einbringen möchte — und zwar altersunabhängig. Wer in den ersten Lebensjahren in seinem Aktiv-Sein gewürdigt wurde, wird eher seiner eigentlichen Berufung folgen.

In möglichen Auseinandersetzungen mit Behörden und Justiz dürfte es wesentlich sein hervorzuheben, dass die Tochter oder der Sohn bereits aktiv, kreativ, kompetent und engagiert ist.

Ein möglicherweise wichtiges Argument könnte in diesem Zusammenhang die Aussage aus der Leitwirtschaft sein, wonach sie „mit dem schulischen Schrott nichts anfangen könne“ und nun händeringend nach engagierten, aktiven, kreativen Menschen sucht.

Ein weiteres Argument in diesem Zusammenhang:
Nicht nur spielen schulische Diplome in immer mehr Berufssparten keine wirkliche Rolle mehr; inzwischen ermöglichen viele Universitäten (aus guten Gründen!) ein Studium ohne Abitur/Matura — allenfalls mit einem Eingangstest.

Selbst die oft vorgebrachte Logik:
„Schule → Hochschule → Diplom → Beruf → Geld → Erfolg → Prestige“ stimmt heute nicht mehr.

Wer die Biographien wichtiger Persönlichkeiten studiert, wird oftmals feststellen, dass sie sehr originelle Wege gingen … und deshalb so wesentlich wurden!

Selbstverständlich wäre es wichtig, über die „toxischen Begriffe“ hinaus auch „toxische Situationen“ klar zu benennen, von denen einige in diese Ausführungen mit eingeflossen sind.

Eine der aus meiner Sicht dramatischsten Situationen, die womöglich als Schlüssel zum Verständnis so mancher Prozesse und Sackgassen unserer „Zuvielisation“ gelten kann, dürfte jene strukturelle Gewalt sein, die ich zuvor bereits als die „Normen der Normalität“ adressiert habe. Aufgrund solcher Normen werden Menschen nicht nur in ihrem Handeln manipuliert, sondern in ihrer ganzen Gefühls- und Denkweise, folglich in ihrer Wahrnehmung (und, wie ich gern sage, in ihrer „Wahrgebung“!). Was mit der Zeugung, der Schwangerschaft und der Geburt beginnt und sich über die Zeit vor der Schule, die Jahre in der Schule bis hin zum letzten Atemzug erstreckt, hängt in erster Linie mit eben diesen subtilen „Normen der Normalität“ zusammen.

Ist es nicht tröstlich, dass immer mehr Menschen die Lüge solcher Normen entdecken? Dass sie klar erkennen, wie sehr diese künstlich geschaffenen Setzungen ein Irrtum sind, der im Widerspruch steht: zum einen mit dem Lebendigen, dem Natürlichen, dem Menschlichen; zum anderen mit dem, was unsere Verfassungen und Menschenrechtskonventionen postulieren — und letztlich mit dem Sinnvollen und Logischen?

Dies gibt (mir!) Anlass zur Zuversicht:

Selbst, wenn wir, „(V)Erwachsene“, uns wohlerzogen verhalten wollen oder sollen, so könnte es sein, dass unsere geliebten Töchter und Söhne es ablehnen, sich in diese Sackgasse der „Normen der Normalität“ hineinmanövrieren zu lassen — und zwar aus gutem Grund!

Besteht nun unsere „heilige Aufgabe“ nicht geradezu darin, auch Behörden und Justiz davon zu überzeugen, wie sehr ihre Grundannahmen unzutreffend sind?

Es gibt gute Argumente, welche Chancen es für uns alle — aber vor allem für unsere Töchter und Söhne — bedeutet, sie eben nicht den „Normen der Normalität“ zu unterwerfen, wozu die obsolete Beschulungsideologie in erster Linie zählt, sondern ihnen das Vertrauen zu schenken, dass sie kompetent und wirkmächtig sind, ein erfülltes Leben zu führen: eben im Sinne dessen, was ein gedeihliches Sich-Entfalten meint.

Ein Ausdruck dieser würdevollen Dynamik ist das FREI SICH BILDEN. [10]

Mit der hier vorgenommenen Erörterung von zehn meiner Meinung nach besonders „toxischen Begriffen“ (die Liste könnte gewiss fortgeführt und erweitert werden!) hege ich kein „sprachpolizeiliches“ oder „sprachmoralistisches“ Ansinnen.

Nach meinem Dafürhalten und meinen bisherigen Erfahrungen spiegelt die sprachliche Klarheit und Eindeutigkeit eine deutliche und eindeutige ethische Haltung wider, ohne die der irrsinnigen staatlichen Übergriffigkeit kaum wirksam und erfolgreich Paroli geboten werden kann.

Anders formuliert:
Der Gedanke, dass ein grundlegender Wandel ansteht, weil es um unser aller Leben und Überleben geht, erfüllt mich mit Freude und Zuversicht — vor allem, da das ethische Rückgrat dieses Wandels von jedem einzelnen Menschen, dir und mir, getragen und geprägt wird.

Wir selbst vermögen es, dies zu ermöglichen — durch unsere sprachliche Bewusstheit.

QUELLEN UND ANMERKUNGEN

[1] Diese Aufstellung deckt sich teilweise mit Kapiteln aus dem demnächst in der proGenia EDITION erscheinenden Buch: „Das Sternsche Wörterbuch – Sternstunden“, und weiteren Publikationen; sie wird hier jedoch unabhängig bereitgestellt.

[2] „Kindeswohl ist wahrscheinlich das zynischste Lügenwort, das sich ein deutscher Justiz- und Behördenapparat seit über 50 Jahren hat einfallen lassen.“ – Matthias Matussek, Die vaterlose Gesellschaft, zitiert nach Martin Stoppel in Das Kindeswohl im Spannungsverhältnis selbstbestimmter Bildung und Schulpflicht, in: Selbstbestimmte und selbstorganisierte Bildung versus Schulpflicht, Matthias Kern (Hrsg.), Leipzig 2016, S. 111 f.

[3] Aus: https://einfachdeutsch.de/deutsch-lernen/grammatik/verben-mit-ver, aufgerufen im Juli 2025.

[4] Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 20, Abs. 4: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

[5] Gibt es eine Art von Parallelit.t zwischen der psychologischen Entwicklungshilfe und der von Ländern der 1. Welt den Ländern der sog. 3. und 4. Welt gewährten Entwicklungshilfe? Sind die systemimmanenten Mechanismen nicht ähnlich?

[6] Bernhard Bueb, Lob der Disziplin. Eine Streitschrift. List, Berlin 2006, ISBN 3-471-79542-1; Ullstein Taschenbuch, Berlin 2008, ISBN 978-3-548-36930-3.

[7] Um dies klar zu veranschaulichen empfehle ich das grundlegende Werk von Olivier Keller, Denn mein Leben ist Lernen. Wie Menschen frei sich bilden, proGenia EDITION, Rorschacherberg 2023: https://progenia.ch/shop/produkte/buchwelten/denn-mein-leben-ist-lernen/

[8] Zu dieser „krimihaften“ Dokumentation der von Dr. Katja Senkel eingebrachten Erfurter Petition: https://progenia.ch/shop/produkte/buchwelten/thueringen-vorreiter-land-der-bildungsfreiheit/

[9] Hier sei insbesondere auf Ekkehard von Braunmühl, Antipädagogik — Studien zur Abschaffung der Erziehung Weinheim und Basel (Beltz) 1975; Leipzig (tologo verlag) 2006; verwiesen.

[10] Siehe insbesondere Bertrand Stern, Die Saat der Freiheit. Impulse für aufblühende Bildungslandschaften – AKT 99, thinkOya, Klein Jasedow 2016: https://progenia.ch/shop/produkte/buchwelten/saat-der-freiheit/

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